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IGNORED

Sportschütze erbt Bockbüchsflinte, Behörde macht Stress...


BFPierce

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Guten Morgen,

ich benötige dringend ein paar fundierte Auskünfte zu folgender Situation...

Gestern Abend auf dem Schießstand traf ich einen Schützenkollegen, der eine wirklich "bedröppelte" Miene auf hatte...

Auf meine Frage nach dem "Warum" erzählt er mir folgende Begebenheit.

Vor etwa elf Jahren erbte er von seinem Vater neun Langwaffen, welche er alle auf sog. Erben-WBK von seiner Behörde übertragen bekam.

Acht Ordonnanz-Langwaffen à la K98 und Schwedenmauser und eine BBF von Blaser (also eine reine Jagd-Kombination)

Für keine der Waffen bekam er damals einen Mun-Erwerb eingetragen.

Jetzt, vor ca. einem halben Jahr hat die Behörde ihn angeschrieben und mitgeteilt das er diese Erbwaffen entweder abgeben sollte, sie blockieren lassen müsste oder aber ein entsprechendes Bedürfnis von seinem VErband, dem RSB beibringen sollte, um die Waffen weiter in dieser Form behalten zu dürfen.

Er selbst ist seit Jahren legaler Besitzer einer WBK für sportliche KK-Waffen (Lang und Kurz - Grün und Gelb).

Für acht der Langwaffen bekam er ein Bedürfnis des RSB und hat die Waffen mit Mun-Erwerb auf WBK Grün übertragen bekommen, also mit eigenem, erworbenen Bedürfnis über den Verband.

Jetzt kommt seine Behörde mit einem Schreiben und will ihn nun zwingen, seine Bockbüchsflinte entweder blockieren zu lassen, oder sie einem Berechtigten zu übergeben ...oder sie bei der Polizei abzugeben.

Mit welchem Recht tut diese Behörde das ???

Er ist Sportschütze mit WBK...

Er ist sachkundig....

Er hat alle Tresore, die nötig sind...

Welches Recht hat seine Behörde, ihn zwingen zu wollen, seine geerbte Jagdwaffe abzugeben ????

Ich dachte immer, Behörden können diesen Druck bei Waffenbesitzern mit WBK und Sachkunde nicht aufbauen ???

Was würdet Ihr hier argumentieren bzw. sollte er einen Anwalt konsultieren ???

Gerne Info´s auch per PN, da es sich um eine bekannt-restriktiv handelnde Behörde am linken Niederrhein handelt....

Danke vorab,

BFP

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§ 20 (3)

Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.

Wahrscheinlich hat der SB nur bis Satz 2 gelesen

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Danke soweit Euch Beiden,...

Gemein finde ich, er bereits unnötig Geld für die Bedürfnisse und die Mun-Erwerbe ausgegeben hat.

Was sich diese Behörde das zusammenspinnt...

Unglaublich.

Er hätte alle Waffen so behalten können, wie es war.

BFP

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...Für acht der Langwaffen bekam er ein Bedürfnis des RSB und hat die Waffen mit Mun-Erwerb auf WBK Grün übertragen bekommen,...

Was soll der Scheiß? Jetzt hat er erstens unnötigerweise die Langwaffen auf grün (anstelle richtig - gelb, da hätte er auch den RSB nicht fragen müssen). Zweitens wenn er jetzt sein Sportschützendasein (aus welchem Grund auch immer) aufgibt, darf er die Waffen abgeben!

Die BBF gäbe es auch auf gelb, auch ohne im BDS Mitglied zu werden - obwohl das aus obigen Grund Unsinn wäre.

Mo

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§ 20 (3)

.

Wahrscheinlich hat der SB nur bis Satz 2 gelesen

Es ist auch nicht auszuschliessen, das der SB eine entsprechende Dienstanweisung bekommen hat....ich bin vor einiger Zeit beim Googeln auch mal auf ein solches Dokument gestossen. Dort stand grob gesagt auch drin, dass alle Blockieren müssen(eben bis Satz 2 Gesetzestext und dann Eigeninterpretation von wemauchimmer). Wenn der SB dann nur solch einen Schriebs hat, kommt solcher Dummfug dabei raus.(kann das entsprechende"Merkblatt" leider nicht mehr finden)

Schick deinem Kumpel doch mal die Meinung des BMI: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/....html?nn=270350

Ausgenommen sind rechtmäßige Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen (z. B. Jäger und Sportschützen), da sie die erforderliche Sachkunde im sicheren Umgang mit Schusswaffen bereits gemäß § 7 Waffengesetz nachgewiesen haben. Ebenfalls ausgenommen sind Besitzer kulturhistorisch bedeutsamer Waffensammlungen.

Übrigens mal ein aktuelle Urteil zum Thema Blockierpflicht: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de...aramfromHL=true

MfG: Steam

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...

Acht Ordonnanz-Langwaffen à la K98 und Schwedenmauser und eine BBF von Blaser (also eine reine Jagd-Kombination)

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Er selbst ist seit Jahren legaler Besitzer einer WBK für sportliche KK-Waffen (Lang und Kurz - Grün und Gelb).

...

