Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschein - welche Waffen werden genehmigt?


chute

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie ist das eigentlich rechtlich/praktisch mit dem großen Waffenschein; welche Waffen darf man damit führen, also für welche wird er denn normalerweise genehmigt?

Nur für Waffen, wie sie heutzutage typischerweise etwa bei der Polizei als Verteidigungswaffen Verwendung finden?

Ich meine, der Waffenscheininhaber wird sich doch wohl nicht eine x-beliebige aussuchen können?

Wenn z.B. jemand meint, er will einen riesen Vorderlader oder einen Derringer in .22 kurz verwenden?

Gibt es dazu konkrete Vorschriften, oder wie sieht die gängige Praxis in den Waffenbehörden aus?

Im WaffenG steht als Anforderung, "dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern."

Das kann man ja nicht nur so verstehen, dass die Gefährdung von einer Art sein muss, dass eine Schusswaffe hilfreich wäre, sondern dass auch die konkret zu erwerbende Waffe von ihrer Art her geeignet sein muss, der Gefährdung zu begegnen.

Oder kennt der große Waffenschein ähnlich wie der kleine keine Einschränkung in Anzahl und Art?

Danke

Geschrieben

Kommt auf die Art der Gefährdung an.

Ist sicherlich bei einem Juwelier anders gelagert, als bei einem Sicherheitsdienst, der seine Waffen offen führen darf.

Oft steht die Auflage "Waffe ist verdeckt zu führen" als Auflage drin, was ebenfalls viele Waffen indirekt auschließt.

Geschrieben

Ich habe bislang zwei "große" Waffenscheine gesehen.

Der eine gehörte einem Waffensachverständigen, war auf eine Walther PPK ausgestellt und hatte keine weiteren Beschränkungen.

Der andere gehört einem Waffenhändler, ist ausgestellt auf "eine Kurzwaffe" und gilt nur in Verbindung mit dem Transport von Waffen seiner Firma.

Es ist also wohl abhängig von der Bedürfnislage und dem Verhandlungsgeschick bzw. dem Ermessensspielraum der ausstellenden Behörde.

Gruß

Michael

Geschrieben

Der "echte" Waffenschein gilt für eine Waffe und ohne großkotzig wirken zu wollen, kann ich behaupten dass Du nie einen bekommen wirst!

Der Rahmen ist wirklich sehr eng gestrickt!

Ich weiß ja nicht wie oft "Schakal" einen echten WS gesehen hat, aber ich kenne nur die Erlaubnis zum Führen einer Waffe, verdecktes Führen kenne ich nur aus Vorschriften der Behörden für das Führen von Waffen in Zivil!

Geschrieben
Ich weiß ja nicht wie oft "Schakal" einen echten WS gesehen hat, aber ich kenne nur die Erlaubnis zum Führen einer Waffe, verdecktes Führen kenne ich nur aus Vorschriften der Behörden für das Führen von Waffen in Zivil!

Ich habe hier ein Bild eines kleinen Waffenscheins mit der Auflage, dass die Waffe nur verdeckt getragen werden darf. Aussteller ist die Region Hannover. Die werden das sicher auch beim regulären Waffenschein so handhaben.

Geschrieben

Wenn ich so draufschaue, steht die konkrete Waffe mit Nummer und der genaue Verwendungszweck drin.

Rechtliche Vorgabe ist nur die Geeignetheit.

Bekommt man nicht nur bei Eigengefährdung, sondern auch wenn er zur Erfüllung seiner Arbeit notwendig ist. wer einen möchte könnte also als Personenschützer eine entsprechende Anstellung bei einer gefährdeten Person suchen. Wird aber sicher auch nicht viel einfacher.

Geschrieben

Du musst der Behörde glaubhaft mache das das. Modell welches du haben möchtest dafür geeignet ist.

Und ja die Behörde kann vorgeben das die Waffe verdeckt getragen werden muss.

