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IGNORED

Transport: Pistole & Munition in einer Tasche


georgey

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Leute,

ich möchte gerne meine Pistole und Munition in einer Tasche transportieren, und zwar wie folgt:

2x Pistole in jeweils abgeschlossener eigenen Pistolentasche: liegt in der großen Tasche.

In der gleichen Tasche liegt die Munition. Die große Tasche ist abgeschlossen.

D. h. die Pistolen sind quasi doppelt abgeschlossen - jeweils in der Pistolentasche. Und die Tasche ist ja auch noch mal abgeschlossen.

Die Munition ist nur 1x abgeschlossen, weil die große Tasche abgeschlossen ist. Muniten und Pistolen liegen aber im gleichen Fach.

Geht das rechtlich?

Danke.

G.

Geschrieben
Alles richtig.

Allerdings finde ich es immer wieder erheiternd, wenn ich bei uns im Verein doppelvorhängebeschloßte Lupi-Koffer sehe. Ist zwar so gesetzeskonform - wirkt aber irgendwie albern.

Manfred

und sind die Diabolos dann wenigstens auch vor dem Zugriff pöhser Pupen gesichert?

Geschrieben

Nach der ersten Antwort von @FunzJK war ja schon alles klar.

Wenn Du wie beschrieben Deine Wafffen führst,dann fällt das unter die Ausnahmen nach §12. So ist dann nach Meinung des Gesetzgebers sichergestellt, daß die bösen Mächte der Waffen :borgsmile: Dich nicht spontan zu einem Amoklauf verführen.

Warum tauchen diese Fragen immer wieder auf ?

Geschrieben
Wenn Du wie beschrieben Deine Wafffen führst,dann fällt das unter die Ausnahmen nach §12.

Nein! Total falsch! Er führt seine Waffen ja gerade nicht, sondern transportiert (verbringt) sie. [/Klugschei$$modus aus]

Geschrieben
Nein! Total falsch! Er führt seine Waffen ja gerade nicht, sondern transportiert (verbringt) sie. [/Klugschei$$modus aus]

Verbringen ist in § geregelt, es geht hier doch offenbar um erlaubnisfreies Führen. Jetzt machst Du mich noch wuschig. :bump:

Transportieren tut imWaffG höchstens der Dritte,der das dann gewerblich machen muss...

Es geht halt um erlaubnispflichtigen Umgang, außerhalb des eigenen Besitztums fällt das immer unter's Führen. Ist dieNummer mit "tatsächlicher Gewalt" über die Waffe, weshalb man ja auch keine Munition führen kann, wohl aber transportieren und dann fällt das unters SprengG.....

OK, die Schmerzen sind zu groß. Blödes Gesetz !

Geschrieben
Nein! Total falsch! Er führt seine Waffen ja gerade nicht, sondern transportiert (verbringt) sie. [/Klugschei$$modus aus]

Sorry, aber das stimmt nicht. Das WaffG kennt keinen Transport.

"Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

[...]

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

[...]

5. verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert," (Anlage 1 WaffG, Abschnitt 2)

Wenn der Stand im Ausland ist, muss ich dir allerdings Recht geben. Dann ist es Verbringen.

Edit: Tyr13 war schneller

Geschrieben
Oder: Sie werden häufig von rechtlich nicht Sattelfesten ausgebildet und eingeschüchtert

Streiche grün, setzte schwarz.

Und wenn man mit dem Gesetz argumentiert, kommt das große Stottern.

Geschrieben
Sorry, aber das stimmt nicht. Das WaffG kennt keinen Transport.

"Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

[...]

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

[...]

5. verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert," (Anlage 1 WaffG, Abschnitt 2)

Wenn der Stand im Ausland ist, muss ich dir allerdings Recht geben. Dann ist es Verbringen.

Edit: Tyr13 war schneller

Ist das nicht schön,ein neues Mitglied dieses Forums stellt einen Frage die mit einen klaren ja zu beantwortet ist.

Warum kommen immer diese klug.........kommentare :peinlich:

Ich frage mich ob diese Personen immer das Deutsche Waffenrecht als Buchform mitführen wenn Sie zum schiessen fahren um ja alles richtig zu machen!

Man sollte eigentlich erwarten das Erwachsene die Waffen besitzten einfach zu beantwortende Fragen hier im Forum OHNE ständiges paragraphenreiten hinbekommen,da dadurch Neumitglieder verunsichert werden!

Ich brauche keine paragraphen und Geseztestexte auswendig wissen nur weil ich LWB bin.Ich kenne meine Rechte und Pflichten die ich einzuhalten habe.

Wer glaubt das er alles mit Gesetzestexten beantworten muss, ist meiner meinung nach verunsichert was er als LWB darf und was nicht.

Den Rest könnt ihr euch denken.

Geschrieben
[...]

Warum kommen immer diese klug.........kommentare :peinlich: [...]

Peinlich ist allenfalls, dass ein 2000+ Mitglied den wichtigen waffenrechtlichen Begriff "Führen" immernoch nicht richtig kennt. Deshalb war der sehr sachliche und richtige Beitrag von asmr erst notwendig geworden.

Hätte asmr nicht schon geantwortet gehabt, hätte ich einen ähnlichen Beitrag verfasst. Die falsche Darstellung waffenrechtlicher Begriffe mit essentieller Bedeutung sollte, gerade für und wegen der Neulinge, stets korrigiert werden, sonst verfestigt sich nämlich die "falsche Lehre" weiter.

Geschrieben
Ich frage mich ob diese Personen immer das Deutsche Waffenrecht als Buchform mitführen wenn Sie zum schiessen fahren um ja alles richtig zu machen!

[...]Wer glaubt das er alles mit Gesetzestexten beantworten muss, ist meiner meinung nach verunsichert was er als LWB darf und was nicht.

Ja, ich führe gewisse Schriftstücke und Auszüge aus dem Waffen- und SprengstoffR bei jedem Schießstandbesuch mit mir.

Wo soll man die Antworten sonst suchen, denn im geltenden Recht? Nach seinem guten Gewissen oder durch die Interpretation anderer? Da wird man ziemlich schnell an die verantwortbaren Grenzen stoßen. Das gilt für jeden Lebensbereich.

Die verzopften Gesetzestexte sind nicht abstreitbar, aber wenn man Sicherheit haben möchte gibt es keine Alternative sich damit zu beschäftigen.

Geschrieben
Sorry, aber das stimmt nicht. Das WaffG kennt keinen Transport.

Kleine Anmerkung aus Busche "Fachkundeprüfung für den Waffenhandel":

Zu beachten ist das erlaubnisfreie Führen nach §12, Abs. 2, auch "Transport" genannt.

Ich würde sagen, der umgangssprachliche Begriff hat es damit in die Fachliteratur geschafft.

Mit Verbringen sollte man das trotzdem nicht verwechseln, klar.

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