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IGNORED

Verweigerung der Kontrollen unter Berufen der Ehefrau auf Artikel 13 GG


BBF

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Geschrieben

Verweigerung der Kontrollen unter Berufung der Ehefrau auf Artikel 13 GG

Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt, wie es weitergeht, wenn eine unangekündigte Kontrolle verweigert wird, weil sich die Ehefrau (kein LWB) auf Artikel 13 GG beruft?

BBF

Geschrieben

Servus,

Rechtlich mit Sicherheit eine von vielen Grauzonen, die Kontroleure werden vermutlich wieder abziehen. Bei Deinem nächster Waffenantrag dürften sich kleine Verzögerungen einschleichen.

Bei mir war die Kontrolle schon da und da ich meine SB gut kenne (war ja schon öfters bei ihr im Amt) lief die Kontrolle locker und ohne probleme für beide Parteien ab.

Das ich von der Belästigung ihrerseits nicht begeistert bin hab ich ihr auch gesagt. Das sie nur ihre Arbeit macht hat sie mir gesagt.

Gruß

Geschrieben

Warum denn auf Art. 13 GG berufen?

Die Frau führt die Kontrolleure bis zum Tresor.

"So, hier steht er, die Waffen sind sicher aufbewahrt, weiter kann ich Ihnen nicht helfen, da nur mein Mann einen Schlüssel hat."

Damit ist die Aufbewahrung kontrolliert, und sie bräuchten eigentlich nicht wieder kommen.

Geschrieben
Warum denn auf Art. 13 GG berufen?

Die Frau führt die Kontrolleure bis zum Tresor.

"So, hier steht er, die Waffen sind sicher aufbewahrt, weiter kann ich Ihnen nicht helfen, da nur mein Mann einen Schlüssel hat."

Damit ist die Aufbewahrung kontrolliert, und sie bräuchten eigentlich nicht wieder kommen.

Meine Frau führt da niemanden NIE NICHT hin! Schon gar nicht wenn ich nicht da bin! Und die Frage geht davon aus, dass ich auch Zuhause bin.

BBF

Geschrieben

Warum denn auf Art. 13 GG berufen?

:contra: hola amigo rainer,

weil meine Frau NICHT möchte dass Fremde in unser Haus rumschnüffeln.

Ich habe der Behörde den NACHWEIS DER SICHEREN AUFBEWAHRUNG schon gebracht, basta!

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
Meine Frau führt da niemanden NIE NICHT hin!

BBF,

das kann jeder halten wie er will.

Wäre halt nur eine Möglichkeit zu sagen: Ich helf Euch ja, aber nur bis hierher. (Ätsch)

Wenn sie vernünftig sind, haken sie die Kontrolle ab.

Wenn nicht, kommen sie das nächste Mal genau so weit. (Und Stinkefinger in der Hosentasche.)

Geschrieben
Warum denn auf Art. 13 GG berufen?

Die Frau führt die Kontrolleure bis zum Tresor.

"So, hier steht er, die Waffen sind sicher aufbewahrt, weiter kann ich Ihnen nicht helfen, da nur mein Mann einen Schlüssel hat."

Damit ist die Aufbewahrung kontrolliert, und sie bräuchten eigentlich nicht wieder kommen.

Hallo, diese Diskussionen hatten wir doch schon ausführlich.

So wie es oben steht, hätte ich es auch gemacht. Warum denn "dicke Backen" zeigen. Wenn sie die Ihnen eine unberechtigte Verweigerung der Kontrolle anhängen, weil sie nicht in die Wohnung gelassen wurden, gehen sie erst mal. Sie kommen, aber wieder und dann werden Gebühren erhoben. von wegen dem Mehraufwand. Hatten wir hier doch schon alles zu dieser Diskussion.

Geschrieben

. Sie kommen, aber wieder und dann werden Gebühren erhoben. von wegen dem Mehraufwand. Hatten wir hier doch schon alles zu dieser Diskussion.

:boese040: hola amigo Pegasys,

und OHNE Durchsuchungsbeschluss beliben die Kontrolettis draussen, und wegen der Gebühren (hab ich die herbestellt?) sehen wir uns vor Gericht wieder.

hatten wir hier doch...na dann les doch nochmal alles durch...§13 GG zieht auch beim WaffG! WEHRET DEN ÄFANGEN

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
So wie es oben steht, hätte ich es auch gemacht. Warum denn "dicke Backen" zeigen. Wenn sie die Ihnen eine unberechtigte Verweigerung der Kontrolle anhängen, weil sie nicht in die Wohnung gelassen wurden, gehen sie erst mal. Sie kommen, aber wieder und dann werden Gebühren erhoben. von wegen dem Mehraufwand. Hatten wir hier doch schon alles zu dieser Diskussion.

