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IGNORED

Winnenden bittet Eltern zur Kasse


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vorsicht!!! :shok:

Auch beim Auto besteht eine Sicherungspflicht, auch wenn es nicht in einer Sicherheitsgarage verwahrt werden muß. Auch da kann es passieren, dass der Halter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt wird. ...

hallo

sicherungspflicht gegen wegrollen evt ...

aber sicherungspflicht der schluessel?

bitte um eine quellenangabe, den paragraphen kenn ich nicht

oder ein paar einschlaegige urteile, aktenzahl wuerde reichen, den rest such ich mir raus ...

Geschrieben
hallo

sicherungspflicht gegen wegrollen evt ...

aber sicherungspflicht der schluessel?

bitte um eine quellenangabe, den paragraphen kenn ich nicht

oder ein paar einschlaegige urteile, aktenzahl wuerde reichen, den rest such ich mir raus ...

Auch in § 36 WaffG geht es um Waffen und Munition, nicht um die Schlüssel.

... und wer eine deutsche Fahrerlaubnis für Kfz besitz sollte den § 14 StVO kennen.

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Dann lassen sich auch solche Ereignisse vermeiden, bei denen absolut noch gar nicht passiert war: "Frau kassiert Knöllchen wegen offener Seitenscheibe"(klick)

Noch Fragen abo? ;)

Geschrieben
...

Das war bei der Beretta wohl nicht so, aber es war den Richtern wohl egal.

:rolleyes: wie man eine Beretta zu lagern hat ist aber ganz klar geregelt.. die Knarre war für den Filius frei zugänglich und das entsprach auf keinem Fall den Vorschriften!

Diese Schlamperei hat 15 unschuldigen Menschen das Leben gekostet.. dafür wurde der Waffenbesitzer verurteilt und das ist gut so!

Gruß

Hunter

Geschrieben (bearbeitet)
die Knarre war für den Filius frei zugänglich und das entsprach auf keinem Fall den Vorschriften!

Das ist noch korrekt. ;)

Diese Schlamperei hat 15 unschuldigen Menschen das Leben gekostet..

Das wiederum ist nicht korrekt, diese Schlamperei hat das Meucheln maximal begünstigt und nicht verursacht, denn die Waffe zu entwenden und zum Meucheln einzusetzen, war am Ende ganz allein die Entscheidung des Filius.

dafür wurde der Waffenbesitzer verurteilt

Und trotzdem geschah dies zu Unrecht, denn sein Verstoss, wäre maximal eine OWI wegen unsachgemässer Lagerung gewesen. ;)

und das ist gut so!

Ist es immer noch nicht. ;)

Bearbeitet von COB
Geschrieben
Diese Schlamperei hat 15 unschuldigen Menschen das Leben gekostet.. dafür wurde der Waffenbesitzer verurteilt und das ist gut so!

Die persönlichen Probleme des Täters, der keinen anderen Ausweg mehr gesehen hat als einen erweiterten Suizid, hat 15 Menschen das Leben gekostet.

Wenn frei im Haushalt verfügbare Waffen der Grund dafür wären, dass Menschen ihr Leben verlieren, hätten wir in der BRD in den 50er bis 70er Jahren jede Woche eine Schulschießerei gehabt.

Klar ist das "verantwortungslos", die Waffe einfach so rumliegen zu lassen. Aber auch dann gilt: Verantwortungslosigkeit ist ein Begriff, der immer erst im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Einschätzung einen Aussagewert erhält.

Viel Verantwortungsloser ist es, sich einen Scheiß um seine Kinder bzw. Schüler und Mitmenschen zu kümmern, sodass diese dann irgendwann jeglichen Bezug zur Gemeinschaft verloren haben und mehr noch: dieser ablehnend gegenüber stehen.

Früher (pre 1970er) hat es, wie beschrieben, keine Sau wirklich interessiert, ob die Waffe im Safe liegt oder nicht. In vielen Ländern der Erde dreht sich die Weltkugel heute auch noch weiter, obwohl dieses ganze verantwortungslose Gesindel keinen B-Würfel mit Verankerungen im Haus hat.

