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IGNORED

Briten soll Selbstverteidigung erlaubt werden


LWB

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Also ich weiß nicht in welchem Deutschland Du lebst, aber ich hab das ungefähr so gelernt

http://www.svkarlmay.de/sachkunde/notwehr.htm

Populärer Rechtsirrtum.

http://www.jurablogs.com/de/populaerer-rec...nismaessig-sein

In Notwehr muss man niemandem ein faires Kämpfchen liefern. Verhältnismäßigkeit muss bei Notstand gewahrt sein (steht auch explizit im Paragrafen, Rechtsgüterabwägung) und bei Sachen wie Festnahmen (auch Jedermannsfestnahmen), bei Notwehr sind Gebotenheit (z.B. sozialethische Einschränkungen, erkennbar schuldunfähige Angreifer und ähnliches) und Erforderlichkeit (d.h. von mehreren gleich wirksamen Mitteln ist das Mildeste zu wählen) die Stichpunkte, die beachtet werden müssen, nebst dem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.

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Ihr übertreibt hier ein wenig, es reicht in GB sogar schon aus 3 acres Land zu besitzen ( das sind ca 7500 m² )um

ein Jagdgewehr und ne Flinte zu bekommen

Gut, dass der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen wird. Bei allem, was waffenrechtlich schlecht bzw. bedenklich in GB ist,

gibt es eben auch die "positiven Ausnahmen...

In GB eine "license" für Erwerb und Besitz einer Doppelflinte zu bekommen ist m.W. deutlich einfacher,

als eine entsprechende WBK dafür in Deutschland...

Auch sind m.W. die technischen Aufbewahrungsanforderungen für Feuerwaffen geringer als in D.

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Gut, dass der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen wird. Bei allem, was waffenrechtlich schlecht bzw. bedenklich in GB ist,

gibt es eben auch die "positiven Ausnahmen...

In GB eine "license" für Erwerb und Besitz einer Doppelflinte zu bekommen ist m.W. deutlich einfacher,

als eine entsprechende WBK dafür in Deutschland...

Auch sind m.W. die technischen Aufbewahrungsanforderungen für Feuerwaffen geringer als in D.

Die Gesetze sind eben eine Sache und die praktische Handhabung eine andere. Theoretisch kannst Du ja in Deutschland auch aus Selbstschutzgründen eine WBK bekommen, wenn Du irgendwie gefährdet bist, und in den 70er Jahren wurden solche von manchen Behörden auch ausgestellt, wenn jemand z. B. abgelegen oder in einer "gefährlichen Gegend" wohnte. Das Gesetz gibt das her und die Maßstäbe sind viel weniger streng, als bei einem Waffenschein. In der heutigen Verwaltungspraxis ist das aber fast aussichtslos.

Ähnlich sieht das mit den Sammler-WBKs aus. Theoretisch können sie Dir den Antrag gar nicht ablehnen, wenn er ein halbwegs schlüssig abgegrenztes Sammelgebiet beinhaltet. Sie legen Dir aber so viele Steine in den Weg und machen die Sache so langwierig und teuer, dass die meisten Interessierten heute davon absehen. Behördliche Schikanemaßnahmen, gegen die man hierzulande wenig machen kann, da die Gerichte fast immer grundsätzlich erst mal das Handeln der öffentlichen Verwaltung decken.

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Seine "Haut" verteidigen zu dürfen ist ein Menschenrecht. Das konnte juristisch nie entzogen werden,...

Dann lass dir das nochmal von einem deutschen Amtsrichter genau erklären, nachdem du in einer so gearteten Situation warst. Denn das Recht darauf dir zu helfen, hat nach üblicher deutsch. Lesart auch nur die Polizei.

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Immerhin:

... Notwehr, sagt die Staatsanwaltschaft - und will die Ermittlungen einstellen.

http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/die-fragwuerdige-notwehr/

Die Gaspistole, die auf den Namen des Rentners angemeldet ist, ...

Habe ich da was verpasst? :peinlich:

Kommt noch besser:

"Das war kein Klauen", sagt der Onkel. "Lab hat einfach nur mitgemacht."
:eclipsee_gold_cup:
"Wenn die Justiz versagt, dann mache ich auch Selbstjustiz."

Wo bleibt die staatliche Prävention? Personen- und Zeugenschutz, Waffenschein für besonders gefährdete Person ...

Naser Mirena sagt, er kontrolliere seine Kinder jetzt noch strenger als vorher.

