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IGNORED

Nationales Waffenregister


Schnuffi

Empfohlene Beiträge

Hier muss noch etwas in der Rechtsprechung synchronisiert werden.

Das kann man laut sagen. Siehe die Ausführungen in der Begründung zu § 36 Abs. 3 WaffG (entsprechend auch in der VwV:

keine Erhebung von Gebühren, da die Überprüfungen im öffentlichen Interesse liegen).

Im übrigen warte ich noch auf den Tag, wo für anlasslose (Stichproben-)Kontrollen durch die zuständigen Behörden,

z.B. im Bereich von Bauvorhaben oder des Betriebes von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen

(beides potenziell gefährlich für Leib und Leben; quantitativ wohl mehr als der legale Waffenbesitz) Gebühren festgesetzt werden.

Ich bleibe auch dabei - die (bislang in Ba.-Wü. jeder Waffenbehörde überlassenen) Entscheidungen, speziell in diesem Bereich Gebühren festzusetzen,

haben eine politische Intention. Im Kontext mit anderen Verwaltungsbereichen sowie den bisherigen Gebührenrechts-Grundsätzen sind sie nicht rechtfertigbar.

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...Die Aufnahme in die Landesgebührenordnung ist eine Kleinigkeit.

Wir können uns ob der Rechtsprechung auf den Kopf stellen, es ändert nichts. Bislang sind alle Urteile pro Rechtmäßigkeit der Gebühr ausgefallen. ...

So einfach ist das nicht, denn in der Begründung zum Landesgebührengesetz zu §1 Abs. 3 steht folgendes:

...Bei unregelmäßig durchgeführten Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen,

die durch Behörden nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse vorgenommen

werden, kann wegen Artikel 3 GG eine individuelle Zurechnung mit

der Folge einer Gebührenerhebung nur dann stattfinden, wenn dem zu Prüfenden

rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nur in solchen Fällen

liegt eine verantwortliche Veranlassung im Sinne des Gesetzes vor. In allen anderen

Fällen muss die Allgemeinheit die Kosten für solche Prüfungen tragen....

D. h. im Falle einer Aufnahme einer Gebühr für "unregelmäßig durchgeführten Kontrollen nach dem Zufallsprinzip oder Risikoanalyse" würde selbige dem dokumentierten Willen des Gesetzgebers widersprechen, und eine Verordnung kann nicht über dem Gesetz angesiedelt sein. Wenn allerdings verfügt wird, dass alle regelmäßig oder einmalig planmäßig kontrolliert werden, dann könnte im Prinzip eine Gebühr erhoben werden. Dann ginge das aber nicht mehr unangekündigt und nach dem Zufallsprinzip, womit der Sinn der ganzen maßnahme dann ad Absurdum geführt wäre. So machen die es z. B. in Freiburg. Man sieht eben, dass die Gebühreneintreibung und der Schikaneeffekt im Vordergrund steht.

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Das Freiburger Gericht (Stuttgart ebenfalls?) hat da eine andere Entscheidung getroffen und sich dem Brandenburger OVG angeschlossen, dass dies dem Pflichtenkreis des Waffenbesitzers zugeordnet hat. Es ist de facto also auch in BW eine individuelle Zurechenbarkeit, nach jetzigem Stand der Rechtssprechung, gegeben.

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Das Freiburger Gericht (Stuttgart ebenfalls?) hat da eine andere Entscheidung getroffen und sich dem Brandenburger OVG angeschlossen, dass dies dem Pflichtenkreis des Waffenbesitzers zugeordnet hat. Es ist de facto also auch in BW eine individuelle Zurechenbarkeit, nach jetzigem Stand der Rechtssprechung, gegeben.

"Individuelle Zurechenbarkeit" vielleich, aber nicht "verantwortliche Veranlassung". Individuell zurechenbar ist es auch, wenn die Polizei eine Alkoholkontrolle macht und du nichts getrunken hast. Dann wirst Du auch nicht abkassiert.

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Betrachten wir doch einfach mal die Praxis:

Es kommt eine Aufbewahrungskontrolle. Sie wird exakt nach §36 WaffG durchgeführt. Dabei ergeben sich vollkommen automatisch die Angaben Waffenart, Hersteller, Modell, Waffennummer, Kaliber. ...

Ähm,

exakt nach § 36 WaffG??? :confused:

Exakt nach § 36 Abs. 3 S. 2 ergäbe nur Zutrittsgewährung zu den Räumen der Aufbewahung. Ohne Röntgenblick ergibt das exakt Blick auf Waffen- und Mun.-Schränke von außen, denn mehr Mitwirkung steht nicht in § 36 WaffG. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Auch wenn du es nicht wahrhaben willst, da steht zur Überprüfung der Pflichten Zutritt gewähren. Dies ist dann in der VwV auch nochmal klarstellend geregelt.

Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen.

Die Pflichten darfst du dir auch rauslesen und die werden kontrolliert. Das kann u.a. die Kontrolle des Patronenlagers miteinschließen.

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Dies ist dann in der VwV auch nochmal klarstellend geregelt.

Eine VwV ist eine interne Vorschrift, wie sich Behörden vorstellen, mit einem Gesetz umzugehen. Der Inhalt sagt nichts darüber aus, wie weit diese Vorschrift mit dem Gesetz korreliert.

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Die Behörden haben sich die VwV nicht selbst gegeben. Es ist also auch keine interne Vorschrift. Es ist die Handlungsanweisung/Vollzugshinweise zum WaffG an die Behörde durch den Gesetzgeber.

Das Gesetz sagt nichts nebenbei gegenteiliges aus und die VwV verstößt nicht gegen das Gesetz, kann aber sehr wohl zur Auslegung herangezogen werden-für die Verwaltungsseite sogar verbindlich.

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Es ist die Handlungsanweisung/Vollzugshinweise zum WaffG an die Behörde durch den Gesetzgeber.

Schreibt der Bundestag neuerdings VwV? Oder haben wir die Gewaltenteilung endgültig aufgehoben?

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Ich empfehle die BrDrs. 331/11 zur Schließung der Bildungslücke.

Wir können dann noch theoretisieren, ob die mehrheitsinnehabende Regierung de facto Gesetzgeber ist.

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Ich empfehle die BrDrs. 331/11 zur Schließung der Bildungslücke.

Wir können dann noch theoretisieren, ob die mehrheitsinnehabende Regierung de facto Gesetzgeber ist.

Kenne ich schon. Da steht fett am Anfang:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Das Ding ging in den Bundesrat wegen Art 84 GG. An einer VwV ist der Bundestag aber nicht beteiligt.

Das Theoretisieren habe ich zu dem Thema schon in nem anderen Thread begonnen. *g*

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Für den Bürger bindend sind die Vorschriften

  1. in Gesetzen und
  2. in Verordnungen

Für öffentliche Verwaltungen bindend sind die Voerschriften

  1. in Gesetzen,
  2. in Verordnungen und
  3. in VwV oder Richtlinien (RL)

Also darf Dir das Finanzamt bei Deinem Einkommensteuerbescheid EStG und AO um die Ohren hauen aber

Du darfst bei Deinem Widerspruch dem Finanzamt EStG, AO und ESt-RL um die Ohren hauen.

VwV und RL zu Gesetzen sind Arbeitsanweisungen an die öffentlichen Verwaltungen zur Handhabung von Vorschriften in Gesetzen und in Verordnungen. Sie haben keine direkte Wirkungen auf den Bürger. Die indrekte Wirkung erfolgt über die Verwaltungspraxis. Wegen dieser indirekten Wirkung werden VwV und RL manchmal nicht nur von Ministerien oder Regierungen erlassen sondern auch von den Parlamenten in deren Funktion als Teil der Exekutive erlassen/beschlossen/genehmigt oder zur Kenntnis genommen.

Dein

Mausebaer

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Kenne ich schon. Da steht fett am Anfang:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Das Ding ging in den Bundesrat wegen Art 84 GG. An einer VwV ist der Bundestag aber nicht beteiligt.

Das Theoretisieren habe ich zu dem Thema schon in nem anderen Thread begonnen. *g*

Die VwV ist also den üblichen Weg der allg. Gesetzgebung gegangen, bis auf die Rückverweisung an den Bundestag.

Beschluss der Bundesregierung, Abstimmung im Bundesrat. Demnach also keine behördeninterne Lösung, sondern wie ich eingangs schrieb Vollzugshinweise an die Behörden ;)

@ mausebaer

Dir steht der Rechtsweg offen gegen den Vollzug des Gesetzes nach VwV durch die Behörden vorzugehen. Das Ergebnis dürften uns allen bekannt sein. Dann hast du auch deine Bindung für den Bürger mittels Rechtsprechung.

Natürlich kann man sich nun auf die Auswrikungen der VwV stürzen, deshalb steht aber trotzdem im Gesetz "zur Überprüfung der Pflichen ..." ;)

Wir zerfaseln uns schon wieder über unnützes Zeug. Manche Dinge ändern Forumsquasseleien nicht, so nett diese auch immer sind. Es gibt bereits ausreichend Urteile unabhängig davon ob diese der rechtsmeinung in WO entsprechen oder nicht.

