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IGNORED

WDR 2: Sind Schützenvereine sind Waffenbeschaffer für Neonazis?


LWB

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... Personen, die sich verfassungsfeindlich betätigen, niemals legal eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten dürfen, da es ihnen an der geforderten Zuverlässigkeit fehlt....

Problem: Klagt er, dann muss die Behörde die verfassungsfeindliche Betätigung nachweisen. Wie? Der Verfassungsschutz hält sich bedeckt, weil er seine Quellen schützen muss.

Und dann?

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Hallo,

ich selbst bin Schütze in einem Reservisten-Verband.

Ich sage einfach mal abwarten und erstmal anschauen was da überhaupt berichtet wird.

Natürlich kann man sich schon vorstellen in welche Richtung dieser Beitrag wohl wieder gehen wird.

Ich sage aber auch, dass sich die Journalisten von Monitor im Falle einer komplett negativen Berichterstattung auf ganz dünnes Eis begeben.

Im Reservistenverband sind aktive und inaktive Soldaten die einen Eid geschworen haben, Deutschland, das Grundgesetz, unsere Werte, und unsere Freiheit auch mit

ihrem Leben zu verteidigen.

Nicht wenige aus diesen Reihen waren zuletzt in Afghanistan oder an anderen Einsätzen beteiligt, ich selbst war einige Zeit in einem Nato-Einsatzverband, mit allen Entbehrungen, Problemen, Belastungen,etc... die man so als Soldat hat,

und als Dank dafür wird man jetzt auf eine Stufe mit Verbrechern gestellt. Nur weil man Gefallen am Schießsport hat, na und.

Diese Monitor "Spezialisten" sollen da mal ganz ganz langsam machen.

Das wär ja schon was für den Wehrbeauftragten.....

Mit Besten Schützengruss...

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Ich wette es geht heute abend um folgendes:

http://www.mdr.de/sachsen/npd-kader-im-res...verband100.html

http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/c...s-a-114661.html

Man beachte, wie sich innerhalb von 2 Monaten die Marschrichtung gedreht hat!

Am 07. Oktober konnte man nix mit Aussicht auf Erfolg gegen die NPD-Mitglieder machen, weil, in vergleichbaren Fällen, die Betroffenen sich vor Gericht wieder in die Vereine zurückgeklagt haben. Und nun geht alles ganz schnell. Aber ok, Anfang Oktober waren die Terror-Nazis ja auch kein Thema...

Und immer wieder wird das entscheidende unterschlagen (und ich wette auch bei Monitor nicht angesprochen):

Für das Prüfen der Zuverlässigkeit ist nicht der Schützenverein oder -verband sondern das Ordnungsamt zuständig.

Gruß

Bounty

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..Köditz kritisierte in ihrer Kleinen Anfrage im Landtag vom Oktober, dass als Zuverlässigkeitsnachweis für die Ausstellung eines Waffenscheins die Mitgliedschaft in einer Reservistenkameradschaft anerkannt werde. Der Vize-Chef des Reservistenverbandes Michael Sauer hatte dies gegenüber dem MDR bestätigt. :ridiculous:

Cool dann ruf ich morgen mal auf dem Amt an... :lol:

b.t.t. Die Herren werden klagen, da bin ich mir ziemlich sicher.

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Auf jeden Fall war der Bericht ausnahmsweise einwandfrei recherchiert, was die aussagen über Bedürfnis, Zuverlässigkeit u.s.w. angeht. Hut ab!

Und es wurde auch nicht auf die Sportschützen und deren Vereine eingedroschen, sondern klar herausgestellt, dass die Verantwortung bei den Behörden liegt.

DAS hätte man auch ganz anders aufziehen können, mit reißerischen Bildern / Filmsequenzen von Halbautomaten u.s.w.

Die Aussagen des Vereinsvorstands waren m.M. nach geschnitten, aber jetzt nicht wirklich zu unserem Nachteil.

NATÜRLICH lernt man in einem SV den Umgang mit Waffen, wäre ja auch schlimm, wenn nicht.

Insgesamt hätte ich schlimmeres erwartet, wie viele von Euch wohl auch.

Grüße,

Manuel

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Und immer wieder wird das entscheidende unterschlagen (und ich wette auch bei Monitor nicht angesprochen):

Für das Prüfen der Zuverlässigkeit ist nicht der Schützenverein oder -verband sondern das Ordnungsamt zuständig.

