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IGNORED

Voreintrag+Zuverlässigkeit


Heiko24

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Jungs,

ich hätte mal eine Frage an euch:

Wie lange dauert bei euch im Schnitt ein Voreintrag auf grün für eine neue Waffe?

Ich bin umgezogen und habe hier meine erste Waffe beantragt. Dauer: 2-3 Wochen, da Zuverlassigkeitscheck.

Ist mir WaffG Technisch irgendwas raus gegangen dass das neuerdings 'Standard' ist? Vor allem weil das letzte Procedere (Zuverlässigkeit)erst ca gerade exakt ein Jahr(Erstantrag) zurück liegt.

Über aufschlussreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Geschrieben

Gude....

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung seitens des Amtes hat nur halbes Jahr Gültigkeit! Wenn die letzte Überprüfung also ein Jahr her ist, muß diese folglich erneut überprüft werden!

Gruß

Turrican

Geschrieben
Wie lange dauert bei euch im Schnitt ein Voreintrag auf grün für eine neue Waffe?

Ich habe schon alles erlebt (bei zusammen verschiedenen Behörden): Von Antrag abgeben und gleich mit dem Stempel rausgehen bis hin zu acht Monaten.

bye knight

Geschrieben

Ich hatte auch schon die Variante, dass nach einer Woche alles fertig ist, aber ich nicht informiert wurde. :huh:

Es kommt halt auch immer darauf an, wie in jedem einzelnen Fall gearbeitet wird. :closedeyes:

Geschrieben

Es kommt auch darauf an, wie schnell

- der SB die entsprechenden Abfragen lanciert

- die lokale Polizeidienststelle, die StA und das Gesundheitsamt antworten

- der SB die Eingänge weiter bearbeitet und die WBK fertig macht

Geschrieben

und vor allen Dingen kommt es darauf an, wie die entsprechende Waffenbehörde technisch ausgestattet ist. Manche können die vorgeschriebenen Abfragen elektronisch innerhalb von Minuten bis Stunden machen, andere brauchen dafür einige Wochen per reitenden Boten.

Geschrieben
Gude....

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung seitens des Amtes hat nur halbes Jahr Gültigkeit! Wenn die letzte Überprüfung also ein Jahr her ist, muß diese folglich erneut überprüft werden!

Gruß

Turrican

Wenn ich einen Voreintrag in grün habe dann habe ich ein Jahr Zeit mir eine passende Waffe zu kaufen und die wird dann ebenfalls problemlos eingetragen. Woher hast du das mit dem halben Jahr?

Voreintrag (mit der Bescheinigung vom Verband in der Hand als Vorraussetzung) dauert ca. 5 min, Eintrag nach Erwerb ebenfalls 5 min.

Beim TE ist das was anderes - er hat das Amt gewechselt - und da wird halt die Zuverlässigkeit nochmal geprüft. Das hört dann mit einem ZR hoffentlich auf.

Geschrieben
Wenn ich einen Voreintrag in grün habe dann habe ich ein Jahr Zeit mir eine passende Waffe zu kaufen und die wird dann ebenfalls problemlos eingetragen. Woher hast du das mit dem halben Jahr?

Da hast du recht, dein VOREINTRAG hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Eine Zuverlässigkeitsabfrage aber nur ein halbes, wobei viele SB´s auch keine neue einholen wenn sie 7 oder 8 Monate alt ist.

Wenn du heute einen Voreintrag bekommst, und dir nach z.B. 11 Monaten eine weitere Waffe beantragst, wird er sicherlich eine neue Abfrage wegen des Antrages machen. Lässt du nach 11 Monaten eine Waffe auf den Voreintrag eintragen, macht er eben keine....... zumindest bekommst du deine Waffe eingetragen.

Ich weiss z.B., dass mein SB wenn man nach 10 Mon. kommt seine Waffe sofort eingetragen bekommt, trotzdem überprüft er dann gerne auch mal, wenn man schon weg ist, ob man die Zuverlässigkeit noch hat.

Innerhalb von 10 Monaten kann viel passieren........

Als kleines Beispiel:

Ein Schützenkollege wurde zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt, es ist lange Zeit nichts, aber auch garnichts passiert.

Bis er eines Tages (über 1,5 Jahre) später die bescheuerte Idee hatte, trotz seiner Verurteilung, von der er selbst natürlich wusste, eine Waffe zu beantragen.......

Dann war alles weg.

Zitat des SB: Hätte er die Waffe in 3,5 Jahren beantragt, wären die 5 Jahre um gewesen und er hätte die ganze Zeit seine Waffen gehabt.

Weiteres Zitat: Mit der Einführung des Zentralregisters werden solche Sachen sicher nicht mehr "übersehen"......

Dadde

Geschrieben
Woher hast du das mit dem halben Jahr?

Gude....