Hätt' er mal besser vorher gemacht, ... nach den ersten Anzeigen des Intensivtäters, wo er auch nur zufällig "mitgemacht" hat.

... er sagt, er kann innerhalb von Minuten entscheiden, ob ein Mensch gut ist oder schlecht.

Und bei seinem Neffen hat er es in 16 Jahren nicht geschafft?

Was ist das eigentlich für ein Käseblatt?

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Dann lass dir das nochmal von einem deutschen Amtsrichter genau erklären, nachdem du in einer so gearteten Situation warst. Denn das Recht darauf dir zu helfen, hat nach üblicher deutsch. Lesart auch nur die Polizei.

So ist es nun wirklich nicht. Noch haben wir keine britische Verhältnisse. In Deutschland wird normalerweise niemand verurteilt, der sich in einer Notwehr- oder Notstandssituation verteidigt, auch dann nicht wenn die Notwehr zugunsten Dritter angewandt wird. Was aber mit ziemlicher Sicherheit passiert, ist dass erst einmal gegen denjenigen ermittelt wird, der von seinem Notwehrrecht Gebrauch macht, v. a. wenn Schusswaffen im Spiel sind. Normalerweise werden dann aber die Ermittlungen eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen.

Wenn Du natürlich durch eine geschlossene Tür hindurch ein Magazin auf einen vermeintlichen Einbrecher abfeuerst oder einen fliehenden Einbrecher durch einen Schuss in den Rücken stoppst, dann kann es schon sein, dass Du Probleme bekommst, weil es sich streng ausgelegt eben nicht um einen gegenwärtigen Angriff gehandelt hat. Wenn Du ein Nachbarkind, das Äpfel klaut von Deinem Baum herunterschießt, dürfte es auch eng werden. Dabei handelt es sich zwar um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, aber die Abwehrmaßnahme wäre in dem Fall wohl doch schon ziemlich unverhältnismäßig. Das müsste einleuchten, denke ich.

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Wenn Du natürlich durch eine geschlossene Tür hindurch ein Magazin ... abfeuerst ...

Nee, nee, nee!

Das darf in DE nur die Polizei!

Und wenn dabei ein völlig unbeteiligter Rentner getötet wird, dann passiert auch nix, weil es ja die Polizei war.

Zur Erinnerung: Zurwehme-Fahndung

Ein 62-jähriger Hotelgast aus Köln wurde daraufhin von überforderten örtlichen Polizeibeamten ... versehentlich erschossen.

CM

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@CM

Sind die Polizisten bei diesem Fall nicht zur Rechenschaft gezogen worden? In dem Fall, bei dem der Rocker, der sich durch unbekannte Personen bedroht fühlte, durch die Tür aus Versehen einen SEK-Mann erschossen hat, ist doch klargestellt worden, daß dies eben nicht legal sei.

SchwarzerKrauser

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@CM

Sind die Polizisten bei diesem Fall nicht zur Rechenschaft gezogen worden? In dem Fall, bei dem der Rocker, der sich durch unbekannte Personen bedroht fühlte, durch die Tür aus Versehen einen SEK-Mann erschossen hat, ist doch klargestellt worden, daß dies eben nicht legal sei.

Die beiden wurden noch nicht mal angeklagt und wo kein Kläger da kein Richter. Es wurde ein Gutachten vorgelegt, dass den beiden einen vegetativen Reflex zugestand (oder bescheinigte?, egal) und damit war der Drops gelutscht.

Das Gutachten hätte der Verteidiger des Rockers auch besser vorgelegt. Da hat der Richter sogar verlangt, dass man zuerst einen Warnschuss abgeben müsse. Is klar, in seinen eigenen vier Wänden, mit richtig voll dollen Querschlägern.

:peinlich:

bye knight

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Vor einer Woche im Radio gehört als ich in England unterwegs war.

"Hausbesitzer und dessen Frau und Tochter wegen Mordes verhaftet weil diese bei einem Kampf mit einem Einbrecher diesen so verletzten das er an den Verletzungen verstarb."

Kann im Moment leider noch keinen Link liefern. Suche noch die Meldung. Leider weiß ich nicht mehr in welcher Gegend ich da gerade war?

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Vor einer Woche im Radio gehört als ich in England unterwegs war.

"Hausbesitzer und dessen Frau und Tochter wegen Mordes verhaftet weil diese bei einem Kampf mit einem Einbrecher diesen so verletzten das er an den Verletzungen verstarb."

