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IGNORED

Gesundheitsfragen Antrag WBK


Seven69

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Geschrieben

"Erkrankungen" wie Bluthochdruck, Diabetes, Kurzsichtigkeit (zumal wenn sie in Behandlung sind bzw. ihnen mit

entsprechenden Hilfsmitteln abgeholfen wird) würde ich definitiv nicht angeben. Geht die Waffenbehörde nichts an.

Der Hinweis mit Drogen- oder Alkoholsucht geht m.E. in die richtige Richtung. SO etwas ist sicher relevant.

Geschrieben
"Erkrankungen" wie Bluthochdruck, Diabetes, Kurzsichtigkeit (zumal wenn sie in Behandlung sind bzw. ihnen mit

entsprechenden Hilfsmitteln abgeholfen wird) würde ich definitiv nicht angeben. Geht die Waffenbehörde nichts an.

Der Hinweis mit Drogen- oder Alkoholsucht geht m.E. in die richtige Richtung. SO etwas ist sicher relevant.

tja - was ha ich weiter oben schon geschrieben???????????????????

zur erinnerung:

"du mußt niemanden von der ärztlichen schweigepflicht entbinden - und bei einer behörde gleich 2x nicht.

diabetes? so ein stuß! interessanter wäre eine dogen u.o. leberwertbestimmung für die alkoholkunsumenten, welche erst 5 bier brauchen um die spopi ruhig zu halten.........."

Geschrieben
Was mich dabei irritiert: Die Waffenbehörde fragt doch sowieso beim Bundeszentralregister an, warum fragen die dann ausdrücklich nach Straftaten? Ob und welche Verurteilungen vorliegen sieht man dann ja direkt.

Merkwürdig..

Vielleicht guckt die Behörde, ob du beim Antrag flunkerst...

Geschrieben
Was mich dabei irritiert: Die Waffenbehörde fragt doch sowieso beim Bundeszentralregister an, warum fragen die dann ausdrücklich nach Straftaten? Ob und welche Verurteilungen vorliegen sieht man dann ja direkt.

Mal so als Tip:

wenn man im Ausland Straftaten begangen hat und deshalb verurteilt wird,

dann steht das nicht zwangsweise im BZR, könnte aber trotzdem

Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit haben...

Geschrieben

Gesetzt den Fall, das eine Waffenbehörde diesbezüglich nachfragt in einem förmlichen Fragebogen.

Wer bitte würde meinetwegen freiwillig reinschreiben, das er pathologisch drogenabhängig, gewalttätig, Alkoholiker oder akut suizidgefährdet ist? Vorstrafen mal ausgenommen, die fallen auf.

Macht ganz sicher jeder wahrheitsgemäße Angaben, der eine Waffe (für möglicherweise bestimmte Zwecke) geplant legal erwerben möchte.

Von daher, Tinnef, sorry!

MFG Andi!

Geschrieben

Hallo,

mich stören halt die Angaben der Krankheiten.

Wenn die SBin einem einen Strick drehen möchte, kann sie das dadurch ziemlich gut und schnell.

z.B. durch Bluthochdruck und Diabetes zum Amtsarzt schicken, hohe Kosten für WBK-Beantrager und Ausgang der Bewertung fraglich.

Desweiteren rechtliche Sache, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Oder bei Ablehnung von beispielhafter Aktion mit Amtsarzt keine WBK erteilen. Folge Verwaltungsgericht.

Kostet dem ambitionierten WBK-Beantrager viel Geld und Nerven. Und wieviele sagen sich dann, ich lass es.

Grüße Roland

Geschrieben

Ich gehe mal davon aus, dass es bei normal gesundheitlichen Krankheiten trotzdem keine Probleme bei einer Beantragung kommt.

Anders sehe ich es so, wie bei Alkohol oder Drogenkonsum.

Bei letzterem, bist du ja eventuell bereit, falls die Kohlen nicht ausreichen, gewaltbereit zu werden, sprich Einbruch, Überfall oder sonstiges.

Nur um ans Stöffche zu kommen...

Und wenn man vorher schon mit Suchtproblemen zu kämpfen hat, wird es doch schwer fast unmöglich überhaupt was zu beantragen.

Geschrieben
@ carcano Hast PN

Ich versteh nur nicht was Bluthochdruck, eine Krankheit, die über 50 % der Deutschen ( Krankheit erkannt und nicht erkannt) haben und Diabetes für die Beurteilung zum erteilen einer WBK nötig sein sollen.

Psychische Krankheiten kann ich mir ja vorstellen, aber Hypertonie und Diabetes. Sorry.