Geschrieben

Hatte öfters früher eine Waffenschein als ich noch im Geldtransport arbeitete. Alle WS waren ausnahmslos auf Waffen und nicht wie früher auf Kaliber eingetragen. Sollte wie bei mir damals geschehen sich ein Defekt an der Waffe einstellen hast du in dem Reparaturzeitraum gelitten :bump:

Geschrieben
Die werden das sicher auch beim regulären Waffenschein so handhaben.

Das macht aber nicht immer Sinn ( OK, es geht ums WaffG.... :ridiculous: ).

Bei Geldtransporteuren wäre es kontraproduktiv, die Waffe nur verdeckt tragen

zu dürfen, denn es schreckt 1. nicht ab und 2. dauert es länger, um an sie heranzukommen.

Beim KWS gibt es auch Situationen, wo die Waffe nicht verdeckt getragen werden kann,

z.B. bei Reenactment, da sollte man sich gegen die Auflage wehren.

Außerdem würde ich mir dies nicht von der Behörde vorschreiben lassen, egal ob

KWS oder GWS, denn wenn ich in eine bestimmte Situation komme, die eine Gefaährdung

darstellen kann, dann entscheide ich, ob ich die Waffe weiterhin verdeckt trage oder

sie schon in die Hand nehme.

Als weitere Auflage habe ich auch schon gelesen ( nur KWS ): "nicht nach ( übermäßigem ) Alkoholgenuß".

Zum GWS: mir ist ein Fall persönlich bekannt, da wurde eingetragen:

Folgende Waffe: ...."gemäß WBK 08/15, lfd. 1,2,3 oder 6...."

Es waren in der WBK ( Altbesitz ) unter den Nr. eingetragen:

PPk, S&W Mod. 60, P 38 und ( ich glaube ) TPH in . 22 lr..

So sollte dem Inhaber ( ziemlich gut situierter Mensch ) die Möglichkeit eröffnet werden,

je nach Situation die passende Waffe zu führen, also im Sommer mit kurzem Hemd etwas kleineres,

als im Winter mit dickem Mantel.

Macht Sinn....

Geschrieben
Der "echte" Waffenschein gilt für eine Waffe und ohne großkotzig wirken zu wollen, kann ich behaupten dass Du nie einen bekommen wirst!

Auf die Voraussetzungen zielt meine Frage doch gar nicht ab. Dass ich keinen bekommen kann, jedenfalls solange sich nicht eine entsprechende Gefährdungsstellung ergibt (das wäre denke ich der einzige Hinderungsgrund bei mir), weiß ich selber. Habe entsprechend auch derzeit nicht vor, einen zu beantragen (wenn ich einen kriegen könnte, würde ich ihn aber nicht ausschlagen).

Die Frage ist eben, wenn die Voraussetzungen für einen Waffenschein erfüllt sind, welche Anforderungen es dann noch an die zu wählende(n) Waffe(n) gibt.

Könnte ja z.B. auch sein, dass die Behörden nur bestimmte Pistolen mit gutem Sicherungssytem und Revolver gestatten, um die Gefahr versehentlich gelöster Schüsse zu minimieren.

Also regulär wird offenbar nur eine Waffe gestattet, wie in den Beispielen von Michael; oder wie einfach wäre es für diese Waffenscheininhaber, weitere Waffen auf den Waffenschein zu bekommen, z.B. noch eine Kleine für ein Knöchelholster?

Geschrieben

Ich denke, das kann man nicht pauschal beantworten. Das wird sehr stark von der Situation abhängen, sprich also von dem Bedürfnis, das man für den WS geltend macht. Da ist sicher alles denkbar und genausogut nichts unmöglich.

bye knight

Geschrieben
Hallo,

wie ist das eigentlich rechtlich/praktisch mit dem großen Waffenschein; welche Waffen darf man damit führen, also für welche wird er denn normalerweise genehmigt?

Nur für Waffen, wie sie heutzutage typischerweise etwa bei der Polizei als Verteidigungswaffen Verwendung finden?

Ich meine, der Waffenscheininhaber wird sich doch wohl nicht eine x-beliebige aussuchen können?