Es geht darum, ob jemand dessen Partner sich seine Grundrechte nicht einschränken lässt, dass schon durchgezogen hat. Ich als LWB würde ja die Kontrolle zulassen (müssen). Meine Frau aber nicht. Die kommen wieder? Dann gehen sie. wenn sei keinen Durchsuchungsbeschluss haben auch wieder gehen.

BBF

Geschrieben

Servus,

das Problem mit einem Durchsuchungsbeschluß liegt darin, dass sie dann alles durchsuchen dürfen nicht nur den/die Räume wo du deine Waffen aufbewahrst.

Und ein Durchsuchungsbeschluß von einem Richter (noch dazu von der 68. Generation Flower Power) bekommen die schneller als du denkst.

Erst recht, wenn bereits mehrmals der Zugang verweigert wurde von wem ist in dem Moment egal.

Da heißt es nur er muß was zu verbergen haben also ist Gefahr in verzug.

Und eins ist sicher, wenn die die Wohnung durchsuchen finden sie auch was.

und dann?

Zuverlässigkeit weg = Waffen weg !!

Ok. der Vorteil daran ist, dass du dich dann nicht mehr wegen der Nachschau sorgen mußt und die Unverletzlichkeit der Wohnung wieder bestand hat.

Gruß

Geschrieben
das Problem mit einem Durchsuchungsbeschluß liegt darin, dass sie dann alles durchsuchen dürfen nicht nur den/die Räume wo du deine Waffen aufbewahrst.

Ohne Durchsuchungsbeschluss dürfen die rein garnichts durchsuchen. Die Nachschau berechtigt nicht zum Durchsuchen der Räume in denen ich Waffen aufbewahre. Die Damen und Herren sehen bei der Nachschau genau das was ich ihnen zeige (oder auch nicht, je nach persönlicher Fasson) und nicht mehr.

Geschrieben
Da heißt es nur er muß was zu verbergen haben also ist Gefahr in verzug.

Und eins ist sicher, wenn die die Wohnung durchsuchen finden sie auch was.

Aber sonst geht es dir gut?

Würde unser Haus durchsucht werden, würde man nichts finden, was die Durchsuchung rechtfertigen könnte. Es seiden die Durchsuchenden würden es selbst mitbringen.

BBF

Geschrieben
Aber sonst geht es dir gut?

Würde unser Haus durchsucht werden, würde man nichts finden, was die Durchsuchung rechtfertigen könnte. Es seiden die Durchsuchenden würden es selbst mitbringen.

BBF

Keine einzige selbstgebrannte CD ? :rolleyes:

Geschrieben
Aber sonst geht es dir gut?

Würde unser Haus durchsucht werden, würde man nichts finden, was die Durchsuchung rechtfertigen könnte. Es seiden die Durchsuchenden würden es selbst mitbringen.

BBF

Servus,

alle Programme auf dem PC gekauft... oder doch von einem Bekannten?

Alle Lieder auf dem IPod legal?

Jeder Film in der Sammlung gekauft?

usw.

Wer von Euch ohne Schuld der werfe den ersten Stein... jeder hat doch irgendwo eine Leiche im Keller... und die finden die dann!!!

Wichtig: ich will dir nichts unterstellen das liegt mir fern

Gruß

Geschrieben
Keine einzige selbstgebrannte CD ? :rolleyes:

Keine, und selbst wenn würde dies keine Konsequenz bezüglich der Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne haben.

BBF

Geschrieben
Wer von Euch ohne Schuld der werfe den ersten Stein... jeder hat doch irgendwo eine Leiche im Keller... und die finden die dann!!!

Wichtig: ich will dir nichts unterstellen das liegt mir fern

Du stellst nur die Behauptung auf, dass man (nach deiner Theorie eigentlich jeder Bürger) eine etwaige Durchsuchung mehr fürchten müsste als für ein Grundrecht einzustehen. Da fällt mir nur eines ein: Schämt euch, denn anderen Ortes sterben Menschen für Grundrechte die ihr so leichtfertig aufgebt.