Kann im Moment leider noch keinen Link liefern. Suche noch die Meldung. Leider weiß ich nicht mehr in welcher Gegend ich da gerade war?

Und vor zwei Jahren habe ich mich mit einem Mann in Schottland unterhalten. Der sagte das es nicht so problematisch wäre eine Jagdflinte oder Büchse zu "legal" zu bekommen. Die Munition ist viel schwieriger zu erwerben und sie ist auch noch limitiert.

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In Schottland sind inzwischen selbst Luftgewehre in Privatbesitz verboten im Verein nur noch unter strengsten Auflagen zu lagern.

In England selbst versucht man inzwischen auch das Luftgewehre verboten werden sollen. Denke aber das das kaum durchgehen wird da gerade in England Field Target Nationalsport ist.

Ich kann mir gar nicht vorstellen das gerade Jagdgewehre in Schotlland einfach zu bekommen sein sollen. Kennt jemand Quellen?

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Link liefern.

Ist vielleicht dieser Vorfall gemeint?

http://www.dailymail.co.uk/news/article-20...death-bail.html

"The incident comes after David Cameron promised stronger support for people protecting their property from burglars.

We will put beyond doubt that homeowners and small shopkeepers who use reasonable force to defend themselves or their properties will not be prosecuted,' the Prime Minister said.

______________________________________________________

etwas älter zur Erinnerung....

http://www.guardian.co.uk/uk/2010/jan/10/m...knife-intruders

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In Schottland sind inzwischen selbst Luftgewehre in Privatbesitz verboten im Verein nur noch unter strengsten Auflagen zu lagern.

In England selbst versucht man inzwischen auch das Luftgewehre verboten werden sollen. Denke aber das das kaum durchgehen wird da gerade in England Field Target Nationalsport ist.

Kann ich mir auch nicht vorstellen. Zumal: wieso sollte man Luftgewehre verbieten? Die Engländer können immer noch ne ganze Reihe von Waffen besitzen, bis hin zu Waffen in .50BMG. Wieso da ausgerechnet Luftgewehre verboten werden sollten, ist mir schleierhaft. Ab einer gewissen Stärke, ich glaube 12 joule, sind sie FAC pflichtig, darunter sind sie frei.

Schottland ist eigen, wenn ich es richtig mitbekommen habe machen die dort teilweise ihre eigenen Gesetze obwohl sie Teil von GB sind, dass war mir bis vor 1-2 Monaten auch neu dass es da offenbar so föderalistisch zugeht. Zu Schottland kann ich nichts sagen

In England ist es nach dem was ich so an Infos zusammentragen konnte so:

SC (shotgun certificate) ist relativ einfach zu bekommen, es gibt nichtmal eine Altersbegrenzung(!) dafür. Unter 18 müssen natürlich die Eltern einverstanden sein. Als Grund genügt glaube ich Landbesitz, Erlaubnis eines Landbesitzers (z.B. Farmer) dort zu jagen oder Mitgliedschaft in einem Club + Nachweis der sicheren Aufbewahrung. Und das die örtliche Polizei das abnickt, diese sind auch fürs Ausstellen der Waffenrechtlichen Dokumente zuständig. Flintenläufe dürfen nicht kürzer als 28" sein soweit ich weiss, bei Waffen mit Röhrenmagazin (Pumpgun, ich weiss nicht ob HA´s auch erlaubt sind, glaube nicht) muss dieses dauerhaft auf 2 Schuss blockiert werden sodass nur noch 2+1 Schuss geladen werden können. Ich meine aber das Pumpguns mit grösserer Kapazität auch noch möglich sind, nur müssen diese dann auf ein FAC und nicht mehr auf ein SC? Kann aber sein dass ich mich da irre.

Für Flintenmunition gibt es glaube ich keine Mengenbegrenzung? Bei Flinten müssen Munition und Waffe glaube ich auch nicht getrennt verwahrt werden, bei allem anderen Waffen schon.

FAC (firearms Certificate) ist glaube ich an dieselben Bedingungen geknüpft wie das SC, aber anscheinend wie ich das verstehe doch etwas schwieriger? Oder sind es nur die Begleitumstände wie verschärfte Aufbewahrungsvorschriften dass die Engländer sagen SC wäre leichter zu kriegen?

Wenn mans mal hat können dann sämtliche Repetierlangwaffen bis hinauf zu .50BMG erworben werden, auch Geradezugs AR15 und Co.

Halbautomaten gibt es soweit ich weiss nur noch in .22lr.

