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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle verschärft


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bei mir war die Kontrolle (angekündigt) schon da.. ich habe auf mein Grundrecht der Verweigerung verzichtet und die Sache für beide Parteien so einfach wie möglich gestaltet.. und so hat sich die Sache für beide Seiten im durchaus angenehmen Rahmen ohne großes Tam Tam erledigt!

Ich kann mir wenig darunter vorstellen:

War es nötig, die Waffen aus dem Schrank zu nehmen?

Wer hat sie herausgenommen?

Sobald ich die Waffen herausnehme, führe ich automatisch eine Sicherheitskontrolle durch

Die Waffe ist dann gespannt.

Wie entspannt ihr dann die Waffen (abschlagen in eine leere Ecke vor den Augen der Kontrolleure?)

Etwas genauer könntet ihr schon werden.

Geschrieben
Ich kann mir wenig darunter vorstellen:

War es nötig, die Waffen aus dem Schrank zu nehmen?

Wer hat sie herausgenommen?

...

:rolleyes: da gibt's nicht viel zu berichten.. die ganze Aktion hätte ohne privates Gelaber keine 5 Minuten gedauert.. die haben meine Schränke angeschaut.. die habe ich geöffnet weil die Aufkleber mit der Zertifizierung nun mal innen sind, ein Zettel wurde ausgfüllt und das wars.. die Nummern der Waffen wurden nicht abgeglichen!

Das wäre aber auch kein Problem.. dann nimmt man halt eine Waffe nach der anderen aus dem Schrank und legt das Ding zum Abgleich mit der Liste/WBK in einem Zustand das man die Nummer usw. sehen kann vor.. das dabei der Verschluß geöffnet wird und die Knarren nicht geladen/unterladen präsentiert werden sollte ja wohl Selbstverständlich sein... anschließend wird das Ding wieder entspannt und in den Schrank gestellt/gelegt.. wo ist da eigentlich das Problem?

Das man die Mündung der Waffen beim hantieren den Herrschaften nicht unter die Nase hält muss man ja wohl auch nicht erwähnen..

Gruß

Hunter

Geschrieben
.. wo ist da eigentlich das Problem?

...

  • Im Gebührenbescheid, der auch noch lange nachträglich erstellt und eintrudeln kann,
  • Im Risiko, dass falsche Behauptungen von Seiten der Behördenvertreter gemacht werden
  • Im Aufwand, sich ggf. extra einen Urlaubstag für die Nachschau zu nehmen
  • Dass wildfremde Menschen in Deinem Schlafzimmer sind und Du das eben nicht willst
  • ...

Geschrieben
  • (1)Im Gebührenbescheid, der auch noch lange nachträglich erstellt und eintrudeln kann,
  • (2)Im Risiko, dass falsche Behauptungen von Seiten der Behördenvertreter gemacht werden
  • (3)Im Aufwand, sich ggf. extra einen Urlaubstag für die Nachschau zu nehmen
  • (4)Dass wildfremde Menschen in Deinem Schlafzimmer sind und Du das eben nicht willst

(1) was soll ich dagegen machen? Ok. ich kann die Kontrolle verweigern und schauen was passiert.. für solche Späße habe ich aber leider keine Zeit und den guten Draht zur Behörde werde ich mir deswegen auch nicht verderben, man weis nie ob man die Leute mal braucht..

(2) das kann ich schon mal zu 100% ausschließen

(3) bei mir dürfen die auch Abends und am Wochenende kommen, aber mal abgesehen davon hat der SB freundlich gefragt ob ich zum gewünschten Termin Zeit habe!

