STS Posted February 1, 2012 Posted February 1, 2012 Ist der Fragenkatalog vom 01.01.2010 noch aktuell? Bzw. wo finde ich den Aktuellen? Gruß STS
sundance Posted February 1, 2012 Posted February 1, 2012 Ist der Fragenkatalog vom 01.01.2010 noch aktuell? Bzw. wo finde ich den Aktuellen?Gruß STS Ist noch aktuell - zu finden beim Bundesverwaltungsamt. Viele Grüße - sundance
PaleRider Posted February 1, 2012 Posted February 1, 2012 Ist noch aktuell - zu finden beim Bundesverwaltungsamt.Viele Grüße - sundance immer noch aktuell mit all seinen Fehlern!!
fswald Posted February 1, 2012 Posted February 1, 2012 immer noch aktuell mit all seinen Fehlern!! könntest du bitte 1 - 2 fehler nennen? gruß
STS Posted February 1, 2012 Author Posted February 1, 2012 Mal was anderes zu Thema: stimmt es, dass wenn man z.B. schon Vorderlader/Wiederlader ist man die Sachkundeprüfung nicht machen muss, da man so schon Sachkunde hat????
brotfried Posted February 1, 2012 Posted February 1, 2012 wenn du die waffensachkunde meinst: das hat nichts miteinander zu tun.
Sachbearbeiter Posted February 2, 2012 Posted February 2, 2012 könntest du bitte 1 - 2 fehler nennen?gruß Mir ist nur der Fehler zu Frage 3.17 bekannt. Richtige Antworten wären eigentlich a UND c. In der vergleichbaren Frage 3.08 ist die Antwort richtig. Nachzulesen in § 24 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz WaffG.
fswald Posted February 2, 2012 Posted February 2, 2012 Mir ist nur der Fehler zu Frage 3.17 bekannt. Richtige Antworten wären eigentlich a UND c.In der vergleichbaren Frage 3.08 ist die Antwort richtig. Nachzulesen in § 24 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz WaffG. hallo, also bei frage 3.17 ist nur antwort c richtig.. bei antwort a fehlt eben der zusatz herstellerzeichen... und das beinhaltet eben nur antwort c es handelt sich hierbei um eine aufzählung und da ist nur das richtig was alle vorderungen enthält. was mich in diesen zusammenhang mehr interessiert, ist wo wollen die bei einer .22lfb die bezeichnung der mun. unterbringen. gruß fswald
sundance Posted February 2, 2012 Posted February 2, 2012 "was mich in diesen zusammenhang mehr interessiert, ist wo wollen die bei einer .22lfb die bezeichnung der mun. unterbringen." Genau - nach WaffG sind zumindest nahezu alle Randfeuerpatronen nicht korrekt beschriftet - wo steht die Ausnahme ? Viele Grüße - sundance
Völker Posted February 2, 2012 Posted February 2, 2012 Genau - nach WaffG sind zumindest nahezu alle Randfeuerpatronen nicht korrekt beschriftet Kannst sie ja nachstempeln! § 25 Ermächtigungen und Anordnungen(1) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der §§ 23 und 24 (...) B) dass bestimmte Waffen- und Munitionsarten von der in § 24 vorgeschriebenen Kennzeichnung ganz oder teilweise befreit sind. [siehe AWaffV §§ 17 - 21]
sundance Posted February 2, 2012 Posted February 2, 2012 Wo ist denn nun die Rechtsverordnung - in der AWaffV wohl nicht, oder habe ich das übersehen ? Viele Grüße - sundance
PaleRider Posted February 3, 2012 Posted February 3, 2012 als der Katalog damals herauskam waren einige Fehler enthalten. Diese habe ich auch der PD Osnabrück, die für mir zuständig ist gemeldet. Antwort, bis wir den katalog geändert haben, werden Jahre vergehen. Bis dahin diese Fragen nicht in der Prüfung benutzen. Wenn ich mal sehr viel Zeit habe, werde ich diese nochmals heraussuchen. Ansonsten empfehle ich den Katalog mal richtig "durchzusarbeiten"
STS Posted February 7, 2012 Author Posted February 7, 2012 Vielleicht bin ich etwas dämlich, aber die Frage 5.02 verwirrt mich: Zum Führen welcher Waffen benötgt man keinen "großen" Waffenschein? - Reizstoff-Spühdosen (BKA-Zeichen) - Waffen mit dem Zeichen "F im Fünfeck" - Waffen mit dem Zeichen "Kreis mit PTB" Es soll angeblich nur die erste Antwort richtig sein. Aber die PTB-Waffen müssten doch eigentlich auch richtig sein denn dafür benötige ich zum Führen keinen "großen" Waffenschein, sondern einen "kleinen" Waffenschein???!!!!!! Ich bin verwirrt....
