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IGNORED

Kontrolle


Gast

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Geschrieben
Sache ist, was im Gesetz steht. Dort steht, daß Kontrollen in Wohnräumen grundsätzlich der Behörde nicht gestattet sind. Wenn also die Aufbewahrungsbehältnisse in Wohnräumen stehen, gibt es erst einmal nichts zu kontrollieren.

Im Gesetzt steht aber auch " Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. "

Wenn das Deine Wohräume sind ... tja.

Wenn man Gesetzte interpretieren möchte , dann nicht nur nach Halbsätzen. Das funktioniert nämlich auch andersherum.

Grüsse

KJU

Geschrieben

Die Kontroll-Regelung ist eine reichlich um das Grundrecht auf Unverletzlichkeit "herumkonstruierte" Sache,

da sind wir uns doch einig.

Im Grunde gibt es damit kein pauschales Betretungsrecht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gem. GG

bleibt voll in Kraft, nur wird bekanntlich über den "Hebel" des Verwaltungsrechts Druck auf den

Waffenbesitzer ausgeübt, freiwillig auf dieses zu verzichten und die Kontrolle zu ermöglichen.

Das ist auch der Grund, warum z.B. der (bislang in der Praxis wohl exotische...) Fall der Verweigerung

des Zutrittes durch etwaige, nicht waffenbesitzende Mitbewohner so delikat ist... er stößt genau in die

"Bruchstelle" dieser rechtlichen Konstruktion.

Geschrieben
Warum müssen jetzt diese Kontrollen sein? Weil ein SPORTSCHÜTZE seine Waffe nicht ordnungsgemäß gelagter hat.

Nein, deshalb müssten die Kontrollen genau nicht sein. Wenn man einen Passus mit einer extremen Strafandrohung in das Waffengesetz eingefügt hätte, hätte es auch gereicht. Wenn ein Legalwaffenbesitzer, ohne wenn und aber, mit zehn Jahren Knast rechnen müsste, wenn eine seiner Waffen wegen nicht korrekter Aufbewahrung abhanden kommt und zu einer Straftat benutzt wird, dann brauche ich keine Kontrollbesuche. Das hätte niemandem wehgetan und meine Grundrechte hätten weiterhin Bestand.

Es gibt Länder, in denen gibt es keinen TÜV fürs Auto - Wenn man aber wegen kaputten Bremsen jemanden tötet, dann geht man in den Knast bis man verschimmelt. Das nenne ich pragmatisch und freiheitlich weil der Bürger die Wahl hat und kein entmündigender Beamtenapparat die Menschen, die diesen Apparat auch noch unterhalten, drangsaliert.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
...

Nur bringen hohe Strafandrohungen bezüglich der Abschreckung nicht so viel. Es zählt überwiegend die (subjektive) Entdeckungswahrscheinlichkeit. Wenn man aber die Kniffte noch in den Schrank legen kann, während die Kontrolle vor der Tür wartet, wird es absurd.

Geschrieben
Nur bringen hohe Strafandrohungen bezüglich der Abschreckung nicht so viel. Es zählt überwiegend die (subjektive) Entdeckungswahrscheinlichkeit. Wenn man aber die Kniffte noch in den Schrank legen kann, während die Kontrolle vor der Tür wartet, wird es absurd.

Das Ei hat sich der Gesetzgeber selbst gelegt.

Die Frage sollte eher sein: Warum braucht man seit einigen Jahren immer dickere Schränke und Kontrollen, wo es doch jahrzehntelang (und das bei z.T. wesentlich weniger restriktiven Bestimmungen für den Waffenerwerb) sehr gut ohne so einen Unsinn ging?

Geschrieben
Wenn man aber die Kniffte noch in den Schrank legen kann, während die Kontrolle vor der Tür wartet, wird es absurd.

Das ist jetzt auch so. Oder springen die Kontrolleure durch die Fenster?

Wenn die Gesetzeslage damals so gewesen wäre, dass der Papi aus Winnenden 10 Jahre eingefahren wäre, wären die heutigen Kontrollen überflüssig.