Im Zweifel kannst du die Knarre wegschließen wie du willst, kannst die Schlüssel zu Autos wegschließen oder den heimischen Messerblock verstecken - bringen wird dir das allerdings im Endeffekt nichts, wenn dein Filius angeknackst genug ist, 15 Menschen zu erschießen.

Im Übrigen wissen alle Menschen, die mit mir auf engstem Raum zusammenleben (früher Eltern und Geschwister), heute meine Partnerin, wie man mit Waffen umgeht und das das kein reizvoller weil verbotener Gegenstand ist.

Da kommt keiner auf die Idee, an meinen Safe zu gehen. Und wenn die Knarre in der Sockenschublade läge, ginge da genausowenig jemand dran - ich habe den Safe immer als Diebstahlhemmnis bei Einbruch verstanden.

Wie beschädigt muss den das Vertrauensverhältnis zu meinen engsten Mitmenschen sein, wenn ich nicht einmal in meiner eigenen Wohnung die Waffe offen rumliegen lassen kann (ob ich das darf ist wieder na andere Frage)?

Geschrieben
:rolleyes: wie man eine Beretta zu lagern hat ist aber ganz klar geregelt.. die Knarre war für den Filius frei zugänglich und das entsprach auf keinem Fall den Vorschriften!

Diese Schlamperei hat 15 unschuldigen Menschen das Leben gekostet.. dafür wurde der Waffenbesitzer verurteilt und das ist gut so!

Zum Glück hat er die Beretta verwendet, nicht auszudenken wenn es sich was effektiveres ausgedacht hätte.

BBF

Geschrieben

Fakten für die Ursache zur Tatumsetzung bestreitet ja auch keiner, nur ob es nun legitim ist, Forderungen wie sie oben gestellt wurden dem Vater aus politischer Betroffenheit (oder sonst irgendeine unweiser Voraussicht) anheften zu wollen, die eindeutig den Rahmen sprengen. Dabei ist es völlig unerheblich ob jemand vermögend ist oder nicht. Es geht ums Prinzip und um die Angemessenheit.

Zudem behaupte ich - ohne Partei für den Vater zu ergreifen, sondern meine persönliche Sichtweise - die Schuld am aktuellen Waffenrecht tragen die politischen Entscheidungsträger, die sich dem medialen, des oppositionellen und des politischen Drucks zum Aktionismus verleiten und sich so zu Entscheidungen hinrießen ließen, die man hätte vorher besser ausgiebiger debattieren sollen. Es bezweifeln ja auch heute schon einige von den damaligen Mitentscheidungsträgern (aus der 2. und 3. Reihe) einige der damaligen Entscheidungen an, die heute nur Beschränkungen bei den Betroffenen hervorrufen, aber keinen Sicherheitsgewinn mit sich bringen.

grüße,

zykez

Geschrieben
...

Und trotzdem geschah dies zu Unrecht, denn sein Verstoss, wäre maximal eine OWI wegen unsachgemässer Lagerung gewesen. ;)

...

Ja,

die Auslegung des § 222 StGB ist hier großzügig. Denn er hat die Tötungen nicht "verursacht" sondern nur "begünstig". Aber m.W. ist das lediglich im Kontext mit § 36 WaffG zum erstenmal geschehen. In anderen Fällen wurde "begünstigende" Fahrlässigkeit schon als "Ursache" behandelt. :closedeyes:

Ich fürchte, dass das auch in Fällen waren, wo unbedingt ein Schuldiger gebraucht wurde, den man bestrafen kann, damit die kollektive Rachsucht befriedigt wird.

Geschrieben
Zum Glück hat er die Beretta verwendet, nicht auszudenken wenn es sich was effektiveres ausgedacht hätte.

BBF

:rolleyes: dann hätten wir diese "effektiveren" Waffen jetzt aber garantiert nicht mehr.. und das ist sicherer als das Amen in der Kirche!

Gruß

Hunter

Geschrieben
dann hätten wir diese "effektiveren" Waffen jetzt aber garantiert nicht mehr..

Du meinst, man hätte sofort alle Ruger 10/22 und alle anderen KK-Selbstlader verboten ?

