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IGNORED

Sachkundenachweis nicht anerkannt


D.Rellek

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Geschrieben

Nach § 7 Abs. 1 des derzeit gültigen Waffengesetzes kann man seine Sachkunde auch durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweisen.

Dies war bisher auch in diversen, aber nie rechtskräftig beschlossenen Verwaltungsvorschriften zu § 7 Waffengesetz, aus denen aber trotzdem von den Waffenbehörden ständig zitiert wurde, möglich.

Nun wurde mir ein Fall bekannt, wo ein vom NATO-Hauptquartier in Belgien für einen Deutschen Militärpolizisten ausgestellter Sachkundenachweis von einer Deutschen Waffenbehörde nicht anerkannt wurde.

Dieser Deutsche Militärpolizist (Feldjäger) ist seit vielen Jahren ständiger dienstlicher Waffenträger mit der Spezialisierung Personenschutz, ist ausgebildeter Schiesslehrer und Schiessausbilder, ist an allen in der NATO geführten Kurz- und Langwaffen ausgebildet und hat allein auf Afghanistan bezogen mittlerweile als direkter NATO-Angehöriger 19 internationale Kampfeinsätze in besagtem Kriegsgebiet hinter sich gebracht.

Dieser Deutsche Militärpolizist hat im Ausland mit tatkräftiger Unterstützung der NATO eine Waffe erworben, um auch im privaten Bereich seine Waffenhandhabung trainieren zu können. Hierzu ist er in einen Belgischen Schützenverein eingetreten, besitzt eine Belgische WBK und einen Waffenschein.

Nun endet aber in Kürze die mehrjährige Auslandsverwendung des Feldjägers und die Rückversetzung nach Deutschland steht an. Hierbei möchte der Deutsche Militärpolizist aber selbstverständlich seine im Ausland legal erworbene Waffe mit nach Deutschland nehmen. Das hierfür zuständige BVA Köln hat ihm dafür nur den Weg eines Sportschützen mit allen hierfür bekannten Bedingungen wie einjährige Mitgliedschaft in einem Schützenverein, Bedürfnis, Sachkundenachweis usw. eröffnet.

Die für ihn zukünftig zuständige örtliche Waffenbehörde hat den von ihm vorgelegten, vom NATO-Hauptquartier in Belgien erstellten Sachkundenachweis aber nicht anerkannt. Als Ablehungsgrund wird § 55 Waffengesetz genannt, da die Bundeswehr nicht dem Waffengesetz unterliegt. Aber hier ist meiner Meinung die Waffenbehörde im Irrtum, denn der Feldjäger wird hier nicht dienstlich tätig, sondern als Privatperson und Sportschütze, der sich lediglich und zu Recht auf seine dienstlich erworbene Waffensachkunde nach § 7 Abs. 1 Waffengesetz beruft.

Weiter wird in der Ablehnungsbegründung die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (leider ohne weitere genauen Angaben um welche es sich handelt) zitiert, die den Umfang der Sachkunde regelt. Wie wir ja wissen, ist bis heute keine Verwaltungsvorschrift für das derzeit gültige Waffengesetz beschlossen und daher verbindlich anwendbar.

Im noch nicht beschlossenen neuen Entwurf der Verwaltungsvorschrift 2011 zum Waffengesetz wird zu § 7 Waffengesetz unter Punkt 7.2 folgendes gesagt:

Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AWaffV sind alle behördlich oder staatlich anerkannten Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschliessen und die in ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermittel (z.B. im Polizeidienst, in der Regel aber nicht die Ableistung des Wehrdienstes).

Wobei sich hier die Aussage was die Bundeswehr und die Ableistung des Wehrdienstes angeht, sicherlich nur auf den kurzen Grundwehrdienst oder auf den freiwilligen Wehrdienst bezieht, und nicht auf den beruflichen Militärdienst als Militärpolizist, und die somit ständige dienstliche Tätigkeit als langjähriger Dienstwaffenträger.

Wie kann somit ein Sachkundenachweis von der Bundeswehr bzw. dem NATO-Hauptquartier als nicht dem Waffengesetz (§ 55) unterliegend abgeleht werden, wenn sogar der Entwurf der Verwaltungsvorschrift 2011 die Bundeswehr bzw. die Ableistung des Wehrdienstes zitiert.

