georgey Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Liebe Leute, ich möchte gerne meine Pistole und Munition in einer Tasche transportieren, und zwar wie folgt: 2x Pistole in jeweils abgeschlossener eigenen Pistolentasche: liegt in der großen Tasche. In der gleichen Tasche liegt die Munition. Die große Tasche ist abgeschlossen. D. h. die Pistolen sind quasi doppelt abgeschlossen - jeweils in der Pistolentasche. Und die Tasche ist ja auch noch mal abgeschlossen. Die Munition ist nur 1x abgeschlossen, weil die große Tasche abgeschlossen ist. Muniten und Pistolen liegen aber im gleichen Fach. Geht das rechtlich? Danke. G. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunzJK Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Ja Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 kein Problem. Kannst die Munition auch zur Pistole in die Tasche geben, nur nicht in die Pistole - schussbereit ist das Zauberwort Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Breidbach Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Alles richtig. Allerdings finde ich es immer wieder erheiternd, wenn ich bei uns im Verein doppelvorhängebeschloßte Lupi-Koffer sehe. Ist zwar so gesetzeskonform - wirkt aber irgendwie albern. Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
webnotar Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Alles richtig.Allerdings finde ich es immer wieder erheiternd, wenn ich bei uns im Verein doppelvorhängebeschloßte Lupi-Koffer sehe. Ist zwar so gesetzeskonform - wirkt aber irgendwie albern. Manfred und sind die Diabolos dann wenigstens auch vor dem Zugriff pöhser Pupen gesichert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Nach der ersten Antwort von @FunzJK war ja schon alles klar. Wenn Du wie beschrieben Deine Wafffen führst,dann fällt das unter die Ausnahmen nach §12. So ist dann nach Meinung des Gesetzgebers sichergestellt, daß die bösen Mächte der Waffen Dich nicht spontan zu einem Amoklauf verführen. Warum tauchen diese Fragen immer wieder auf ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Warum tauchen diese Fragen immer wieder auf ? Weil die Leute gleichzeitig - eingeschüchtert - rechtlich häufig nicht sattelfest sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Oder: Sie werden häufig von rechtlich nicht Sattelfesten ausgebildet und eingeschüchtert Gruß Tauschi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schniedergraf Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Oder: Sie werden häufig von rechtlich nicht Sattelfesten ausgebildet und eingeschüchtertGruß Tauschi Auch gibt es Schießmeister die ihren eigenen Hintern nicht trauen Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Wenn Du wie beschrieben Deine Wafffen führst,dann fällt das unter die Ausnahmen nach §12. Nein! Total falsch! Er führt seine Waffen ja gerade nicht, sondern transportiert (verbringt) sie. [/Klugschei$$modus aus] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Nein! Total falsch! Er führt seine Waffen ja gerade nicht, sondern transportiert (verbringt) sie. [/Klugschei$$modus aus] Verbringen ist in § geregelt, es geht hier doch offenbar um erlaubnisfreies Führen. Jetzt machst Du mich noch wuschig. Transportieren tut imWaffG höchstens der Dritte,der das dann gewerblich machen muss... Es geht halt um erlaubnispflichtigen Umgang, außerhalb des eigenen Besitztums fällt das immer unter's Führen. Ist dieNummer mit "tatsächlicher Gewalt" über die Waffe, weshalb man ja auch keine Munition führen kann, wohl aber transportieren und dann fällt das unters SprengG..... OK, die Schmerzen sind zu groß. Blödes Gesetz ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
