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IGNORED

HILFE ! Ich eben wegen "angeblicher" Preismanipulation festgehalten worden...


HessieJames

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich werd erst mal abwarten, was als strafmass festgesetzt wird, denn den teuersten und besten anwalt kann ich mir mit verringertem gehalt wg krankheit, haus, 3 kindern und waffen nicht auch noch leisten.

die rechtsschutzversicherung deckt nämlich nicht bei solchen selbstverschuldeten vorfällen, hab ich schon nachgelesen.

und wiegesagt, wenn diese nummer methode hat, sind die sicherlich eingespielter als ich und werden sich schon was an beweisen, aussagen, etc zurechtgelegt haben.

ich hab mein vertrauen in diese demokratie, dieses rechtsystem hier schon lange verloren, jetzt sieht man mal wieder aus gutem grund...

wenn ein anwalt hier mitliest, wie wärs mal mit nem bisschen charity arbeit unter schützenbrüdern ? :rolleyes:

und als "unbeschriebenes" blatt, hätten 51EUR ( die ich übrigens nachbezahlen musste) warenwert genug tagessätze in der strafe, damit das waffenrechtlich konsequenzen hat?

DAS ist mir wichtig, sch..... auf den voreintrag im ZR oder das hausverbot, ich will nicht die kniften weggeben müssen.

HJ

Geschrieben
... ich will nicht die kniften weggeben müssen.

HJ

Jetzt beruhige dich bitte wieder. Da wird dir nichts abgenommen!!!

Wenn du unbescholten bist, wird alles gut.

BULLDOG

Geschrieben

Nimm auf jeden Fall einen guten Anwalt.

Vielleicht kann der dich "rauskaufen".

Wenn z.B. die Staatsanwaltschaft im Verfahren 3.000€ Geldstrafe fordern würde, und der Anwalt bietet gleich mal sofort 10.000€ bei Einstellung als Zahlung an eine gemeinnützige Organisation an und zudem noch sowas wie einen "Täter Opfer Ausgleich" mit dem Baumarkt (die werden bei entsprechend hoher Zahlung schon schwach werden), dann könntest du dich vielleicht "freikaufen".

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind 10.000€ sicher deutlich besser als 3.000€ unsicher mit Prozessrisiko.

Im Übrigen (dazu hab ich mal eine Reportage gesehen) läuft das mit der Manipulation so ab:

Täter A geht in den Laden, manipuliert die Preise, dann geht er.

Täter B kommt später in den Laden, läuft "suchend" herum, nimmt das Produkt, läuft noch etwas "suchend" herum, geht zur Kasse und bezahlt die manipulierte Ware.

Deshalb kontrolliere ich grundsätzlich, was da an der Kasse angezeigt wird.

Als ehrlicher Kunde ist man nämlich doppelt gefährdet. Die vertauschen ja 2 Preisschilder (günstiger und teurer Artikel):

  • Zu hohen Preis gezahlt.
  • Der Straftat verdächtig.

Wenn du unbescholten bist, wird alles gut.

:crazy: :lol2: :ridiculous::021:

So früh am Morgen schon so zum scherzen aufgelegt?

Solche Verfahren werden im Minutentakt abgeurteilt.

Ich denke nicht, dass sich da irgendjemand die Mühe machen wird, groß was zu ermitteln.

Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

Und Recht bekommst du mit einem guten (teuren) Anwalt, guten (teuren) Gutachtern, oder in dem man sich freikauft.

Geschrieben
1. Solche Verfahren werden im Minutentakt abgeurteilt.

2. Ich denke nicht, dass sich da irgendjemand die Mühe machen wird, groß was zu ermitteln.

3. Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

4. Und Recht bekommst du mit einem guten (teuren) Anwalt, guten (teuren) Gutachtern, oder in dem man sich freikauft.

1. Werden sie nicht.

2. Wahrscheinlich nicht -was häufig auch gut ist.

3. stimmt leider auch

4. Es gibt ne Gebührenordnung. Es soll ja sogar Anwälte geben, die auf eine Honorarvereinbarung verzichten.

Geschrieben
Nimm auf jeden Fall einen guten Anwalt.