Für acht der Langwaffen bekam er ein Bedürfnis des RSB und hat die Waffen mit Mun-Erwerb auf WBK Grün übertragen bekommen, also mit eigenem, erworbenen Bedürfnis über den Verband.

...

BFP

Hallo BFP,

warum hat er überhaupt die ganzen LW auf Grün eintragen lassen?

Ist doch komplett unsinnig, alle Repetierer und auch die BBF gehen auf Gelb, da mit Sportschützenbedürfnis OHNE einzelnen Bedürfnisnachweis erwerbbar!

Einfach zum Amt und auf Gelb eintragen lassen und fertig.

Das ganze Geld hat er sinnlos in die Tonne gekloppt. Wenn der SB das WaffG nicht kennt, sollte man ihm vielleicht mal mit einem Gesetzesauszug unter die Arme greifen!!

Und es ist egal, ob sein Verband oder nur irgendein anerkannter anderer Verband eine Disziplin dafür hat.

Gibt's beim RSB eigentlich kein Wurfscheiben-Disziplin?

MfG

LWB

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Nochmals danke für Eure Unterstützung bei der Meinungsbildung in diesem Kontext.

Ich bin selber zwar "fachkundig", jedoch fehlt mir meist der Zugang bei der Lektüre der Gesetzestexte, sonst hätte ich ihm bereits selbst mit entsprechenden Passagen helfen können.

Warum er die Waffen nicht auf WBK-gelb-neu hat eintragen lassen entzieht sich meiner Kenntnis, auch kann es sein, daaß der SB ihm diese Vorgehensweise zwecks Geld-Generierung vorgeschrieben hat, und, da er selber nicht sonderlich bewandt in Sachen WaffG. ist, habe ich hier diese Fragestellung aufgeworfen, da mir aus eigener Erfahrung (Erbe meines Vaters) derartige Vorgehensweise seiner Behörde nicht korrekt vorkam.

Jetzt ist es an ihm, ich habe ihm Tauschi´s Gesetzes-Auszug gemailt, sich mit seiner Behörde dahingehend auseinander zu setzen.

Dennoch habe ich ihm geraten, sich einen entsprechenden Düsseldorfer Anwalt zur Hilfe zu nehmen, um dahingehend seiner Behörde (nicht Düsseldorf !) mal so final Feuer unter dem Behörden-SB-Sessel zu machen, daß derartige Ansinnen nicht weiter verfolgt werden.

Ich bin mit ihm und für den Schützenfreund richtig sauer auf diese Behörde, es kann nicht sein, das Behörden immer ihre eigene Suppe so aufkochen, bis es denen paßt, meine ich !

Nochmals vielen lieben Dank,

BFP

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Danke Heletz und Fyodor...,

mal im Ernst...

Da macht man jahrzehne lang IMMER alles zur vollsten Zufriedenheit des Gesetzes und wir dann hinterrücks mit solch einem gemeinen Mist überzogen.

Man erwartet von einer Behörde sicherlich kein Entgegenkommen, aber stricktes Einhalten und Anwenden von Gesetzen, sollte man schon erwarten dürfen, meine ich, oder ?

Es gibt da am linken Niederrhein eine kleine Behörde in einer kleinen Stadt ....

Da sitzt ein Mensch als SB, der vielen bereits als "brandgefährlicher Halbwissender" bekannt ist....

Dieser Mensch macht es sich scheinbar zur Freunde und Aufgabe, Sportschützen und Jägern, sowie anderen waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern gerne mal so richtig auf den Sack zu gehen....

Dem sollte bald Abhilfe geschaffen werden und mein Schützenfreund ist jetzt bereits richtig heiß darauf....quasi als Vorreiter für alle anderen Waffenbesitzer im Kreis....

BFP

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Das Thema kenne ich... bei mir hat es fast 2 Jahre gebraucht, bis ich meinen Schwarzpulver-Eintrag und den für Schwarzpulverersatzstoffe bekommen habe. Bei anderen Behörden wäre das alles kein Problem gewesen mit den gleichen Vorbedingungen.

Gib einem Menschen Macht...

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Warum er die Waffen nicht auf WBK-gelb-neu hat eintragen lassen entzieht sich meiner Kenntnis

Vielleicht weil es zum Zeitpunkt des Erbfalles vor elf Jahren noch gar keine neue gelbe WBK gab? :rolleyes:

Außerdem müssen die Waffen, wenn er diese im Wege der Erbfolge übernommen hat, zwingend auf die grüne WBK, denn für Erben gibt es gibt keine gelbe.

Ansonsten hätte er die Waffen nicht als Erbe, sondern aufgrund seines Bedürfnisses als Sportschütze erwerben müssen.

@Michael-Mo

Als Erbe ist die bessere Variante, da er nur die Munition benötigt und die Waffen, auch wenn er den Schießsport irgendwann wieder aufgibt, ihren Status als Erbwaffe behalten und nur die Munitionserwerbsberechtigung gestrichen wird. Auch ist der Erwerb einer kombinierten Jagdwaffe auf gelbe WBK nach meiner Kenntnis zumindest umstritten.

