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IGNORED

Waffentransport zum Stand


hasenjagd

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Geschrieben
@Frechdachz:

Was Du schreibst kann ich absolut nicht nachvollziehen! Es gibt KEIN gerade noch legal! Sorry, aber was ist das denn für eine merkwürdige Auffassung? Richtig ist es ist legal und ausreichend. Punkt! Ich stelle nochmal die Frage diesmal global, warum soll man sich selber einschränken od. konkret höher absichern als der Gesetzgeber es fordert? WARUM?

Nach Interpretation der Antworten hier fällt mir nur ein Grund ein - ANGST irgendwas falsch zu machen. Angst bei eine möglichen Kontrolle durch einen ggf. Unwissenden dumm dazustehen, aber Angst ist in einer solchen Situation kein guter Ratgeber, er verbessert nicht diese Situation, das kann nur Wissen! Außerdem zeigen hier einige Antworten, das es durchaus den Diskussionbedarf gibt.

Könnte es vielleicht auch ausgeprägteres Verantwortungsbewusstsein des Besitzers sein, seine Waffen gegen schnellen Zugriff DRITTER zu sichern. Das ist z.B. der Grund, warum ich immer ein Schloss am Koffer habe und das auch immer propagiere. Und ich wäre froh, wenn hier nicht immer Ratschläge auftauchten, wie man möglichst in der Grauzone des WaffG operiert!

Aber da denke ich wohl zu simpel.

Andererseits, wenn wir keine grösseren Probleme diskutieren müssen, ist doch alles bestens...

MfG

LWB

Geschrieben
.........., wenn hier nicht immer Ratschläge auftauchten, wie man möglichst in der Grauzone des WaffG operiert!

Es glaubt ja auch keiner, dass die Waffen nicht vor Ablauf von ca. 2 Jahren wieder ausgehändigt werden, wenn sie dann mal "aus Versehen" beschlagnahmt wurden!

Ich weiß es!

Geschrieben

Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das die Waffen gegen die Wegnahme durch unbefugte Dritte geschützt sind, würde im Gesetz stehen das eine Faustfeuerwaffe geladen auf dem Weg zum Schießstand geführt werden darf.

So ist es nur Schwachsinnige Gängelei der Sportschützen.

Geschrieben
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das die Waffen gegen die Wegnahme durch unbefugte Dritte geschützt sind, würde im Gesetz stehen das eine Faustfeuerwaffe geladen auf dem Weg zum Schießstand geführt werden darf.

Genau das wollte er eben unterbinden!

Geschrieben
... Und ich wäre froh, wenn hier nicht immer Ratschläge auftauchten, wie man möglichst in der Grauzone des WaffG operiert!..

... der TE hat gefragt ob es ausreichend ist, wenn er seine Waffe in einem Futteral im Kofferraum seines Autos zur Schießstätte transportiert. Darauf hin hat er Antworten bekommen die in der Sachkunde zu finden sind: ja, ist ausreichend wenn es sich um einen vom Fahrgastraum nicht zugänglichen und abgeschlossenen Kofferraum handelt.

Darüber hinaus kann man den Ratschlag geben, einen doch lieber abgeschlossenen Waffenkoffer zu nehmen um eventuelle Probleme mit einem nicht allzu sachverständigen Polizisten aus dem weg zu gehen.

Geschrieben
Nach Interpretation der Antworten hier fällt mir nur ein Grund ein - ANGST irgendwas falsch zu machen.

Was ja auch nicht ganz unbegründet ist. Schließlich sind de facto die Konsequenzen ziemlich asymetrisch zu Lasten des LWB verteilt. Das betrifft die Dauer, in der die Waffen weg sind wie auch die rechtlichen Konsequenzen, wenn tatsächlich auf ein nicht erlaubnisfreies Führen geschlossen wird.

