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IGNORED

Sachkundenachweis nicht anerkannt


D.Rellek

Empfohlene Beiträge

Ich kann auch einiges von dem, was die Schweizer geschreiben

haben, nachvollziehen, aber eines sollten wir nicht vergessen:

ein bißchen steht doch auch der Schutzgedanke hinter der

Sachkundeprüfung ( auch wenn das hier einige bestreiten werden ).

Wir füllen hier seitenlange Threads, ob etwas verboten oder erlaubt

ist und jemand, der sich in keinster Weise damit beschäftigt hat,

sollte dies alles wissen ohne Ausblidung, nur weil er waffentechnisch

überdurchschnittlich begabt ist?

Wie groß ist denn dann das Geheul, wenn etwas in die Hose geht?

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Hallo Seiwol,

danke für den Link. Hab ihn mir mal so auf die Schnelle durchgelesen, wobei ich bei dem Bereich erheblich gefährdete Person und Dienstwaffe hängen geblieben bin. Ob das durchgehen könnte ?, Zweifel sind da im Vorfeld angebracht, da es sich hier sicherlich wieder um eine Ermessensentscheidung handelt. Ausserdem geht es hier nicht um eine dienstlich gestellte Verteidigungswaffe. Gefährdet war der entsprechende Personenkreis bereits wegen diverser Auslandseinsätze in der Vergangenheit, wo einige Familien in Deutschland bedroht und unter Polizeischutz gestellt wurden.

Die Sache wird auf Ihre Umsetzung geprüft.

Danke. :icon14:

Gruss

D. Rellek

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Ich kann auch einiges von dem, was die Schweizer geschreiben

haben, nachvollziehen, aber eines sollten wir nicht vergessen:

ein bißchen steht doch auch der Schutzgedanke hinter der

Sachkundeprüfung ( auch wenn das hier einige bestreiten werden ).

Wir füllen hier seitenlange Threads, ob etwas verboten oder erlaubt

ist und jemand, der sich in keinster Weise damit beschäftigt hat,

sollte dies alles wissen ohne Ausblidung, nur weil er waffentechnisch

überdurchschnittlich begabt ist?

Wie groß ist denn dann das Geheul, wenn etwas in die Hose geht?

Hallo Olt d.R.,

Respekt für Deine Meinung, ist halt nur die Frage, ob man mit dieser Ausbildung tatsächlich irgendwas verhindern kann.

In der Schweiz geht es z.B. sehr gut ohne, nur wir leben halt in Deutschland.

Gruss

D. Rellek

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Respekt für Deine Meinung, ist halt nur die Frage,

ob man mit dieser Ausbildung tatsächlich irgendwas verhindern kann.

In der Schweiz geht es z.B. sehr gut ohne, nur wir leben halt in Deutschland.

Nun,

in der Schweiz ist eben auch vieles ( nicht alles! ) einfacher,

und man steht nicht "mit einem Bein im Knast", wenn man

waffenrechtlich mal "nicht ganz auf der Höhe ist".

( nur überspitzt ausgedrückt; auch dort werden Leute bestraft )

Wo das WaffG aber so kompliziert und umfangreich ist wie in D,

kann man aber meiner Meinung nicht ohne...

Vor dem WaffG 1972 war dies hier ja auch nicht vorgeschrieben,

und es passierte nicht viel, aber da gab es eben auch kaum große

Bestimmungen, da man wissen mußte.

Heutzutage, mit zig zusätzlichen Fallstricken scheint es meiner Ansicht nach

unabdingbar; erst recht für "Neulinge", denn wenn man mal selbst alte Hasen fragt,

die z.B. ihr Jagdgwehr ständig im Kofferraum spazieren fahren, dann kommt:

"Dat häppt wi schon jümmers so mogt, dat küünt wi gor ni anners!"

( Kann man hoffentlich als nicht Fischkopp auch verstehen. )

Aber ich gebe dir Recht: ein Allheilmittel ist es natürlich auch nicht.

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Nun für mich gibt es da verschiedene Interpretationsebenen.