Vielleicht kann der dich "rauskaufen".

Wenn z.B. die Staatsanwaltschaft im Verfahren 3.000€ Geldstrafe fordern würde, und der Anwalt bietet gleich mal sofort 10.000€ bei Einstellung als Zahlung an eine gemeinnützige Organisation an und zudem noch sowas wie einen "Täter Opfer Ausgleich" mit dem Baumarkt (die werden bei entsprechend hoher Zahlung schon schwach werden), dann könntest du dich vielleicht "freikaufen".

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind 10.000€ sicher deutlich besser als 3.000€ unsicher mit Prozessrisiko.

Servus !

Um es mit Deinen Worten zu sagen:

So früh am Morgen schon zum scherzen aufgelegt ???

Hast Du den letzten Beitrag von H.J. nicht gelesen ??? Krankheit, Haus, 3 Kinder, verringertes Gehalt !

Er ist unschuldig und Du redest von "freikaufen" ?

Brrr....diese Woche fängt schon gut an ;)

Geschrieben
ich werd erst mal abwarten, was als strafmass festgesetzt wird, denn den teuersten und besten anwalt kann ich mir [...] nicht auch noch leisten.

Aber 1-3 Monatsgehälter für die Geldstrafe zzgl. Verfahrenskosten würdest du zahlen wollen?

Auf Wunsch editiert

Geschrieben
So früh am Morgen schon so zum scherzen aufgelegt?

Solche Verfahren werden im Minutentakt abgeurteilt.

Ich denke nicht, dass sich da irgendjemand die Mühe machen wird, groß was zu ermitteln.

Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

Und Recht bekommst du mit einem guten (teuren) Anwalt, guten (teuren) Gutachtern, oder in dem man sich freikauft.

...du hast mich falsch verstanden oder falsch verstehen wollen. Evtl. aus einem Drang zur Panikmache.

Wem ist mit deiner Aussage geholfen?

Klar, auch ich könnte HessieJames noch unsicherer machen. Möchte ich aber nicht.

Aus diesem Grund sage ich es gerne nochmal.

Wenn er "insgesamt" unbescholten ist, dann wird er seine Waffen B E H A L T E N!

Selbst wenn die Sache vor Gericht landet und das Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt wird.

Und wenn er unbescholten ist, dann wird das Verfahren eingestellt. Falls es überhaupt eröffnet wird.

Alles andere würde ich an seiner Stelle mit einem Anwalt besprechen.

Das kostet auch kein Vermögen.

HessieJames geht es um das Behalten seiner Sportgeräte.

Diese wird er als unbescholtener Sportschütze auch behalten.

BULLDOG

Geschrieben
Er ist unschuldig und Du redest von "freikaufen" ?

Was bleibt in so einer Situation anderes Übrig?

Vor Gericht ist das nix als Lotto spielen.

Sorry, das ist meine Meinung zu unserem Rechtssystem.

Es sitzen auch genug Leute unschuldig im Knast.

Für den Staat ist es egal!

Ich bin z.B. für eine Haftentschädigung von mind. 500€ pro Tag (eine echte Entschädigung).

Derzeit sind es 25€, da lacht sich der Staat doch schlapp, wenn einer mal unschuldig gesessen hat, und schafft es (die meisten schaffen es nicht) das zu beweisen, dann wird er mit einem Taschengeld abgefunden.

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“

Ich sage ja nur, wäre vielleicht ne Möglichkeit.

Unschuldig an den Baumarkt zahlen ist immer noch besser als unschuldig den Jagdschein zu verlieren...

Und so ein Prozess + Strafe im Prozess über mehrere Instanzen kann DEUTLICH teurer sein, als wenn so eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht wird!

Wie gesagt, was am Ende bei rauskommt liegt in Gottes Hand...

Geschrieben
Selbst wenn die Sache vor Gericht landet und das Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt wird.