Wenn z.B. jemand meint, er will einen riesen Vorderlader oder einen Derringer in .22 kurz verwenden?

Danke

Vorderlader? gabs da nicht mal sogar ne Regelung wonach Waffen mit Funkenzündung frei zu führen sind?

Aber wer will schon einen Vorderlader führen?

Wenn ich die Möglichkeit hätte ich würde mich für einen kleinen S&W Revolver, Ruger,Taurus oder was ähnl.

mit Pachmayer oder ähnl Gummigriffschalen entscheiden.

Das Teil soll ein Kaliber haben mit dem man auch nen größeren Hühnen abwehren kann (22 unter Umständen

nicht immer geignet) also irgendwas in 38ig 357ig sollte ausreichend sein vorallem ersteres bei 38ig gibts schöne

kleine führige Revolver auch in Stainless.

Für eine moderne Pistole kann ich mich nicht so begeistern für die SV für was?

Selten braucht man mehr als 5-6 Schuss man hats als Privatperson in der Regel auch nicht mit 10 Gegnern zu

tun und da kan ich wenn die auch Feuerwaffen haben sollten mit ner Glock auch einpacken!

Geschrieben
Kommt auf die Art der Gefährdung an.

Ist sicherlich bei einem Juwelier anders gelagert, als bei einem Sicherheitsdienst, der seine Waffen offen führen darf.

Oft steht die Auflage "Waffe ist verdeckt zu führen" als Auflage drin, was ebenfalls viele Waffen indirekt auschließt.

Mit dem verdeckt hat schon seinen Grund (jedenfalls hier in D) würden jetzt WS Inhaber so rumlaufen das die Waffe

rauslugt würde sich die Polizei über viele Anrufe "freuen"...

In den USA ist es sogar oft andersrum es soll wohl Bundesstaaten geben da ist es vorgeschrieben das man die

Waffe sehen muss.

Geschrieben
Oft steht die Auflage "Waffe ist verdeckt zu führen" als Auflage drin

So ein Blödsinn. Zum einen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die das vorschreibt, zum anderen sind nur Auflagen zulässig, die der Gefahrenabwehr dienen, beispielsweise, wenn die Waffe nur in bestimmten Situationen oder Anlässen geführt werden darf. Sicherlich ist es sinnvoll, die Waffe als gefährdete Privatperson nach Möglichkeit verdeckt zu führen, wenn man nicht an jeder zweiten Straßenecke von der Polizei angesprochen werden will, aber eben nicht vorgeschrieben.

wer einen möchte könnte also als Personenschützer eine entsprechende Anstellung bei einer gefährdeten Person suchen.

Die gibt es nur leider nicht so häufig.

Als weitere Auflage habe ich auch schon gelesen ( nur KWS ): "nicht nach ( übermäßigem ) Alkoholgenuß".

Spitze. :ridiculous: Und wer definiert "übermäßig"?

Die Frage ist eben, wenn die Voraussetzungen für einen Waffenschein erfüllt sind, welche Anforderungen es dann noch an die zu wählende(n) Waffe(n) gibt.

Na beispielsweise, dass die Waffe überhaupt als Verteidigungswaffe geeignet ist. Es gibt erlaubnisfreie Waffen, für die man theoretisch zum Führen einen großen WS benötigen würde, z.B. Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen. Praktisch würde man aber wohl keinen bekommen, da man sich damit im Ernstfall nicht wirklich verteidigen kann.

oder wie einfach wäre es für diese Waffenscheininhaber, weitere Waffen auf den Waffenschein zu bekommen, z.B. noch eine Kleine für ein Knöchelholster?

Ich glaube, so etwas gibt es nur in amerikanischen Krimiserien.

In der Regel werden bis zu drei Waffen eingetragen. Kann aber auch weitaus mehr sein.

Bei Mitarbeitern einer Wachschutzfirma vielleicht, bei Privatpersonen ist das mit ziemlicher Sicherheit nicht die Regel.

Geschrieben
Die gibt es nur leider nicht so häufig.

