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IGNORED

Sachkundeprüfung trotz alter, gelber WBK...


vorwerk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

ich bin seit 1991 im Besitz einer gelben WBK und seit dieser Zeit aktiver Sportschütze (bisher DSB).

Nun möchte ich im BDS für mich attraktive Disziplinen schiessen und dafür eine grüne WBK

beantragen.

Nun meine Frage, da ich über die Suche nichts gefunden hab:

Benötige ich für den Antrag einen Sachkundenachweis oder entfällt dies für

Besitzer einer (älteren) WBK.

Damals habe ich natürlich keine Sachkundeprüfung nachweisen müssen.

Danke und Gruß,

V-W

Geschrieben

Nach meiner Auffassung bist Du als Sportschütze sachkundig. Problematisch wird es nur, wenn Du die Sportschützen-WBK zwischenzeitlich abgegeben hast.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

Wäre aber eventuell sinnvoll, darüber nachzudenken,

ob unabhängig von einer Besitzstandwahrung

durch die Änderungen von Waffengesetz, Allgemeiner Verwaltungsordnung und den Verwaltungsvorschirften eine Auffrischung der Sachkunde rein aus Eigennutz in Betracht zu ziehen ist.

Geschrieben
ich bin seit 1991 im Besitz einer gelben WBK ... Damals habe ich natürlich keine Sachkundeprüfung nachweisen müssen.

Das wäre mir neu, dass das "Bedüfnis" damals SK-frei gewesen wären oder galt das nur für WBK gelb ? Ich habe zur damaligen Zeit für meine grüne auch eine ablegen dürfen.

Geschrieben

Hallo, ich habe vor vielen Jahren beim DSB mal die Waffensachkunde gemacht. Nun wollte ich dann über die "Liga Deutscher Schützen heute aufgegangen in der DSU" ein Selbstladegewehr erwewrben. Da gab es im Vorfeld auch Leute die meinten es ginge nicht, da ich ja keine Sachkunde an DSB fremden Gerät habe.

Lange Rede kurzer Sinn, es ging alles Problemlos.

Leute ohne Waffensachkunde haben wir auch im Verein, die mussten sowas nie nachholen.

Bis bald

Marcus

Geschrieben

Dass ein erfahrener LWB sich mit Waffen auskennt, meist mit seinen eigenen, ist klar. Doch das Waffengesetz sagt nun mal aus:

"Sachkundig ist der jenige, der an einer dafür bestimmten Stelle ine Waffensachkundeprüfung ablegt.", oder eben durch seine Ausbildung (Händler Büma) nachweist.

Das ist seit 2002 so.

Ich habe des öfteren WSK Teilnehmer in meinen Lehrgängen, die seit vielen Jahren Waffen auf Waffenbesitzkarte haben und auch damit sportlich Schießen. Bei einem weiteren Erwerb kann die Behörde selbstverständlich eine Waffensachkundenachweis verlangen.

Außerdem stelle ich immer wieder fest, dass die alten "Hasen" die gelegentlich Schießen sich mit dem neuesten Waffenrecht nicht gut auskennen. (gilt auch für Jäger).

Bisher hat mir auch jeder dieser Kursteilnehmer nach dem Lehrgang bestätigt, dass er NICHT auf dem Laufenden war.

Geschrieben
Benötige ich für den Antrag einen Sachkundenachweis oder entfällt dies für

Besitzer einer (älteren) WBK.

Schwer zu sagen, immerhin lassen sich Argumente dafür und dagegen konstruieren:

Pro SK-Lehrgang:

Die Gesetze haben sich geändert, auf "grün" lassen sich andere Waffentypen erwerben, Handhabung und Wissen müssten vertieft werden...

Contra Zusatzprüfung:

Sachkunde durch jahrelangen gefahrlosen Umgang mit Erlaubnispflichtigen Waffen ist demonstriert...

Letztlich entscheidet Deine Behörde darüber. Ich vermute, daß Sie Deiner Akte einen Nachweis über Sachkunde beifügen werden wollen. Aber um ganz genau auf Deine Anfrage zu antworten: Für den Antrag brauchst Du keine Sachkunde-Lehrgangs-bestanden-Urkunde. Lass doch die Behörde einen solchen Beleg nachfordern. Damit riskierst Du natürlich eine längere Bearbeitungsdauer, kommst aber enventuell um den Kurs herum.