BBF

Geschrieben
Du stellst nur die Behauptung auf, dass man (nach deiner Theorie eigentlich jeder Bürger) eine etwaige Durchsuchung mehr fürchten müsste als für ein Grundrecht einzustehen. Da fällt mir nur eines ein: Schämt euch, denn anderen Ortes sterben Menschen für Grundrechte die ihr so leichtfertig aufgebt.

BBF

Das Grundrecht über die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde bereits vor der Verschärfung des Waffengesetzes aufgehoben.

Zumindest für den Teil der Bevölkerung welche ein Haus haben (Eigentum oder Miete ist egal).

Sollte sich in diesem Haus eine Heizung mit Kaminanschluß befinden muß man den Kaminkehrer reinlassen.

Der kommt nämlich zu Nachschau...

fällt dir da irgend eine Ähnlichkeit zur Waffenschrankkontrolle auf?

Und keiner droht dem Kaminkehrer mit Anwalt oder pocht auf das Gesetz, nein im Gegenteil jerder zahlt auch noch dafür obwohl er ihn nicht mal bestellt hat.

Der Kaminkehrer kommt auch noch in regelmäßigen Abständen und ohne Anmeldung. Solltest du nich zuhause sein, schmeist er einen Zettel in den Briefkasten auf dem sein

nächster Besuch draufsteht mit der möglichkeit einen Termin auszumachen.

In diesem Fall wird uns eine Leistung aufgezwungen und unsere Wohnung/ Haus einfach so betreten.

Gruß

Geschrieben
Der Kaminkehrer kommt auch noch in regelmäßigen Abständen und ohne Anmeldung. Solltest du nich zuhause sein, schmeist er einen Zettel in den Briefkasten auf dem sein

nächster Besuch draufsteht mit der möglichkeit einen Termin auszumachen. In diesem Fall wird uns eine Leistung aufgezwungen und unsere Wohnung/ Haus einfach so betreten.

Also bei mir kommt kein Kaminkehrer zu einer unangemeldeten Kontrolle. Du musst etwas falsch machen.

BBF

Geschrieben
Also bei mir kommt kein Kaminkehrer zu einer unangemeldeten Kontrolle. Du musst etwas falsch machen.

BBF

dann hast du entweder keinen Kamin oder er kommt eben angemeldet...(kann es auch geben)

aber wenn er kommt was dann?

lässt du ihn dann vor der Tür stehen und sagst "du kommst hier net rein... ich hab das Gesetz auf meiner Seite"

oder darf er dann dein Haus betreten und in die Räume gehen in denen du einen Kaminanschluß benutzt bzw. in deinen Heizungsraum?

Gruß

Geschrieben
dann hast du entweder keinen Kamin oder er kommt eben angemeldet...(kann es auch geben)

Nun, er kommt angemeldet und er betritt meine Wohnung nicht, sondern nur einen Kellerraum von außen. Wollen wir mal hoffen, dass dieses Gesetz aus Adolfs Zeiten in absehbarer Zeit fällt, zumindest ab 2013 wird es gelockert. Zwischen einer angemeldeten Kontrolle und einer unangemeldeten, besteht nun einmal ein qualitativer Unterschied.

Aber dies ist eigentlich nicht Sinn und Zweck diese Threads

BBF

Geschrieben
Nun, er kommt angemeldet und er betritt meine Wohnung nicht, sondern nur einen Kellerraum von außen. Wollen wir mal hoffen, dass dieses Gesetz aus Adolfs Zeiten in absehbarer Zeit fällt, zumindest ab 2013 wird es gelockert. Zwischen einer angemeldeten Kontrolle und einer unangemeldeten, besteht nun einmal ein qualitativer Unterschied.

Aber dies ist eigentlich nicht Sinn und Zweck diese Threads

BBF

Wir haben die Unterschiede schon früher rausgekitztelt:

Der Kaminkehrer kommt idR nicht in den Wohnbereich. Auch bei mir geht er durch eine Kellertüre direkt zum Heizunsraum, das war's.

Der Kaminkehrer kommt nicht zu mehrt, bewaffnet und im Polizeiauto - ich bin dadurch in der Nachbarschaft nicht stigmatisiert als "der wird was verbrochen haben"...