asmr Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Nein! Total falsch! Er führt seine Waffen ja gerade nicht, sondern transportiert (verbringt) sie. [/Klugschei$$modus aus] Sorry, aber das stimmt nicht. Das WaffG kennt keinen Transport. "Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes [...] 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, [...] 5. verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert," (Anlage 1 WaffG, Abschnitt 2) Wenn der Stand im Ausland ist, muss ich dir allerdings Recht geben. Dann ist es Verbringen. Edit: Tyr13 war schneller Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas St. Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Oder: Sie werden häufig von rechtlich nicht Sattelfesten ausgebildet und eingeschüchtert Streiche grün, setzte schwarz. Und wenn man mit dem Gesetz argumentiert, kommt das große Stottern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schniedergraf Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Sorry, aber das stimmt nicht. Das WaffG kennt keinen Transport."Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes [...] 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, [...] 5. verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert," (Anlage 1 WaffG, Abschnitt 2) Wenn der Stand im Ausland ist, muss ich dir allerdings Recht geben. Dann ist es Verbringen. Edit: Tyr13 war schneller Ist das nicht schön,ein neues Mitglied dieses Forums stellt einen Frage die mit einen klaren ja zu beantwortet ist. Warum kommen immer diese klug.........kommentare Ich frage mich ob diese Personen immer das Deutsche Waffenrecht als Buchform mitführen wenn Sie zum schiessen fahren um ja alles richtig zu machen! Man sollte eigentlich erwarten das Erwachsene die Waffen besitzten einfach zu beantwortende Fragen hier im Forum OHNE ständiges paragraphenreiten hinbekommen,da dadurch Neumitglieder verunsichert werden! Ich brauche keine paragraphen und Geseztestexte auswendig wissen nur weil ich LWB bin.Ich kenne meine Rechte und Pflichten die ich einzuhalten habe. Wer glaubt das er alles mit Gesetzestexten beantworten muss, ist meiner meinung nach verunsichert was er als LWB darf und was nicht. Den Rest könnt ihr euch denken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 [...]Warum kommen immer diese klug.........kommentare [...] Peinlich ist allenfalls, dass ein 2000+ Mitglied den wichtigen waffenrechtlichen Begriff "Führen" immernoch nicht richtig kennt. Deshalb war der sehr sachliche und richtige Beitrag von asmr erst notwendig geworden. Hätte asmr nicht schon geantwortet gehabt, hätte ich einen ähnlichen Beitrag verfasst. Die falsche Darstellung waffenrechtlicher Begriffe mit essentieller Bedeutung sollte, gerade für und wegen der Neulinge, stets korrigiert werden, sonst verfestigt sich nämlich die "falsche Lehre" weiter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
asmr Posted June 12, 2012 Share Posted June 12, 2012 Ich frage mich ob diese Personen immer das Deutsche Waffenrecht als Buchform mitführen wenn Sie zum schiessen fahren um ja alles richtig zu machen! [...]Wer glaubt das er alles mit Gesetzestexten beantworten muss, ist meiner meinung nach verunsichert was er als LWB darf und was nicht. Ja, ich führe gewisse Schriftstücke und Auszüge aus dem Waffen- und SprengstoffR bei jedem Schießstandbesuch mit mir. Wo soll man die Antworten sonst suchen, denn im geltenden Recht? Nach seinem guten Gewissen oder durch die Interpretation anderer? Da wird man ziemlich schnell an die verantwortbaren Grenzen stoßen. Das gilt für jeden Lebensbereich. Die verzopften Gesetzestexte sind nicht abstreitbar, aber wenn man Sicherheit haben möchte gibt es keine Alternative sich damit zu beschäftigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted June 13, 2012 Share Posted June 13, 2012 http://www.dwjmedien.de/epages/62424437.sf...ducts/60-501425 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tierlieb Posted June 13, 2012 Share Posted June 13, 2012 Sorry, aber das stimmt nicht. Das WaffG kennt keinen Transport. Kleine Anmerkung aus Busche "Fachkundeprüfung für den Waffenhandel": Zu beachten ist das erlaubnisfreie Führen nach §12, Abs. 2, auch "Transport" genannt. Ich würde sagen, der umgangssprachliche Begriff hat es damit in die Fachliteratur geschafft. Mit Verbringen sollte man das trotzdem nicht verwechseln, klar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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