Wenn es also schnell gehen soll: Anrufen, fragen, Kurs durchziehen, Antrag & Urkunde abliefern.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Die Behörde würde hier nur schwer argumentieren können, warum Sie Deine alte Sachkunde für die gelbe WBK anerkannt und für die grüne WBK eine neue Sachkunde fordert.

Eine Auffrischung der Kenntnisse durch Ablegung einer aktuellen Prüfung halte ich allerdings für sinnvoll.

Schöne Grüßle

SB

Geschrieben
Benötige ich für den Antrag einen Sachkundenachweis oder entfällt dies für

Besitzer einer (älteren) WBK.

Damals habe ich natürlich keine Sachkundeprüfung nachweisen müssen.

Danke und Gruß,

V-W

:confused: hola amigo vorwerk,

Damals..usw, heisst das Du hast garkeine Sachkunde/Lehrgang/Prüfung?

Falls doch zieht das was Tommy Danger und Sachbearbeiter geschrieben haben.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Die Behörde würde hier nur schwer argumentieren können, warum Sie Deine alte Sachkunde für die gelbe WBK anerkannt und für die grüne WBK eine neue Sachkunde fordert.

Eine Auffrischung der Kenntnisse durch Ablegung einer aktuellen Prüfung halte ich allerdings für sinnvoll.

Schöne Grüßle

SB

servus,

die behörde kann damit argumentieren, dass die damalige sachkundeprüfung nur für langwaffen abgelegt wurde und auf die grüne auch kurzwaffen gekauft werden können.

desweitern ist es bei uns so, dass altbesitzer die keine sachkundeprüfung haben diese entweder nachholen müßen oder keine zusätzlichen waffen von der behörde genehmigt bekommen.

ob das nun rechtens ist oder nicht ist mir persönlich egal.. es ist halt so... und irgendwie ist es ein beruhigendes gefühl, wenn man weis, das der nebenmann sich auskennt.

auch werden bei uns wenn sich wieder mal was wesentliches im waffenrecht oder sonstwo geändert hat kurzkurse so 2 - 3 std. für interessierte abgehalten.(kostenlos)

ist halt gut, wenn mann die ausbilder und prüfer im eigenen verein hat.

gruß

fswald

Geschrieben

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Er hat keine nachweisen müssen und hat folglich keine...

Davon gibt es immer noch einige, die eben schon recht lange eine WBK haben.

Und wenn du nun einen neue Waffe eintraen läßt ist eine bestandenen Sachkundeprüfung vorschrift.

Hat er eine?

Nein.

Was nun kommt kann man sich wohl denken...

Er wird wohl eine benötigen, sonst gibbet nix mit grüner WBK...

Hat übrigens ein SLG-Kamerad gerade genau so durchgemacht.

Die haben dann übrigens einen wilden Sachverständigen nicht anerkannt und er hat

den Lehrgang 2 x gemacht - weil der 1. war selbsternannt aber nicht anerkannt.

LG

M

PS: Und wenn ich sehe wie eingie ihr Material zum Schießstand transportieren ist ganz klar, dass eine Auffrischung im Waffenrecht äusserst notwendig ist.

Geschrieben

Hallo,

meine SBine sieht das aber ganz anders.

Hat ein Schütze eine WBK ist er sachkundig, und 1991 gab es auch schon die Sachkundeprüfung, meine ist von 89.

Gruß

voyager

Geschrieben
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Er hat keine nachweisen müssen und hat folglich keine...

PS: Und wenn ich sehe wie eingie ihr Material zum Schießstand transportieren ist ganz klar, dass eine Auffrischung im Waffenrecht äusserst notwendig ist.

:yes: hola amigo Ostwestfale,

1. stimmt

2. das er keine nachweisen musste heisst NICHT das er keine hatte

3. Material: Holz/Eisen/Sand/Zement oder was? Ich nehme WAFFEN und MUNITION mit zum Schiessstand wenn ich zum Schiessen gehe...auch habe ich keine SPORTGERÄTE sondern

höchstens SPORTWAFFEN, und Material schleppe ich nur wenn es um BAUMASSNAHMEN geht.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

wer eine WBK hat ist sachkundig??

ich habe noch eine WBK von 1976, da ich damals meine ersten KK Waffen angemeldet habe. Bin ich dann Sachkundig lt. Gesetz? Ich kenne viele die ihre 4mm20, die frei verkäuflich waren irgent wann mal angemeldet hatten, sind die Sachkundig?

