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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle - Frau will Kontrolleure nicht reinlassen?


FalloutBoy

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Geschrieben

Hallo,

wollte mal wissen wie es sich rechtlich verhält, wenn meine Frau die Kontrolleure nicht in

die Wohnung lassen will?

Meine Frau hat generell etwas gegen Wildfremde die in unsere Wohnung spazieren wollen.

Ist auch verständlich.

Sie ist der Meinung, dass sie nicht darunter "leiden" soll, weil ich Waffenbesitzer bin.

Muss ich die Kontrolleure gegen den Willen meiner Frau dennoch reinlassen, kann man mir

das als Verweigerung der Kontrolle anlasten obwohl ich an sich damit einverstanden wäre?

Für mich geht das nicht aus dem Gesetzestext hervor.

Vielen Dank für eure Hilfe

Geschrieben

Du hast das Recht deiner Frau zu respektieren. Der Kontrolleur ebenso. Da sie keine waffenbesitzerin ist ist ihr Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht eingschränkt. Der familiäre Friede ist zu achten.

P.S.: Ich kann dich verstehen. Meine Frau ist extrem empfindlich, was Fremde (aber auch Bekannte) betrifft, wenn sie unangemeldet auftauchen .

Geschrieben

Baerchen, den hab ich jetzt nicht verstanden. Ich wollte nur ausdrücken, dass seine Frau i.d.Zushg. nicht vom WaffG betroffen ist und es ihr daher "schnuppe" sein kann, was da drin steht. Wenn sie nicht will, kann man ihr nichtmal die "Pflicht" erklären, sollte man anderer Meinung sein. Ihr Wille "Nö!" zu sagen ist unantastbar. Ich werde deshalb keinen Streit vom Zaun brechen und bei mir muss die Kontrolle gar nicht in die Wohnung. ;)

Geschrieben
Hallo,

wollte mal wissen wie es sich rechtlich verhält, wenn meine Frau die Kontrolleure nicht in

die Wohnung lassen will?

...

...

Muss ich die Kontrolleure gegen den Willen meiner Frau dennoch reinlassen, kann man mir

das als Verweigerung der Kontrolle anlasten obwohl ich an sich damit einverstanden wäre?

Für mich geht das nicht aus dem Gesetzestext hervor.

Vielen Dank für eure Hilfe

Es geht um "es" und um ihn. :closedeyes:

Geschrieben

Ist doch ganz einfach.

Ich habe Waffen.

Meine Frau nicht.

Kontrolleur kommt und will rein, ich sage hab daheim nichts zu sagen, du musst meine Frau Fragen ob du rein darfst.

Frau sagt nein, Kontrolleur kann wieder gehen.

Alles andere wäre "Sippenhaft" und nicht rechtens.

Geschrieben
Kontrolleur kommt und will rein, ich sage hab daheim nichts zu sagen, du musst meine Frau Fragen ob du rein darfst.

Nicht das man daraus folgert, du würdest nicht die tatsächliche Gewalt über deine Waffen ausüben (können). :chrisgrinst:

Geschrieben

Du kannst ja mal versuchen so zu argumentieren vonwegen meine Frau

möchte nicht das Sie hineinkommen, entweder erklären die DIch für unzurechnungsfähig

und nehmen Dir die Waffen weg oder aber es gbt zumindest ärger denn nicht Deine Frau hat

die Verfügungsgewalr über Deine Waffen sondern DU .

Ich würd mich von der Frau trennen und die Waffen behalten.

Wenn die denn kontrollieren wollen laß sie kommen und schauen, sei freundlich, die gehen auch

wieder und tun nur ihre Arbeit, die Kontrolleure haben das mit dfen Kontrollen auch nicht erfunden....

Ich finds auch nicht toll, aber wenn Du Wiederlader bist, lies doch mal nach, was DU da unterschrieben hast,

da darf sowieso jederzeit jemand unangemeldet bei Dir kontrollieren kommen, also nicht aufregen.....