Und wenn er unbescholten ist, dann wird das Verfahren eingestellt. Falls es überhaupt eröffnet wird.

Sag ich doch: Einstellung gegen Geldzahlung!

Darauf kann der Anwalt VOR dem Verfahren hinwirken!

Und dann darf er natürlich ALLES behalten, er ist dann ja nicht vorbestraft...

Geschrieben
Sag ich doch: Einstellung gegen Geldzahlung!

Darauf kann der Anwalt VOR dem Verfahren hinwirken!

Und dann darf er natürlich ALLES behalten, er ist dann ja nicht vorbestraft...

Was willst Du denn jetzt? Das er an den Baumarkt bezahlt oder gegen eine Geldauflage eingestellt wird? Du verdrehst hier alles.

Das wahrscheinlichste ist ein Strafbefehl. Eine tatsächliche HV wäre aber auch denkbar. Hier geht es um Urkundenfälschung und Betrug. Welches nun vollendet oder versucht kann zunächst mal dahinstehen.

Geschrieben

so wie sich das liest, bist du offensichtlich vom Detektiv angeschissen worden (vorausgesetzt, du schreibst hier die Wahrheit). Hat er dich bei der angeblichen Manipulation beobachtet? Dieses muss er (und auch die anderen Baumarkt-MA) ggf. in einem möglichen Strafverfahren beeiden, wenn es keine Videoüberwachung gibt (wieso eigentlich nicht?)! Ich tippe daher mal, dass es zu keiner Anzeige seitens des Baumarktes kommen wird. Der Detektiv hat seine "Fangprämie", der Baumarkt den höheren Preis und damit werden sie sich zufrieden geben. Das wäre nicht der erste Fall dieser Art.

Allerdings rate auch ich zu einer Anzeige deinerseits wegen Nötigung und Freiheitsberaubung, damit der Detektiv sich nämlich vor Gericht verantworten muss. Solange deine Aussage gegen seine steht und bei den Umständen des Sachverhaltes, hast du gute Chancen heil aus der Sache herauszukommen.

Hab ein wenig Vertrauen in die Justiz.

Die meisten RS-Versicherungen übernehmen zunächst auch bei vorsätzlichen Delikten die Kosten und holen sich im Falle einer Verurteilung das Geld zurück. Kommt es zu keiner Verurteilung, entstehen dir sowieso keine Kosten. Mal in den Bedingungen der RS-Versicherung nachlesen.

Meine Meinung, muss man nicht teilen.

Geschrieben

Was kosten denn diese Verlängerungskabel jetzt?

Ich würde zwei "unbescholtene" Freunde in den Baumarkt schicken und das mal überprüfen lassen, ggf. mit Kauf eines weiteren Kabels zum gleichen (niedrigen) Preis.

Gruß

Michael

Geschrieben

So etwas ähnliches ist mir auch schonmal passiert.

Vor langen, langen Jahren. Ich war noch jung, schön und reichlich naiv, brauchte ich ein zweites Druckerkabel (das waren noch diese Fetten, nix USB).

Ich fuhr in einen großen, bekannten Elektronikmarkt, der schon damals durch höchst niveauvolle Werbung auffiel....

Ein Druckerkabel hatte ich schon, tags zuvor dort gekauft. Nun wollte ich ein zweites, baugleiches.

Damit das klappt, nam ich das Kabel als Muster mit.

Mit dem Kabel in der Jacke (ja, das war nicht schlau) betrat ich den Laden, ging zur Kabelwand, holte mein Muster hervor, verglich, nam mir das neue, original verpackte, und stopfte das Muster wieder in meine Jackentasche...

An die Kasse, bezahlt...auf einmal legt sich eine große, schwere Hand auf meine Schulter: "Halt, wie blöd muss man sein....vor aller Augen....komm mal mit...das gibt Ärger...".

Erst im Büro des Ladendetektivs, habe ich begrifffen, wie die Aktion wohl ausgesehen haben musste...