Bei Mitarbeitern einer Wachschutzfirma vielleicht, bei Privatpersonen ist das mit ziemlicher Sicherheit nicht die Regel.

1. Doch, Es ist sogar sehr häufig. I.d.R ist das nämlich die Empfehlung an Personen die einen Schein beantragen.

Insgesamt mehrere hundert Waffenscheine für Selbstständige. Dazu die Dienstleisterfirmen.

2. Eingetragen wird nach Bedarf. Mehrere Waffen sind nicht schwieriger als Einzeleintragungen.

Geschrieben
1. Doch, Es ist sogar sehr häufig. I.d.R ist das nämlich die Empfehlung an Personen die einen Schein beantragen. Insgesamt mehrere hundert Waffenscheine für Selbstständige. Dazu die Dienstleisterfirmen.

Ich sprach ausschließlich von Privatpersonen, nicht von Bewachungsunternehmern. Privatpersonen, die objektiv im Sinne des § 19 WaffG gefährdet sind, sind selten.

Eingetragen wird nach Bedarf. Mehrere Waffen sind nicht schwieriger als Einzeleintragungen.

Soweit mir bekannt, entscheidet aber nicht der Gefährdete über den Bedarf.

@Flohbaendiger

wieviele blaue Scheine hast du schon gesehen? Das können nicht allzu viele gewesen sein.

Wenn Du das so sagst ...

Geschrieben

Ich aber nicht und du hast nunmal direkt auf mich Bezug genommen. ;)

Ich entscheide über den Bedar, das Amt kann nur zustimmen oder ablehnen. Einen echten Bedarf kann man auch begründen und dann gibt es keinen Ablehnungsgrund.

Gruß

Geschrieben
Ich aber nicht und du hast nunmal direkt auf mich Bezug genommen. ;)

Hast ja recht.

Ich entscheide über den Bedar, das Amt kann nur zustimmen oder ablehnen. Einen echten Bedarf kann man auch begründen und dann gibt es keinen Ablehnungsgrund

Da ist er wieder, der Mythos von der Behörde als bloßer Erfüllungsgehilfe. Einfach nicht tot zu kriegen.

Ich glaube ja, das läuft eher so ab:

Du beantragst etwas und die Behörde prüft, ob das, was Du beantragt hast, geeignet und erforderlich ist. Und je nach dem, wie die Prüfung ausfällt, entscheidet die Behörde, ob Deinem Antrag entsprochen oder ob er versagt wird.

Bei einer Versagung steht einem der Rechtsweg offen, der jedoch zeitraubend und kostenintensiv ist.

Alternativ kann man daher stattdessen die schnelle und preiswerte Variante wählen, d.h. man schmeisst mit sinnlosen Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden oder Petitionen um sich und echauffiert sich in diversen Internetforen über diese ahnungslosen, unflexiblen und von Willkür getriebenen Bütteln bei der doofen Behörde.

Aber ich schweife ab ...

Geschrieben

In der Praxis ist egal, welche Begrifflichkeiten wir verwenden. Also eigentlich auch egal. Einer stellt den Antrag, der Andere stempelt oder nicht ;)

Gast lespaulmann
Geschrieben
Vorderlader? gabs da nicht mal sogar ne Regelung wonach Waffen mit Funkenzündung frei zu führen sind?

TRÖÖÖÖÖT! Falsch... VL-Revolver haben ind der Regel Perkussionszündung.

Sie zu führen ist genauso verboten wie mit einer 9Para ohne Erlaubnis spazieren zu gehen!!!

Du meinst mit "Funkenzündung" sicherlich Steinschloss, Schnappschloss und Luntenschloss.

DA sieht das nämlich wieder anders aus....

Geschrieben

@Flohbaendiger

Also ich habe schon einige waffenscheine gesehen (bilde WSK fuer Berufswaffentraeger aus) bei jedem der zwei kurzwaffen beantragt hat, wurden zwei eingetragen.

Und ich schreibe ueber gefaehrdete Privatpersonen.

Und drei Waffen sind auch kein Problem wenn man es begründen kann.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.