Die Behörde, der Polizist oder der Staat hat hingegen wenig zu befürchten, wenn sie / er falsch liegt und der LWB richtig.

bye knight

Geschrieben

bei meiner wsk ende letzten jahres wurde ausdrücklich klargestellt, daß ein verschlossenen behältnis mit einem schloss geischert sein muß. im gegensatz zum geschlossenen behältnis für die munition. dies leitete er von dem wort verschlossen, wie schloss ab.

der lehrgangsleiter (zollbeamter) wieß darauf hin, daß das verschlossene behältnis nicht zwangsläufig ein koffer sein muß, ein mit einem schloss gesichertes futteral wäre auch akzeptabel.

in meiner verwandtschaft ist ein hochrangiger polizist. der sagte mir gegenüber, daß im zweifelsfall der vorgang aufgenommen und an die zuständige behörde zur prüfung gegeben wird. die entscheidet dann über die weitere vorgehensweise. er empfahl mir, meine flinte im kofferraum im abgeschlossenen waffenkoffer und die munition in einem sep. behältnis (ebenfalls abgeschlossen) in der fahrgastzelle zu transportieren. da wäre man auf der richtigen seite.

so mach ich das auch, bevor ich bei einer kontrolle in lange diskussionen komme und anschl. noch eine prüfung im haus und behördengänge vor mir habe.

Geschrieben
Genau das wollte er eben unterbinden!

Warum fürchtet denn der Staat Waffen in den Händen seiner treuen Bürger ?

Abseits der Polemik, Uwe, ich sehe diese Regelung so, daß der Polizei hier ein Hilfsmittel per Gesetz in die Hand gegeben wurde, was unnötig ist. Es gibt, verzwickt noch eins, ausreichend Regeln, an die sich der brave Bürger zu halten hat, dazu gehört Nötigung und Gewaltandrohung durch das Zeigen einer Waffe kann sicher auch mit anderen Gesetzen bekämpft werden, als ausgerechnet mit dem WaffG.

Diese affigen "Gürtel zum Hosenträger"-Regelungen gehörten im Interesse von transparenten und akzeptierten Gesetzen abgeschafft.

Geschrieben
Könnte es vielleicht auch ausgeprägteres Verantwortungsbewusstsein des Besitzers sein, seine Waffen gegen schnellen Zugriff DRITTER zu sichern. Das ist z.B. der Grund, warum ich immer ein Schloss am Koffer habe und das auch immer propagiere.

Du darfst deine Waffen so sehr geschützt transportieren, wie du möchtest. Die Frage hier dreht sich aber darum, wie sehr sie gesichert sein muss.

Die Intension des Gesetzgebers war nicht zu verhindern, dass jemand anderes an die Waffen kommt, sondern dass man selbst an die Waffen kommt. Jemand anderes würde ohnehin das ganze Futteral mit Schloss klauen, wenn er denn wollte.

bye knight

Geschrieben
bei meiner wsk ende letzten jahres wurde ausdrücklich klargestellt, daß ein verschlossenen behältnis mit einem schloss geischert sein muß. im gegensatz zum geschlossenen behältnis für die munition. dies leitete er von dem wort verschlossen, wie schloss ab.

der lehrgangsleiter (zollbeamter) wieß darauf hin, daß das verschlossene behältnis nicht zwangsläufig ein koffer sein muß, ein mit einem schloss gesichertes futteral wäre auch akzeptabel.

also mein lehrgangsleiter (oberzollbeamter) meint nur wenn ich mir meine hände mit kabelbindern auf hinter meinem rücken zusammenschnüre, sei 100%ig gesichert dass meine waffen für mich nicht zugriffsbereit sind, dass ist dann aber voll sicher ...

in meiner verwandtschaft ist ein hochrangiger polizist. der sagte mir gegenüber, daß im zweifelsfall der vorgang aufgenommen und an die zuständige behörde zur prüfung gegeben wird. die entscheidet dann über die weitere vorgehensweise. er empfahl mir, meine flinte im kofferraum im abgeschlossenen waffenkoffer und die munition in einem sep. behältnis (ebenfalls abgeschlossen) in der fahrgastzelle zu transportieren. da wäre man auf der richtigen seite.

so mach ich das auch, bevor ich bei einer kontrolle in lange diskussionen komme und anschl. noch eine prüfung im haus und behördengänge vor mir habe.

der onkel meines schwagers war bei bei der aufnahmeprüfung zur polizei (sehr hochrangige stelle) und der sagt, munition muss immer in einem anhänger hinter dem auto, wo die waffen drin sind, transportiert werden...

