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IGNORED

Briten soll Selbstverteidigung erlaubt werden


LWB

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Geschrieben

Laut dpa will der Justizminister Grossbritanniens eine Initiative durchbringen, dass die Engländer zukünftig Einbrecher erschlagen dürfen, wenn das geboten erscheint.

"Wir werden klarmachen, dass man auf einen Einbrecher mit dem Schürhaken losgehen kann, wenn das die beste Möglichkeit zur Verteidigung ist." Nur fliehenden Räubern in den Rücken zu schiessen bleibt weiter verboten. Und dass in Gutmenschen-Waffenhasser-Dreamland !

Quo vadis Hoplophobie ?

Ich könnt mich wegschmeissen :ridiculous: :ridiculous: :ridiculous:

MfG

LWB

Geschrieben
So eine neben den Eingang gehängte Keule dürfte den Einbrecher dann aber schon mächtig beeindrucken...

Ich stelle mir das grade bildlich vor:

Wohnungsbesitzer in der rechten Hand den legalen Baseballschläger/Keule/Schürhaken und ihm gegenüber der Einbrecher mit der illegalen AK-47 in der linken Hand und die illegalen Pistole in der rechten Hand. MÄCHTIG beeindruckt !

Der Einbrecher stirbt schon, aber an einem Lachkrampf ! :ridiculous:

Geschrieben
So eine neben den Eingang gehängte Keule dürfte den Einbrecher dann aber schon mächtig beeindrucken...

Aber nach dem Waffenverbot gibt es doch angeblich keine Gewaltverbrechen in La-La-Land mehr, wofür dann legaler Waffenbesitz zur Heimselbstverteidigung? Tät's nicht auch ein Gesangbuch, bis die Polizei da ist?

So ne Art Chart-Show vielleicht : Die 10 beliebtesten Einbrecher-Hits etc.

Geschrieben
Es gibt kein Waffenverbot in Grossbritannien.

Stimmt, es gibt nur ein Verbot von Kurzwaffen, Halb- bzw. Vollautomaten bei Langwaffen und sehr restriktive Bedingungen, für die welche sich ein Jagdgewehr zulegen wollen. In der DDR gab es ja schließlich auch kein Waffenverbot. In der Praxis wirkt das Ganze für 99% der Bürger aber dann doch wie ein Totalverbot.

Dazu kommen dann noch ein paar Gerichtsurteile, die irgendwelche Hausbesitzer, welche sich angemaßt haben Einbrechern aktiven Widerstand (mit tödlichem Ausgang) entgegenzusetzen, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt haben.

da ist es dann schon ein Umdenken, wenn man den Untertanen großzügigerweise wieder erlauben will, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Sollten die britischen Politiker inzwischen tatsächlich etwas gelernt haben? Ich kann es fast nicht glauben.

Geschrieben

???

Eigentlich ist die Notwehr doch bereits wie bei uns normiert (Edit: aber nicht ausformuliert). Wenn ich das richtig verstehe, soll lediglich der grundsatz "mit allem was zur Verfügung steht und hilfreich ist" unterstrichen werden. Also eigentlich nichts neues -nur ausformuliert.

HIER das Interview des BBC

"But the government is set to place people's right to defend their property, long present in common law, in statute law. "It's quite obvious that people are entitled to use whatever force is necessary to protect themselves and their homes," Mr Clarke said."

Geschrieben
Ich stelle mir das grade bildlich vor:

Wohnungsbesitzer in der rechten Hand den legalen Baseballschläger/Keule/Schürhaken und ihm gegenüber der Einbrecher mit der illegalen AK-47 in der linken Hand und die illegalen Pistole in der rechten Hand. MÄCHTIG beeindruckt !

Der Einbrecher stirbt schon, aber an einem Lachkrampf ! :ridiculous:

Nein, nein, das siehst Du falsch: der Hausbesitzer erwartet den mit einer Keule bewaffneten Einbrecher mit seiner MPi, die er sich in der nächstbesten Vorstadtkneipe gekauft hat, erschießt ihn und wird dann zwar nicht wie bisher wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt (sofern er ihn von vorne erschießt), aber wegen illegalem Waffenbesitz zu 10 Jahren Haft. Das ist doch immerhin ein Fortschritt! :00000733:

Geschrieben

Seine "Haut" verteidigen zu dürfen ist ein Menschenrecht. Das konnte juristisch nie entzogen werden,

und es kann folglich auch nicht gnädigerweise "zurückgegeben" werden.

Mit Recht oder Unrecht des "Erschlagens" (Erstechens; Erschießens...) eines Angreifers hat das Ganze im Kern auch nichts zu tun;

das ist die Ausgestaltung der Verteidigungshandlung. In Wirklichkeit geht s um das Stoppen, das Beenden eines rechtswidrigen Angriffs.