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Kommt mal wieder runter wegen der Gebühren.

DARAUF kommts auch nicht mehr an.

Schaun wir mal die Kosten an:

  • Jagdkurs: 3.500€
  • Sozial akzeptierte Jägerkleidung: 1.500€
  • Jeep: 25.000€
  • Waffen: Drilling (15.000€), Blaser R8 (5.000€ mit ZF)
  • Begehungsschein: 4.000€/Jahr Niederwild, bis 20.000€ Hochwild
  • Kosten für Jagdschein + Versicherung: Recht günstig, ca. 300€ alle 3 Jahre
  • Kosten für Wiederladerschein + Schwarzpulverschein (in andern Ländern gibts das Zeug im Laden): mit allen Unbedenklichkeitsbestätigungen usw. 500€
  • Einrichtung Wildkammer nach gültiem Recht: ca. 40.000€ (Bekannter hat eine eingerichtet, daher kenn ich den Preis).
  • Schießstand bauen: Wohl ab so 500.000€ (woanders langt ein Sandhaufen)
  • Benzin, um zum Schießstand zu fahren: 1,70€/Liter + KFZ Steuer + horrende Arbeitskosten (Lohnnebenkosten!) in der Werkstatt...

Also da kommts auf die paar Euro für die Nachschau alle paar Jahre auch nicht mehr an.

Ich denke mal ehr, mit dem Register schaffen sie die Voraussetzungen für neue Steuern. Warum kanns Finanzamt drauf zugreifen?

Na ganz einfach: Waffensteuer, z.B. 500€/Waffe/Jahr ist garantiert schon in der Schublade.

Staatshaushalt muss saniert werden, um weiterhin soziale Wohltaten zu finanzieren :bad:

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Ich denke mal ehr, mit dem Register schaffen sie die Voraussetzungen für neue Steuern.

Wohl eher das Gegenteil, es führt nur dazu, dass irgendwann nichts mehr da ist, was man besteuern könnte.

Frech ist noch dazu, dass man die Datensammelwut damit rechtfertigt, dass es ja eine EU Vorgabe wäre.

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Ja, das mit dem Schießstand bauen, hält so manchen Jäger ab :-)

Den Schießstand finanzierst du über Beiträge + Schießgebühren.

Neue Mehrdistanzstände (kein Altbestand). Schau mal die Preise an, kein Wunder bei den Auflagen an Lüftung usw.

Wenn ich also zu einem von den neu genehmigten (mit den jetzt gültigen Auflagen) Ständen fahre, dann fahr ich von mir aus Hin und Zurück ca. 200km

Nach ADAC Berechnungsformel sind bei meinem Auto gut 150€ mit Verschleiß usw.

Dazu kommen gut 50€ Standbenutzungsgebühr.

Also 200€, wobei ich noch nicht geschossen habe.

Zum Glück kenne ich auch günstige Stände, aber die haben alle schon lange ihre Zulassung, Neubau wird immer komplizierter.

Also ich sags ja nur: WENN man gegen die Kosten vorgehen will, muss man mal genrell überlegen, ob wir diese Fürsorgementalität wollen.

Die Kontrollgebühr ist jetzt auch nur ein weiteres Geldvernichtungsloch. Nicht dass ichs gut finden würde, aber ich denke, politisch bringts nichts, gegen eine einzelne Gebühr zu argumentieren...

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Schaun wir mal die Kosten an:

  • Jagdkurs: 3.500€ 1700,-€
  • Sozial akzeptierte Jägerkleidung: 1.500€ 60,-€
  • Jeep: 25.000€ Jimny gebraucht: 3700,-€
  • Waffen: Drilling (15.000€), Blaser R8 (5.000€ mit ZF) XR15+OA10: 6000,-€
  • Begehungsschein: 4.000€/Jahr Niederwild, bis 20.000€ Hochwild Niederwildrevier BGS kostenlos
  • Kosten für Jagdschein + Versicherung: Recht günstig, ca. 300€ alle 3 Jahre
  • Kosten für Wiederladerschein + Schwarzpulverschein (in andern Ländern gibts das Zeug im Laden): mit allen Unbedenklichkeitsbestätigungen usw. 500€
  • Einrichtung Wildkammer nach gültiem Recht: ca. 40.000€ (Bekannter hat eine eingerichtet, daher kenn ich den Preis).
  • Schießstand bauen: Wohl ab so 500.000€ (woanders langt ein Sandhaufen)
  • Benzin, um zum Schießstand zu fahren: 1,70€/Liter + KFZ Steuer + horrende Arbeitskosten (Lohnnebenkosten!) in der Werkstatt...