(4) das Problem stellt sich bei mir nicht da ich keine Waffen im Schlafzimmer lagere.. aber mal abgesehen davon waren schon öfter fremde Leute in meinem Schlafzimmer (Schreiner & Elektriker z.B.) und die habens auch überlebt :lol:

Es mag natürlich durchaus sein das es bei anderen Waffenbesitzern nicht ganz so einfach wie bei mir ist.. daher muß jeder für sich selbst entscheiden.. Fakt ist allerdings das wir mit den Kontrollen leben werden müssen.. da wird kein Weg vorbei führen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
[*]Dass wildfremde Menschen in Deinem Schlafzimmer sind und Du das eben nicht willst

Beim Threadthema (und auch mir) ging es aber nicht um diese Grundsatzfrage.

Sondern darum, welches Ausmaß an Sachkunde bzw. Intensität der Überprüfung (Stichwort "Abgleich")

erforderlich ist bzw. verlangt werden darf.

Geschrieben
...welches Ausmaß an Sachkunde bzw. Intensität der Überprüfung (Stichwort "Abgleich")

erforderlich ist bzw. verlangt werden darf.

Spontan würde ich sagen, dass der SB nur lesen können muss und vom Amt zur Kontrolle authorisiert sein muss.

Er muss erkennen, dass mein Verwahrbehältnis der geforderten Klasse entspricht und anschliessend muss er noch die SN auf der Waffe ablesen und mit seinen Unterlagen vergleichen können.

Ich würde nie jemand anderem meine Waffe einfach so in die Hand drücken. Er würde sie hingehlaten bekommen und dürfte dann lesen.

Desweiteren darf er in den Schrank schauen, aber nicht reingreifen.

Geschrieben
(1) was soll ich dagegen machen? Ok. ich kann die Kontrolle verweigern und schauen was passiert.. für solche Späße habe ich aber leider keine Zeit und den guten Draht zur Behörde werde ich mir deswegen auch nicht verderben, man weis nie ob man die Leute mal braucht..

Zuverdeutlichen, dass ich die Gesetze und weiteren Vorschrifften kenne und ich mich für meine Interessen auch einsetzen werde, hatte bei mir noch nie zu Problemen oder Mehraufwand mit Behörden geführt, mit den Waffenrechtsbehörden schon gar nicht. Eher waren andere überrascht, was möglich ist, wenn man nicht zu denen gehört, die zu allem "ja" und "amen" sagen. Zu den großkopferten "Amigos", die einen SB "brauchen" können, um sich unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen, gehöre ich nicht. Und zu den rechtmäßigen Ansprüchen siehe vorstehend!

(2) das kann ich schon mal zu 100% ausschließen

:ridiculous: Ich hatte noch nicht einmal etwas von Vorsatz geschrieben. B) Niemand, auch kein Waffenrechts-SB ist unfehlbar.

(3) bei mir dürfen die auch Abends und am Wochenende kommen, aber mal abgesehen davon hat der SB freundlich gefragt ob ich zum gewünschten Termin Zeit habe!

(4) das Problem stellt sich bei mir nicht da ich keine Waffen im Schlafzimmer lagere.

Bei LWB die sich nur 1-Zimmer-Wohnungen leisten, sähe das halt schon anders aus.

.

aber mal abgesehen davon waren schon öfter fremde Leute in meinem Schlafzimmer (Schreiner & Elektriker z.B.) und die habens auch überlebt :lol:

Nur geht da die Initiative und der Wunsch von Dir aus, weil Du i.d.R. von deren Anwesenheit dort nachher Vorteile hast, die Du sonst nicht hättest. Ich habe weder den Wunsch, dass meine Aufbewahrung nachgeschaut wird, noch kann ich irgendwelche Vorteile für mich in einer Nachschau an meinem Bett erkennen.

Es mag natürlich durchaus sein das es bei anderen Waffenbesitzern nicht ganz so einfach wie bei mir ist.. daher muß jeder für sich selbst entscheiden.. Fakt ist allerdings das wir mit den Kontrollen leben werden müssen.. da wird kein Weg vorbei führen!

Gruß

Hunter

Also hast konkret Du kein Problem,

aber eigentlich bestehen Probleme. ;)

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Beim Threadthema (und auch mir) ging es aber nicht um diese Grundsatzfrage.