Hier wird ein langjähriger Deutscher Militäpolizist und somit ein ständiger dienstlicher Waffenträger mit allein 19 internationalen Kriegseinsätzen in Afghanistan, was die Sachkunde nach dem Waffengesetz angeht, einem blutigen Schiesssport-Anfänger beim z.B. DSB gleich gestellt.

Mir fehlen dazu einfach die Worte für das Handeln der Waffenbehörde. Was fällt Euch dazu ein ?. Ich bin für jeden qualifizierten Hinweis dankbar.

D. Rellek

Geschrieben

Mir fehlen dazu einfach die Worte für das Handeln der Waffenbehörde. Was fällt Euch dazu ein ?. Ich bin für jeden qualifizierten Hinweis dankbar.

Das Handeln der Waffenbehörde ist bei solchen Fällen standard. Erst eine mit Erfolg bestandene BW interne Ausbildung der ATN-Stufe 7 zum Waffen und Geräteverwalter mit Ausbildung zum Waffeninstandsetzer (Luftwaffe) oder nur Waffeninstandsetzer (Heer, Marine) werden von der Waffenbehörde als gleichwertig zu der geforderten Waffensachkunde angesehen und anerkannt.

Geschrieben
Mir fehlen dazu einfach die Worte für das Handeln der Waffenbehörde.

Das wird Dir noch öfter so gehen, wenn Du Dich hier mal durch die Waffenunrechtsthreads liest. Herzlich willkommen!

Geschrieben

Nach § 7 Abs. 1 des derzeit gültigen Waffengesetzes kann man seine Sachkunde auch durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweisen.

Wie kann somit ein Sachkundenachweis von der Bundeswehr bzw. dem NATO-Hauptquartier als nicht dem Waffengesetz (§ 55) unterliegend abgeleht werden, wenn sogar der Entwurf der Verwaltungsvorschrift 2011 die Bundeswehr bzw. die Ableistung des Wehrdienstes zitiert.

D. Rellek

Ich würde direkt an den Innenminister der Bundesrepublik schreiben, da Waffenrecht ja angeblich Bundesache ist, den Sachverhalt erläutern und um Aufklärung bitten. Gleichzeitig ging ein Schreiben mit ähnlichem Inhalt an meinen zuständigen Minister der Verteiligung. Das meine ich ernst, kein Witz.

Geschrieben
Weiter wird in der Ablehnungsbegründung die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (leider ohne weitere genauen Angaben um welche es sich handelt) zitiert, die den Umfang der Sachkunde regelt. Wie wir ja wissen, ist bis heute keine Verwaltungsvorschrift für das derzeit gültige Waffengesetz beschlossen und daher verbindlich anwendbar.

In § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 AWaffV werden die Kenntnisse definiert, die die Sachkunde ausmachen.

Hier wird ein langjähriger Deutscher Militäpolizist und somit ein ständiger dienstlicher Waffenträger mit allein 19 internationalen Kriegseinsätzen in Afghanistan, was die Sachkunde nach dem Waffengesetz angeht, einem blutigen Schiesssport-Anfänger beim z.B. DSB gleich gestellt.

Ja, wenn er nämlich keine Ahnung von waffenrechtlichen Vorschriften hat, weil diese für seine Dienstverrichtung keine Rolle spielen oder er nicht weiß, wie man einen Revolver oder Flinte bedient, weil diese Waffen nicht zur Ausstattung eines Militärpolizisten gehören, dann ist er als Sportschütze auch nicht sachkundig, egal an wie viel Kriegseinsätzen er bereits teilgenommen hat.

Geschrieben
r er nicht weiß, wie man einen Revolver oder Flinte bedient, weil diese Waffen nicht zur Ausstattung eines Militärpolizisten gehören, dann ist er als Sportschütze auch nicht sachkundig, egal an wie viel Kriegseinsätzen er bereits teilgenommen hat.

naja ob jeder spo-schütze das besser drauf hat, sei mal dahingestellt.

Geschrieben
In § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 AWaffV werden die Kenntnisse definiert, die die Sachkunde ausmachen.

Ja, wenn er nämlich keine Ahnung von waffenrechtlichen Vorschriften hat, weil diese für seine Dienstverrichtung keine Rolle spielen oder er nicht weiß, wie man einen Revolver oder Flinte bedient, weil diese Waffen nicht zur Ausstattung eines Militärpolizisten gehören, dann ist er als Sportschütze auch nicht sachkundig, egal an wie viel Kriegseinsätzen er bereits teilgenommen hat.