Grüße Roland

Ja ebend, grenzt schon an Diskriminierung (übrigens haben in unserem Verein einige Diabetis!) ausserdem haben wir hierzulande noch ne ärztliche Schweigepflicht ist die Stasi schon wieder da?! :peinlich:

Geschrieben
Mal so als Tip:

wenn man im Ausland Straftaten begangen hat und deshalb verurteilt wird,

dann steht das nicht zwangsweise im BZR, könnte aber trotzdem

Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit haben...

Wenn das hier nirgendwo steht, wird auch keine Behörde etwas davon wissen es sei denn es handelt sich um

größere Sachen wie etwa Entführungen oder Terroranschläge bei dem die Täter bekanntgeworden sind.

Die werden dann aber wohl auch kaum nach Deutschland fahren und hier ne WBK beantragen, wer kriminell

ist wird eh keine WBK beantragen sondern sich seine Wumme aufm Schwarzmarkt kaufen, daß kann man überall

auf der Welt, ein restriktives Waffenrecht fördert das sogar.

Und bei kleineren Straftaten beispielsweise einen Fahrraddiebstahl auf Kuba wird der SB hierzulande eh nix wissen.

Und obs auch dafür hierzulande mehr als 60 Taggessätze geben würde, sei mal dahingestellt

Geschrieben

Hallo,

in 6 Wochen will ich meine gelbe W.B.k beantragen.Und da ich Nierentransplantiert bin werde ich wenn es sein muss gleich ein Fachärtzlichs Gutachten von meinen Doc dabeilegen.Ich schäme mich nicht das ich krank bin und daher stört es mich nicht die Bohne das die Behörden wissen das ich krank bin und was ich habe!!Ich habe keine Lust auf Ärger und da die Behörde immer am längeren Hebel sitz,kann ich nur verlieren.Es ist nur ein Anruf und ich bekomme mein Gutachten.

Geschrieben
Hallo,

in 6 Wochen will ich meine gelbe W.B.k beantragen.Und da ich Nierentransplantiert bin werde ich wenn es sein muss gleich ein Fachärtzlichs Gutachten von meinen Doc dabeilegen.Ich schäme mich nicht das ich krank bin und daher stört es mich nicht die Bohne das die Behörden wissen das ich krank bin und was ich habe!!Ich habe keine Lust auf Ärger und da die Behörde immer am längeren Hebel sitz,kann ich nur verlieren.Es ist nur ein Anruf und ich bekomme mein Gutachten.

Bitte unbedingt die von Carcano in Beitrag 25 vorgegebene Richtlinie beachten!!

Da kann einem doch das Fruehstueck hochkommen.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Du würdest Dich wundern, wie viele Leistungssportler ein ärztlich bestätigtes Asthma haben.
um medis nehmen zu dürfen, die auf listen stehen...

Oder sich (vor 2011) vom "Bund" abzuseilen :peinlich:

Geschrieben
Und wenn man vorher schon mit Suchtproblemen zu kämpfen hat, wird es doch schwer fast unmöglich überhaupt was zu beantragen.

Vielleicht soll die Fragestellung den Antragsteller zu der Überlegung bringen was man von einem Waffenbesitzer erwartet und er dann ev. zu der Einsicht gelangt, dass es doch besser ist den Antrag gar nicht erst einzureichen? :confused:

Geschrieben
die Behörde erkundigt sich nur auf dem Gesundheitsamt, nach Drogen- oder Alkoholkonsum, und ob was vorliegt, Eintrag/Einträge...

das tut deine behörde? ehrlich? ganz im ernst?

Geschrieben
Hallo,

in 6 Wochen will ich meine gelbe W.B.k beantragen.Und da ich Nierentransplantiert bin werde ich wenn es sein muss gleich ein Fachärtzlichs Gutachten von meinen Doc dabeilegen.Ich schäme mich nicht das ich krank bin und daher stört es mich nicht die Bohne das die Behörden wissen das ich krank bin und was ich habe!!Ich habe keine Lust auf Ärger und da die Behörde immer am längeren Hebel sitz,kann ich nur verlieren.Es ist nur ein Anruf und ich bekomme mein Gutachten.

Grün war aus ?

Geschrieben
-Ich leide nicht an: - schwerer Sehschwäche, - Nachtblindheit, - Farbuntüchtigkeit, - Hirnverletzungen,

- schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung, - Diabetes, - Anfallsleiden, - Geisteskrankheiten,

- Schwerhörigkeit od. Taubheit, - Lähmungen od. and. schweren Erkrankungen.

Nachtblindheit?? Hmm - Moment, vielleicht genehmigen sie dann ja doch das Nachtsichtgerät :ridiculous:

Muss man eigentlich auch Probleme mit der Prostata angeben?