Aber die Presse hat's eben gerne sehr plakativ...

Geschrieben
???

Eigentlich ist die Notwehr doch bereits wie bei uns normiert. Wenn ich das richtig verstehe, soll lediglich der grundsatz "mit allem was zur Verfügung steht und hilfreich ist" unterstrichen werden.

Hilfreich wäre sicherlich etwas in .357 stainless.....

Geschrieben
Hilfreich wäre sicherlich etwas in .357 stainless.....

Hm...was hilfreich (geeignet) wäre ist dort wie hier: Alles was nicht gänzlich ungeeignet ist.

Es ist traurig, dass die Presse die Besonderheiten des britischen Rechts nicht (er)kennt. Dort ist nicht alles verschriftlicht. Ich verstehe den Wirbel nicht.

Schlimmer noch, in einigen Blogs wird es so interpretiert: "Die Briten wollen das Amerikanische Modell der Hausverteidigung einführen." (Fefe)

Geschrieben
Stimmt, es gibt nur ein Verbot von Kurzwaffen, Halb- bzw. Vollautomaten bei Langwaffen und sehr restriktive Bedingungen, für die welche sich ein Jagdgewehr zulegen wollen. In der DDR gab es ja schließlich auch kein Waffenverbot. In der Praxis wirkt das Ganze für 99% der Bürger aber dann doch wie ein Totalverbot.

Dazu kommen dann noch ein paar Gerichtsurteile, die irgendwelche Hausbesitzer, welche sich angemaßt haben Einbrechern aktiven Widerstand (mit tödlichem Ausgang) entgegenzusetzen, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt haben.

da ist es dann schon ein Umdenken, wenn man den Untertanen großzügigerweise wieder erlauben will, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Sollten die britischen Politiker inzwischen tatsächlich etwas gelernt haben? Ich kann es fast nicht glauben.

Es könnte tatsächlich ein kleines, vorsichtiges Umdenken sein, in dem Sinne, dass man mit der Kurzwaffenbann nicht nur den falschen getroffen, sondern auch das völlig entgegengesetzte Ergebnis (gegenüber den Erwartungen) erzielt hat.

Interessant genug, denn auch in Deutschland gibts genug Beispiele der Drangsalierung von Notwehranwendern (und sogar von Unfallhelfern), die nur gerade eben das nötige anwenden dürfen, was sich ein Staatsanwalt in wochenlanger mühseliger Gedankenarbeit vorstellt.

Wann beginnt bei uns endlich das Umdenken ?

Geschrieben
Seine "Haut" verteidigen zu dürfen ist ein Menschenrecht. Das konnte juristisch nie entzogen werden,

und es kann folglich auch nicht gnädigerweise "zurückgegeben" werden.

Nach meinem Kenntnisstand ist aber das Mitführen bzw. zur Verteidigung vorhalten von entsprechend geeigneten Gegenständen dort eine strafwürdige Handlung.

Ich habe vor einiger Zeit ein englisches Buch gelesen, da wurde beschrieben, wie eine Frau sich iin einem Haus vor einem Vergewaltiger schützen wollte - und alle Fallen, bereitgelegte Knüppel etc. hochgradig illegal waren.

Geschrieben
"Die Briten wollen das Amerikanische Modell der Hausverteidigung einführen."

Gude....

Was ja an sich gar nicht so schlimm wäre. Bei den Amerikanern funktioniert es! :gutidee:

Gruß

Turrican

Geschrieben

Fast 900 Kommentare. Das scheint die Briten sehr zu bewegen.

Nach 14 Jahren darf / soll man sich wieder in seinem Heim verteidigen dürfen.

Ob unsere Grün/Roten Politiker sich das zum Vorbild nehmen werden?

Frau Künast greift mittlerweile scharf durch. Ihr besoffener autofahrender Geschäftsführer wurde

ja entlassen. Halt, das habe ich ja ganz vergessen er ist ja ein Deutscher, hat leider keine Migrantenhintergund.

Pech gehabt.

Geschrieben
Nach meinem Kenntnisstand ist aber das Mitführen bzw. zur Verteidigung vorhalten von entsprechend geeigneten Gegenständen dort eine strafwürdige Handlung.

Ich habe vor einiger Zeit ein englisches Buch gelesen, da wurde beschrieben, wie eine Frau sich iin einem Haus vor einem Vergewaltiger schützen wollte - und alle Fallen, bereitgelegte Knüppel etc. hochgradig illegal waren.