Es wurde klar gestellt, dass derjendige Sachkundig ist, der eine Waffensachkundeprüfung an der dafür bestimmten Stelle abgelegt hat. Außderdem wurde geschrieben, dass alle früher abgelegten Prüfungen also vor 2002, die von einer staatl. anerkannten Stelle durchgeführt wurden, ihre Gültigkeit behalten.

Der Fragestelle hat nie eine WSK abgelegt, somit hat die Behörde ganz richtig gehandelt.

Geschrieben
somit hat die Behörde ganz richtig gehandelt.

Ach,hat Sie ?

Das ist stets erstaunlich, was hier jeder so weiß !

Mich würde zwar auch interessieren, wie die Behörde unseres TE (nicht vomKumpel von @Ostwestfale_LP) inzwischen entschieden hat, das Spektrum möglicher Auslegungen hatten wir ja durch, aber bisher hat er (@MarkusGoebel) uns ja nichts gesagt.

Geschrieben

Insgesamt ne spannende Frage die hier im Forum schon mehrfach aufgeworfen und diskutiert wurde.

Ergebnis gabs, glaub ich, leider nie so richtig eins....

Bei mir ist bespielsweise genau umgekehrt. Ich hab seit Mitte der Neunziger Jahre ne gruene WBK mit mehreren Kurz- und Langwaffen /Munitionserwerb etc. aus Niedersachsen eingetragen und nehme regelmaessig am Schiesstraining teil. In Niedersachsen konnte man die Erlaubnisbehoerde die Sachkunde durch besondere berufliche Sachkenntnisse bei Polizei, Bundeswehr etc zuerkennen. In meiner Waffenakte ist auch meine Sachkunde durch die Erlaubnisbehoerde eingetragen.

Als ich nun, nch Umzug, in Bayern eine gelbe WBK ( um bei Ordonnanzwaffen ein bischen flexibler zu sein....) beantragte wurde sie mir von der zustaendigen Erlaubnisbehoerde nicht bewilligt weil ich kein Zeugnis einer Sachkundepruefung vorlegen konnte. Mein Hinweis auf die bereits vorhandene "hoeherwertige" gruene WBK die nachgewiesene regelmaessige Teilnahme am Schiestraining und die eingetragene Sachkunde aus Niedersachsen half leider keinen Milimeter weiter.

Ich vermute die Behoerden haben hier wieder mal einen gewissen "Ermessenspielraum". B)

Bleibt also sicher ne spannenede.....aber letztlich wohl ergebnisoffene Diskussion.

PS.:

Ich mach halt dieses Jahr ne Sachkundepruefung in Bayern und dann ist hoffentlich a Ruh :rolleyes:

Gruss !

henwilk

Geschrieben

Hallo,

vielen Dank für die Rege Teilnahme an dem Thema.

Zur Aufklärung: ich habe die gelbe WBK seit meinem 16. Lebensjahr und musste damals keine Sachkunde (-Prüfung) nachweisen

(keine Ahnung warum, war halt so). Natürlich habe ich durch meine langjährige, aktive Zeit eine gewisse Sachkunde,

das interessiert aber vermutlich den SB nicht.

Bis zu dem Antrag hab ich noch etwas Zeit, da ich gerade erst in den BDS eingetreten bin.

Allerdings finde ich auch die 6 Monate Wartezeit als seltsame Regelung, ich besitze seit über

20 Jahren zuverlässig Waffen und werde behandelt wie ein Anfänger!

Sobald ich das Thema mit unserer SBin durch habe, melde ich mich wieder.

Danke und Gruß,

VW

Geschrieben
Allerdings finde ich auch die 6 Monate Wartezeit als seltsame Regelung,

Ah, unser TE ist zurück...

Welche Wartezeit, worauf, wer hat sie Dir aufkapitelt ? Das wären meine Fragen zu diesem Nebensatz. Falls es nämlich um den Landesverband BDS geht, da kann mit intensivem persönlichen Kontakt manchmal "mehr" erreicht werden. Aber das ist eine von Details des Einzelfalls abhängige Sache, wenn Du seit olims-Zeiten nicht mehr geschossen hast, dann kann so etwas natürlich passieren.

Wenn die Behörde für die Bearbeitung Deiner waffenrechtlichen Erlaubnis 6 Monate braucht, dann würde ich den Antrag mal direkt stellen...

Archiviert

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