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IGNORED

Wie ist 200Kg gleichwertige Abrissverankerung rechtlich zu verstehen?


AdrianG

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Ich habe ein B Schrank der unter 200Kg wiegt und überlege mehr als 5 Kurzwaffen drin zu lagern. Laut Fischer Dübel Systeme ist bei Hohlkalksandstein die stärkste Befestigungsmöglichkeit mit Injektionsmörtel (FIS System) und Siebhülsen ca 1 Tonne Zugkraft, jedoch nur ca. 60Kg bei Quer oder Schrägzug pro Dübel. Wenn die Zugkrafft im Gesetz gemeint ist, würden die 2 mehr als ausreichen. Wenn nicht, dann müsste ich in 4 Punkte verankern.

Mein Schrank hat 2 Bohrungen auf der Rückseite und weitere auf dem Boden. Ich möchte jedoch den Schrank in Augenhöhe verankern und nicht auf dem Boden, da ich nicht kriechen möchte um an die Waffen zu kommen. Ich hatte überlegt 2 weitere Bohrungen in die Rückwand zu machen, aber jemand sagte dass der Schrank dadurch die Sicherheitsstuffe verlieren könnte (in meiner Anleitung steht nichts darüber). Stimm dass mit dem Verlieren der Sicherheitsstuffe? Ich kann mir nicht vorstellen dass 2 neue Bohrungen (zu mal dadurch noch 2 Ankerbolzen kommen) die Sicherheitsstuffe des Schrankes gefährden würde...

Wie ist die Situation rechtlich zu bewerten? Ich möchte mich 100%ig gesetzeskonform verhalten.

Noch einen Schrank kaufen würde ich ungerne nur für 1 zusätzliche Waffe (es sollen am Ende 6 KWs sein).

Danke im Voraus!

Gruß,

Adrian

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Weitere Löcher als die vom Hersteller vorgesehehen würde ich nicht reinmachen. Wenn sie aber nur vorbereitet sind, darf man die natürlich selber fertigbohren - ansonsten hat der Schrank nämlich in der Regel nicht seine Nennklassifizierung.

Abreißkraft:

Die Kraft, die benötigt wird, den geschlossenen Schrank ziehenderweise von seiner Verankerung zu trennen. Wie soll man den fest angeflanschten Schrank schräg ziehen?

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Abreißkraft:

Die Kraft, die benötigt wird, den geschlossenen Schrank ziehenderweise von seiner Verankerung zu trennen. Wie soll man den fest angeflanschten Schrank schräg ziehen?

Hmm... Hebelefekt mit einer Brechstange dessen Spitze hinter dem Schrank eingeschlagen würde?!? Ich bin aber unsicher ob das als Schrägkraft wirkt, da auf dem ersten Blick nur ein winziges Teil der Kräfte schräg auswirken würde... Andere Alternative die ich mir Denken könnte wäre dass 2 Einbrecher sich daran hängen / drauf setzen und damit hätten wir eine Querkraft, oder?

Ich weiss dass wenn die Kontrolle kommt, kein Sachverständiger dabei ist, aber wenn nach einem Einbruch der Schrank weg ist, spätestens dann könnte man gegebenfalls den Nachweis bringen müssen dass die Verankerung die gesetzliche Vorgaben entspricht...

Gruß,

Adrian

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Wenn der Würfel nur zwei Löcher hat darfst Du auch nur diese zwei Löcher nutzen. Da kann man dir keinen Vorwurf draus machen.

Und wer das Ding mit 2 Dübeln von der Wand reisst, der macht das auch wenn 4 dran sind, aber mit entsprechend mehr Schaden an der Wand.

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Ich meine, das die Vorgabe viel interpretationsspielraum lässt.

Zum einen dynamisch: 2 Leute mit je 100kg setzen sich drauf und schaukeln drauf rum.

Zum anderen statisch: Es werden im Tresor 200kg Blei reingelegt. Wenn er hält, Test bestanden.

Was gilt nun?