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Es ist auch nicht auszuschliessen, das der SB eine entsprechende Dienstanweisung bekommen hat....ich bin vor einiger Zeit beim Googeln auch mal auf ein solches Dokument gestossen. Dort stand grob gesagt auch drin, dass alle Blockieren müssen(eben bis Satz 2 Gesetzestext und dann Eigeninterpretation von wemauchimmer). Wenn der SB dann nur solch einen Schriebs hat, kommt solcher Dummfug dabei raus.(kann das entsprechende"Merkblatt" leider nicht mehr finden)

Das ist bei uns in NRW leider Usus geworden. Dank unserer lieben Waffenfreunde aus dem Innenministerium NRW werden die SB's mit schikanösen Handlungsanweisungen eingedeckt. :peinlich:

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NRW ist wirklich manchmal etwas eigenartig in Sachen WaffG.

Nun, man muss sich halt in dem Bereich besser auskennen als die SB´s, dann ist es nicht ganz so schwer, denke ich....

Allerseits ein schönes WE und nochmals danke für die Hilfe an alle ! !

BFP

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Vielleicht weil es zum Zeitpunkt des Erbfalles vor elf Jahren noch gar keine neue gelbe WBK gab? :rolleyes:

Zu diesem Zeitpunkt wurde Ihm ja eine "ErbenWBK", also 'ne grüne, ausgestellt!

...

@Michael-Mo

Als Erbe ist die bessere Variante, da er nur die Munition benötigt und die Waffen, auch wenn er den Schießsport irgendwann wieder aufgibt, ihren Status als Erbwaffe behalten und nur die Munitionserwerbsberechtigung gestrichen wird.

Ähh, nix anderes hab ich geschrieben! :confused:

Mo

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Nun, man muss sich halt in dem Bereich besser auskennen als die SB´s, dann ist es nicht ganz so schwer, denke ich....

Waffenrechtschutz und klagen! Nur so wird ein Schuh draus. Es ist wirklich egal, ob dein SB Ahnung von der Materie hat oder nicht, denn

er ist ja an seine Handlungsanweisung gebunden.

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Vielleicht weil es zum Zeitpunkt des Erbfalles vor elf Jahren noch gar keine neue gelbe WBK gab? :rolleyes:

Ja und, dann wären sie auf die alte Gelbe gekommen ...

Außerdem müssen die Waffen, wenn er diese im Wege der Erbfolge übernommen hat, zwingend auf die grüne WBK, denn für Erben gibt es gibt keine gelbe.

Ansonsten hätte er die Waffen nicht als Erbe, sondern aufgrund seines Bedürfnisses als Sportschütze erwerben müssen.

Das wäre sicher möglich gewesen, über die2/6 hätte man mit dem Amt reden können oder, wenn alle Stränge reißen, die Teile eben beim Händler "zwischenlagern".

Wieso sollten eigentlich Erbwaffen auf die "Grüne"?

@Michael-Mo

Als Erbe ist die bessere Variante, da er nur die Munition benötigt und die Waffen, auch wenn er den Schießsport irgendwann wieder aufgibt, ihren Status als Erbwaffe behalten und nur die Munitionserwerbsberechtigung gestrichen wird. Auch ist der Erwerb einer kombinierten Jagdwaffe auf gelbe WBK nach meiner Kenntnis zumindest umstritten.

Warum? Ist ein Einzellader und damit problemlos auf Gelb machbar

mfg

Harry

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HAllo

erbwaffen gehen auf grün. ist so. oder wieso sollte ein erbe eine sportschützen-wbk bekommen?

auch auf die alte gelbe ging das nie.

Stimmt so nicht ganz.

Er ist ja schon Sportschütze und hat eine Gelbe WBK.

Meine Erbwaffen wurde wenn möglich auf die Gelbe Eingetragen, das war sogar der Vorschlag des Amtes.

Gruß

voyager

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Meine Erbwaffen wurde wenn möglich auf die Gelbe Eingetragen, das war sogar der Vorschlag des Amtes.

... aber auch nur, weil sie wussten, dass sie die Waffen dann doch mal noch umtragen müssen, und warum sich ein 2. mal Arbeit machen...

Erbwaffen werden in einer grünen WBK ohne Mun-berechtigung eingetragen. Manche Behörden tragen bei vorhandenem Bedürfnis ( z.B. als Sportschütze ) auch gleich (teilweise) in eine vorhandene WBK (z.B. in die Gelbe) ein. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.... aber wenn sie es machen.... eine(n)unkomplizierte(n) SB. Dienst am "Kunden".

gruß alzi

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Wenn Erbwaffen direkt auf die gelbe WBK eingetragen werden, sollte man sich immer von der Behörde schriftlich bestätigen lassen, dass als Beitzgrund neben dem Sportschützenbedürfnis auch der Erbwerb infolge Erbfalls anerkannt wird. Dann ist man für die Zukunft besser abgesichert. Man weiß ja nie, wie sich das Waffenrecht in Zukunft entwickelt, ob Sportschießen überhaupt noch als Bedürfnis anerkannt wird, welche Waffen erlaubt sein werden und was genau die Bedürfnisanforderungen sind.

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