Und noch eine Entschuldigung zu finden für so einen Unsinn. :peinlich: Revolver und Flinten sind ja bekanntermassen hoch komplizierte Geräte die mindestens ein Physik Studium verlangen.

Wie kann man den auf solche völlig überflüssigen Gängeleien noch stolz sein.

Wenn der besagte Feldjäger an x Afgh Einsätzen Teilgenommen hat und ausserdem noch Schiessausbilder, Personenschützer usw.. ist, hat der eine bessere Waffenhandhabung als 99.9999% aller Sportschützen.

Also ich habe schon solche D Sportschützen auf dem Schiessplatz gehabt die anscheinend eine Sachkunde gemacht hatten, Augen im Rücken sind dann oft sehr nützlich, von sicherer Handhabung wenn man mal aus den Laborbedingung raus ist, keine Spur.

Das es so in D ist, nimmt mann zur Kentniss (ander Länder andere Sitten und Gesetze), aber es gut finden das übersteigt mein Verständniss.

Joker

Geschrieben
Das Handeln der Waffenbehörde ist bei solchen Fällen standard. Erst eine mit Erfolg bestandene BW interne Ausbildung der ATN-Stufe 7 zum Waffen und Geräteverwalter mit Ausbildung zum Waffeninstandsetzer (Luftwaffe) oder nur Waffeninstandsetzer (Heer, Marine) werden von der Waffenbehörde als gleichwertig zu der geforderten Waffensachkunde angesehen und anerkannt.

Hallo Götterbote,

ich werde mal nachfragen ob so eine Ausbildung ATN-Stufe 7 vorliegt.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben
Wenn der besagte Feldjäger an x Afgh Einsätzen Teilgenommen hat und ausserdem noch Schiessausbilder, Personenschützer usw.. ist, hat der eine bessere Waffenhandhabung als 99.9999% aller Sportschützen.

Bei der Sachkunde geht es nicht nur um die praktische Handhabung sondern auch um theoretisches Wissen, was auch das Deutsche Waffenrecht sowie deutsche Regelungen zu Notwehr und Notstand einschließen. Ich kann nicht sagen in wie fern das Bestandteil seiner Ausbildung war. Aber rein von den hier vorliegenden Infos sehe ich zumindest einen Ansatzpunkt, dass die Ausbildung nicht alle Vorraussetzungen an eine Sachkunde erfüllt.

bye knight

Geschrieben
Belgien ist Belgien und Deutschland ist Deutschland.

Polnischer/Tschechischer Führerschein ist auch so ein Ding.

Ich habe auch eine Bescheinigung mit Treibladungsmitteln umzgehen,

sie zu kaufen und zu transportieren. Wie sie zu lagern sind weiß ich

auch und habe dazu eine Prüfung abgelegt. So wie alle anderen

Wiederlader aus diesem Lande auch.

Diese Prüfung wird aber nicht anerkannt, das ich Selbsttätige

Rückhaltesysteme für Fahrzeuge (Airbag und Gurtstraffer)

kaufen und lagern darf. Selbst mit meinen zusätzlichen

Qualifikationen und Studiengängen die eine Diagnostik

von solchen Systemen im Schwerpunkt hatten nicht.

Ich darf darin sogar Lehrlinge ausbilden und denen die

Gesellenprüfung abnehmen. Aber eben nicht selbstständig

damit umgehen.

Dafür braucht man einen Lehrgang mit Prüfung.

Das auch nur, weil der Landesfachbetrieb für Arbeitsschutz

und technischen Verbraucherschutz sich mit der Berufsgenossenschaft

nicht einig sind.

UND DAS INNERHALB EINES LANDES!!!!!

Geschrieben
Das wird Dir noch öfter so gehen, wenn Du Dich hier mal durch die Waffenunrechtsthreads liest. Herzlich willkommen!

Hallo GunTalker,

mir ist ein absolut vergleichbarer Fall bekannt, der aber im Sinne des Antragstellers entschieden wurde. War damals sogar die gleiche Waffenbehörde, aber ein anderer Sachbearbeiter und liegt jetzt so ca. 5-6 zurück. Man sieht, wenn man will (Ermessensentscheidung ?) geht es auch anders.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben
Bei der Sachkunde geht es nicht nur um die praktische Handhabung sondern auch um theoretisches Wissen, was auch das Deutsche Waffenrecht sowie deutsche Regelungen zu Notwehr und Notstand einschließen. . .

bye knight

Finde ich auch!