Gruß

Bounty

Ok, hier lag ich falsch, der schwarze Peter wird tatsächlich den Behörden und deutlich weniger den Vereinen und Verbänden zugeschoben.

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NATÜRLICH lernt man in einem SV den Umgang mit Waffen, wäre ja auch schlimm, wenn nicht.

Wobei man sich durchaus bewusst sein sollte:

Als Sportschütze schießen und treffen zu können ist das eine, als Soldat, Paramilitär oder Revolutzer (womöglich in der Gruppe) mit Schusswaffen kämpfen zu können ist etwas anderes.

Da ist die reine Schießausbildung "als Einzelschütze" nicht viel mehr als eine unvollständige Grundlagenausbildung.

Und, oh Wunder, das "kampfmäßige Schießen" ist seit Jahren verboten.

Gruß

Bounty

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In der Tat, der Blutdruck hat sich beim Ansehen des Beitrages vorhin schnell wieder gesenkt. Es wurde nicht pauschal gegen den Schießsport gewettert,

sondern es ging um Kontrollversäumnisse der Behörden gegenüber Leuten, bei denen ziemlich eindeutig Regelunzuverlässigkeit i.S.d. WaffG vorliegen dürfte.

Ein leichter fader Nachgeschmack bleibt bei der Aneinanderreihung der SV- und der Rechtsextremismus-Bilder dennoch; Bilder sind mächtig...

Im Monitor-Beitrag unmittelbar anschließend war dann übrigens die Rede vom europäischen Blood&Honour-Netzwerk, welches es insbesondere

in seinen osteuropäischen Sektionen Rechtsextremisten leicht mache, an Waffen, Sprengstoffe und das erforderliche Training zu kommen.

Ob demgegenüber ein "SV Grün-Weiß e.V." oder der deutsche Reservistenverband noch eine relevante Rolle spielen...?

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... auf die hier gerne eingedroschen wird. Schon mal über deren Arbeit nachgedacht ?

Wobei man dann wirklich unterscheiden muss:

- verpennt eine Behörde den Widerruf der WBK, obwohl ein Neonazi wegen diverser Verstöße, z.B. gegen das Sprengstoffgesetz, verurteilt ist, dann ist das klar Behördenversagen.

- hat eine Behörde keine Handhabe, weil die NPD eben keine verbotene Partei ist und der betroffene WBK-Besitzer auch nicht wegen verfassungsfeindlicher Umtriebe verurteilt wurde, dann muss man, ob man es nun mag oder nicht, akzeptieren, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Sprich, keine Strafe/kein staatliches Einschreiten solange nicht gegen ein Gesetz verstoßen wurde.

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Darum ging's (hatte auch Herr Göpper vom FWR in dem Monitor-Beitrag genannt):

WaffG § 5

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

.....

3.einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a )gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b )gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind

Nach juristischer Auffassung seitens des FWR dürften diese Tatbestände durch rechtsextremistische Aktivisten - schon unabhängig von der Mitgliedschaft

in verbotenen Organisationen - erfüllt sein. Vielleicht vertreten die Waffenbehörden ja eine andere Rechtsauffassung.

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WaffG § 5

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

.....

3.einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a )gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b )gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind

Nun frag ich mich aber:

- Reicht der Verdacht "könnte nicht ganz auf dem Boden der freiheitlich demokratische Grundordnung stehen" oder eine Anzeige, das man im Schützenhaus einen Witz z.B. über Ausländer erzählt hat, oder

- muss man rechtskräftig verurteilt sein?

Weil verfassungsfeindliche Unternehmungen oder Volksverhetzung sind ohnehin Straftaten gemäß Strafgesetzbuch.