Das ist scheinbar so deutsches Amtsgebahren. Zumindest wird es so gehandhabt. Der Kollege hier bestätigt das ja auch:

Eine Zuverlässigkeitsabfrage aber nur ein halbes, wobei viele SB´s auch keine neue einholen wenn sie 7 oder 8 Monate alt ist.

Aber im Zweifel: frage einfach deinen SB. Der wird dir das bestätigen können!

Gruß

Turrican

Geschrieben

Hm...

ich hab scheinbar sauberes Glück...

Ich werde mit einem lächeln empfangen mit der Frage was es dieses mal sein darf und ob ich den Antrag schon ausgefüllt habe und bin mit Rechnung und Vor-/Ein-/Aus-Umtrag nach 3 min wieder draußen :good: ! Nach meinem Umzug zur aktuellen Adresse ist nur laut bemerkt worden das ich ja erst überprüft worden bin von den Kollegen und des wars....(Liegt ja auch alles bei den Akten dabei die bei einem Umzug automatisch an das zuständige Amt geschickt werden(sollten))

Also wenn ich nen neuen Personalausweis oder dessen Verlängerung brauche dauerts länger geschweige denn ein Fahrzeug anmelden :00000733:

Geschrieben

Von der Erstbewilligung die knapp 4 Wochen dauerte mal abgesehen, habe ich selten länger als 20 Minuten beim Sachbearbeiter gesessen. Am längsten dauert immer das anstehen am Kassenautomaten für die Gebühreneinzahlung.

lg

SF

Geschrieben

war natürlich nur spaß :s75:

Edit: Außerdem komm ich aus einem Dorf in Bayern und da ist eine finanzielle Anregung weniger ein Verbrechen, sonder mehr so ne Art von Tradition. Deswegen geh ich da bissl lockerer mit um... :AZZANGEL:

Geschrieben
Gude....

Das ist scheinbar so deutsches Amtsgebahren. Zumindest wird es so gehandhabt. Der Kollege hier bestätigt das ja auch:

Blödsinn mit dem halben Jahr. Das steht so nirgends und wurde offenbar zu einem BVerwG-Urteil aus 2008 aus dem Zusammenhang gerissen. In diesem wurde entschieden, dass eine Behörde nicht schon ein halbes Jahr später für eine Zuverlässigkeitsprüfung erneut Gebühren erheben darf. Das hat aber mit dem Sachverhalt hier gar nichts zu tun.

Argumentieren könnte man als Waffenbesitzer z.B. auch, dass eine Unbedenklicheitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV 1 Jahr lang gültig ist. Und für diese erfolgt genau die selbe Prüfung wie im WaffG !

Im übrigen ist mehr als fraglich, ob der Voreintrag zu den Erlaubnissen zählt, die der Gesetzgeber für die Voraussetzungen des § 4 WaffG originär gemeint hat. Die herrschende Rechtsauffassung verneint dies klar !

Geschrieben
Im übrigen ist mehr als fraglich, ob der Voreintrag zu den Erlaubnissen zählt, die der Gesetzgeber für die Voraussetzungen des § 4 WaffG originär gemeint hat. Die herrschende Rechtsauffassung verneint dies klar !

Das ist aber komisch, weil der Voreintrag immerhin die Erlaubnis zum Erwerb darstellt. Sonst würde man ja jemandem der die Zuverlässigkeit nicht besitzt erst die Erlaubnis zum Erwerb erteilen, um sie dann bei beantragtem Eintrag in die WBK zu widerrufen. Zu dem Zeitpunkt hat er die Waffe aber schon erworben..

Da bin ich jetzt etwas verwirrt :confused: Wie wird das begründet?

Edit:

Vermutung : der Zuverlässigkeitscheck wird aufgrund implizit beantragter Besitzerlaubnis (Eintrag) anlässlich Voreintrag gemacht. Check somit 1 Jahr gültig?

Geschrieben

Ok, eigentlich wird ja nicht (nur) der Erwerb, sondern der Besitz beantragt. Erwerbs- ohne Besitzerlaubnis ist sinnfrei. Die Zuverlässigkeitsprüfung bezieht sich somit auf beides. Erneute Prüfung nach 10 Monaten (vor / nach abschließendem Eintrag in WBK) daher nicht erforderlich.

Eine ausdrückliche Regelung, dass eine ZV-Prüfung für alle Anträge eines bestimmten Zeitraumes gilt, gibt es jedoch auch nicht. Die Halbjahresregel ist daher genauso gut oder schlecht als wenn man das Jahr "Zuverlässigkeitsfiktion" des Voreintrages zugrundelegt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mit Erlaubniserteilung hat der Gesetzgeber auf jeden Fall originär WBK, WS, Schießerlaubnis, MES etc. gemeint, nicht aber jede zusätzliche EWB innerhalb einer bereits vorhandenen Erlaubnis.

Aber manche Waffenbehörden machen auch jährliche Regelprüfungen nach § 4 Abs. 3 WaffG. Da wundert einen nix mehr...

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