Geschrieben

Taubheit ist doch gut, braucht man wenigstens keine Maus kaufen, oder schädigt man dann die Mausindustrie und enthält dem Staat dadurch die Märchensteuer vor, was eine Ausstellung dann selbstverständlich ausschließt... :rotfl2:

  • 3 Monate später...
Geschrieben

bei uns im Verein hat einer das selbe Problem. Im Antrag für die WBK wird nach Krankheiten gefragt wie Diabetis Bluthochdruck.... :17:

Der Antragsteller hat weil er nichts verheimlichen will und an leichter Diabetis leidet dies auch angekreutzt.

Nun kam vom der Behörde ein Schreiben zurück das er ein Gutachten von Arzt benötigt und wenn dieses dann der Behörde vorliegt stellt man Ihm die`WBK in Aussicht .

Ist diese Art des WBK Antrages überhaupt Rechtlich gedeckt. Wie verhält es sich hier Datenschutzrechtlich.... Was passiert auf der Behörde mit dem Atest des Arztes?

Was mich Intesiert ist dieses vorgehen Rechtlich gedeckt. Aus meiner sicht kann es doch eigentlich nicht sein das vielleicht brisante Infos über Krankheiten auf der Behörde in irgenwelchen Ordnern lagern, oder ?

Also jetzt bitte keine Antworten wie dat wird schon seine richtigkeint haben oder so. Bitte fakten ist das so korrekt oder schießt die Behörde hier über das Ziel hinaus. Und wenn ja was kann man dagegen tun.

Freue mich über eure Antworten. Also haut in die Tasten.

Geschrieben
Also haut in die Tasten.

Moin.

1.) Derzeit ist die Erhebung von gesundheitlichen Daten bei Antragstellung rechtlich wohl nicht zulässig. Das betrifft auch routinemäßige Abfragen bei Gesundheitsämtern.

2.) Werden der Behörde jedoch Tatsachen bekannt, welche die Annahme rechtfertigen, dass die körperliche Eignung nicht vorliegt, so hat sie die Vorlage eines amts-oder facharztlichen Zeugnisses zu verlangen, welches ggf. diese Annahme entkräftet.

3.) Erlangt die Behörde die Kenntnis dieser Tatsachen auf rechtlich unzulässige Weise, wird das Verwaltungsverfahren darüber spannend. Auch für die Behörde.

Jeder kann sich hier nun selbst fragen, ob die Volkskrankheiten Bluthochdruck, Fettleibigkeit usw. den Umgang mit Sportwaffen beinträchtigt. komme ich zu der Erkenntnis, dass dies der Fall ist, frage ich meinen Hausarzt, ob er das auch so sieht. In der Regel wird dieser das verneinen, gemäßigten Sport und ggf. ein Blutdrucksenker verordnen. Abermillionen von Bürgern fahren damit jeden Tag im Auto spazieren. Und unzulässige Fragen bei Antragstellung beantworte ich nicht., diese streiche ich mit der entsprechenden Erklärung durch. Tatbestände, welche routinemäßig abgefragt werden dürfen und auch müssen, sind gesetzlich geregelt. Alles andere gehört in das Land der Fabeln. Und wenn die Behörden das ändern möchten, bleibt der Weg der politischen Willensgebung hierzu, welcher dann in einer Gesetzlichen Regelung mündet. Bis dahin gilt vorgesagtes.

Beste Grüße

Spopi

Geschrieben

`nabend.....

Ich glaub ja wohl nicht, was ich hier lese! :ridiculous:

Was die Behörde wissen will und was sie wissen darf, sind ja wohl zwei paar Schuhe....

Vielleicht kommt ja auch noch irgend ein SB auf die Idee, zu fragen wieviel Sex, mit wem,wann und in welcher Spielart Du in der Woche hast, wieviel cm Deine Haare die deutsche Haar-Durschnittslänge über oder unterschreiten, oder mit wieviel Blatt Papier Du Dir den Hintern nach dem Ausscheiden einer europäischen Din-Normwurst (was ist eigentlich, wenn meine von der Norm abweicht?)abwischst,etc. etc. Ich will lieber nicht wissen, was ein entsprechender Psychologe daraus konstruieren könnte...