Da erfasste mich Panik, ich war noch Schüler, hatte mich aber gerade bei der BW, als Offz.Anwärter beworben, da kommt eine Vorstrafe wegen Ladendiebstahls nicht gut....

Dem eifrigen Ladendetektiv versuchte ich das Ganze zu erklären, keine Chance, er war zwar kaum älter als ich, aber eben der festen Meinung einen jugendlichen Straftäter dingfest gemacht zu haben...Da fiel mir der Kassenbon des "Musters" ein, der war noch im Geldbeutel...brachte auch nichts, "Dann brauchtest du wohl drei Kabel und für eines hat die das Geld gefehlt...vergiss es ich habe schon alle Ausreden gehört..." Oje!

Zum Glück hatte er die Polizei gerufen, die Beamten trafen gemeinsam mit dem Geschäftsführer ein. Nun entspannte sich die Lage, die Beamten namen zunächst meine Personalien auf und hörten sich dann beide Versionen der Geschichte an, betrachteten das "Muster", das original verpackte Kabel, den Kassenbon und fragten: "Wo ist denn die Packung geblieben? Haben sie gesehen, wie er die entsorgt hat?" Nö, hatte er nicht. Ob es Video-Aufnahmen gäbe. Ja, gab es, aber nur ich von hinten, wie ich am Regal stehe, rummfummel und was in die Tasche stecke, allerdings vorher auch was raushole.

Da stellt der eine Polizist die Frage aller Fragen:"Fehlt denn überhaupt ein solches Kabel?"

Der Geschäftsführer schickte daraufhin einen Mitarbeiter ans Regal...Bingo, es fehlte keins, der Buchbestand entsprach dem physischen...UFF!!!

Alles war wieder gut. Viel später habe ich mal einen befreundeten Polizisten gefragt, was denn wohl passiert wäre, wenn die Polizisten nicht so pfiffig gewesen wären und der Vorgang tatsächlich auf dem Tisch des Staatsanwaltes gelandet wäre...Er meinte irgendwas zwischen nix, gar nix oder fast nix. Entweder hätte er mir geglaubt - Einstellung. Oder er hätte es für viel zu geringfügig erachtet -Einstellung. Oder er hätte dem LD voll geglaubt- mgl. geringfügiger Strafbefehl. Oder (das wohl warscheinlichste), er hättes auch nicht gewußt, aber auch keinen Bock gehabt, sich lange mit einem (möglichen) Ersttäter, dem Anwalt der Eltern, Zeugen, Richter , etc... zu befassen und hätte mir eine "Symbolische" Strafe zur Einstellung des Verfahrens angeboten.

Die Warscheinlichkeit, dass ich einen Richter gesehen hätte wäre wohl extrem gering gewesen.

In jedem Fall wäre es zu keinem Eintrag gekommen.

Allerdings rate auch ich zu einer Anzeige deinerseits wegen Nötigung und Freiheitsberaubung, damit der Detektiv sich nämlich vor Gericht verantworten muss. Solange deine Aussage gegen seine steht und bei den Umständen des Sachverhaltes, hast du gute Chancen heil aus der Sache herauszukommen.

Anzeigen kann man viel, aber wo siehst du belastbare Indizien für Nötigung oder gar Freiheitsberaubung? Wenn ich den TS richtig verstanden habe, ist er freiwillig mitgegangen. Man hat ihn wohl auch nicht durch Drohungen o.Ä. zu irgendwas gezwungen, dass müsste (im Zweifel) auch bewiesen werden, wöbei dann mehrere Aussagen (LD, Geschäftsführer, mgl.andere Baumarkt MA) gegen die Aussage des TS stünden...

Ich würde:

1. abwarten, ob überhaupt eine Anzeige, bzw. ein Anhörungsbogen, eine Vorladung o.Ä. kommt.

2. Falls ja, Anwalt hinzuziehen, nur dieser hat Akteneinsicht und kann dir wirklich vernünftige Ratschläge erteilen, wir hier (aus der Ferne) können das nicht.

3. Falls Nein, Sache vergessen, anderen Baumarkt aufsuchen, für die 100€ würde ich (so ärgerlich/ungerecht es ist) kein Fass aufmachen.