Naja, es geht auch anders.

Gruß

Tauschi

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Niederwildrevier BGS kostenlos

Jaaaaah, wenn dein Schwager der Pächter ist....

Oder wenn du die ersten 10 Jahre nur Füchse schießt, den "Hegebeitrag" (ja klar, dann ist es entgeltlich) zahlst und ansonsten die gesamte Revierarbeit machst.

Das fairste Angebot bisher hab ich von den Ökos bekommen (Aus der ÖJV Ecke mit Grünen-Parteibuch).

Wenn ich meine Meinung zur Atomkraft überdenke, darf ich mitmachen.

Aber die Idee, möglichst viele Ricken abzuknallen mit der Begründung "dann vermehren sie sich nimmer" und die Füchse zu schonen, da Prädatoren ja Nützlinge sind. Hmmmm, naja ich versuchs derzeit beim BJV weiter. Noch bin ich nicht so weit gesunken, dass ich den Müsli-Taliban in den Hintern kriech, um meinen Begehungsschein zu bekommen :)

Aber auch ansonsten ist die Jagd nicht grad billig!

Und viele andere Dinge auch nicht - warum? Na ganz einfach: Weil es einfach zu viele Kontrollen, Überprüfungen und Vorschriften gibt, die man alle einhalten muss...

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@ JaB: Die absolute Realsatire, die Du hier ablieferst.

Die Zahlen, die Du für Jagdausbildung, Waffen, etc. anführst kannst Du nicht ernst meinen. Man kann sich tlw. darüber amüsieren, was Du so von Dir gibst, aber solltest Du dies ernst meinen, dann graut es mir für Deutschland.

So etwas von obrigkeitshörig und duckmäuserisch habe ich noch nicht erlebt.

Daher gehe ich mal davon aus, daß Du hier alle gepflegt vera........... willst. Klappt ja auch. Und für eine Satire ist es schon wieder gelungen.

:ridiculous: :ridiculous: :ridiculous:

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Jaaaaah, wenn dein Schwager der Pächter ist....

Oder wenn du die ersten 10 Jahre nur Füchse schießt, den "Hegebeitrag" (ja klar, dann ist es entgeltlich) zahlst und ansonsten die gesamte Revierarbeit machst.

Weder, noch....

Gruß

Tauschi

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Schaun wir mal die Kosten an:....

Also da kommts auf die paar Euro für die Nachschau alle paar Jahre auch nicht mehr an.

Um Himmelswillen - wenn ich mir diese horrende "Kostenauflistung" so anschaue (nein, ich habe jetzt keine Lust, jeden Einzelposten zu diskutieren),

wundert es mich nicht, dass Kontroll-Gebühren - oder irgendwelche neu erfundene Steuern - relative "peanuts" für dich sind...

(Mal abgesehen davon, dass bestimmte Gebühren-/Steuerlasten zwar irgendwie "tragbar" sein mögen, man sie aber grundsätzlich bzw. aus Rechtsgründen für "unerträglich" hält)

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Es ist nicht meine Auslegung sondern die der Gerichte. Kann man ruhig zur Kenntnis nehmen. Exemplarisch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit seiner Begründung. Diese spricht klar von Veranlassung des Waffenbesitzer. Es wird seinem Pflichtenkreis zugeordnet.

Das wäre aber z. B. beim Autobesitzer auch der Fall, wenn die Polizei z. B. nachprüft ob er einen Verbandskasten im Auto hat und das der Fall ist, könnten die dann auch den Stundensatz für 2 Polizisten und den Streifenwagen nebst Anfahrtszeit und Verwaltungskostenaufschlag abkassieren, selbst wenn alles in Ordnung wäre.

Das Gericht ignoriert eben in dem Fall einfach den von mir zitierten ganz klaren Satz aus der Begründung zum Landesgebührengesetz weil er ihm nicht in den Kram passt und beruft sich auf einen anderen. Vorsichtshalber hat ja das Gericht eine Berufung auch mal erst gar nicht zugelassen. So kann man es natürlich auch machen im deutschen Rechtsstaat. Warten wir es mal ab, was die höheren Instanzen dazu meinen, wenn es denn überhaupt zu Urteilen höherer Instanzen kommt! Vielleicht geht ja noch was.

Ich würde sowas jedenfalls als einen klaren Fall von Rechtsbeugung bezeichnen, aber Richter sind in Deutschland ja meist so gut wie unantastbar und können sich fast jede Unverschämtheit leisten ohne persönliche Konsequenzen befürchten zu müsen.

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