Sondern darum, welches Ausmaß an Sachkunde bzw. Intensität der Überprüfung (Stichwort "Abgleich")

erforderlich ist bzw. verlangt werden darf.

Ohne "eigentlich" ginge ich da mit Dir d'accord. :rolleyes:

Geschrieben
Er muss erkennen, dass mein Verwahrbehältnis der geforderten Klasse entspricht und anschliessend muss er noch die SN auf der Waffe ablesen und mit seinen Unterlagen vergleichen können.

Das ist aber schon sehr viel von einem SB verlangt, der im Gegensatz zu DIR, keine Waffensachkundeprüfung ablegen muss.

Geschrieben
Das ist aber schon sehr viel von einem SB verlangt, der im Gegensatz zu DIR, keine Waffensachkundeprüfung ablegen muss.

Echt?

Ein Etikett am Tresor sollte er aber schon lesen und deuten können, finde ich. Dafür brauchts keine Sachkunde. :eclipsee_gold_cup:

Ausserdem lernste da auch nicht,ein Etikett zu deuten. :rolleyes:

Geschrieben
Zuverdeutlichen, dass ich die Gesetze und weiteren Vorschrifften kenne und ich mich für meine Interessen auch einsetzen werde, hatte bei mir noch nie zu Problemen oder Mehraufwand mit Behörden geführt, mit den Waffenrechtsbehörden schon gar nicht. Eher waren andere überrascht, was möglich ist, wenn man nicht zu denen gehört, die zu allem "ja" und "amen" sagen. Zu den großkopferten "Amigos", die einen SB "brauchen" können, um sich unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen, gehöre ich nicht. Und zu den rechtmäßigen Ansprüchen siehe vorstehend!

:ridiculous: Ich hatte noch nicht einmal etwas von Vorsatz geschrieben. B) Niemand, auch kein Waffenrechts-SB ist unfehlbar.

...

Dein

Mausebaer

Man kann natürlich immer irgendwo eine Gefahr suchen... aber mal ganz im Ernst, wie und vor allem warum sollen mich die Vertreter der Waffenbehörde bei der Kontrolle reinlegen? Das ganze könnte man ja schon als Verfolgungswahn werten :rotfl2:

Und was das kennen und anwenden von §§ samt der dazu gehörenden Verordnungen betrifft.. ich behaupte nach wie vor das es immer besser ist wenn man sich nicht bei jeder Kleinigkeit (und hier gehts um nichts anderes als um eine Kleinigkeit) auf irgendwelche §§ beruft sondern den Weg der einfachen Lösungen geht.. man kann natürlich auch beim Gang zur Behörde das WaffG samt Verwaltungsverordnung mitschleppen um bestens informiert zu wirken :lol:

Jeder wie er mag...

Gruß

Hunter

Geschrieben
Macht der Kontrolleur Fehler bei der Sicherheitskontrolle, behalte ich mir das gute Recht vor, ihn anzubrüllen, wenn nötig, ihm die Waffe wegzunehmen

:ridiculous: Ja genau, mach mal!

Wenn die Waffe aus dem Waffenschrank wandert, hat der Übergebende sowie der Übernehmende die Sicherheitskontrolle durchzuführen.

Das ist Standard und diese Regel ist allgemein anerkannt.

Ich glaube du warst zu lange beim Bund, oder hast irgendwas schlechtes gegessen?!

Warum sollte ein Kontrolleur deine Waffen anfassen wollen?

Der will nur die Nummern der Waffen mit seinen Unterlagen abgleichen.

Das heißt er wird eine Liste in der Hand haben und du wirst ihm eine Waffe nach der anderen präsentieren.

Wenn du dich allerdings weigerst ihm die Waffen zu zeigen, sondern nur den Schrank aufmachst so daß er sie selber herausnehmen muß

und ihn dann anbrüllst und die Waffe aus der Hand reisst wenn "er einen Fehler macht", solltest du dich nicht wundern wenn er danach

deine persönliche Eignung anzweifelt und du danach ein fachpsychologisches Gutachten nach §6 WaffG beibringen musst!