Geschrieben
... der onkel meines schwagers war bei bei der aufnahmeprüfung zur polizei (sehr hochrangige stelle) und der sagt, munition muss immer in einem anhänger hinter dem auto, wo die waffen drin sind, transportiert werden...
... ein hochrangiger polizist (...) er empfahl mir, meine flinte im kofferraum im abgeschlossenen waffenkoffer und die munition in einem sep. behältnis (ebenfalls abgeschlossen) in der fahrgastzelle zu transportieren. da wäre man auf der richtigen seite...

... wenn ich lese wie verschiedene Polizisten anfangen ihre persönliche Meinung zum Sachverhalt zu äussern wird es mir schon etwas schummrig.

EDIT: wobei ich dem 2. beipflichten kann.

Geschrieben

hallo dobe,

ich möchte mal sehen, wie du mit kabelbindern und hände aufm rücken noch auto fahren willst. es sei den du bist vom zirkus. aber deinem text nach, dann eher als clown. :ridiculous:

soviel muni nehm ich nun auch wieder nicht mit, daß ich n anhänger brauch. fahr du ruhig mit nem tieflader zum schießstand. :gutidee:

ich habe keine probleme damit, die waffen und muni lieber eine nummer zu sicher zu transportieren. was für einen zacken bricht man sich dabei aus der krone? achso, jetzt kommt bestimmt wieder das argument mit persönlicher freiheit etc.. ich muß keine schußwaffe am gürtel tragen oder einen schnelleren zugriff haben. für was auch. es ist ein sportgerät und ich habe alle zeit der welt um dieses am schießstand bereit zu machen!

aber es soll jeder handhaben wie er will und sich auch frei dazu äußern. es ist ja ein fast freies land in dem man sogar waffen mit kabelbindern sichern kann :gaga:

Geschrieben
ich habe keine probleme damit, die waffen und muni lieber eine nummer zu sicher zu transportieren. was für einen zacken bricht man sich dabei aus der krone?

Dann hast Du bestimmt auch kein Problem damit auf KK umzusteigen und nur noch olympische Diziplinen zu schießen!?

Es geht doch nicht darum, was Du gut findest, sondern was erlaubt und was verboten ist. Wenn wir flächenddeckend ein Teil des Gesetzes übererfüllen, bekommt die Gesellschaft zwar dadurch kein Mehrwert, wir aber ganz sicher bald eine neue Verschärfung ins Haus.

Beispiel: Alle Jäger fangen plötzlich an ihre Waffen in einem verschlossenen Behältnis ins Revier zu fahren, weil sie bei einer Verkehrskontrolle Angst haben angeklagt zu werden. Was wäre auf Dauer wohl das Ergebnis?

Ich mache auf jeden Fall nicht mehr als nötig.

Geschrieben
der onkel meines schwagers war bei bei der aufnahmeprüfung zur polizei (sehr hochrangige stelle) und der sagt, munition muss immer in einem anhänger hinter dem auto, wo die waffen drin sind, transportiert werden...

Ich denke, das ist nicht ausreichend!

Der Anhänger muss "ver"schlossen sein, geschlossen reicht nicht aus.