Wenn das Gesetz so in D ist, muss der Fallschirmjäger wenn er eine Waffe besitzen will diesen Wisch machen. Punkt schluss, oder es gibt eine Ausnahmeregelung.

Dann der zweite Punkt, das diese Ausnahmeregelung nicht gehen sollte bei einem eklatanten Fall der ausserdehm noch die Geringschätzung zeigt die Deutschland seinen Sdt zugedenkt.

Der dritte Punkt ist der Sinn einer Sachkundem da ist ganz klar, das es keinen Sinn gibt. Sicherheit mit Waffen sind die vier Regeln, nicht mehr nicht weniger. Für den Rest ist es wie überall im Leben, man liest den entsprechenden Gesetzestext und wenn man etwas nicht versteht ruft man beim zuständigen Amt an.

Wenn ich mit ein Gartenhäuschen hinstellen will und nicht weiss wie das gesetzlich gereglt ruf ich beim Bauamt an. So etwas tut doch jedre normaler Menschen hunderte von malen in seinem Leben.

Eine Prüfung mit Fragen, die spätestens veraltet sind bei der nächsten Gesetzesveränderung und wo man 95% e nie brauchen wird, ist nur dafür da um Geld in die Kassen der Prüfer zu spühlen.

Speziel möchte ich aber auf diesen Satz eingehen:

Vielleicht weil er in Afghanistan Menschen erschießen durfte/sollte/mußte und hier eben nicht?

So einen Schwachsinn habe ich noch nie gelesen. Schon das es beinhaltet das ein Sdt nicht in der Lage sein sollte zwischen Kriegsauftrag und Ziviler Geselschaft zu Hause zu unterscheiden. Dann unterschwellig zu behaupten, jemand wäre frustriert, weil er keine Menschen mehr erschiessen dürfte.

Schlussendlich weil es von einer völligen Unkentniss der Materie. Die heutigen ROE in Kampfgebieten in asymetrischen Kriegen, haben mehr mit Polizei Arbeit zu tun als die Roten Horden zu stoppen. Das verlang sehr viel Selbstbeherschund, und da kann keine Rede sein von blind drauf loss ballern.

Aber solche Sätze zeugen eben wieder davon wie geringschätzig die Aufopferung der D Sdt augenommen wird bei dem breiten Publikum. Eigentlich sollten die ihre Sachen packen und die Grossmäuler das Land verteidigen lassen mit ihren Wattebäuschen.

Joker

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Eigentlich sollten die ihre Sachen packen und die Grossmäuler das Land verteidigen lassen mit ihren Wattebäuschen.

Ist recht einfach - kein BS-Antrag stellen oder kündigen.

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Ich mache einmal im Monat einen WSK Kurs mit Prüfung. Immer wieder habe ich Polizisten,LKA-Beamte , Schießlehrer der Bundeswehr dabei, auch mal einen deutschen Fremdenlegionär mit 12 Jahren Dienstzeit in der Drogenbekämpfung in Südamerika, der auch noch bei der BW war.

Allen wurden ihre dienstlichen Ausbildungen nicht anerkannt.

Alle haben mir bestätigt, dass der waffenrechtliche Unterricht absolutes Neuland für sie war.

Wenn der Mann Probleme mit der Zeiteinteilung hat, dann kann er gerne zu mir kommen.

meine Webseite sollte bereits bekannt sein.

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...Aber solche Sätze zeugen eben wieder davon wie geringschätzig die Aufopferung der D Sdt augenommen wird bei dem breiten Publikum. Eigentlich sollten die ihre Sachen packen und die Grossmäuler das Land verteidigen lassen mit ihren Wattebäuschen.

Seit wann sind denn unsere Landesgrenzen bedroht?

Die Bundeswehr wie ich sie kenne, ist zur Verteidigung unsererLandesgrenzen. So ist es auch gesetzlich festgelegt.

Sie ist eine Verteidigungsarmee.

