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IGNORED

eigener Schießstand zu Hause


greyman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich grübel gerade über die Idee im Keller einen Schießstand bauen zu können.

Größtes Hindernis bisher schien mir die Genehmigungspflicht nach §27 (1) Satz 1 WaffG zu sein.

Nun habe ich in (2) gefunden, das Munitionshersteller dieser Erlaubnis nicht bedurfen.

Recht die Genehmigung nach §27 SprengG als nicht gewerblicher Munitionshersteller für diese Regelung?

Hat das schon wer versucht?

Gruß und FP,

greyman

Edit hat die Paragraphen berichtigt.

Geschrieben

Nur nebenbei und abseits vom Thema angemerkt: Die Kosten die ein Schießstandbau mit sich bringt, sind bekannt?

Geschrieben

Die Kosten eines zu genehmigenden Schießstandes sind sicherlich beachtlich. Bei einem Stand, der keiner Genehmigung bedarf, weil z.B. von einem Waffen-, Munitionshersteller, Sachverständigen, zu wissenschaftlichen Zwecken betrieben wird, könnte das doch anders aussehen. Da ist doch der Betreiber zuständig, dass er sicher ist. Aber einen Schießstandsachverständigen würde ich hier nicht zwingend vorsehen. Auch wenn Fachkenntnis nie schaden kann.

Geschrieben

In Österreich scheint ein Stand im Keller relativ einfach möglich zu sein:

(ab 8:44)

Welche Kosten sind den hier in DE relevant:

- Lüftung?

- Lärmschutz? (Liegt dran wo man wohnt...)

- Kugelfang? (Mit Stroh wird das in DE sicher nicht gehen. Aber ein Sandkugelfang sollte nicht die Welt kosten)

- Sachverständiger? (Braucht man den wirklich, der Stand wird doch von der Behörde abgenommen),

Wenn ich mir den ein oder anderen Stand hier anschaue, kann es eigentlich nicht so aufwendig sein, so etwas zu bauen.

Geschrieben

http://www.vbg.de/bt/apl/gv/schiessricht/titel.htm

Mal als Lektüre. Ich glaube aber nicht, dass man überhaupt als Munitionshersteller anerkannt wird. Aber probieren kann man es ja. Ansonsten kann sich ja sowieso jeder zu Hause einen Schießstand errichten (lassen)

Für Munitionstests, könnte ein Geschossfangkasten und eine festgelegte Auslösevorrichtung die Kosten minimieren.

Geschrieben
In Österreich scheint ein Stand im Keller relativ einfach möglich zu sein:

(ab 8:44)

Ich geh mal ganz locker davon aus, dass der Österreicher mit seinem schönen schalldichten Keller gar nicht erst auf die Idee gekommen ist irgendeine Behörde um Erlaubnis zu fragen, wie er diesen Keller nutzen darf.

Geschrieben

Müssen wir ja auch nicht.

Bei uns darfst du auch im eigenen Garten schiessen, dort gibts halt ein paar Sachen zu beachten. (eingefriedetes Grundstück, Sicherstellen dass die Kugel das GST nicht verlässt und natürlich ist der Lärm ein Thema und daher ist es nicht überall möglich mit GK im Garten zu schiessen.... KK aus Langwaffe sollte aber üblicherweise gut gehen)

Aber Keller ist absolut unkritisch solange es niemanden stört, vom Lärm her.

Kleiner Stoplperstein den es diesbezüglich gibt ist dass man auf so einem Privatschiesstand keine Kat. B Waffen an Leute ohne WBK überlassen darf. (auf einem staatl. geprüften Schiesstand jedoch schon)

Geschrieben

Ein ehemaliger Schützenkollege von mir der leider letztes Jahr verstorben ist, hatte im Keller eine 15 m Schießbahn zuglassen bis 1500 J, es ist also durchaus möglich für Privatpersonen, zumindest hier in Bayern.

Ein eigener Schießstand, man das wäre was feines! :-)

Geschrieben
Ein eigener Schießstand, man das wäre was feines! :-)

Gehen wir doch auf die Grünen zu.

Jeder darf seinen eigenen Schiessstand im Keller/Garten betreiben und im Gegenzug werden die Waffen auf dem Schiessstand statt in der Wohnung gelagert.

Geschrieben
Ich geh mal ganz locker davon aus, dass der Österreicher mit seinem schönen schalldichten Keller gar nicht erst auf die Idee gekommen ist irgendeine Behörde um Erlaubnis zu fragen, wie er diesen Keller nutzen darf.

Muss er auch nicht.....

Geschrieben
Gehen wir doch auf die Grünen zu.

Jeder darf seinen eigenen Schiessstand im Keller/Garten betreiben und im Gegenzug werden die Waffen auf dem Schiessstand statt in der Wohnung gelagert.

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Jürgen

Geschrieben

Wie ist das eigentlich?

Gemäß dem Fall mein Grundstück ist groß genug, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich bei einem Neubau eine unterirdischen 25m Schießanlage (quasi unter meinem zukünfitgen Garten) bauen möchte und wie hoch sind die Kosten.

Erdarbeiten, Ausstattung etc.

Meint ihr, da kommt man mit 50.000 hin?

Geschrieben

Bei einem Luftgewehrstand bestimmt ;)

Ich glaub Lüftung und Brandschutz werden das schon fast allein auffressen. Ich hab mir das mal in etwas größerer Dimension rechnen lassen für einen Vereinsschießstand und da war fast eine Null mehr dran.

Geschrieben

Ich habe mir das auch mal durch den Kopf gehen lassen, einen Schießstand zu bauen, sobald ich ein eigenes Grundstück habe, das groß genug ist.

Ich würde meinen Minibagger nehmen und einen langen Kanal ausheben. In diesen Kanal gebrauchte Brunnenringe reinlegen, dass sie eine entsprechend lange Röhre bilden. Mit der Abdichtung gegen Feuchtigkeit müsste man sich Tipps von einem Tiefbauer geben lassen.

An beiden Enden der Röhre eine Art Kellerraum hinsetzen. Der eine bildet den Kugelfang, der andere den Schießplatz. Vielleicht kann man die Röhre ja auch direkt vom Keller des Wohnhauses abgehen lassen.

Eine moderne Dunstabzugshaube für die Küche entwickelt schon einen beachtlichen Luftdurchsatz. Bei Google findet sich der Wert 1200 m³/h.

Bis jetzt sind das keine unüberwindbaren Kosten.

Ist dann nur die Frage, ob man es vernünftig schallisoliert bekommt.

Geschrieben

Kannst auch kostengünstig entsorgte Container versenken. Das dürfte etwas einfacher werden.

Geschrieben

Hi,

ich schiess bisher nur LG und Airsoft im Keller, weil ich dachte, selbst KK sei verboten, wenn der Schiessstand nicht genehmigt sei. Wie ist denn die Rechtslage wirklich?

Geschrieben

Schnellantwort: Da denkst du richtig!

Edit sagt zum Waffengesetz:

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.

Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b )mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

b )zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(1) Wer eine [...] Anlage, die [...] dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Geschrieben
Hi,

ich schiess bisher nur LG und Airsoft im Keller, weil ich dachte, selbst KK sei verboten, wenn der Schiessstand nicht genehmigt sei. Wie ist denn die Rechtslage wirklich?

... und das gilt auch nur für dich und nicht für deine minderjährigen Kinder ...

Geschrieben
... und das gilt auch nur für dich und nicht für deine minderjährigen Kinder ...

Hi,

und was wäre, wenn der Inhaber des Hausrechts dem Schiessen Minderjähriger zustimmte?

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