Die meisten von uns haben eine militärische Ausbildung. Waffentechnische Kenntnisse sowie praktische Handhabung mit LW/ KW sogar Automatische Waffen, aber letztendlich zählt, was die Waffenbehörde verlangt.

Da hab ich mich auch nicht drann aufgerieben. Ich hab die Sachkunde für 70 € und 16 Std. investiert und gut iss.

Geschrieben
Ich würde direkt an den Innenminister der Bundesrepublik schreiben, da Waffenrecht ja angeblich Bundesache ist, den Sachverhalt erläutern und um Aufklärung bitten. Gleichzeitig ging ein Schreiben mit ähnlichem Inhalt an meinen zuständigen Minister der Verteiligung. Das meine ich ernst, kein Witz.

Hallo Mike57,

das ist ein nachdenkenswerter Ansatz. Wir werden darüber nachdenken und es ausdiskutieren ob wir es dann ev. so umsetzen.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben

Dieser Deutsche Militärpolizist hat im Ausland mit tatkräftiger Unterstützung der NATO eine Waffe erworben, um auch im privaten Bereich seine Waffenhandhabung trainieren zu können. Hierzu ist er in einen Belgischen Schützenverein eingetreten, besitzt eine Belgische WBK und einen Waffenschein.

Belgien ist Belgien und Deutschland ist Deutschland.

Polnischer/Tschechischer Führerschein ist auch so ein Ding.

Hallo root4y,

Dein Vergleich mit dem Polnisch/Tschechischen Führerschein hinkt. Es wäre nämlich auch denkbar, dass der Erwerb einer Waffe erst in Deutschland erfolgen könnte, (war es hier aber nicht, da der Wohnsitz über mehrere Jahre in Belgien war). wobei dann das Problem mit dem Sachkundenachweis von der Bundeswehr nämlich das Gleiche wäre.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben
Bei der Sachkunde geht es nicht nur um die praktische Handhabung sondern auch um theoretisches Wissen, was auch das Deutsche Waffenrecht sowie deutsche Regelungen zu Notwehr und Notstand einschließen.

bye knight

Die bekammst Du schon als damals W15 zum Wacheschieben eingetrichtert. Eine Ausbildung Schießlehrer dauert z.B. mal 4 Wochen, die zum Personenschützer k.A. Feldjäger ist eh noch mal eine andere Nummer, da mal "k.A." von Amtswegen zu unterstellen eine Bodenlose Frechheit. Diese erledigen im Prinzip Polizeispezifische Aufgaben, sollten also mit Allen § vertraut sein. Aber wie ich so lese, das ist nicht auf dich gemünzt Knight gibt es Ihn noch den teuschen Michel, Der Beamte hat immer recht... :ridiculous:

Nächsten Monat geb ich meine Klamotten ab, bin eigentlich ganz froh drum...( Das hätte ich vor 30 Jahren übrigens niemals gedacht)

Geschrieben

Ja, wenn er nämlich keine Ahnung von waffenrechtlichen Vorschriften hat, weil diese für seine Dienstverrichtung keine Rolle spielen oder er nicht weiß, wie man einen Revolver oder Flinte bedient, weil diese Waffen nicht zur Ausstattung eines Militärpolizisten gehören, dann ist er als Sportschütze auch nicht sachkundig, egal an wie viel Kriegseinsätzen er bereits teilgenommen hat.

Hallo Flohbändiger,

wie ich merke hast Du überlesen, dass der Militärpolizist an allen in der NATO geführten Kurz- und Langwaffen ausgebildet ist.

Dazu gehört sogar in Deutschland eine Flinte als "Türöffner". Falls es Dich interessiert, unter www.streitkraeftebasis.de kannst Du ja mal die Bewaffnung der Deutschen Feldjäger ansehen, ich vermute Du wirst sehr überrascht sein. Wenn Du schon dabei bist, schau auch mal bei den Personenschützer nach.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben
....

Nächsten Monat geb ich meine Klamotten ab, bin eigentlich ganz froh drum...( Das hätte ich vor 30 Jahren übrigen niemals gedacht)

Das sollte viellaicht manche zum nachdenken bringen, oder auch wieder nicht... Mache mir dort keine Illusionen mehr.

Joker

Geschrieben

Und noch eine Entschuldigung zu finden für so einen Unsinn. :peinlich: Revolver und Flinten sind ja bekanntermassen hoch komplizierte Geräte die mindestens ein Physik Studium verlangen.

Wie kann man den auf solche völlig überflüssigen Gängeleien noch stolz sein.