Ich weiss dass wenn die Kontrolle kommt, kein Sachverständiger dabei ist, aber wenn nach einem Einbruch der Schrank weg ist, spätestens dann könnte man gegebenfalls den Nachweis bringen müssen dass die Verankerung die gesetzliche Vorgaben entspricht...

Wie soll der Nachweis aussehen? Wenn einer meinen Tresor wegreisst, sind die Schrauben noch am Tresor dran und entweder der Dübel hängt noch in

der Wand oder ich kann durch das Loch meinen Öltank anglotzen. Der Tresor wird dann vermutlich mal in einem Waldstück nahe der Autobahn gefunden werden mit ein paar Brandblasen.

Und wer das Ding mit 2 Dübeln von der Wand reisst, der macht das auch wenn 4 dran sind

So siehts aus. Wer das Ding haben will, findet Mittel und Wege.

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Hat sich erledigt. Die Kollegen von Burgwächter haben mir eine Email geschickt wo es bestätigt wird dass die Sicherheitsstufe des Schrankes durch 2 weitere Ankerungslöcher nicht verloren geht. Ich werde die Spezifikation des Dübelsystems und dieses Schreiben vom Burgwächter zu meinen Unterlagen packen und der Behörde bei der Beantragung der sechsten KW auch geben.

Danke an allen die konstruktiven Antworten gegeben haben!

Ich finde es immer wieder interessant (vom menschlichen Verhalten her), wenn jemand etwas peinlichst Korrekt machen möchte, dass andere sich verpflichtet füllen über den jenigen lustig zu machen. Es ist meine Entscheidung so zu handeln und ich weiss nicht in wie fern es hilft meine Entscheidung zu kommentieren. Vor einem Gericht wird (meiner Erfahrung nach) nicht über die die Lustigkeit der Maßnahmen gesprochen oder welche sonstige Möglichkeiten einen Einbrecher hätte, sondern es wird verlang dass man glaubhaft macht, dass man alles was menschlich zumutbar ist gemacht zu haben, um gemäß der gesetzlichen Vorschriften die Waffen sicher auzubewahren...

Naja, wenn einer sich besser so fühlt, von mir aus...

Danke nochmal an allen,

Adrian

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Hat sich erledigt. Die Kollegen von Burgwächter haben mir eine Email geschickt wo es bestätigt wird dass die Sicherheitsstufe des Schrankes durch 2 weitere Ankerungslöcher nicht verloren geht. Ich werde die Spezifikation des Dübelsystems und dieses Schreiben vom Burgwächter zu meinen Unterlagen packen und der Behörde bei der Beantragung der sechsten KW auch geben.

:icon14:

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Ich finde es immer wieder interessant (vom menschlichen Verhalten her), wenn jemand etwas peinlichst Korrekt machen möchte, dass andere sich verpflichtet füllen über den jenigen lustig zu machen.

Scheint bei einigen krankhaft zu sein, aber mach Dir nichts daraus.

Wenn bei Dir mal eingebrochen wird, bist Du auf der sicheren Seite, falls mal dadurch eine Waffe wegkommt.

Wäre jedenfalls nicht das erst Mal, dass so Waffen wegkommen. (Zieht auch imer Konsequenzen nach sich)

Es ist mir vollkommen egal was andere über mich denken,

- obwohl ich nur eine Kurzwaffe habe, habe ich meinen Schrank trotzdem verankert

- ich´habe ein Schlößchen an meinem Futteral

- ich habe mein Einhandmesser gegen ein Klappmesser ausgetauscht

aber das Leben geht trotzdem weiter und ich habe auch noch Freude daran.

Soll ich mich aufregen? Habe ich nur kurz, meine Gesundheit ist mir wichtiger!

Ich bin mir sícher, dass die nächsten Verschärfungen kommen werden, wie der jetzige Dauerregen mitten im Sommer!

Und sie werden schneller in Kraft sein als die AWaffV.

Keiner wird es so schnell merken und keiner wird alleine etwas dagegen zun können.

Man hat ja genug damit zu tun, um auf andere User einzuhacken, die sich Gedanken machen, wie sie ihr Eigentum sichern.