Vielleicht hab ich ja aber auch Bluthochdruck oder sonst was und weiß es gar nicht, verdammt, was nun? Oder muß ich gar meine Fahrerlaubnis abgeben oder muß ich vorsichtshalber ......... Leute....., übertreibts nicht...!!!! Muß ich jemandem meine Krankheiten offenbaren? Mit Sicherheit nicht!!! Soweit kommts noch!!! :contra:

Wer schon vorauseilenden Gehorsam praktizieren möchte, der kann ja gleich bei Beantragung seiner WBK(`s) eine Blut- ,Stuhl und Urinprobe abgeben und wer ganz sicher gehen will, der macht schonmal sicherheitshalber eine MPU, um sich evtl. vor sich selbst zu schützen, wer weiß schon, wohin`s geht, Hauptsache es klappt mit der WBK!!!??? :peinlich:

Wohin geht der Trend wohl nach und nach, wenn alle immer schön darüber Auskunft geben, was die Behörde sich ausdenkt? (oder freiwillig sogar mehr)?!

Ja,ja----- der deutsche Michl!!!! immer schön hörig!

Grüße des Widerstands gegen Obrigkeitshörigkeit

Micha

Geschrieben

Man sollte die Auswüchse der Ämter nicht so lapidar abtun. Ich kenne zwei Fälle wo Personen an Krebs erkrankt sind und durch Denunzierung die Ämter davon Wind bekommen haben. Da bei Krebserkrankungen inbesondere, wenn eine Chemo angewendet wird, viele Partienten Depressionen bekommen, wollte man die Waffen einziehen um einen evtl Suizid zu verhinden.

Geschrieben

Ich kenne x Leute die durch schlechte Arbeitsbedingungen, Zukunftsängste Finanznöte usw. Depressiv geworden sind /waren. Da bedarf es keiner Grunderkrankung wie Krebs um Depressiv zu werden daher finde ich da eine Kausalität herzustellen für Kranke und Behinderte Menschen unverschämt.

Da müßte dann im Fragebogen der Behörde noch stehen :Sind sie mit ihren derzeitigen Lebensumständen zufrieden. :peinlich:

Solange ich eine Erkrankung habe die anderen nicht schadet, geht das eine Behörde einen feuchten Kehricht an.

Für behinderte Menschen die z.B einem Beruf nachgehen und normal im Öffentlichen Leben integriert sind finde ich so eine Fragestellung schon diskriminierend.

Das man schon durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung und regelmäßige Teilnahme über ein Jahr fähig ist zu schiessen steht doch schon vor WBK Antrag fest.

Hier etwas was mich schon seit Jahren ärgert:

Auf dem Einreiseformular in die USA gibt es auch eine Frage die in etwa so lautet:

Sind sie Mitglied einer Terroristischen Organisation, Rechtskräftig Verurteilt, konsumieren sie Drogen sind sie Schwerbehindert?

Da werden Behinderte Menschen mit Terroristen Verbrechern und Drogenkonsumenten in einem Atemzug genannt, auf Beschwerde hin bekommt man die Antwort, mit Nein ankreuzen = Einreise in die USA ok. Mit JA beantwortet keine Einreise. Nicht beantwortet - keine Enreise in die USA, so einfach macht man sich das manchmal.

Christo

Geschrieben

Moin

Fragen nach "Beruf","Ehefrau","Gesundheitszustand" etc habe ich bislang nie beantwortet und noch nie Probleme gehabt.

Geschrieben
Nicht beantwortet - keine Enreise in die USA, so einfach macht man sich das manchmal.

Christo

Schon Aufgrund dieser Tatsachen menschenverachtender Diskriminierung von Bürgern würde ich das Land zur

Zeit meiden und da ich ein selbsttsändiger freiheitlich denkender Bürger bin habe ich auch was dagegen mich auf

Teufel komm raus im Intimbereich filzen zu lassen.

Auch in Deutschland man siehts doch der Staat hat immer mehr Angst vor seinen Bürgern.

Abbau von Bürgerrechten,Bespitzlung,Beobachtung und der Ausbau eines Denunziantentums sind an der Tagesordnung!

Für mich überhaupt nicht verwunderlich wenn ein so abgelehnter WBK-Interessent sich dann seine Waffe über illegale

Wege beschafft, warum geht wohl der Staat lieber gegen den legalen Waffenbesitz vor?

Weil er über Ecken herum auch am illegalen verdient auch wenn er das niemals zugeben würde.

Und waffen zB. von H&K wurden auch schon in Terroristen Händen gesehen.

Wie jetzt schon die grundlegensten Bürgerrechte geradezu ausgeschaltet werden kann man bei HartzIV beobachten

immer mehr Bezieher werden kriminalisiert auch das sog. psych.Krankengesetz stammt aus ganz dunklen Zeiten und

sollte dringendst reformiert werden.

Geschrieben
auch das sog. psych.Krankengesetz stammt aus ganz dunklen Zeiten und

sollte dringendst reformiert werden.

hast Du Hoffnungen dann rauszukommen ?

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