Der Kaminkehrer kommt nach vorheriger Terminabsprache

Der Kaminkehrer wird von mir komplett und direkt bezahlt. Ich bin sein Kunde und könnte mir durchaus jemand anderes aussuchen Link neues Gesetz 2013, also wird er mich entsprechend behandeln.

Der Kaminkehrer ist keine Behörde! Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ja auch und gerade ein Grundrecht, welches man gegenüber der Staatsmacht (aus gutem Grund) hat. Keiner wird z.B. im Notfall auf sein Grundrecht pochen, wenn er ärztliche Hilfe braucht.

Gerade weil fswald so betont, dass "die immer was finden", müssen die Grundrechte gestärkt werden. Selbst unsere Bundeskanzlerin hat schon gesagt, dass wir keinen Ewigkeitsanspruch auf Demokratie hätten:

Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.

Angela Merkel 2005

Link 60 Jahre CDU Rede 2005

Wir müssen für unsere Demokratie schon kämpfen. Grundrechte opfern beschleunigt nur die Transition in ein totalitäres System.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Der Kaminkehrer ist keine Behörde!

Der Schornsteinfeger sehr wohl (i.S.d. einschlägigen Definition) ;-)

Und bei Verweigerung der Abgaswegeüberprüfung kann der Zutritt, anders als eine Kontrolle gemäß § 36 III 2 WaffG, sogar unter Anwendung von Zwangsmitteln durchgesetzt werden. In letzter Konsequenz betritt also ein (beliehener) Privater, sofern mildere Zwangsmittel zur Durchsetzung der Überprüfung nicht ausreichen, unter Anwendung körperlicher Gewalt durch Polizeivollzugsbeamte Wohnräume i.S.d. Art. 13 GG.

Wer dies als geringer eingriffsintensiv als eine Kontrolle nach § 36 III 2 WaffG betrachtet- nun gut ...

Geschrieben

Wenn meine Ehefrau ihre besten Freundinnen, die ich allesamt nicht leiden kann, zum Kaffeekränzchen nach Hause einlädt, dann stelle ich mich doch auch nicht in Wohnungstür und erzähle denen was von Art. 13 GG und Unverletzlichkeit der Wohnung oder drohe denen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand nur dann eine Wohnung betreten darf, wenn alle dort lebenden Personen dem zugestimmt haben. Von daher gehe ich mal davon aus, dass das Einverständnis eines Bewohners, in dem Fall des LWB, der ja auch Betroffener der "Maßnahme" ist, ausreicht um die Wohnung betreten zu dürfen und die Meinung der Ehefrau dazu unerheblich ist.

Außerdem steht in § 36 Abs. 3 WaffG:

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden

Daraus ergibt sich für mich eine Mitwirkungspflicht, aus der man auch herauslesen könnte, dass es Sache des betroffenen LWB ist, wie er die Kontrolleure an bissigen Hunden oder bissigen Ehefrauen vorbei zu den Waffenschränken geleitet bekommt. Oder andersrum, wer sich hinter seiner Ehefrau versteckt, dem könnte man später möglicherweise vorwerfen, dass er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

Geschrieben

Die besten Freundinnen meiner Frau sind aber, auch wenn ich sie nicht leiden kann, nicht irgendwelche x-beliebigen fremden Personen. Auch wenn’s juristisch keinen Unterschied macht, vom Gesellschaftlichen her aber schon…

Lässt deine Frau, ihre Freundinnen in euer Schlafzimmer? Meine Freundin nicht, und bei vielen stehen die Waffenschränke ja genau dort.

Wir leben zum Glück nicht in Preußen, wo ein Beamter (kann durchaus auch ein Angestellter sein, heute) mit dem Herr Gott gleich zu setzen ist.

Geschrieben
Daraus ergibt sich für mich eine Mitwirkungspflicht, aus der man auch herauslesen könnte, dass es Sache des betroffenen LWB ist, wie er die Kontrolleure an bissigen Hunden oder bissigen Ehefrauen vorbei zu den Waffenschränken geleitet bekommt. Oder andersrum, wer sich hinter seiner Ehefrau versteckt, dem könnte man später möglicherweise vorwerfen, dass er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

Deine Lesart ist falsch. Das Gesetz beinhaltet ganz sicher keine Pflicht des Adressaten andere Personen zur Aufgabe ihrer Grundrechtsausübung zu bewegen, noch den Bestand der Ehe zu gefährden.

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