Frank

Geschrieben
..., entweder erklären die DIch für unzurechnungsfähig

und nehmen Dir die Waffen weg oder aber es gbt zumindest ärger denn nicht Deine Frau hat

die Verfügungsgewalr über Deine Waffen sondern DU .

Ich würd mich von der Frau trennen und die Waffen behalten....

:peinlich:

Wenn ich mich von meiner Frau trennen will, dann auf keinen Fall deswegen.

Sorry, aber was rauchst du? Trenn dich bitte von dem Zeug, was dir Opa Ströbele als "rein pflanzlich, ganz öko" gegeben hat.

Geschrieben
Du kannst ja mal versuchen so zu argumentieren vonwegen meine Frau

möchte nicht das Sie hineinkommen, entweder erklären die DIch für unzurechnungsfähig

und nehmen Dir die Waffen weg...

Du hast möglicherweise das "Szenario" nicht verstanden.

Nicht der Waffenbesitzer selbst "argumentiert", seine Frau verweigere den Zutritt.

Sondern sie sagt selbst "nein".

Die Frau ist

- (wie jeder) Grundrechteinhaberin

jedoch

- (anders als ihr Mann) nicht Inhaberin einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Geschrieben

...genau aus diesem Grund liegt bei mir auf dem Schrank seit inkrafttreten des Gesetzes ein Zettel (ohne Datumsangabe) auf dem meine Frau den Zutritt verweigert.

Den bekommen die "Besucher" auch dann, wenn meine Frau nicht da ist--und können sich trollen. Ob die ihre Arbeit machen oder nicht, ist ihr UND mir wurscht.

Ich freu mich drauf, wie sie mir deswegen dann versuchen wollen, die Unzuverlässigkeit zu attestieren. Aus solchen Dingen mach ich mir--bis hin vors Gericht--dann einen Spaß.

Das Gesetz ist ne Frechheit!

mfg

Geschrieben

Ich hab das Thema mal bei meiner Sachbearbeiterin angesprochen.

Allerdings nicht mit "frau" sondern "Mitbewohner" da ich in einer WG wohne.

Die hat auch gemeint das sie dann kein Recht haben in die Wohnung zu kommen wenn mein Mitbewohner was dagegen hat.

Geschrieben
Die hat auch gemeint das sie dann kein Recht haben in die Wohnung zu kommen wenn mein Mitbewohner was dagegen hat.

Die haben theoretisch auch in deinem Fall (d.h. im "Normalfall", wenn es nur um eine anlasslose Kontrolle

und nicht die Verhütung von Gefahren geht) kein Recht, in die Wohnung zu kommen.

Nur: Sie haben gegen dich einen indirekten rechtlichen "Hebel" in der Hand, nämlich das Verwaltungsrecht (Waffenrecht).

Bei einem nicht-WBK-besitzenden Mitbewohner/Partner/Ehefrau gibt es diesen Hebel nicht.

Geschrieben

Man kann sicherlich versuchen so zu argumentieren, aber muß das sein ?

Die LEute tun ihre Arbeit, mehr nicht und ich weiß nicht ob es sein muß

sie unbedingt zu provozieren und Ärger heraufzubeschwören.

Achso, und weder trinke noch rauche ich, aber ihr scheint da ja einschlägige Erfahrung zu haben

Wenn die Kontrolleure genausoviel Spaß verstehen wie ihr ( in BEzug auf das von der Frau trennen )

nehmen sie die KAnonen gleich mit :-)

Grüße

Frank

Geschrieben
Man kann sicherlich versuchen so zu argumentieren, aber muß das sein ?

Die LEute tun ihre Arbeit, mehr nicht und ich weiß nicht ob es sein muß

sie unbedingt zu provozieren und Ärger heraufzubeschwören.

Achso, und weder trinke noch rauche ich, aber ihr scheint da ja einschlägige Erfahrung zu haben

Wenn die Kontrolleure genausoviel Spaß verstehen wie ihr ( in BEzug auf das von der Frau trennen )

nehmen sie die KAnonen gleich mit :-)

Grüße

Frank

Auweia...

