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Neues Waffenprogramm zählt Anzahl Waffen+WS, gibt automatisch Warnung aus, wenn Zahl der Behältnisse nicht mehr ausreichen


Schwarzwälder

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ich hab da mal ne Frage: wie prüft ihr eigentlich, ob die Verankerung gegen Abriss über dem vergleichbaren Gewicht von 200 Kg liegt?

6mm Fischer-Dübel dürften da wohl kaum ausreichend sein. Selbst wenn Schwerlastanker verwendet werden, kommt es doch auch entscheidend auf das Mauerwerk an oder? Kann man also objektiv die Abrissfestigkeit prüfen und wenn ja wie?

Dazu gibts folgendes "Merkblatt des VuS e.V. zur Verankerung von Waffenaufbewahrungsbehältnissen der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992":

Unterschreitet gemäß §13 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Waffengesetz – Verordnung (AWaffV) das Gewicht eines Behältnisses der Sicherheitsstufe B nach (VDMA 24992) 200 Kilogramm oder Uliegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren GewichtU, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Kurzwaffen auf fünf Stück.

Weitere (technische) Erläuterungen zum Begriff „Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht von 200 kg“ werden in den einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen nicht gegeben. In der Praxis wird man sich mit zwei hauptsächlichen Fällen auseinander setzen müssen :

1.

Ein Waffenbesitzer oder eine Behörde will wissen, wie das Behältnis zu befestigen ist, um die notwendige Verankerung gegen Abriss zu erreichen oder

2. eine bestehende Befestigung ist zu beurteilen.

Für die Beurteilung einer Verankerung eines Sicherheitsbehältnisses sind verschiedene Fragen im Vorfeld zu beantworten bzw. abzuklären:

a)

Wie ist der Befestigungsgrund beschaffen ? → Fotos / Baubeschreibung

B)

Wie viele Verankerungspunkte sind möglich ? → Bohrlöcher im Behältnis

c)

Lage und Abstand der Verankerungspunkte ? → Rückwand u./o. Boden

d)

Form / Aufbau des Behältnisses ? → Fotos / Prospekt

Bei der Verankerung eines Behältnisses nach dem aktuellen Stand der Technik können Verbindungsmittel unterschieden werden, die einen zentrischen Zug (in Schraubenachse) oder Scherwirkung (quer zur Schraubenachse) – in Abhängigkeit des Untergrundes und der Anzahl der im Behältnis vorhandenen Bohrungen – aufnehmen können.

An dieser Stelle ist bereits darauf hinzuweisen, dass bei Ansatz eines Momentes ( z.B. Hebel-wirkung an einem hohen Behältnis mit Verankerung im Boden) erheblich höhere AusUzugU – Kräfte auf die Schraube oder das Schraubenpaar wirken können !

Im Folgenden wird eine Tabelle dargestellt, nach der Dübelarten bzgl. der Befestigungsgründe gewählt werden können. Bei Normalbeton C20/25, ehemals B25, können auch Durchmesser, Setztiefen und Kräfte angegeben werden. Bei allen anderen Materialien können lediglich Dübelarten angegeben werden. Setztiefen und Verankerungskräfte sind herstellerspezifisch zu unterschiedlich.

Seite -2-

Merkblatt zur Verankerung von Sicherheitsbehältnissen

DÜBELWAHL ZUR BEFESTIGUNG VON WAFFENAUFBEWAHRUNGSBEHÄLTNISSEN

DER SICHERHEITSSTUFE B < 200 kg

Größen (mm)

Bohrlochtiefen (cm)

FZ / FQ (kN) * 100 = kg

1. Beton

Metalldübel (Me.) als Schwerlastanker

M8 – M20

10 - 12

2,5 – 30,0

Metalldübel (Me.) als Durchsteckanker

M6 – M24

6 - 8

1,5 – 13,0

Metalldübel (Me.) als Schraubanker

Ø 7,5 - 12

ab 6

1,5 – 2,5

Metalldübel (Me.) als Kompaktdübel

M6 – M20

ab 4

0,6 – 13,0

Chemische Dübel (Che.)