Ob man den Kontrolleur hereinlässt, sollte jeder für sich entscheiden. Aber wenn man es tut sollte man sich nicht so aufführen, als wäre man

im Kindergarten...

Geschrieben

Soll man Deiner Meinung nach mit den Waffen OHNE Sicherheitsüberprüfung vor Kontrolleuren hantieren, Demonic?

Da könnte Deine Zuverlässigkeit auch recht schnell in Frage gestellt werden...!

P.S.:

Auf mich hat der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde schon mal eine Waffe während seiner verzweifelten Handhabung gerichtet, ohne zu wissen, ob die Waffen geladen ist, oder nicht.

Wir sind zu mehreren in Deckung gegangen/haben uns geduckt, als er mit der Laufmündung durch uns durchzog...

Geschrieben

Wo ist das Problem, seine eigene ungeladene Waffe aus dem Schrank zu nehmen, den Verschluss zu öffnen und dem

Kontrolleur die Nummer zu zeigen?

Das was Glückspieler da schreibt hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, sondern erinnert mich eher an

beleidigte Leberwurst, oder Drillübungen in der Grundausbildung...

Geschrieben
Auf mich hat der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde schon mal eine Waffe während seiner verzweifelten Handhabung gerichtet, ohne zu wissen, ob die Waffen geladen ist, oder nicht.

Wir sind zu mehreren in Deckung gegangen/haben uns geduckt, als er mit der Laufmündung durch uns durchzog...

Das ist ja mal der Hammer. :o Ich dachte in Deutschland haben SB's die bei einer Waffenbehörde angestellt sind, Grundlagenkenntnisse mit Schusswaffen und dazu zähle ich auch die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen.

Geschrieben
Das ist ja mal der Hammer. :o Ich dachte in Deutschland haben SB's die bei einer

Waffenbehörde angestellt sind, Grundlagenkenntnisse mit Schusswaffen und dazu

zähle ich auch die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen.

Ja,

da war es wieder:

wer das glaubt, der glaubt auch, daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet... :ridiculous:

Nimm' es nicht persönlich, ist halt in D und es paßte gerade nur, und 99% aller Mitleser werden mir recht geben...

Geschrieben
...

Ich dachte in Deutschland haben SB's die bei einer Waffenbehörde angestellt sind, Grundlagenkenntnisse mit Schusswaffen und dazu zähle ich auch die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen.

...

SB's die in der Waffenbehörde arbeiten sind nicht besser oder schlechter als Schützen, Jäger, Soldaten, Polizisten.. die haben alle Grundlagenkenntnisse im Umgang mit Schußwaffen... und trotzdem gibt's immer wieder Unfälle.

Es gibt keine zu 100% Fehlerfreien Menschen... und Menschen die mit Waffen zu tun haben sind nun mal auch nur Menschen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hallo,

ähnliche kontrollen sind schon seit x jahrzehnten ganz normal und keiner regt sich so richtig auf...

und diese kontrollen kosten auch noch...

auch kommt der herr unangemeldet und will durchs ganze haus...

und das mehrmals pro jahr...

der.... kaminkehrer/ schornsteinfeger....

also mal im ernst... die leute die da zur aufbewahrungskontrolle kommen machen doch auch nur ihre arbeit...

wer die waffe aus dem schrank nimmt??

wer nimmt denn die waffe beim büma aus der auslage?? ... frage beantwortet ??

bei mir ist die kontrolle ganz ruhig und schnell über die bühne gegangen... der herr sagte mir was er braucht und ich hab´s ihm gesagt/gezeigt...

nach ca. 10 min fertig und jeder war glücklich :s75:

Geschrieben
Wo ist das Problem, seine eigene ungeladene Waffe aus dem Schrank zu nehmen, den Verschluss zu öffnen und dem

Kontrolleur die Nummer zu zeigen?