Du meinst das ernst, oder?

Geschrieben
Man kann sicherlich versuchen so zu argumentieren, aber muß das sein ?

Nochmal:

Es geht hier nicht darum, dass der Waffen-/WBK-Besitzer "argumentiert", also z.B. die Mitbewohner(in) nur vorschiebt...

Es geht darum, dass Mitbewohner, die nicht-WBK-Inhaber, aber natürlich Grundrechteträger sind,

das Betreten der Räume durch die Verwaltungsbehörde nicht wollen und verweigern.

Geschrieben

Guude,

was ist denn wenn die beste Ehefrau von allen nicht zu Hause ist.

Kann ich dem SB dann sagen: " Du kommst hier nicht rein, meine Frau will das nicht, auch wenn sie nicht da ist!"

Oder würden die das als vorgeschobenen Grund ansehen?

Ciao

Weissblau

Geschrieben

Es ist nach dem WaffG völlig egal, wessen Wille gegen das Betreten der Wohnräume ist. Es gilt immer § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG, auch für und gegen Personen, die keine Waffen besitzen.

  • Es ist völlig egal ob ein bzw. der LWB oder ein anderer Inhaber der Wohnung das Betreten nicht will, S. 3 ist entsprechend dem WaffG und damit kein Grund an der Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 zu zweifeln.
  • Es ist völlig egal wer gegen das Betreten der Wohnräume ist, "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" mit einer § 36er-Nachschau dürfen die Wohnräume nach dem WaffG beim Vorliegen dieser Bedingung immer betreten werden. Diese Einschränkung des Art 13 GG gilt gegen jeden, auch in einer WG in der einer oder eine Mitbewohner/in gar nicht weiß, dass er oder sie erlaubnispflichtige Waffen oder Munition besitzen.

Das WaffG ist ein Gesetz das für und gegen jeden gilt, völlig unabhängig davon, ob jemand Waffen besitzt oder nicht, ob der Besitz mit oder ohne Erlaubnis ist, und völlig egal, ob ein Besitz bekannt ist oder nicht.

Euer

Mausebaer

Geschrieben
Man kann sicherlich versuchen so zu argumentieren, aber muß das sein ?

Hallo Frank,

kurz und knapp: ja, es muß sein. Meine Frau besteht nur auf ihre Grundrechte (das ich gerne mit Behörden stänker wenn ich rechtlich in einer sicheren Position bin, kommt noch dazu). Ich denke, das muß sie dürfen.

Du--und wir auch--werden uns noch wundern, wohin die Reise geht. Vor 3 Jahren wollte mir auch keiner glauben, das der Euro zerfällt.

mfg

Geschrieben
Ist doch völlig wurscht, ob die zu Hause ist.

Sie möchte nicht, daß fremde Personen ohne ihre Einwilligung die Wohnung betreten.

Aus.

Na klar, ich frag sie um Erlaubnis, ob mein Nachbar auf ein Bier zu mir kommen darf! :ridiculous:

Geschrieben
Na klar, ich frag sie um Erlaubnis, ob mein Nachbar auf ein Bier zu mir kommen darf! :ridiculous:

Ist das das Verständnis eines Polizisten zu den Grundrechten seiner Ehefrau?

Man muß sich nicht wundern, daß das dann auch in anderen Bereichen nicht ganz so eng gesehen wird, oder?

Geschrieben
Ist das das Verständnis eines Polizisten zu den Grundrechten seiner Ehefrau?

Man muß sich nicht wundern, daß das dann auch in anderen Bereichen nicht ganz so eng gesehen wird, oder?

Finde ich jetzt ein bischen überzogen..

Um beim Nachbarn zu bleiben: Wenn meine Frau vorher ausdrücklich klar gestellt hat, dass der Nachbar eine unerwünschte Person ist, dann würde das Bier woanders getrunken werden.

Mal abgesehen von Grundrechten gibt es da auch noch so etwas wie Familienfrieden :rolleyes:

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