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Bielefeld: Widerruf der WBK wg. fehlendem Bedürfnis


Gast

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2006 hat das BVerwG jedoch das Erwerbsstreckungsgebot manifestiert und das hat Einzug in die Waffengesetzgebung 2008 gehalten.

Na ja, Einzug gehalten hat es bereits mit dem WaffG2002. Schon in der damaligen Textfassung bezog man sich bei der gelben WBK auf "Sportschützen nach Absatz 2". Nur weil es zum Erwerbsstreckungsgebot unnötigerweise Diskussionen gab (die Erwerbsmöglichkeiten mit der grünen WBK sind ja für Sportschützen bereits durch die Erforderlichkeit von jeweils vorherigen Erwerbserlaubnissen eingegrenzt), hat man zur Klarstellung noch den Passus "unter Beachtung ..." eingefügt.

Denn tieferen Sinn der 2/6-Regel hab ich allerdings bis heute noch nicht verstanden. Bei allen anderen Bedürfnisgruppen gehts ja auch ohne.

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Damals blieb jedoch unkler, ob dies auch für den erleichterten Erwerb auf gelb galt. Dementsprechend gab es verschiedene Urtele. Abschließend klärte dies 2006 das BVerwG. Die Präzisierung des Abs 4 kam dann 2008 ins WaffG.

greetz

Zu den verschiedenen Bedürfnisgruppen:

Hier wurde mehrfach verpasst, auf eine Gleichgbehandlung zu drängen. Ich erinnere nur an die Altersgrenze für jugendliche Jäger und "Großkaliber".

Da wären Klagen vielversprechend gewesen. Der Zeitpunkt wurde leider verpasst. Ich mache mir große Gedanken im Zusammenhang der Bedürfnisprüfung und der Verwaltungsvorschrift. Meines Wissens sitzt da auch nur das FWR dran. Bei anderen scheint mir das unterzugehen oder die Bedeutung nicht erkannt werden.

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Was vereinsfreie Schützen angeht, so wusste ich gar nicht, dass dies überhaupt möglich ist. Ich habe das Gesetz so verstanden, dass die Mitgliedschaft in einem VEREIN eines anerkannten Schiesssportverbandes zwingend sei...? Hmmm.

Hallo marksman74,

du kannst "vereinsfrei" Sportschütze sein - zumindest der BdMP sowie der BDS bieten hier die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft im Verband(obwohl die ja bei näherer Betrachtung ja auch ein e.V. sind) .

Wie und ob es funktioniert, wenn man komplett ohne Verein/Verband ist und auf komerziellen Ständen trainiert vermag ich allerdings auch nicht zu beantworten.

LG: Steam

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Es gibt sogenannte freie Schützen. Diesen stehen jedoch nicht die gleichen Möglichkeiten wie den organisierten Schützen offen. Eine Einzelmitgliedschaft in einem Landesverband stellt keinen solchen Fall als freien Schützen dar. Dort ist man organisiert und der LV tritt als Verein auf.

greetz

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Hhhmmm, also ich schieße auf einem gewerblichen Stand, der ist definitiv kein e.V., hat aber eine SLG die im BMDP NRW gemeldet ist.

Aber trotzdem werden wir genauso behandelt wie eine normale SLG die ein e.V. ist.

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...du kannst "vereinsfrei" Sportschütze sein - zumindest der BdMP sowie der BDS bieten hier die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft im Verband(obwohl die ja bei näherer Betrachtung ja auch ein e.V. sind) ...

...

Der BDS LV Hessen bescheinigt Einzelmitgliedern kein Bedürfnis...

Gruß

Erik

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mopper

Hhhmmm, also ich schieße auf einem gewerblichen Stand, der ist definitiv kein e.V., hat aber eine SLG die im BMDP NRW gemeldet ist.

Aber trotzdem werden wir genauso behandelt wie eine normale SLG die ein e.V. ist.

Es geht eher um waffenrechtliche Dinge bzgl. §§8 u. 14 WaffG.

erstezw

Der BDS LV Hessen bescheinigt Einzelmitgliedern kein Bedürfnis...

Das steht aber nicht in den Befürwortungsrichtlinien des LV Hessen.

greetz

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Damals blieb jedoch unkler, ob dies auch für den erleichterten Erwerb auf gelb galt. Dementsprechend gab es verschiedene Urtele. Abschließend klärte dies 2006 das BVerwG. Die Präzisierung des Abs 4 kam dann 2008 ins WaffG.

Unklar blieb es nur denjenigen, die den § 14 Abs. 2 WaffG nicht lesen konnten. Da sich die Erwerbsmöglichkeiten von Sportschützen bei der grünen WBK spätestens nach dem Grundkontingent von selbst beschränken, war es eigentlich sogar mehr als logisch, dass 2/6 vor allem für die neue gelbe WBK eingeführt worden ist, die sonst relativ einfach zur "Sammler-WBK" missbraucht werden könnte.

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.....war es eigentlich sogar mehr als logisch, dass 2/6 vor allem für die neue gelbe WBK eingeführt worden ist,

die sonst relativ einfach zur "Sammler-WBK" missbraucht werden könnte.

Innerhalb der kaum begründeten Logik unseres deutschen WaffG ist die Regelung in der Tat logisch und konsequent...

Sonst würden wir am Ende noch die gleichen Anarchie- und Bürgerkriegsverhältnisse bekommen

wie in Österreich und der Schweiz.

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Innerhalb der kaum begründeten Logik unseres deutschen WaffG ist die Regelung in der Tat logisch und konsequent...

Sonst würden wir am Ende noch die gleichen Anarchie- und Bürgerkriegsverhältnisse bekommen

wie in Österreich und der Schweiz.

Die Berge bieten da einen natürlichen Schutz und Kugelfang - sonst hätte schon längst jeder jeden getroffen.

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erstezw

Das steht aber nicht in den Befürwortungsrichtlinien des LV Hessen.

greetz

Wird aber definitiv so gehandhabt. Ich bin "Opfer", der Bundesverband bestätigt, dass es manche LVs so machen. Daher sind wir jetzt an der Gründung einer Gruppe.

Das bietet definitiv Vorteile.

Gruß

Erik

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Als LV sollte das dann auch in seinen eigenen Richtlinien auftauchen. Das ist sonst (höflich ausgedrückt) unsauber gearbeitet. Ein LV als e.V. ist an seine Satzung gebunden und die bestimmen immer noch die Mitglieder.

greetz

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  • 8 Monate später...

Hallo

In Ost-Hessen werden schon seit einiger Zeit

WBK Inhaber, auch diejenigen die schon seit 20 Jahren im Verein sind

angeschrieben.

1. Nachweis der Aufbewahrung. Foto mit Typenschild.

2. Nachweis der Aktivitäten. 18 mal im Jahr.

Gegebenenfalls Verkauf an Berechtigte.

Schiessgladde kann behördlich eingesehen werden.

Unterschrift des Vereines (Vorstand) auf dem Einzelnachweis.

Wenn die 18 mal nicht nachgewiesen werden können wird das ganze zu einem

Problem.

Die Behörde ist aber so kulant, berufliche Gründe, oder Krankheiten zu berücksichtigen.

Für Erwebsanträge beim DSB (WBK) werden ebenfalls der Nachweis der 18 mal und der Besitz

eines Sportausweises verlangt.

Gruß

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