4. Schießen gehen, nach Hause fahren, 2 kühle Hefeweizen trinken, nicht mehr ärgern, bringt nix.

Geschrieben
Jetzt kommt es: Er wird sagen, dass er dann die Polizei holt. Jetzt sage ich ihm, dass ich gehe. Er darf mich gegen meinen Willen festhalten, wenn er mich auf frischer Tat ertappt hat, d.h. wenn er gesehen hat, wenn ich etwas geklaut habe. Ansonsten ist es Freiheitsberaubung. Wenn Du unschuldig bist, kann er nicht gesehen haben, dass Du etwas geklaut hast. Also sagst Du ihm ganz entspannt, dass Du jetzt gehst und dass Du bei Ankunft der Polizei sofort Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen ihn erstattest.

Vorsicht, das ist so nicht richtig, es besteht dann ev. die Gefahr des räuberischen Diebstahls, wenn Du Dich gegen das Festhalten des Detektivs wehrst!

Die Tathandlung ist erst beim passieren der Kasse vollendet!

Also nicht versuchen gewaltsam den Laden zu verlassen, sondern auf Polizei bestehen!

Durch das unterschreiben der Formulare ist es wie ein Schuldeingeständnis, genau wie bei einem Verkehrsunfall, wenn man vor Ort etwas unterschreibt, hat man es hinterher doppelt so schwer!

Ich vermute aber einmal, dass der Detektiv die Handlung wohl genau beobachtet haben dürfte, so würde ich es dann aber nicht auf einen Prozeß ankommen lassen, falls die Beobachtungen richtig und nicht widerlegbar sind, sondern dann Reue und Einsicht zeigen und das aber nach Akteneinsicht.

Geschrieben
Ich vermute aber einmal, dass der Detektiv die Handlung wohl genau beobachtet haben dürfte, so würde ich es dann aber nicht auf einen Prozeß ankommen lassen, falls die Beobachtungen richtig und nicht widerlegbar sind, sondern dann Reue und Einsicht zeigen und das aber nach Akteneinsicht.

Er sagte, er hat gesehen, wie ich EIN Kabel manipuliert hätte, aber ich habe zwei die gleichen gekauft, mit zweimal dem gleichen Etikett... und er hatte auch nur ein Etikett angeblich gefunden...

Also hätte ich zwei Label von günstigeren Kabeln abmachen, auf die zwei teuren drauf und die label der zwei teuren verschwinden lassen müssen. und er hat nur gesehen wie ich eins vom teuren abgemacht hätte...

das passt doch hinten und vorne nicht!!!

und der geschäftsführer hats ja angeblich auch gesehen... ich versteh echt die welt nicht mehr, die ganze woche davor hab ich für fast 500 Eur dort sachen für den schrebergarten gekauft, das ist der markt in unsrer nähe, wieso sollte ich da sch..... bauen ? ich habs ja nicht mal geklaut, ich habs ja noch bezahlt anschliessend !

HJ

Geschrieben
Die Tathandlung ist erst beim passieren der Kasse vollendet!

Das ist so nicht richtig. Nach der Apprehensionstheorie (hM) reicht bei leicht zu verbergenden Objekten das "Einstecken" in die Tasche, halten in der Hand (str.), halten unter der Kleidung um ein Gewahrsamsenklave zu bilden. Vollendung tritt mit Gewahrsamsübergang ein.

ich habs ja nicht mal geklaut, ich habs ja noch bezahlt anschliessend !

Es geht ja auch nicht um Diebstahl!

Geschrieben
@HessieJames: Nimm den besten und teuersten Anwalt, den du bekommen kanst - der sagt dir dann schon, was zu tun ist. Und wenn du nachweislich unschuldig bist, ist das in Schland immer noch kostenlos - dann zahlt nämlich der Biebermarkt deinen Schicki-Micky-Anwalt. Und SCHNAUZE HALTEN, nur den Anwalt reden lasen.