Dass das jeder für sich selbst entscheiden und die Besonderheiten seiner Wohngegend berücksichtigen muß, spielt anscheinend keine Rolle, obwohl es einen Unterschied macht, ob ich in Berlin-Kreuzberg, oder in Bayern auf dem Lande wohne, wo man teilweise noch den Haustürschlüssel im Schloß stecken lassen kann, ohne sich Sorgen zu machen.

Ich möchte in keiner Gesellschaft mehr leben, wo Andersdenkende bekämpft werden, das gab es schon mal!

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....

Es ist mir vollkommen egal was andere über mich denken,

- obwohl ich nie Ärger mit meinen Nachbarn hatte, war es mir egal, dass sie abgehört wurden

- ich habe gerne meinen Reispass abgegeben

- ich habe meinen Daimler gegen ein Volksauto ausgetauscht

aber das Leben geht trotzdem weiter und ich habe auch noch Freude daran.

Soll ich mich aufregen? Habe ich nur kurz, meine Gesundheit ist mir wichtiger!

Ich bin mir sícher, dass die nächsten Verschärfungen kommen werden, wie der jetzige Dauerregen mitten im Sommer!

Und sie werden schneller in Kraft sein als die Ausreisebeschränkungen.

...

...

Ich möchte in keiner Gesellschaft mehr leben, wo Andersdenkende bekämpft werden, das gab es schon mal!

Hallo Uwe,

das ist zugegebenermaßen schon recht böse von mir. Aber ich denke, wenn ich ich immer ein bißchen tiefer bücke, als es unbedingt sein müsste, dann Grüße ich bald auch wieder den Hut des Vogtes auf der Stange...

Dein letzter Satz passt übrigens überhaupt nicht zum Rest.

@Mod: wenn das jetzt den Rahmen der Nettikette sprengt, bitte einfach löschen.

Gruß

Erik

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Hat sich erledigt. Die Kollegen von Burgwächter haben mir eine Email geschickt wo es bestätigt wird dass die Sicherheitsstufe des Schrankes durch 2 weitere Ankerungslöcher nicht verloren geht. ...

Danke, das ist sehr aufschlussreich. Vor allem, weil es von "Besserwissenden" immer wieder anders behauptet wird.

Gruß

Erik

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Hallo Uwe,

Aber ich denke, wenn ich ich immer ein bißchen tiefer bücke, als es unbedingt sein müsste, dann Grüße ich bald auch wieder den Hut des Vogtes auf der Stange...

Oder mein Lieblingssatz: "Krieche nie jemandem in den A...h, es könnte schon jemand anders drin stecken!"

Dein letzter Satz passt übrigens überhaupt nicht zum Rest.

Finde ich nicht!

Nichtbeachten oder nicht bekämpfen sind 2 Paar Schuhe, denn nicht jeder Andersdenkende hat auch unbedingt Recht!Gruß

Erik

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- obwohl ich nur eine Kurzwaffe habe, habe ich meinen Schrank trotzdem verankert

- ich´habe ein Schlößchen an meinem Futteral

- ich habe mein Einhandmesser gegen ein Klappmesser ausgetauscht

Immer schön tief bücken...

Deine Äusserungen und Handlungen sind sicher korrekt, aber nicht immer nötig.

Ich handle auch streng nach dem Gesetz, aber habe nur manche Schränke verankert, ander A/B Schränke jedoch NICHT verankert; je nachdem wie es für mich im Rahmen des Gesetzes besser ist.

Auch besitze ich abschließbare Waffenkoffer /-futterale. Schließe sie aber nur selten/dann ab, wenn vom Gesetz gefordert.

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- obwohl ich nur eine Kurzwaffe habe, habe ich meinen Schrank trotzdem verankert

- ich´habe ein Schlößchen an meinem Futteral

- ich habe mein Einhandmesser gegen ein Klappmesser ausgetauscht

Wenn du jetzt noch geschrieben hättest: "Aber wenn ich jemand kontrollieren muss, der das nicht hat, aber gute Argumente, akzeptiere ich das auch.", hätte ich den Hut gezogen.

Gerade beim 42a gibt es bekanntlich Augenmaß und Übermaß.

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