Verbundanker

M8 – M24

ab 8

4,0 – 13,0

Kunststoffdübel (Kst.) als Universal / Kompaktdübel

Ø 5 - 14

5 - 6

0,3 – 3,0

2. Leichtbeton

Schraubanker (Me.)

Universal / Kompaktdübel (Kst.)

Verankerung – analog Punkt 1 – Beton

Wahl der Verankerungstechnik “höher ansetzen“

3. Porenbeton / Gasbeton

Spezielle Porenbetondübel (Kst.)

Ø 5 - 14

ab 6

0,4 – 1,5

Universal / Kompaktdübel (Kst.)

! Dübelanzahl !

4. Naturstein - hart

Verankerung – analog Punkt 1 - Beton

5. Naturstein – weich !

Schraubanker (Me.) - nur bedingt

Keine Angabe machbar

Verbundanker (Che.)

Beste Lösung – min 2 * M10, konstruktiv möglichst lang !

Universal / Kompaktdübel (Kst.)

! Dübelanzahl !

6. Vollstein - Mauerwerk

Schraubanker (Me.)

min 2 * M10, konstruktiv möglichst lang !

Verbundanker (Che.) - nur bedingt

min 2 * M10, konstruktiv möglichst lang !

Universal / Kompaktdübel (Kst.)

min 2 * Ø 12, konstruktiv möglichst lang !

7. Lochstein - Mauerwerk !

Schraubanker (Me.) - nur bedingt

Beste Lösung – min 2 * M10, konstruktiv möglichst lang !

Universal / Kompaktdübel (Kst.)

unabhängig von Dübelanzahl und Größe

Hohlraum / Leichtdübel (Me./Kst.)

ungeeignet !

8. Plattenartige Untergründe !!

Hohlraum / Leichtdübel (Me./Kst.)

Gipskartondübel (Me./Kst.)

Eine Verankerung in UreinU plattenartigen Untergründen ist zu vermeiden

(zu den plattenartigen Untergründen zählen z.B. Gipskartonplatten oder Holzwerkstoffplatten)

9. Holz (Vollholzquerschnitte)

Sechskantschrauben nach DIN 7998

Empfehlung : z.B. 2 Ø 8 - 10 * 100 mm - ca. 2,5 kN FZ / FQ

Seite -3-

Merkblatt zur Verankerung von Sicherheitsbehältnissen

Weitere Zuordnungen sollten unbedingt unter Zuhilfenahme von Herstellern / Herstellerzulassungen vorgenommen werden.

Die hier dargestellten Möglichkeiten sind weder vollständig noch abschließend.

Weiterhin zu beachten :

-

Einschränkungen bei der Abstandsverankerung

-

Mögliche Anzahl der Verankerungspunkte

-

Problematik der Hebelwirkung auf Behältnisse

-

Gesamtstärke des Verankerungsgrundes (z.B. 11,5 er Mauerwerk).

Stand: 24.07.2010

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Was nebenbei gesagt ohnehin ein Witz ist... aber das hatten wir hier ja schon bis zur Erschöpfung diskutiert.

Eben. § 13 Abs. 1 AWaffV (für KW) und Absatz 2 (für LW) ist dazu absolut eindeutig !

Das ist auch logisch, wenn man sich einfach mal den Zerlegungsprozess der wesentlichen Teile einer Waffe vor Auge führt. Auch nach der Zerlegung bleibt es EINE Waffe. Letztendlich sind WS und WL (für in der WBK eingetragene Waffen) nichts anderes als eintragungspflichtiges Zubehör.

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Eben. § 13 Abs. 1 AWaffV (für KW) und Absatz 2 (für LW) ist dazu absolut eindeutig !

Das ist auch logisch, wenn man sich einfach mal den Zerlegungsprozess der wesentlichen Teile einer Waffe vor Auge führt. Auch nach der Zerlegung bleibt es EINE Waffe. Letztendlich sind WS und WL (für in der WBK eingetragene Waffen) nichts anderes als eintragungspflichtiges Zubehör.

Danke, "eintragungspflichtiges Zubehör" trifft es sehr schön. Das eintragungspflichtige Zubehör ist mit der Waffe zu verschließen - ggf. in einem anderen Behältnis, in dem die Waffe zulässig aufbewahrt werden dürfte.