Der Deutsche Legalwaffenbesitzer ist dermaßen rechtstreu, dass er sich wegen der Strafandrohung schon an die Regeln halten würde. Die bisher durchgeführten Kontrollen haben wohl auch schon bewiesen, dass bei Sportschützen und Jägern seltenst etwas zu beanstanden ist. Und wenn, nur Kleinigkeiten.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
...wo es doch jahrzehntelang (und das bei z.T. wesentlich weniger restriktiven Bestimmungen für den Waffenerwerb) sehr gut ohne so einen Unsinn ging?

Ergänzend könnte man das noch durch

- wo es in liberaleren und friedlichen Nachbarländern wie Schweiz und Österreich

- wo es selbst in Ländern mit durchschnittlich restriktiverem Waffenrecht wie GB

...sehr gut mit geringeren Aufbewahrungsanforderungen geht.

P.S.:

Auch ohne gesetzliche Aufbewahrungsanforderungen wie in D wären bei mir meine Waffen abgeschlossen in ordentlichen Schränken,

wenn ich nicht unmittelbar Zugriff darauf habe. U.a. weil sie nämlich mein wertvolles Eigentum sind.

Geschrieben
Das ist jetzt auch so. Oder springen die Kontrolleure durch die Fenster?

Eben. Deswegen sind sie ja nicht nur unsinnig, sondern kosten auch noch viel Geld. Ich wollte Dir nicht widersprechen, nur ergänzend beitragen.

Geschrieben
Eben. Deswegen sind sie ja nicht nur unsinnig, sondern kosten auch noch viel Geld. Ich wollte Dir nicht widersprechen, nur ergänzend beitragen.

Scusi, abbe disch falsch verstanden....

Bei mir ist die Geschichte mit den Kontrollen nämlich besonders absurd, daher meine Extremabneigung dagegen. In meinem Haushalt gibt es nur Berechtigte, daher kann zu keinem Zeitpunkt an dem Kontrolliert werden könnte, bei uns irgendetwas beanstandet werden.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
Bei mir ist die Geschichte mit den Kontrollen nämlich besonders absurd, daher meine Extremabneigung dagegen. In meinem Haushalt gibt es nur Berechtigte, daher kann zu keinem Zeitpunkt an dem Kontrolliert werden könnte, bei uns irgendetwas beanstandet werden.

Na dann schau dir mal das Urteil aus dem Nachbarthread an.

bye knight

Geschrieben
Na dann schau dir mal das Urteil aus dem Nachbarthread an.

Das habe ich. Das ändert aber nichts an den gesetzlichen Vorgaben, die in meinem Haushalt zu jeder Zeit erfüllt werden. Auch, wenn ein politisch motivierter Richter dies anders sehen sollte.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
Wenn man Gesetzte interpretieren möchte , dann nicht nur nach Halbsätzen. Das funktioniert nämlich auch andersherum.

Wir lesen nochmal gemeinsam ganz:

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder

die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde

die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit

der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Geschrieben
Das lief ganz freundlich und nett ab, zum Schluss habe ich noch das Protokoll unterschrieben und bin wie gewohnt zur Arbeit gefahren.

Stopp! Wozu etwas unterschreiben, das man nicht angefordert hat? Davon kann ich allen nur abraten, wenn Ihr sie denn schon reinlasst! ... und wenn nun doch noch 'ne Rechnung kommt? Dann haste die Kontrolle anerkannt! :peinlich:

PS: Um 7:30 Uhr rasiere ich mich noch im Bademantel, stinke wie ein Iltis und könnte gar keine Tür öffnen, selbst wenn ich wollte. Und nach dem Duschen könnte ich sämtliche Waffen der Welt in meinen Tresor einschliessen, die Schlüssel um den Hals hängen und dann erst die Tür öffnen. :ridiculous:

Geschrieben

Um 07.30 Uhr noch vor dem Spiegel.

Ist das pervers,

meint der peashooter,

der dann schon fünf Minuten seines mehr als halbstündigen Fussweges

vom Bahnhof in Dortmund ins Büro hinter sich hat.

Mensch, werd ich gelb (vor Neid).

Vergiss nicht den letzte Schluck Kaffee vor dem Verlassen des Hauses!!!

Geschrieben
Wenn man Gesetzte interpretieren möchte , dann nicht nur nach Halbsätzen. Das funktioniert nämlich auch andersherum.

Grüsse

KJU

Nein,

DAS geht nicht andersherum. Erst kommt die Generalnorm, die immer gilt, wenn es nichts Besonderes zu beachten gibt, und dann kommen die Spezialnormen, die anzuwenden sind, wenn es eben Besonderes zu beachten gibt.