Die Waffe muss zerlegt werden und jede Einzelkomponente in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Geschrieben
Abseits der Polemik, Uwe, ich sehe diese Regelung so, daß der Polizei hier ein Hilfsmittel per Gesetz in die Hand gegeben wurde, was unnötig ist. Es gibt, verzwickt noch eins, ausreichend Regeln, an die sich der brave Bürger zu halten hat, dazu gehört Nötigung und Gewaltandrohung durch das Zeigen einer Waffe kann sicher auch mit anderen Gesetzen bekämpft werden, als ausgerechnet mit dem WaffG.

Ich hab daran aber keine Schuld! :traurig_16:

In meiner Freizeit bin ich doch genauso betroffen und kann mich nicht hinter dem § 55 WaffG verschanzen! :rolleyes:

Geschrieben
Ich stelle nochmal die Frage diesmal global, warum soll man sich selber einschränken od. konkret höher absichern als der Gesetzgeber es fordert? WARUM?

Natürlich ist die Antwort: Um vermeidbare Probleme (welche aus Unwissenheit der Kontrolleure oder einer nicht eindeutigen Situation resultieren könnten) einfach und effektiv zu vermeiden.

Ich muss mir gerade zwei Szenarien (bin ja auch Jäger) vorstellen:

1:

Ich bin auf dem direkten Weg in mein Revier. Zugriffsbereit und ungeladen führe ich auf dem Rücksitz meines Autos perfekt legal mein H&K MR308, mein MKE T94K und meine Molot Vepr SL-Büchse mit. Gekleidet bin ich in kostengünstige, olive Second-Hand Kleidung aus dem Army-Shop, an meinem Gürtel habe ich ein Holster, wo ich offen meine natürlich ebenfalls ungeladene Glock17 führe. Nun komme ich in eine Vollsperrung der Autobahn und werde zur Kontrolle auf den Rastplatz umgeleitet. Als die drei Polizisten in der Kontrolle bemerken, dass ich überall "Maschinengewehre :rolleyes: " habe, ziehen Sie zur Eigensicherung ihre Waffen und halten sie mir ins Gesicht und schreien mich an, dass ich mich nicht bewegen soll. Ich gucke in entsicherte Pistolen und freue mich des Lebens, dass ich mich absolut legal verhalten habe und man mir nichts vorwerfen kann.

2:

Ich bin auf dem direkten Weg in mein Revier. In abgeschlossenen Futteralen im Kofferraum transportiere ich meine H&K MR308, mein MKE T94K, meine Molot Vepr SL-Büchse und meine Glock17, OBWOHL ich sie als Jäger auf dem direkten Weg in das Revier eigentlich auch führen darf. Gekleidet bin ich in kostengünstige, olive Second-Hand Kleidung aus dem Army-Shop, an meinem Gürtel habe ich ein Holster für mein Schweizer Armeemesser und meine Taschenlampe. Nun komme ich in eine Vollsperrung der Autobahn und werde zur Kontrolle auf den Rastplatz umgeleitet. Als die drei Polizisten in der Kontrolle bemerken, dass ich wohl nur ein harmloser gesetzestreuer Bürger bin, wünschen sie mir eine gute Weiterfahrt. Sie wissen noch nicht einmal, dass ich gerade auf legale Weise legale Waffen transportiere.

Viele Grüße

ein heute augenzwinkernder

Frechdachz ;)

Geschrieben

@Frechdachz,

in so eine Situation kann nur ein Sportschütze kommen der absolut nicht an seiner WBK hängt und der wirklich mehr als verantwortungslos handelt. Aber in dem Thread geht es nicht um Verantwortungslosigkeit.

"Im direkten Zusammenhang damit steht der Transport von Waffen, z.B. wenn die Anreise zum Revier etwas länger sein sollte. Die Waffen haben nach wie vor vollständig entladen und nicht zugriffsbereit in einem Transportbehältnis oder Futteral von A nach B gebracht zu werden. Kurzwaffen und Langwaffen dürfen dabei zusammen in einem Transportbehältnis untergebracht sein, da sie sich unter der direkten Aufsichtsbereich des Transportierenden befinden."

http://jungejaegerhessen.jagawams.de/modul...d-1-pid-131.htm

Geschrieben
Polizeipistolen haben keine Sicherung.