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Hallo,

je länger ich hier lese,desto mehr habe ich das Gefühl das einige Personen hier so auf Nummer sicher gehen wollen das sie am liebsten ihren SB beim verankern ihres Waffenschrankes dabei haben wollen.

Es könnte ja sein das die bösen Buben kommen den Waffenschrank knacken und ich als beklauter muss mich dann vor Gericht verantworten weil mir meine Waffe geklaut wurde :rotfl2:

nö, ich wage nur zu hinterfragen, ob alle sich selbst vollkommen sicher sein können, ob sie die Vorgaben der AWaffV erfüllen.

Wenn nämlich der Schrank weg ist und ein Loch in der Ytong-Wand klafft, ist es zu spät. Da wird es dann zumindest unangenehme Fragen geben und als Beklauter muss man vielleicht nicht vor Gericht stehen aber kann plötzlich und unerwartet ganz schnell seine Zuverlässigkeit los sein.

Deswegen würde ich lieber auf der sicheren Seite sein (obwohl es mich in keiner Weise betrifft)

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Dann kauf dir doch einen zusätzlichen B-Würfel. Mein handwerkliches Können reicht allemal aus, um fachgerecht etwas anzudübeln.

Den Beweis, dass nicht ordnungsgemäß verankert wurde, muss beim Ytong Loch dann der Ankläger erbringen.

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nö, ich wage nur zu hinterfragen, ob alle sich selbst vollkommen sicher sein können, ob sie die Vorgaben der AWaffV erfüllen.

Wenn nämlich der Schrank weg ist und ein Loch in der Ytong-Wand klafft, ist es zu spät. Da wird es dann zumindest unangenehme Fragen geben und als Beklauter muss man vielleicht nicht vor Gericht stehen aber kann plötzlich und unerwartet ganz schnell seine Zuverlässigkeit los sein.

Deswegen würde ich lieber auf der sicheren Seite sein (obwohl es mich in keiner Weise betrifft)

Die weltverschwörung gegen die Deutschen Waffenbesitzter hat hiermit einen seiner höhepunkte erreicht :ridiculous:

Wenn ich beklaut werde werde ich beklaut. Dann wird mir meine Versicherten die Waffen zum Neupreis ersetzt,weil ich sie zum Neupreis versichert habe :pro:

Wenn meine geklauten Waffen bei einen Verbrechen wieder auftauchen kann ich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, auch wird mir die Polizei keine

Teilschult bescheinigen wenn mir jemand meinen Waffenschrank aus dem Haus klaut und nur die Löcher in der Wand anzeigen wo der Waffenschrank gestanden

hat.Auch wird meine Zuverlässigkeit nicht in frage gestellt da ich meinen Waffenschrank fest mit der Wand verdübelt habe.

Traust du eigendlich noch deinen eigenen Hintern :gaga:

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Ja und? Dann ist er eben geklaut. Das wird du nie verhindern können. Wer es noch leichter haben will, nimmt dir deine Waffen einfach aus dem Kofferraum oder gleich die Tasche aus der Hand.

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Ja, aber weder einer Waffenbehörde, noch allen meinen Mitmenschen und schon gar nicht einer Versicherung!

Aber was soll's, mach was du willst, heul' hier aber im Falle eines Falles nicht 'rum.

edit: hier mal ein paar Beispiele

hier

und hier

und hier

und hier

Hast du es nicht verstanden???

Wenn mir der Waffenschrank aus der Wand gerissen wird bekomme ich meine Waffen von der Versicherung ersetzt.

Auch muss ich vor der Polizei keine unangenehmen fragen beantworten. ( wenn ja selber schuld )

Natürlich brauche ich keine Angst haben wenn jemand mit meiner geklauten Waffe ein Verbrechen begeht.

Wenn du noch nicht alles verstanden hast werden dir die User hier im Forum bestimmt gerne weiterhelfen. ( die mit den gesunden Menschenverstand )

:heuldoch:

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Hast du es nicht verstanden???