Wir lesen nochmal gemeinsam ganz:
Eine gute Idee.

Zuerst kommt die Generalnorm, die da lautet:

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder

die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde

die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Dann folgt im Satz 3 die Spezialnorm zum Satz 2, für den besonderen Fall, dass in Wohnräumen verwahrt wird.
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit

der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Also wenn der oder die Inhaber der Wohnräume nicht einverstanden sind, darf dort eine Nachschau nur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Nun kann insbesondere vorab sicherlich eine Gefahr konstruiert werden, die nachher wieder kassiert werden muß und die Kontrolleure so zu Hausfriedensbrechern machte. Aber die Nachschau selbst müßte bereits die Gefahr verhüten. Das ist als ob eine Alkohol- und Drogenkontrolle in Straßenverkehr selbst eine Gefahr verhüten solle, und nicht erst die ggf. auf das Kontrollergebnis folgenden Maßnahmen. Also wenn der besoffene Fahrer geblasen hat ist die Gefahr verhütet und der dürfte so nun gefahrfrei weiterfahren. :ridiculous:

Das Gesetz ist da deshalb so wörtlich "schlecht gemacht" weil es sonst sofort wegen GG-Widrigkeit kassiert würde.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Auf welchen Aspekt spielt Ihr an?

Mir ging es um das hier:

In meinem Haushalt gibt es nur Berechtigte, daher kann zu keinem Zeitpunkt an dem Kontrolliert werden könnte, bei uns irgendetwas beanstandet werden.

Das war bei dem Opa auch so, dass es zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nur Berechtigte im Haushalt gab (nämlich nur er selbst). Beanstandet und gerichtlich bestätigt wurde trotzdem. Den Satz würde ich daher in der so allgemein formulierten Form nicht unterschreiben. Wenn natürlich zu jederzeit korrekt aufbewahrt wird, kann nichts beanstandet werden. Dann kommt es aber auch nicht darauf an, ob nur Berechtigte in der Wohnung sind.

bye knight

Geschrieben
Das war bei dem Opa auch so, dass es zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nur Berechtigte im Haushalt gab (nämlich nur er selbst). Beanstandet und gerichtlich bestätigt wurde trotzdem.

Bemängelt wurde, dass der Opa

- nicht korrekt im Behältnis aufbewahrte

- auf die nicht im Behältnis aufbewahrten Waffen keine jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit hatte (sprich, nicht am Mann oder sonst unmittelbar bei sich).

Und wenn beides fehlt, ist man nach unserem "Aufbewahrungsrecht" eben dran...

Mich begeistert das zwar auch nicht - es ist m.E. aber in sich schlüssig.

Geschrieben
Mir ging es um das hier:

Das war bei dem Opa auch so, dass es zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nur Berechtigte im Haushalt gab (nämlich nur er selbst). Beanstandet und gerichtlich bestätigt wurde trotzdem. Den Satz würde ich daher in der so allgemein formulierten Form nicht unterschreiben.

Moin,

das steht ja gerade nicht in dem Urteil. Bei dem Opa wurde beanstandet, weil die Puffen zum Zeitpunkt der Kontrolle in unzureichenden Behältnissen aufbewahrt wurden. Da es keine offensichtliche Putz- oder Führsituation gab, ging man von einer dauernden Unterbringung der Waffen in diesen unzureichenden Behältnissen aus. Das war das Problem des Opas aus dem eine allgemeine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gestrickt wurde - Wenn die Auffindesituation so war wie beschrieben, hat er es zu Recht mit der groben Kelle bekommen. Daraus sollte man nicht eine wegsperrpflicht während ausschließlicher Anwesenheit Berechtigter machen. 2ndAmendment neigt gerne dazu, schlimmeres in Dinge zu interpretieren als dort wirklich steht.

Ich besitze keine Holzschränke in die meine Waffen passen. Alles tolles 0-, B- und A-Material. Klingelt bei mir der Kontrolleur, öffne ich die Tür mit umgehängtem AR-Klon während meine Frau sich im Bad mit geholsterter Waffe die Haare fönt, passiert genau nichts. Ich unterliege innerhalb meines befriedeten Besitz keinem Führverbot. Dann kann es beim momentanen Stand der Gesetze kein Problem sein, wenn die Waffen nicht eingesperrt sind. In meinem Haushalt gibt es keine "Unberechtigten".