Leider falsch! Bei Strafprozessen übernimmt der Staat überhaupt nix! guckste hier:

http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/g...strafverfahren/

Prozesskostenhilfe und das Strafverfahren

Im Strafverfahren gibt es grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe. Die PKH ist eine Möglichkeit der Finanzierung von Verfahren in Zivilsachen, Arbeitsrechtssachen, Verwaltungssachen und Sozialrechtssachen. Für das Strafverfahren hat der Gesetzgeber keine Prozesskostenhilfe vorgesehen.

Ebenso greift die Rechtsschutzversicherung in Strafsachen nur in ganz wenigen Fällen.

Und ein Pflichtverteidiger ist nur beizuordnen wenn Haftstrafe droht dürfte hier nicht der Falls sein.

Geschrieben
Und ein Pflichtverteidiger ist nur beizuordnen wenn Haftstrafe droht dürfte hier nicht der Falls sein.

So ein Käse. Es gibt auch Fälle der notwendigen Verteidigung bei OWIs (s. §140 ff. StPO) Außerdem muss der Markt überhaupt nichts und in keinem Fall im Strafprozess bezahlen, sofern er nicht Nebenkläger ist.

Geschrieben
Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

Und Recht bekommst du mit einem guten (teuren) Anwalt, guten (teuren) Gutachtern, oder in dem man sich freikauft.

Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

Wie wahr!

oder in dem man sich freikauft.

Ja so weit ist der "Rechtsstaat" gesunken aber das gilt in der Regel nur für Reiche und Einflussreiche Leute

wie schon erwähnt Ackermann,Kohl,Guttenberg bei Ließchen Müller siehts anders aus.

Ein ehem.Schulfreund sagte mir das er auch eine Geldstrafe erhalten hat es ging um einen kleineren Betrug.

Der hat einen Anwalt eingeschalten der hat ihm gesagt das die Staatsanwaltschaft selber auf ihn zukommen

müsste, da aber hier nichts geschah hat er sich aufgemacht zum bearbeitenden Staatsanwalt er hat ihn regelrecht

angefleht 1000 EUR zu zahlen damit die Sache eingestellt wird der hingegen hat abgelehnt und ihm mit einer Anzeige

wegen Bestechung! gedroht. Später bekam er den schriebs (Strafbefehl) von gerade mal 200 EUR.

Wenn die Justiz hier jemanden verurteilen will tut sie das auch, und wenn als Begründung sog."öffentliches Interesse"

angegeben wird sicher doch das ist für die Justiz wesentlich bei einer kleinen doch recht unwichtigen Person höher

zu Bewerten als für einen EX-Verteidigungsminister der betrogen hat um in der Karriereleiter weiter aufzusteigen.

Kein Wunder das die Damen und Herren Politiker keine Justizreform wollen sie ja von diesen skandalösen Zuständen

irgendwann profitieren könnten, die meisten sind doch eh Anwälte die für Ihre "Kollegen" Lobbyismus betreiben.

(Wir haben mit die höchste Anwaltsdichte in Europa).

So ein Käse. Es gibt auch Fälle der notwendigen Verteidigung bei OWIs (s. §140 ff. StPO) Außerdem muss der Markt überhaupt nichts und in keinem Fall im Strafprozess bezahlen, sofern er nicht Nebenkläger ist.

Überhaupt kein Käse ließ dir mal den Artikel bitte nochmal durch und von OWI ist keine Rede und in welcher OWI

soll das sein Riesenumweltskandal? Das hat damit zu tun das es Sachverhalte gibt die so kompliziert sind, bzw.hängt das auch von der Höhe des Streitwertes ab. Hier ging es auch nicht um den Markt sondern um die betroffene Person die

angezeigt wurde!

Geschrieben
Überhaupt kein Käse ließ dir mal den Artikel bitte nochmal durch und von OWI ist keine Rede und in welcher OWI

soll das sein Riesenumweltskandal? Hier ging es auch nicht um den Markt sondern um die betroffene Person die

angezeigt wurde!