Wenn mir der Waffenschrank aus der Wand gerissen wird bekomme ich meine Waffen von der Versicherung ersetzt.

Nein!

Bestenfalls bekommst Du den Wert der Waffen ersetzt, wenn diese dann auch gestohlen oder zerstört wurden. Ob das aber überhaupt so wäre, solltest Du vorher geklärt haben. Mit der Hausratversicherung kann es schnell mal Ärger wegen Unterversicherung geben. Der herausgerissene Schrank alleine wäre erstmal nur Vandalismus.

Auch muss ich vor der Polizei keine unangenehmen fragen beantworten. ( wenn ja selber schuld )

Das mußt Du noch nicht einmal, wenn Du dabei erwischt worden wärst, als Du einen ihrer Kollegen aufschlitztes.

Natürlich brauche ich keine Angst haben wenn jemand mit meiner geklauten Waffe ein Verbrechen begeht.

Mit Deiner geklauten Waffe hättest Du ja schon eine Straftat begangen. Auch ohne Anschrauben des B-Schranks hättest Du die rechtlichen Vorgaben bei einer Dir geklauten Waffe erfüllt gehabt. Eine farlässige Täterschaft wäre daher schon nicht möglich.

Wenn du noch nicht alles verstanden hast werden dir die User hier im Forum bestimmt gerne weiterhelfen. ( die mit den gesunden Menschenverstand )

:heuldoch:

Aber Maurer und Maler, wenn Dir ein Schicherheitsschrank aus einer Wand gerissen wurde, brauchst Du trotzdem.

Dein

Mausebaer

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Nein!

Bestenfalls bekommst Du den Wert der Waffen ersetzt, wenn diese dann auch gestohlen oder zerstört wurden. Ob das aber überhaupt so wäre, solltest Du vorher geklärt haben. Mit der Hausratversicherung kann es schnell mal Ärger wegen Unterversicherung geben. Der herausgerissene Schrank alleine wäre erstmal nur Vandalismus.

Dein

Mausebaer

Ich habe meine Waffen und meine Waffenschränke alle gegen neuwert Versichert, sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben,oder???

Meine güte noch mal :heuldoch: ( ich habe extra geschrieben nur User mit gesunden Menschenverstand )

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Es ist doch wohl unwichtig mit welchem Wert ich die Waffen versichere, wenn jemand nach einem Einbruch damit erschossen wird, nützt die beste Versicherung nichts!

Wer noch nicht begriffen hat, dass die Sicherung der Waffen gegen Wegnahme einen höheren Stellenwert hat als die Wiederbeschaffung, ist irgendwie fehl am Platze.

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Naja,

eine Form der möglichen Selbstregulation hast Du schon beschrieben. :AZZANGEL:

Daran kommt nun einmal keiner mehr vorbei!

Wenn ich die Stimmen in meinem Umfeld höre, die vorher entspannt mein Hobby anerkannten und nun jeden Tag in der Zeitung lesen, dass irgenwelche Familienmitglieder mit den Waffen aus dem eigenen Hause erschossen wurden, hört der Spass langsam auf!

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Hinzu kommt, dass die Versicherung mit Sicherheit unangenehme Fragen stellen wird, wenn anstelle des mühsam angedübelten Tresors nur ein Loch in der Ytong-Wand ist. Leistungspflicht besteht nämlich nur, wenn genaue Vorgaben der Befestigung eingehalten werden und die Versicherungen sind da weitaus ekliger als die Waffenbehörde. Und bei einem Versicherungsstreitfall ist immer der Versicherungsnehmer beweispflichtig. Auch die Waffenbehörde wird Fragen stellen, wenn ein B-Würfel mit angegebenen 10 KW mitsamt zweier Mauersteine aus einer Kalksandsteinwand gerissen wurde. Die wird dann nämlich die Verankerung auch genau hinterfragen und prüfen.

Aber wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, ist eben unbelehrbar und hat es letztendlich auch nicht anders verdient.

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Aber wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, ist eben

unbelehrbar und hat es letztendlich auch nicht anders verdient.

Diese natürliche Auslese wäre ja an sich ja nicht schlimm,

wenn es nicht auf uns alle zurückfiele...

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