Luftgewehre mit mehr als 12 (?) Joule müssen auch aufs FAC, darunter sind sie frei erhältlich.

Auf dem FAC steht auch für jedes deiner Kaliber die Höchstmenge die von dir besessen werden darf.

Ich habe ein solches FAC schon gesehen, da war zum Beispiel im Fall der .22lr eingetragen: 2100 Schuss. (damit der Besitzer wenn er nur noch wenige Schuss hat, sich wieder 2000 auf einen Schlag kaufen kann. Deshalb meist "ungerade" Zahlen)

Für .223 waren es glaube ich 600 Schuss (ebenfalls damit man wenn man nur noch hundert oder weniger hat wieder 500 kaufen kann)

Für .303 waren es 200 oder 250 Schuss.

Das ist natürlich nicht repräsentativ, und soll nur als Beispiel dienen wie diese Begrenzung aussehen kann, ich weiss nicht obs da eine Richtlinie gibt oder ob das auf Gutdünken der Örtlichen Polizeistelle hin festgelegt wird.

Kurzwaffen gehen nur noch über eine Ausnahmegenehmigung die sehr schwer zu kriegen ist. Der einzige Legale Besitzer einer (modernen) KW in GB den ich kenne, der ist Polizist und selbst für ihn war es sehr schwer die Genehmigung für 1(!!) Kurzwaffe in Privatbesitz zu bekommen und wohl nur über gute Beziehungen möglich.

Vorderladerkurzwaffen sind allerdings noch erlaubt auf FAC, und interessanterweise auch moderne(!!) Revolver deren Trommel auf VL und Zündhütchenbetrieb umgerüstet wurde. Ausserdem gibt es auch noch Langläufige Revolver bei denen hinten ein Verlängerungsstab mit Gegengewicht vom Griffstück wegsteht um die Mindestgesamtlänge für eine Langwaffe zu erreichen, und auch Revolver Carbines. Ferner Halbautomatische (KK!) Pistolen mit langem Lauf und Anschlagschaft, diese sind auch noch erlaubt, aber eben nur in KK da GK HA wohl komplett verboten sind bzw. nur über Ausnahmegenehmigungen zu kriegen.

Das sind nur die Infos die ich über die Jahre so nebenbei im lockeren Gespräch zusammentgetragen habe zur Situation dort, ich erhebe keinen Anspruch auf abslolute Richtigkeit und Vollständigkeit, es ist nur das was ich aus dem Kopf raus dazu sagen kann. Irrtümer und Missverständnisse ausdrücklich vorbehalten, das ist wirklich nur was ich aufgeschnappt habe und wie ich es verstanden habe. Um das Gesetz selber zu lesen oder weiter zu recherchieren, interessiert es mich dann doch zu wenig da es mich nicht betrifft.

Auf jeden Fall können die Engländer sehr wohl immer noch manche Feuerwaffen kaufen, wenn auch beschränkt. Auch in 2011 habe ich schon das ein oder andere Foto von frisch erworbenen Waffen Britischer Bürger gesehen also schliesse ich mal aus dass sich da schon wieder was verschärft haben sollte.

Und dann gabs ja auch noch den Amoklauf letztes Jahr von dem Kerl mit legal besessener Schrotflinte und KK Gewehr. Die Englische Regierung hatte damals eine weitere Verschärfung des Waffenrechts kategorisch abgelehnt, da nicht Zielführend. Trotz des Aufschreis der Waffengegner. :icon14:

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Irgendwelche verqueren Rechtsauslegungen sind noch lange nicht "das Recht".

Auch das kannst du dann gern einem deutsch. Amtsrichter nochmal in Ruhe erklären. ;-)

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So ist es nun wirklich nicht. Noch haben wir keine britische Verhältnisse. In Deutschland wird normalerweise niemand verurteilt, der sich in einer Notwehr- oder Notstandssituation verteidigt, auch dann nicht wenn die Notwehr zugunsten Dritter angewandt wird...

Und du glaubst auch sicher noch an den Weinachtsmann, oder ? Und letzteres sollte man sich ganz besonders verkneifen, vor allem wenn es kein Verwandter ist.

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Ganz anders läuft es in Nevada: Das Führen von verdeckten Waffen wird erleichtert und entbürokratisiert. Man muß jetzt nur noch nachweisen, dass man den CCW Lehrgang hat und kann dann jede Waffe führen. Das senkt die Kriminalitätsr

LAS VEGAS - Two new Nevada gun laws took effect Friday that make it easier to buy guns across state lines and obtain permits for concealed weapons.