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BT-Drucks. 14/7758, S. 55:

Nummer 3 greift eine Beschlusslage der Innenministerkonferenz auf, die der Bundesrat mehrfach bestätigt hat. Dieser Beschlusslage zufolge soll jedwede – individuelle oder kollektive – verfassungsfeindliche Betätigung in der Regel zur Unzuverlässigkeit führen. Im Unterschied zu Nummer 2 knüpft der Begriff des „Verfolgens“ verfassungsfeindlicher Bestrebungen auch bei kollektiver Betätigung immer an die aktive individuelle Betätigung an; für die Einschlägigkeit dieses Unzuverlässigkeits-Tatbestandes ist eine Mitgliedschaft zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Zur Auslegung des Begriffs „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ können die einschlägigen bzw. wesensverwandten Begriffsbestimmungen in § 92 Abs. 2 des Strafgesetzbuches und § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes herangezogen werden. Die Fünf-Jahres-Frist bezieht sich sowohl auf die individuelle als auch auf die kollektive Betätigung; auch hier gilt, dass kein Automatismus eintritt (Regelunzuverlässigkeit) und daher Raum für Einzelfallgerechtigkeit besteht.

Nicht bundesrechtlich geregelt wird in diesem Zusammenhang, auf welche Weise die zuständige Behörde die Informationen über eine verfassungsfeindliche Bestrebung erlangt (s. Absatz 5). Dem Wunsch der Länder gemäß soll die diesbezügliche Erhebung nicht bundeseinheitlich in einer Erhebungsvorschrift geregelt werden; vielmehr soll sie den Erhebungs- bzw. Übermittlungsbefugnissen nach dem jeweiligen Landesrecht unterfallen. Schon aus praktischen Gründen ist nach einer Umfrage bei den Ländern eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden fast durchweg nicht beabsichtigt; nur vereinzelt wurde die Entscheidung hierüber noch vorbehalten. In der Praxis wird es also um Fälle gehen, in denen die Waffenbehörde im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung hat; diese kann sie dann per Einzelanfrage verifizieren.

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Wir hatten die Neonazi Diskussion ja schon vor einigen Jahren, es ist reagiert worden und die Vereine haben sehr oft eine Klausel, nachdem z.B. rechts- oder linksextremistische Personen nicht aufgenommen werden.

Nachdem es wohl einige Gefälligkeitsbefürwortungen gegeben hat, liegt die Entscheidungsbefugnis nun eine Ebene höher beim Verband.

Die Mindesttrainingszeit ist auf ein Jahr heraufgesetzt worden und eine nachträgliche Bedürfnis- und ständige Zuverlässigkeitsprüfung ist in Kraft, zudem melden die Vereine den Austritt um Scheinschützentum vorzubeugen. Das Erwerbsstreckungsgebot wurde umgesetzt um ein unkontrolliertes Anhäufen von (Repetier)Waffen zu unterbinden, die Bedürfnisprüfung für Waffen über Kontingent wurde mit dem sportlichen Wettkampfgebot weiter verschärft.

Die Gesetze sind somit wasserdicht und ausgereizt, die Vereine sind aus Eigeninteresse vorsichtig.

Ob eine Abstimmungspanne der Behörden und Ämter vorlag müsste dann geklärt werden, es kann jedenfalls keineswegs dem Schützentum und den bestehenden Gesetzen angelastet werden.

"Schießen lernen" wie die Sendung es kritisiert, geht heutzutage viel einfacher mit Geländespielen und Airsoft Spielzeug, die in neonfarbenem Anstrich bekanntlich nicht unters Führverbot fallen.

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....rechtsextremistische Aktivisten ...

Rechtsextreme Aktivitäten umfassen üblicherweise Vergehen und Verbrechen, die zur Unzuverlässigkeit führen. Die NPD an sich, ebenso eine Mehrzahl ihrer Mitglieder, ist aber nicht rechtsextrem sondern rechtsradikal.

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Die "Kampagne" läuft seit dem 21.11.11 auch

im Berliner Tagesspiegel:

http://www.tagesspiegel.de/politik/wie-kom...en/5868258.html

die Stoßrichtung scheint mir aber mehr in Richtung Behörden zu sein,

der BDMP kam zu Wort:

Für den Präsidenten des BMDP, Dieter Gräfrath, ist das ein Skandal:

„Wir wurden als Schießsportverband bisher in nicht einem einzigen Fall

von Verfassungsschutzbehörden angesprochen und bei potenziell

gefährlichen Mitgliedern oder Gästen gewarnt. Im Grunde fördern hier

die Nachrichtendienste indirekt die Bewaffnung der militanten Szene

unter Missbrauch der Schützenvereine.“

Sportschützenfeindliche Äußerungen im Kommentarbereich

blieben nicht unerwidert.

Gruß Fatty

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