Das was Glückspieler da schreibt hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, sondern erinnert mich eher an

beleidigte Leberwurst, oder Drillübungen in der Grundausbildung...

Die Probleme ergeben sich im Einzelfall.

Wenn man sich über seine Rechte informieren will, hat das nichts mit Beleidigtsein zu tun.

Beispiel: Der Waffenschrank befindet sich in einem sehr kleinen Raum. Anwesend sind mehrere Personen, d.h. der Kontrolleur hat noch Verstärkung aus welchen Gründen auch immer mitgebracht.

Ich selbst habe gern einen Zeugen dabei.

Die Waffe wird von mir aus dem Schrank genommen. Die Mündung hat stets in eine sichere Richtung zu blicken. Gleichzeitig soll die Nummer vom Kontrolleur gelesen werden können.

Bei einer Bockdoppelflinte muß ich im Zweifel die Waffe demontieren.

Vielleicht hat der Kontrolleur einen Beamten von der örtlichen Polizei mitgenommen. Der Beamte ist verunsichert und hat die Hand ständig an seiner Dienstwaffe.

Wollt ihr jetzt den Verschluß Eurer Waffe zurückziehen, um die Sicherheitskontrolle durchführen zu können?

Wenn der Verschluß zurückgezogen wurde, ist die Waffe gespannt. Die Waffe hat jetzt keinen Entspannhebel, Beispiel Glock.

Wohin soll die Waffe zum Entspannen abgeschlagen werden? In Richtung Ecke, zwischen Waffenschrank und Standuhr. Vielleicht steht hier eine weitere Person?

Außerdem: Hebe ich bei der Jägerprüfung eine ungeladene, ungesicherte Walther PPK vom Tisch auf, um eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, bin ich bereits durchgefallen.

Hebe ich bei der Jägerprüfung eine ungeladene, gesicherte Walther PPK vom Tisch auf, um eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, deren Mündung in Richtung einer Person zeigt,

bin ich ebenfalls durchgefallen.

Also echt, die Prüfer sind doch durch die Bank alle beleidigte Leberwürste! :rolleyes:

Geschrieben
...

Es gibt keine zu 100% Fehlerfreien Menschen... und Menschen die mit Waffen zu tun haben sind nun mal auch nur Menschen!

Gruß

Hunter

Ach,

auf einmal! :shok:

Aber mir in Beitrag #41 wegen dieser inhaltlichen Aussage paranoide Schizophrenie unterstellen. :016:

Geschrieben
Vielleicht hat der Kontrolleur einen Beamten von der örtlichen Polizei mitgenommen. Der Beamte ist verunsichert und hat die Hand ständig an seiner Dienstwaffe.

Wollt ihr jetzt den Verschluß Eurer Waffe zurückziehen, um die Sicherheitskontrolle durchführen zu können?

Ich denke, Dein Polizist hat Paranoia.

Ich bin Sportschütze und kein Killer und das weiss er. Solche abartigen Horrorscenarien gehen meiner Ansicht nach weit an jeglicher Realität vorbei.

Wenn der Verschluß zurückgezogen wurde, ist die Waffe gespannt. Die Waffe hat jetzt keinen Entspannhebel, Beispiel Glock.

Wohin soll die Waffe zum Entspannen abgeschlagen werden? In Richtung Ecke, zwischen Waffenschrank und Standuhr. Vielleicht steht hier eine weitere Person?

Da ich bei der Sicherheitsüberprüfung festgestellt habe, dass sich keine Mun in meiner Waffe befindet (wie sollte auch, da ich nie eine geladene Waffe in den Tresor lege und ausser mir niemand Zugriff hat um sie laden zu können) schlage ich nicht ab sondern lasse ich den Verschluss langsam nach vorne gleiten und entspanne sanft den Hahn mit dem Abzugsfinger und Daumen.

Ich denke, man kanns mit dem Sicherheitsbestreben auch übertreiben.

Archiviert

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