One of the laws eliminates paperwork and red tape for concealed weapon permit holders.

Read the Concealed Weapons Permit Law

If you qualify for a permit to carry a concealed firearm, you may obtain one permit for all semiautomatic firearms you seek to carry - rather than obtain a permit for each specific semiautomatic firearm.

Under the old law, if you had one gun on your permit and wanted to add a different gun a year later, you'd have to re-qualify with all the paperwork.

The Gun Store firearms instructor Shawn Gilbert says the new law makes it easier for Nevada gun owners and makes our state safer.

"Every state that has adopted a CCW law, crime has gone down in that state," he said. "An armed society is a polite society… If you're Joe Criminal, aren't you going to think twice about breaking into somebody's house knowing they might have a gun in there, or bothering the guy on the street thinking, ‘Okay, he might have a CCW. So, I'm gonna' pick an easier target?'"

ate!

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Ist vielleicht dieser Vorfall gemeint?

http://www.dailymail.co.uk/news/article-20...death-bail.html

"The incident comes after David Cameron promised stronger support for people protecting their property from burglars.

We will put beyond doubt that homeowners and small shopkeepers who use reasonable force to defend themselves or their properties will not be prosecuted,' the Prime Minister said.

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etwas älter zur Erinnerung....

http://www.guardian.co.uk/uk/2010/jan/10/m...knife-intruders

Das war es wohl. Danke!

Habe nun alles gelesen und es ist der Vorfall.

An der Reaktion dieser Frau kann man doch sehen wie paranoid viele Leute doch sind.

Shami Chakrabarti, director of civil rights group Liberty, said: ‘This is a problem not of law but the public understanding of it.

‘Of course people facing intruders can use reasonable force to defend themselves.

‘But saying that “burglars leave their rights at the threshold” is a recipe for vigilante execution and mistaken killings of family members returning home after dark.’

Wer solche Aussagen tätigt kann doch nicht wirklich gesund sein! Oder?

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Wer solche Aussagen tätigt kann doch nicht wirklich gesund sein! Oder?

Warum nicht? Ich nehme sämtliche Familienmitglieder, die meinen, spät nachts heimkehren zu müssen, unter Beschuß oder werfe mit Küschenmessern nach ihnen. :ridiculous:

Die Frau braucht doch professionelle Hilfe, oder?

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Die Frau braucht doch professionelle Hilfe, oder?

Ich will das so nicht beantorten.

Ich habe das englische Recht (wegen des völlig andersartigen Systems) immer für überlegen (gegenüber dem unsrigen) gehalten. Im Endergebnis hat es sich imho völlig verlaufen in eine Richtung, in der auch das unsrige langsam hintreibt.

Wenn England nu aber doch die Notbremse ziehen sollte, könnte das auch Signalwirkung haben.

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Und du glaubst auch sicher noch an den Weinachtsmann, oder ? Und letzteres sollte man sich ganz besonders verkneifen, vor allem wenn es kein Verwandter ist.

Was ich geschrieben habe entspricht eindeutig der Rechtslage in Deutschland. Mir ist bisher auch kein Fall bekannt, bei dem einer bei wirklicher Notwehr veurteilt worden wäre. In manchen Fällen wurde selbst von einer Verurteilung wegen illegalen Waffenbesitzes abgesehen, wenn die Waffe in einer tatsächlichen Notwehrsituation eingesetzt wurde! Es gibt aber natürlich auch jede Menge von etwas unklaren Fällen, in denen nicht eindeutig klärbar ist, von wem der Angriff tatsächlich ausging oder ob er provoziert wurde, etc. V. a. wenn Du Dich gegen mehrere Angreifer zur Wehr setzt und sie dann hinterher alle geschlossen aussagen, dass Du sie angegriffen oder provoziert hättest oder wenn irgendwelche dubiose Zeugen auftauchen, dann hast Du u. U. ein Problem. Bei Einbrechern in Deinen eigenen 4 Wänden, dürfte sich diese Frage jedoch nicht stellen.

Daraus würde ich folgern: Vorsicht im öffentlichen Raum mit Waffeneinsatz gegen Angreifer, im Zweifelsfall dem Kampf ausweichen (wenn möglich), zu Hause aber keine Hemmungen nötig, sofern es sich tatsächlich um eine Notwehrsituation handelt und man keine unbeteiligte Dritte gefährdet.

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