Ich kann auch nicht belangt werden, bloß weil ich auf einer Straße mit 50 KM/h fahre, auf der 50 KM/h erlaubt sind, aber ein Richter glaubt 40 KM/h sind angemessener.

Gruß

Tauschi

Edit: Karly war schneller. Wenigstens einer, der die Urteile auch liest :good:

Geschrieben
Ich kann auch nicht belangt werden, bloß weil ich auf einer Straße mit 50 KM/h fahre, auf der 50 KM/h erlaubt sind, aber ein Richter glaubt 40 KM/h sind angemessener.

DICH RASER KRIEGEN WIR AUCH NOCH!!! Kann ja wohl nicht angehen. Wahrscheinlich rast du auch mit 80 auf der Landstraße und mit 110 auf der Autobahn.

Wenn auch nur 1 Menschen Leben gerettet werden kann.... :ninja:

"Ja Herr Kontrolleur wir laufen immer nackig mit geholsterter Waffe in der Wohnung" :lol:

Geschrieben

Ich bin der Meinung, daß man nie von seiner eigenen, persönlichen Wohn- u. Familiensituation auf andere schließen darf! Das ist doch bei jedem anders, nicht?

Ich bin weiterhin der Meinung, daß der alte Herr tatsächlich nicht unbedingt korrekt verwahrt hatte. Allerdings -weil es nicht nachzuweisen war- mußte man sich wohl einer "Krücke" bedienen, um ihn dafür endgültig dranzukriegen. Dazu brachte man dann halt das Argument, daß das Betreten der Wohnung durch die Kontrolleure zum Verlust der "aktiven Kontrolle" über die Waffen geführt hat. "Gestrickt" ist wohl der richtige Ausdruck dafür.

Geschrieben
Edit: Karly war schneller. Wenigstens einer, der die Urteile auch liest :good:

Ich habe das Urteil gelesen, aber auch das, was ich von dir zitiert habe. Und so allgeimein wie du das zunächst geschrieben hast, wäre eine Situation (fehlende Einwirkungsmöglichkeit) wie die bei deinem Opa eben doch inkludiert. Ist die nicht vorhanden oder kann sie nicht auftreten, kommt es auch nicht darauf an, ob nur berechtigte in der Wohnung sind.

Ansonsten ist die Diskussion aber ziemlich unwichtig :drinks:

bye knight

Geschrieben
Hat schon mal jemand seinen Klon seiner Wahl geschultert, als er aufgemacht hat?

Warum sollte ich mir einen 3-Zentner-Mann über die Schulter legen, wenn ich etwas öffne, auch wenn der Mann mit mir genetisch identisch ist??? :confused:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Hallo,

Also so konstruiert wie das Urteil war würde ich da sofort in Berufung gehen. Es kann doch nicht sein das mir da eine Unzuverlässigkeit angedichtet wird weil ich die Kontrolleure ins Haus gelassen hab. Umgekehrt wird dir auch eine angedichtet wenn du sie nicht rein lässt, also wirklich.

In meinen Augen war der Opa aber auch zu Obrigkeitshörig. Ich an seiner Stelle hätte die erst mal gar nicht reingelassen und mich dann erst mal schlau gemacht.

Aber...bei uns im Verein gibt es auch Leute die dagegen sind das ich das Forum hier auf unserer Website verlinke. O-Ton das will doch eh keiner wissen und was interessieren uns Kontrollen wir haben doch eh nur luftplempen. Das grosse Problem ist in meinen Augen das der überwiegende Teil der Schützen noch nicht kapiert hat was da gerade passiert, und das sie irgendwann auch noch ihre Luftgewehre registrieren wegelagern oder abgeben sollen und nur noch mit Lichtgewehren schiessen sollen. Da läuft es in meinen Augen hin und unser dämlicher DSB unterstützt das noch! Beim olympischen Fünfkampf ist es ja angeblich schon so weit und beim Biathlon ist man auch am überlegen. Da müsste ein Aufschrei sondersgleichen von unserem Verband kommen aber nix kommt da.

Fakt ist die schützen muss raus in die Öffentlichkeit und für ihren Sport eintreten und nicht zu allem ja sagen oder geht mich ja nichts an.

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