Geschrieben
Fakten für die Ursache zur Tatumsetzung bestreitet ja auch keiner, nur ob es nun legitim ist, Forderungen wie sie oben gestellt wurden dem Vater aus politischer Betroffenheit (oder sonst irgendeine unweiser Voraussicht) anheften zu wollen, die eindeutig den Rahmen sprengen. Dabei ist es völlig unerheblich ob jemand vermögend ist oder nicht. Es geht ums Prinzip und um die Angemessenheit.

Sobald es allgemeiner Konsens ist, dass der Vater die (evtl. teilweise) Verantwortung für die Tat bzw. deren Ausübung trägt, ist es "legitim" ihn mit dem ganzen Rattenschwanz an Kosten, Strafverfahren etc. zu konfrontieren.

Gerade deswegen halte ich es für wichtig, dass (viele) Menschen wieder lernen, dass solche Schießereien aus vielen Gründen passieren können, aber der offene Zugang zu Waffen mit Sicherheit nicht zu diesen Gründen zählt.

Das wollen die Menschen (Wähler) aber nicht verstehen, weil das hieße, sich eingestehen zu müssen, dass einem selbst auch ohne (ersichtlichen) Grund Unheil zustoßen könnte. Diese Einsicht ist für die meisten Menschen heutzutage nicht mehr zu ertragen.

Aus diesem Grund braucht es für jedes Unglück, das die selbst eingeredete Sicherheit in Frage stellt, sofort und zweifelsfrei (d.h. Zweifel lässt man nicht gelten) einen einzigen bzw. eine Gruppe von Schuldigen, die dann nach allen gesellschaftlichen Regeln in Regress genommen werden, bis ausreichend Satisfaktion geleistet wurde.

Warum sonst konnte man wunderbar Hexen verbrennen?

Warum sind die meisten Menschen mit dem frankieren von Briefen und der Auswahl des richtigen Motoröls überfordert, "wissen" aber sofort wer Schuld ist, wenn etwas passiert (vollkommen egal, wie komplex der Gesamtzusammenhang ist)?

Selbst in der Antike wurden schon die Gegenstände, die in ein Unglück mit schweren Folgen involviert waren "bestraft". Fiel ein Kind vom Baum und starb am Genickbruch, wurde der Baum hingerichtet...

Geschrieben (bearbeitet)
:rolleyes: dann hätten wir diese "effektiveren" Waffen jetzt aber garantiert nicht mehr.. und das ist sicherer als das Amen in der Kirche!

Autos werden erst dann verschwinden, wenn sich niemand mehr Sprit leisten kann.

/edit: Gibt es eigentlich schon Neues über die Revision des Urteils gegen den Vater? Es sollte ja Revision eingelegt werden...

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben
Autos werden erst dann verschwinden, wenn sich niemand mehr Sprit leisten kann.

Und kost´ Benzin auch drei Mark zehn,

Scheißegal, es wird schon geh´n.ich will fahr´n!

Ich will fahr´n, ich will fahr´n!

Deutschland, Deutschland, spürst du mich?

Heut nacht komm ich über dich,das macht Spaß!

Das macht Spaß, das macht Spaß!

Der Tankwart ist mein bester Freund,hui, wenn ich komm, wie der sich freut.

Er braucht Spaß!Er hat Spaß, er hat Spaß!

Ich will Spaß...

Drei Mark zehn? Da sind wir schon weit drüber, inzwischen...

Geschrieben
Und trotzdem geschah dies zu Unrecht, denn sein Verstoss, wäre maximal eine OWI wegen unsachgemässer Lagerung gewesen. ;)

Lies § 52 WaffG und finde den einschlägigen Tatbestand. Tipp: fahrlässiges Überlassen einer Schusswaffe.

Geschrieben
... Tipp: fahrlässiges Überlassen einer Schusswaffe.

Dafür hätte es aber den Willen zum Überlassen gebraucht. Ansonsten wäre jeder Diebstahl ein fahrlässiges Überlassen.

Das ganze lief über § 222 StGB. Waffenrechtlich war es zweifelsfrei nur eine Owi.

Geschrieben
Lies § 52 WaffG und finde den einschlägigen Tatbestand. Tipp: fahrlässiges Überlassen einer Schusswaffe.