So weit ich das britische Recht verstehe, sind bestimmte Waffen und Gegenstände verboten aber nicht abstrakt "alles was geeignet wäre...". Also ist Kreativität gefragt. In UK gibt es aber scheinbar keine Notstandsregelungen, so dass der "Erfolg" der Notwehrhandlung (KV des Angreifers) gerechtfertigt ist, die darunter liegende Handlung wie das illegale benutzen einer (auch rechtmäßig besessenen) Waffe aber nicht. Aber man möge mich gerne verbessern.

Geschrieben

Ich würde trotzdem sehr ungerne mit Schürhaken, Keule, Schläger bzw. Baseballschläger gegenüberstehen. Die Gefahr ist einfach zu gross. das man A daneben haut oder B selber entwaffnet wid. Schliesslich kann es passieren, dass ein Einbrecher die Keule oder was auch immer dem Hausbewohner aus den Händen haut oder selber in seine Gewalt bringt. Ausserdem ist das immer ein "heisser" sich quasi auf so nahe Distanz, sprich Körperkontaktseite dem Einbrecher zu nähern. Ehe man es sich versieht, ist man in einem Gerangel mit dem Einbrecher, Einbrecher zieht Messer und schneller als einem lieb ist, kriegt man schon die ersten Stiche oder Schnitte mit dem Messer ab. Konsequenz davon können schwerste bis tödliche Verletzungen dadurch sein.

Hier http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/18901111 mal ein abschreckendes Beispiel zu was ein sehr trainierter Mensch ohne Waffen fähig ist. Man stelle sich vor, so eine Person ist dann ein Einbrecher den man mit einem Stock in der Hand oder ähnliches im Hause gegenübersteht. :ninja:

Geschrieben
So weit ich das britische Recht verstehe, sind bestimmte Waffen und Gegenstände verboten aber nicht abstrakt "alles was geeignet wäre...". Also ist Kreativität gefragt.

So wie ich das verstanden habe (man möge mich gern korrigieren) muß man aber für viele "geeignete Sachen" einen "legalen Grund" haben. Z.B. ist das Mitführen eines Regenschirmes für jeden Briten ein klar verständlicher "legal reason". Gut, wenn der Schirm einer der unzerbrechlichen ist. So ein Zufall, aber auch!

Geschrieben
???

Eigentlich ist die Notwehr doch bereits wie bei uns normiert (Edit: aber nicht ausformuliert).

Nein. Die Notwehr-"gesetze" in den meisten Common-Law-Staaten sind unpraktikabler, unsinniger und überfrachteter Quark, durch dem dem Angegriffenen teilweise die Pflicht zur Flucht, bis hin zur Flucht aus der eigenen Wohnung, auferlegt wird. Deswegen ist dort auch immer die Rede von Castle Laws und so, die eigentlich nur die Pflicht zur Flucht aus der eigenen Wohnung aufheben.

Dass sich ein Notwehrrecht auch in drei Sätzen formulieren lässt, wissen wir ja, und wenn sich die Richter nun an Wortlaut und Intention des Gesetzes bei uns halten würden, wäre alles in Butter.

Geschrieben
Seine "Haut" verteidigen zu dürfen ist ein Menschenrecht. Das konnte juristisch nie entzogen werden,

Taüsche Dich da mal nicht... es gibt Länder (meines Wissens gehören da einige US-Bundesstaaten dazu), in denen muß man die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" wahren. Soll heißen: Hast Du eine legale Pistole zur Selbstverteidigung, der Einbrecher aber "nur" ein Messer, darfst Du nicht schießen.

In Deutschland gibt es das zum Glück nicht.

Geschrieben
Taüsche Dich da mal nicht... es gibt Länder (meines Wissens gehören da einige US-Bundesstaaten dazu), in denen muß man die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" wahren. Soll heißen: Hast Du eine legale Pistole zur Selbstverteidigung, der Einbrecher aber "nur" ein Messer, darfst Du nicht schießen.

Wie gesagt ... Common-Law-Staaten. z.T. darf man sich dort überhaupt erst wehren, wenn man keine Möglichkeit mehr zur Flucht hat. Man muss sogar notfalls aus dem eigenen Haus flüchten.

Geschrieben

@Salpeter

Du warst aber schonmal in GB, oder ?

Ihr übertreibt hier ein wenig, es reicht in GB sogar schon aus 3 acres Land zu besitzen ( das sind ca 7500 m² )um

ein Jagdgewehr und ne Flinte zu bekommen und hat dann auch noch Jagdrecht auf diesem Land. Ganz so schlimm wie es hier immer dargestellt wird ist es da drüben nicht.

Vieles ( abgesehen vom Waffenrecht ) ist besser als bei uns, aber das ist halt auch immer Ansichtssache..

Grüße

Frank

Geschrieben

was gibts in D nicht ??

Das die Verhältnismäßgkeit der Mittel gewahrt werden muß ???

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