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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass


Globus

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Geschrieben

Hallo Leute,

kann ich alle Waffen die in meiner WBK stehen auf einmal (5 Stück) in den Europäischer Feuerwaffenpass eintragen lassen oder gibt es da eine

Begrenzung in Menge oder Kaliber.......

Hintergrund ist das ich den Pass vor kurzem beantragt habe, er kam auch mit der Post aber nur mit 3 Eintragungen, es fehlten Pistole Kaliber 45 ACP und SLB 223. rem.

Montag will ich meinen SB anrufen, deswegen vorher meine Nachfrage im Forum.

Vielen Dank!

Geschrieben

Du kannst alle eintragen lassen, die Du in Deinen WBKs hast, mußt es aber nicht. Der EFP ist wie ein Reisepass mit Deinen Waffen"-Kinder" für Europa.

Was hattest Du beantragt?

Geschrieben

Ich hatte alle 5 Stück beantragt die ich habe, Pistole 32 s&w und 22lfb und SLB 22lfb waren eingetragen es fehlten aber Pistole 45 ACP und SLB 223.

Geschrieben
Aja,

dann ist wohl etwas schief gelaufen.

Nachfragen und klären!

Ich hab' vor 2 oder 3 Wochen 10 Stück auf einmal eintragen lassen, also gleich vollmachen lassen - kostet genauso viel wie wenn nur eine einzige Kanone eingetragen worden wäre.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Ich hab' vor 2 oder 3 Wochen 10 Stück auf einmal eintragen lassen, also gleich vollmachen lassen - kostet genauso viel wie wenn nur eine einzige Kanone eingetragen worden wäre.

Grüße

Iggy

Bei mir war es so, dass die ersten 6 Stück maschinell auf einmal eingetragen wurden. Die weitern 3 Stück wurden später manuell nachgetragen. Je nach Kl**aue des SB nun ein verschandeltes Dokument. Schade :traurig_16:

Geschrieben

Vorsicht ! In der Regel kostet - wie in der WBK - jede einzelne Ein- oder Austragung im EFP extra.

Wenn das zutrifft, sollte man deshalb aus Kostengründen wirklich nur die Waffen in den EFP eintragen lassen, die man auch tatsächlich ins EU-Ausland mitnimmt.

Geschrieben
Vorsicht ! In der Regel kostet - wie in der WBK - jede einzelne Ein- oder Austragung im EFP extra.

Wenn das zutrifft, sollte man deshalb aus Kostengründen wirklich nur die Waffen in den EFP eintragen lassen, die man auch tatsächlich ins EU-Ausland mitnimmt.

Häää?

Mir haben zwei unterschiedliche Sachbearbeiter auf unserem Ordnungsamt in einigen Jahren Abstand jedesmal sinngemäß Folgendes gesagt:

Bei Neuausstellung eines EFP macht es finanziell keinen Unterschied, ob ich da dann eine, zwei, ... oder zehn Waffen auf einmal eintragen lasse.

Grüße

Iggy :confused: :confused: :confused:

Geschrieben
Häää?

Nee, haste schon richtig verstanden.

Bei erstmaliger Ausstellung des EFP ist es egal, wieviele Waffen eingetragen werden, Du kannst das Dingens auch vollschreiben lassen. Kostet den gleichen Preis wie EFP für eine einzige Waffe.

Allerdings kostet das Nachtragen einzelner Waffen das gleiche wie ein WBK-Eintrag.

CM

Geschrieben

Mei, letztlich muss jeder selbst wissen, wie er/sie den Waffenbestand im Laufe der Gültigkeit des EFWP ändern will...

Hat man nur wenige Waffen sollte man sicher alle darin eintragen lassen.

Sind es weit mehr als 10, würde ich nur dann 10 eintragen lassen, wenn ich NICHT vor habe mir demnächst eine Waffe zu kaufen, die evtl. einen Platz im EFWP benötigt.

Also die Plätze mit Bedacht belegen/frei lassen.

IMI

Geschrieben
...Also die Plätze mit Bedacht belegen/frei lassen....

Oder sich einen zweiten Feuerwaffenpass ausstellen lassen.

Geschrieben

Ich habe mir die drei Waffen eintragen lassen, die ich für IPSC im Ausland verwenden kann.

Zu bachten ist, dass spätere Eintragungen zwar Geld kosten (ca. 10 Euro bei uns), aber auch veräußerte Waffen augetragen werden müssen, was ebenfalls Geld kostet.

Also vorher gut abwägen, was man wirklich braucht.

Geschrieben
... aber auch veräußerte Waffen augetragen werden müssen, was ebenfalls Geld kostet.

Nein, veräußerte Waffen müssen nicht aus einem EFWP ausgetragen werden.

Gruß Wenemar

Geschrieben

Das hängt davon ab, was im jeweiligen Gebührenverzeichnis drinsteht.

Nach WaffKostV war neben der Verlängerung jegliche Änderung im EFP (also auch z.B. eine Aktualisierung der Anschrift nach Umzug oder eben halt auch der Austrag von Waffen) mit 10,23 Euro gebührenpflichtig.

Behörden mit eigenen Gebührenverzeichnissen können das anders regeln, bestenfalls auch gebührenfrei lassen. In aller Regel ist vom LWB veranlasster Verwaltungsaufwand aber nun mal zu bezahlen.

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