Dass unsere Grenzen bis da unten gehen, wusste ich noch garnicht. Aber Du sicher auch nicht. Hier mal ein Gestz verdreht und da mal eins und schon darf die BW Krieg spielen.

Niemand wird gezwungen, da runter zu gehen. Deshalb hält sich mein Mitgefühl hier auch deutlich in Grenzen. Ich bin der Meinung, die BW hat da unten überhaupt nichts verloren.

Und bevor Du mich hier auf so primitive Art uns Weise beleidigst, lies dir lieber noch mal die Postings im Zusammenhang durch.

Dann wirst Du erkennen, dass ich auf die Frage, warum hier wohl des Soldaten Sachkunde nicht anerkannt wird, geantwortet habe.

Hierbei war von mir gemeint, dass die Behörde hier wohl davon ausgeht, dass bei dem klaren Auftrag der BW andere Dinge bei deren Sachkunde Gewicht haben als bei den Sportschützen. Aus diesem Grund habe ich geschrieben (durfte/sollte/mußte ). Bei uns wird Masse auf Gesetzestexte, Verwahrung, Notwehr, Notstand und Nothilfe gelegt. Desweiteren wie ich auf dem Stand sicher lade usw...

In Krisengebieten dürfte soetwas allerdings kaum interessieren.

Da haben andere Sachen Priorität. Dinge, die hier bei uns wiederum keine Rolle spielen.

Mach Dir mal Gedanken drüber. Was ich von Deinem Geschreibsel halte, darf ich leider nicht schreiben.

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Wo das WaffG aber so kompliziert und umfangreich ist wie in D,

kann man aber meiner Meinung nicht ohne...

Vor dem WaffG 1972 war dies hier ja auch nicht vorgeschrieben,

und es passierte nicht viel, aber da gab es eben auch kaum große

Bestimmungen, da man wissen mußte.

Heutzutage, mit zig zusätzlichen Fallstricken scheint es meiner Ansicht nach

unabdingbar; erst recht für "Neulinge", denn wenn man mal selbst alte Hasen fragt,

die z.B. ihr Jagdgwehr ständig im Kofferraum spazieren fahren, dann kommt:

"Dat häppt wi schon jümmers so mogt, dat küünt wi gor ni anners!"

( Kann man hoffentlich als nicht Fischkopp auch verstehen. )

Hallo Olt d. R.,

was die Rechts(un)sicherheit in Deutschland angeht, kann es für einen militärischen Dienstwaffenträger der ein Sportschütze werden will nicht unbedingt nachteilig sein, schon allein aus Selbstschutzgründen, wenn er das Waffengesetz mit seinen Tücken kennen lernt.

Hier sind wir gleicher Meinung. :icon14:

Gruss

D. Rellek

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Wenn das Gesetz so in D ist, muss der Fallschirmjäger wenn er eine Waffe besitzen will diesen Wisch machen. Punkt schluss, oder es gibt eine Ausnahmeregelung.

Dann der zweite Punkt, das diese Ausnahmeregelung nicht gehen sollte bei einem eklatanten Fall der ausserdehm noch die Geringschätzung zeigt die Deutschland seinen Sdt zugedenkt.

Joker

Hallo joker ch,

hier geht es ja um diese Ausnahmeregelung die leider eine Ermessensentscheidung ist, die mal so und mal so entschieden wird, wie wir ja bereits bei diesem Thema hier festgestellt haben. Kommt halt immer darauf an an wen man gerät, wie dessen Tagesform ist, oder ob ihm der Antragsteller aus irgendwelchen Gründen unsymphatisch ist, ist leider so bei einer Ermessensentscheidung.

Den Rest Deiner Meinung teile ich wie bisher uneingeschränkt.

Gruss in die Schweiz

D. Rellek

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Ich mache einmal im Monat einen WSK Kurs mit Prüfung. Immer wieder habe ich Polizisten,LKA-Beamte , Schießlehrer der Bundeswehr dabei, auch mal einen deutschen Fremdenlegionär mit 12 Jahren Dienstzeit in der Drogenbekämpfung in Südamerika, der auch noch bei der BW war.