Ist wohl Käse. Ist auch kein Artikel. Lies Dich doch in die Materie ein. HIER.

Es ging in dem Beitrag Deines Vorposters darum, dass der Markt bezahlt falls er unschuldig ist -was auch Käse ist.

Geschrieben

Wohl wahr, o tempore o mores...

Werd ich wohl ganz konkret zu nem Anwalt gehen müssen, der "streitwert" sind wohl die 51 EUR, was ist am wahrscheinlichsten, Strafe ala wieviel Tagessätze? Oder Einstellung gegen Zahlung ? Ich sehe nämlich nicht ein monatelang zu prozessieren, ich hab mich grad von zwei Krebsbehandlungen erholt, fang zu 80% mit Arbeit an, ich Brauch diesen Nervenkitzel nIcht.

Recht hin oder her, ich doch nur meine Ruhe... ;(

Geschrieben
Ist wohl Käse. Ist auch kein Artikel. Lies Dich doch in die Materie ein. HIER.

Es ging in dem Beitrag Deines Vorposters darum, dass der Markt bezahlt falls er unschuldig ist -was auch Käse ist.

hier steht:

Aufgrund der Fülle komplexer und in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch nicht ausgetragenen Rechtsfragen tendiert der Senat in dem hier gegebenen Einzelfall dazu, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers als geboten anzusehen.

Sorry aber wer lesen kann vorallem das gelesene verstehen ist im Vorteil!

Hier steht -als geboten anzusehen- das heist der Anwalt/Senat auf dieser Seite sieht das so, noch lange nicht die Justiz

oder der Staat wie steht hier noch nicht ausgetragene Rechtsfragen d.h. die Herren Studierten wissen selbst

nicht richtig Bescheid wäre nichts neues dafür wird dann mal wieder ein Grundsatzurteil gebraucht oder BVG BGH

usw. und weiterhin es geht um einen Einzelfall, hat mit der Sache hier nichts zu tun.

Geschrieben
hier steht:

Aufgrund der Fülle komplexer und in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch nicht ausgetragenen Rechtsfragen tendiert der Senat in dem hier gegebenen Einzelfall dazu, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers als geboten anzusehen.

Ich mache es kurz: der SENAT ist als Spruchkörper Teil der Justiz (zu finden regelmäßig in den Bundesgerichten).

Jetzt hast Du das erste auch noch schnell editiert.

Es geht darum, dass Du geschrieben hast, dass ein Fall der notw. Verteidigung nur vorliegt, wenn Haft droht und das ist einfach und absolut falsch.

Zum OWI-Verfahren: § 140 Abs. 2 StPO i.V.m.§§ 46 Abs. 1, 60 OWiG). die zu erwartende Verhängung eines Fahrverbotes reicht nicht aus. Anders beim Berufsfahrer. (restriktiver ist Göhler, OWiG, 12.Aufl., § 60 OWiG Rn. 25 m.w.N.; weiter Molketin NZV 89, 97).

Und das wird Dir sicher weh tun:

Ein Pflichtverteidiger wird in der Regel auch immer beizuordnen sein, wenn eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsichtvoraussetzt, da diese nach § 147 StPO grundsätzlich nur der Verteidiger ausüben kann (u.a. OLG Koblenz NStZ-RR 00, 176; LGTübingen StV 99, 642; LG Cottbus StV 99, 642; LG Magdeburg StV 99,532).

hier steht:

Sorry aber wer lesen kann vorallem das gelesene verstehen ist im Vorteil!

Bääm. Jetzt hast Du es mir aber gegeben.

Geschrieben
Leider falsch! Bei Strafprozessen übernimmt der Staat überhaupt nix! guckste hier:

Das stimmt nicht:

In Bußgeld- und Strafverfahren trägt bei einem Freispruch die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten. Wird das Verfahren jedoch ohne gerichtlichen Freispruch eingestellt, trägt der Mandant auch seine vorgerichtlichen Kosten selbst.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT0.html

Es werden allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, nur die Kosten nach BRAGO erstattet.

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