Also ich glaube nicht das dieser Tatbestand greifen würde, da für ein Überlassen eine aktive Mithilfe des Vaters nötig gewesen wäre. Überlassen hätte er sie also nur dann, wenn er das im vollen Bewusstsein getan hätte. Selbst fahrlässige Aufbewahrung kann hier den Schadersatzanspruch in der Höhe nicht begründen, denn wer kann schon ahnen, dass damit ein derartig beispielloses Verbrechen begangen werden würde? Die fahrlässige Handlung könnte sich da allenfalls auf eine naheliegende Gefahr beschränken (z.b. das mit der Waffe ein Unfall passiert wäre) nicht aber auf eine maximale Katastrophe mit derart verheerenden Auswirkungen.

Ansonsten müsste jeder Autofahrer damit rechnen, dass theoretisch die maximalste aller Katastrophen eintreten könnte...wer würde sich da noch ans Steuer setzen?

Geschrieben
Warum sind die meisten Menschen mit dem frankieren von Briefen und der Auswahl des richtigen Motoröls überfordert, "wissen" aber sofort wer Schuld ist, wenn etwas passiert (vollkommen egal, wie komplex der Gesamtzusammenhang ist)?

Der ist gut, den muss ich mir merken!

Ich sage ja immer: Die meisten Leute sind mit der simplen Herausforderung eines Rechtsfahrgebotes intellektuell hoffnungslos überfordert.

bye knight

Geschrieben
Die Diskussion können wir uns sparen, da das Gericht den Vater schuldig gesprochen hat auch ohne aktive Mithilfe.

Schuldig gesprochen dafür, dass er eine Waffe fahrlässig aufbewahrt hat. Das heisst aber nicht, dass er damit auch automatisch die Schuld an dem Verbrechen und den daraus resultierenden Folgen zugeschrieben bekommen hat. Das war hier kein Strafprozess in dem er als Täter vor Gericht stand, sondern ein Zivilprozess in einer waffenrechtlichen Angelegenheit.

Da es sich hier nur um einen Verstoss gegen das Waffenrecht handelt, kann er also nur für etwas verantwortlich gemacht werden, das er selbst irgendwie beeinflussen hätte können. Das der Junge aber ein derartiges Verbrechen begehen würde, konnte glaube ich niemand abschätzen. Wer würde seinem eigenen Kind so eine Tat zutrauen? Wenn man das tatsächlich annehmen müsste, dann würde ich keine Nacht mehr ruhig schlafen selbst wenn die Waffen hinter 2m Betonwänden liegen.

Geschrieben
Doch, genau das heißt es.

Es war ja auch ein Strafprozeß, die Zivilprozesse kommen ja erst.

Sollte es tatsächlich so kommen, dann wäre die Aufbewahrung von Waffen in pivaten Haushalten tatsächlich nicht mehr zu verantworten!

Der Vater wird den Schaden nämlich niemals ausgleichen können.

Geschrieben
Der Vater wird den Schaden nämlich niemals ausgleichen können.

Mich wundert eh, dass er noch nicht den großen Ausgang gesucht hat ... Wohin auf der Welt will der noch hin ... ohne Geld, ohne die geringsten Chancen?

Geschrieben
...

Der Vater wird den Schaden nämlich niemals ausgleichen können.

DAS soll ja auch die Versicherung tun, bzw. alle, die bei der gleichen Vericherung eine Haftpflicht abgeschlossen haben. :closedeyes:

Was meinst Du denn, warum es nicht nach jeder Verurteilung wegen einer Tötung, Verletzung oder Sachbeschädigung zu Zivilklagen auf Schadensersatz und Schmerzengeld kommt? Weil da bei den Täten oft nichts zu holen ist und die normalen Haftpflichtversicherungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zahlen.

Geschrieben
BGH Termin: noch nicht bestimmt - 1 StR 359/11

LG Stuttgart, Urt. v. 10.02.2011 - 18 KLs 112 Js 21916/09

Das LG Stuttgart hat den Angeklagten, den Vater des Amokläufers von Winnenden, wie folgt verurteilt: wegen fahrlässiger Tötung in 15 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 14 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässigem Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an Nichtberechtigte, jeweils begangen durch Unterlassen

(...)

Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision durch Beschluss zu verwerfen.

Quelle: juris

Geschrieben
Wohin auf der Welt will der noch hin ...

ARD Brennpunkt? N-TV Breaking News? Der Stamm steht nicht weit vom Apfel?

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