Allen wurden ihre dienstlichen Ausbildungen nicht anerkannt.

Alle haben mir bestätigt, dass der waffenrechtliche Unterricht absolutes Neuland für sie war.

Wenn der Mann Probleme mit der Zeiteinteilung hat, dann kann er gerne zu mir kommen.

meine Webseite sollte bereits bekannt sein.

Hallo PaleRider,

Deine Webseite ist mir nicht bekannt, kannst sie ja mal hier reinstellen oder mir per Mail zukommen lassen.

Gruss

D. Rellek

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...wie soll ich das verstehen ?

Man sagt: "Leckt mich am Arsch!", denn die Bezahlung reicht als Söldner nicht aus. Darüber hinaus nimmt das Risiko, Verfassungsfeinden dienen zu müssen, mit jeder weiteren Wahl derzeit zu.

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Man sagt: "Leckt mich am Arsch!", denn die Bezahlung reicht als Söldner nicht aus. Darüber hinaus nimmt das Risiko, Verfassungsfeinden dienen zu müssen, mit jeder weiteren Wahl derzeit zu.

Hallo gebuesch1,

ich vermute mal Du verwechselst hier den regulären Soldaten mit einem Söldner in einer privaten Sicherheitsfirma. Wenn Du unsere Verfassungsorgane z.B. die Bundesregierung und den Bundestag als Verfassungsfeinde bezeichnest, scheinst Du doch mit (unserer) Demokratie ein grosses Problem zu haben. Ich gebe zu, es ist zur Zeit sehr leicht, nicht alle von unseren Verfassungsorganen getroffenen Entscheidungen für gut zu empfinden, aber auch das ist (leider) gelebte Demokratie. Kommt halt immer darauf an, auf welcher Seite man gerade steht.

Gruss

D. Rellek

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Wenn Du unsere Verfassungsorgane z.B. die Bundesregierung und den Bundestag als Verfassungsfeinde bezeichnest, scheinst Du doch mit (unserer) Demokratie ein grosses Problem zu haben.

Wieso? Die größten Verfassungsfeinde sitzen nachweislich in der Regierung bzw. im Bundestag/Bundesrat. Ständig muss sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, wie unsere Volksvertreter wieder die Verfassung gebrochen haben.

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Wieso? Die größten Verfassungsfeinde sitzen nachweislich in der Regierung bzw. im Bundestag/Bundesrat. Ständig muss sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, wie unsere Volksvertreter wieder die Verfassung gebrochen haben.

Hallo 2nd_Amendment,

ich denke das hat vielleicht mehr mit der Unfähigkeit unserer Berufspolitiker als mit deren Verfassungsfeindlichkeit zu tun. Man weiss ja, es gibt noch die Instanz des Bundesverfassungsgerichtes, das die Unfähigkeit dann halt auf Antrag ausbügeln muss, und dem (dummen) Wahlvolk hat man gezeigt "seht her wir tun was". Ob das Gemachte dann Hand und Fuss hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. So ist halt unsere Politik.

Gruss

D. Rellek

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Ich mache einmal im Monat einen WSK Kurs mit Prüfung. Immer wieder habe ich Polizisten,LKA-Beamte , Schießlehrer der Bundeswehr dabei, auch mal einen deutschen Fremdenlegionär mit 12 Jahren Dienstzeit in der Drogenbekämpfung in Südamerika, der auch noch bei der BW war.

Allen wurden ihre dienstlichen Ausbildungen nicht anerkannt

Selbst wenn jemand eine Motorsportlizenz hat und schon 15 Tourenwagenrennen gefahren ist (=210% Fahrzeugbeherschung) und dazu noch Fachanwalt für Verkehrsrecht ist (=210% Regelbeherschung).

Muss er dennoch einen Führerschein machen, um in Deutschland legal Auto zu fahren.

Klingt komisch, ist aber so.

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...ich denke das hat vielleicht mehr mit der Unfähigkeit unserer Berufspolitiker als mit deren Verfassungsfeindlichkeit zu tun.