SeinePestilenz Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 wo steht die Ausnahme ? Im § 17 II Satz 1 BeschussV.
Banane82 Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 @STS Anwort a+c. Das F im Fünfeck findet sich auf Luftgewehren, Paintballwaffen etc, also Schusswaffen mit einer Geschossenergie kleiner 7,5Joule. Diese dürftest du wie eine scharfe Waffe nur mit "großem" Waffenschein führen PTB im Kreis gilt für Gas-Signalwaffen. Führen mit "kleinem" Waffenschein. Für die CS-Gasspays genügt meines Wissens nach die Volljährigkeit
uwewittenburg Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Für die CS-Gasspays genügt meines Wissens nach die Volljährigkeit Mit Prüfzeichen ab 14 Jahre!
STS Posted February 7, 2012 Author Posted February 7, 2012 Ja, das ist schon klar, aber laut Fragenkatalog wäre die Antwort mit den Waffen mit den PTB-Waffen falsch. Bitte schaut auch die Fragen/Antworten im offiziellen Katalog an. Ist mir sehr wichtig, möchte nicht nur auswendig lernen.
Banane82 Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Dann ist der Bogen falsch. PTB mit Kreis ist das Zeichen für die Schreckschusswaffen, PTB im Viereck kommt auf scharfe, erlaubnispflichtige Waffen. Klär das am besten mit deinem Lehrgangsleiter. Wir hatten sowas auch damals in der Prüfung- die betroffene Frage wurde vorab dem Prüfungsleiter gezeigt und eine Einigung getroffen.
mika1908 Posted February 20, 2012 Posted February 20, 2012 hallo an alle erst mal Bin wie ihr sehen könnt neue hier, und auf der Suche nach einem Waffensachkunde Lehrgang im Bereich siegerland und/ oder Umgebung. hoffe das hier jemand eine Idee für mich haben könnte da ich hier oben echt kurz vorm verzweifeln stehe. Danke im voraus Micha
Ringo58 Posted February 20, 2012 Posted February 20, 2012 hallo an alle erst mal Bin wie ihr sehen könnt neu hier und auf der Suche nach einem Waffensachkunde-Lehrgang im Bereich Siegerland und/oder Umgebung. Hoffe das hier jemand eine Idee für mich haben könnte, da ich hier oben echt kurz vorm verzweifeln stehe. Hallo Micha, erst mal herzlich willkommen im Forum. Schau mal unter www.rogermohr.de > Schulungen > Waffensachkunde, der bietet auch Kurse in Werl an. Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe Michael
LWB Posted February 20, 2012 Posted February 20, 2012 Hallo Micha, erst einmal herzlich Willkommen hier. Wende dich am besten an den Schützenkreis Siegen. Und da am besten an F. Krombach(www.schuetzenkreis-siegen.de). Er kann dir bestimmt weiterhelfen. Die Kurse finde immer im Schiesssportzentrum Herzhausen statt und sind auch recht günstig. Wenn du noch 4 Posts schreibst, kann ich dir auch per PN weiterhelfen. MfG LWB
PaleRider Posted February 21, 2012 Posted February 21, 2012 auch wenn es ein wenig weiter ist. waffensachkundepruefung.de
mika1908 Posted February 21, 2012 Posted February 21, 2012 Hallo Micha,erst einmal herzlich Willkommen hier. Wende dich am besten an den Schützenkreis Siegen. Und da am besten an F. Krombach(www.schuetzenkreis-siegen.de). Er kann dir bestimmt weiterhelfen. Die Kurse finde immer im Schiesssportzentrum Herzhausen statt und sind auch recht günstig. Wenn du noch 4 Posts schreibst, kann ich dir auch per PN weiterhelfen. MfG LWB Leider mit s. Sack schon gesprochen der hat keine termine mehr frei.
mika1908 Posted February 21, 2012 Posted February 21, 2012 Leider mit s. Sack schon gesprochen der hat keine termine mehr frei. Und sechs mal über 120 Km weit zu fahren macht auch wenig sinn oder spaß .
LWB Posted February 21, 2012 Posted February 21, 2012 Und sechs mal über 120 Km weit zu fahren macht auch wenig sinn oder spaß . Eilt's so? Die machen doch min. 2 Kurse pro Jahr. Wo kommst du denn her?
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