Klugschietermodus an:

"Sie haben keine von außen bedienbare Sicherung..."

Und wieder aus.

Geschrieben
Ich hab daran aber keine Schuld! :traurig_16:

Ich will ja eigentlich auch nicht Dir für diesen Gängel-Quark in den Hals springen, sondern dem Gesetzgeber. Und vielleicht irgendwelchen Ministerialbeamten des Inneren mit seltsamer Gedankenwelt. Wir müssen mal Bier trinken... :drinks:

@Eskiminzin

@Oligerl1

Geht mir aus der Sonne ! Macht, was Ihr wollt. Aber beweihräuchert Euch nicht hier "was Ihr für tolle Hechte seid" weil Ihr die Weisheit mit Löffeln gefressen habt. Ich lache Euch aus, daß Ihr Euch nutzlose Maßnahmen zu Eigen macht und gar noch lobt. Das Schlössileinchen ist ein Symbol des Mißtrauens, das unser Staat gegen Euch und mich als private Waffenbesitzer hegt. Und Ihr tragt dieses übelrichende Etwas mit stolzgeschwellter Brust als Fahne vor Euch her.

Mann, Mann, Mann. Ihr leckt die Hand, die Euch schlug.

Geschrieben
@Eskiminzin

.................

... Das Schlössileinchen ist ein Symbol des Mißtrauens, das unser Staat gegen Euch und mich als private Waffenbesitzer hegt. Und Ihr tragt dieses übelrichende Etwas mit stolzgeschwellter Brust als Fahne vor Euch her...

... hast du meine Beiträge gelesen? Ich habe nur aus der Sachkunde zitiert was gefordert wird und jedem offen gelassen mehr zu tun als gefordert. Ich selbst tu was gefordert wird. Da ich einen Kombi habe erledigt sich die Frage nach dem Schlössilein: ich muss haben.

Geschrieben

Hallo

lasst mich mal in die Zukunft schauen, sagen wir mal 10 Jahre. Ich fahre zum Schießstand. Meine KWs sind in Griffstück, selbstverständlich im Koffer mit einem Biometrischen Zahlenschloß versehen, Schlitten im Extrakoffer mit demselben Schloss und die Munition in einem dritten Koffer, das aber ein normales Schloß schließen darf, aber nur mit einem Aufreißgewicht von über 1500 Kp, geteilt. Ich habe ja auf dem Schießstand genug Zeit um alles aufzuschließen und die Waffen zusammenzusetzen. Etwas Probleme macht der Revolver. Da ich ihn nicht in 2 Teile aufschrauben will, kann ich mit einem Durchsteckschloß von 3000 Kp Aufreißgewicht ihn in einem Titankoffer mit 2 Schlössern und 1500 Kp Aufreißgewicht transportieren. Bringt eine ungeheure Erleichterung. An der Ampel setzt mir ein Knilch eine Kanone an den Kopf und bittet mich, ihm alles zu übergeben. Das tue ich auch. Er flucht, da er den ganzen Quatsch knacken muß und die Waffen, obwohl ungeübt irgendwie zusammensetzen muß.

Steven

Geschrieben

Hi zusammen,

Mal ne kurze Zwischenfrage an die Fraktion mit den unverschlossenen Koffern im Kofferraum, ich denke ihr vergesst was wichtiges:

Haben eure Schützenvereine denn alle eine private Tiefgarage direkt unter dem Schiesstand?

Ich muss auf einem öffentlichen Parkplatz parken, wenn ich ins Schützenhaus will und je nach Parkplatzsituation mindestens 30m manchmal aber auch bis zu 150m

auf öffentlichem Gelände meine Waffen tragen.

Also muss der Koffer spätestens beim Ausladen abgeschlossen werden, hab ich Recht?

Ich machs lieber schon zu Hause...

Gruss

Jürgen

Archiviert

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