Wenn der besagte Feldjäger an x Afgh Einsätzen Teilgenommen hat und ausserdem noch Schiessausbilder, Personenschützer usw.. ist, hat der eine bessere Waffenhandhabung als 99.9999% aller Sportschützen.

Also ich habe schon solche D Sportschützen auf dem Schiessplatz gehabt die anscheinend eine Sachkunde gemacht hatten, Augen im Rücken sind dann oft sehr nützlich, von sicherer Handhabung wenn man mal aus den Laborbedingung raus ist, keine Spur.

Das es so in D ist, nimmt mann zur Kentniss (ander Länder andere Sitten und Gesetze), aber es gut finden das übersteigt mein Verständniss.

Joker

Hallo Joker,

zu Deinen Ausführungen ist absolut nichts hinzu zufügen.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben
Hallo Flohbändiger,

wie ich merke hast Du überlesen, dass der Militärpolizist an allen in der NATO geführten Kurz- und Langwaffen ausgebildet ist.

Dazu gehört sogar in Deutschland eine Flinte als "Türöffner". Falls es Dich interessiert, unter www.streitkraeftebasis.de kannst Du ja mal die Bewaffnung der Deutschen Feldjäger ansehen, ich vermute Du wirst sehr überrascht sein. Wenn Du schon dabei bist, schau auch mal bei den Personenschützer nach.

Gruss

D. Rellek

Selbst wenn er Rambo und Chuck Norris in einer Person ist.

Ob er sich Waffentechnisch auskennt oder nicht, ist erstmal egal.

Ihm fehlen die rechtlichen Grundlagen, zivile Aufbewahrung, Erwerb, Transport....etc.

Ich durfte auch die Sachkunde zivil machen, trotz ATN: 3001186 und Auslandseinsätzen.

Geschrieben
Ihm fehlen die rechtlichen Grundlagen, zivile Aufbewahrung, Erwerb, Transport....etc.

Ne, die fehlen nicht, sind schließlich per Gesetz geregelt.

Sonst wird vom Bürger ja auch erwartet, daß er jedes noch so dämliche Gesetz und dessen 999. Änderung kennt...

Gruß André

Geschrieben
Ne, die fehlen nicht, sind schließlich per Gesetz geregelt.

Sonst wird vom Bürger ja auch erwartet, daß er jedes noch so dämliche Gesetz und dessen 999. Änderung kennt...

Gruß André

Der Nachweis der Sachkunde, die auch diese Dinge umfasst ist aber nunmal im Gesetz geregelt.

kann er das nicht Nachweisen, muss er halt eine Sachkundeprüfung machen.

Ist ja auch kein Akt!

Geschrieben
Wenn der besagte Feldjäger an x Afgh Einsätzen Teilgenommen hat und ausserdem noch Schiessausbilder, Personenschützer usw.. ist, hat der eine bessere Waffenhandhabung als 99.9999% aller Sportschützen.

Also ich habe den ganzen Kram auch mitgemacht in meiner Feldjägerzeit, wenn auch nicht Afghanistan (gabs da noch nicht). Nach Abschluss meiner Sportschützensachkunde wurde mir vom Mainzer SB erklärt, dass ich diese als Feldjäger gar nicht gebraucht hätte.

Trotzdem muß ich sagen, dass vieles was in der Sachkunde gefordert wird in der Feldjägerausbildung nicht vermittelt wird und die Teilnahme an der Sachkunde daher für den Privatbesitz auch gar nicht mal so schlecht ist. Gewisse rechtliche Kenntnisse, aber eben nur gewisse, sind aus der Feldjägerausbildung schon vorhanden. Besitz, Erwerb, Aufbewahrung muß man kennen und das lernt man beim Bund nicht.

Was die Waffenhandhabung angeht, sorry, der Satz muß meiner Erfahrung nach folgendermaßen lauten:

99.9999% aller Sportschützen (die zumindest ab Bezirksmeisterschaften teilnehmen) haben eine bessere Waffenhandhabung, als Feldjäger die an x Afgh Einsätzen Teilgenommen haben und ausserdem noch Schiessausbilder, Personenschützer usw.. sind.

Nichts gegen die zweckgebundene Ausbildung, in dem Bereich ist der Feldjäger wohl überlegen, aber auf dem Stand weiß nahezu jeder halbwegs gut ausgebildete Sportschütze der regelmäßig schießt, besser mit der Waffe umzugehn.

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