Nun gut, Absicht ist immer nur zu unterstellen, wenn Dummheit als Erklärung nicht ausreicht.

Allerdings erfüllt mich beides nicht mit Freude. Und inzwischen neige ich eher dazu, Absicht zu unterstellen.

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ich denke das hat vielleicht mehr mit der Unfähigkeit unserer Berufspolitiker als mit deren Verfassungsfeindlichkeit zu tun.

ich denke das hat vielleicht weniger mit der Unfähigkeit unserer Berufspolitiker, als mit der Unfähigkeit der Staatsbeamten und ihren Untergebenen zu tu. Die Gesetze werden nämlich nicht von den Politikern, sondern von den Beamten in den Ministerien geschrieben!

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...ich vermute mal Du verwechselst hier den regulären Soldaten mit einem Söldner in einer privaten Sicherheitsfirma.

Wenn du dich mit der Antriebskraft für den einzelnen Soldaten, Soldat zu werden und in einen Einsatz zu gehen, auseinandersetzst, so wirst du erkennen, daß in einer Mehrzahl der Fälle Geld und Abenteuer den maßgeblichen Ausschlag geben. Ich kann jedenfalls von keinem Fall berichten, daß ein Soldat mit dem Wunsch, Deutschland am Hindukusch zu verteidigen, in meinem Dienstzimmer aufgeschlagen wäre.

Wenn Du unsere Verfassungsorgane z.B. die Bundesregierung und den Bundestag als Verfassungsfeinde bezeichnest, scheinst Du doch mit (unserer) Demokratie ein grosses Problem zu haben.

Das Lesen meines Beitrags hätte dir enorm geholfen, den Sachverhalt meiner Aussage aufzunehmen. Ich schrieb, daß das Risiko, Verfassungsfeinden dienen zu müssen, derzeit mit jeder Wahl zunimmt. Ich schrieb nichts von der derzeitigen Bundesregierung. Auf Landesebene sieht dies bereits anders aus. Wobei man genaugenommen bereits Teile der jetzigen Bundesregierung und des jetzigen Bundestages scharf beobachten muß. Der vergangene Bundestag hat uns als LWB bereits einen möglichen Verfassungsbruch beschert.

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Selbst wenn jemand eine Motorsportlizenz hat und schon 15 Tourenwagenrennen gefahren ist (=210% Fahrzeugbeherschung) und dazu noch Fachanwalt für Verkehrsrecht ist (=210% Regelbeherschung).

Muss er dennoch einen Führerschein machen, um in Deutschland legal Auto zu fahren.

Klingt komisch, ist aber so.

Hallo Saturn78,

Dein Vergleich hinkt, da Tourenwagenrennen auf einer abgesperrten Piste und nicht im öffentlichen Verkehr durchgeführt werden. Ich schiesse mit meiner Waffe ja auch nicht auf öffentlichem Gelände, sondern auf einem abgesperrten Schiesstand, und da darf das bekanntlich auch jemand unter Aufsicht, der dafür noch nicht mal sonst irgendeine Lizenz oder was auch immer hat.

Erst wenn ich meine Waffe in der Öffentlichkeit führen möchte, brauche ich einen Waffenschein, analog dem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der einen Führerschein braucht wenn er auf öffentlichen Strassen fahren möchte.

Aber hier geht es um einen zukünftigen Sportschützen der nur auf abgesicherten Schiessständen und nicht in der Öffentlichkeit schiesst.

Gruss

D. Rellek

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Die Gesetze werden nämlich nicht von den Politikern, sondern von den Beamten in den Ministerien geschrieben!

Hallo Tauri,

genau genommen hast Du recht. Du darfst aber nicht denken, dass sich der Beamte oder hier besser Jurist das ohne irgendwelche Vorgaben aus den Fingern saugen wird, denn die Politik gibt hier den Rahmen dafür vor, der Beamtenapparat füllt diesen nur nach Vorgabe entsprechend auf.

Gruss

D. Rellek

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