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IGNORED

Bielefeld: Widerruf der WBK wg. fehlendem Bedürfnis


Gast

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Hallo,

mal ehrlich, ich finde es im vernueftigen Rahmen schon angebracht. Da horten manche angeblichen Sportschuetzen unzaehliche Waffen u. brauchen immer noch eine dazu u. dann gehen Sie damit nicht mal wirklich schiessen. Die 12/18x-Regelung finde ich auch nicht gut, aber eine gewisse Ausuebung des Sports finde ich schon als noetig. 12x im Jahr ist schon viel, wenns dann auch jeder so machen soll, da wuerden 4-6x auch ausreichen u. da kann man schon von Sport sprechen. Auch wenns einer in einem Monat durchzieht, dass solls auch gut sein, dann war er jedenfalls dort u. ist seinem Sport nachgegangen. Ich bin auch Skifahrer o. Tennisspieler, wenn ich 4-6x im Jahr das mache. Es muss halt einfach vernueftig geregelt sein, wer, wieviel, wann u. wie. Nur schade, dass diese Regelungen immer von Leuten gemacht werden, die da nicht wirklich den Einblick u. das noetige Feingefuehl haben, da muessten sich die Verbaende mehr stark machen, aber wer solls machen.

Das wuerde auch vielen Schiesstaenden recht kommen, da dann mal wieder mehr Schuetzen schiessen kommen wuerden. Vielleicht koennte aus diesem Grund der ein o. andere Schiesstand bzw. Schiesssportzentrum neu gebaut werden u. der Sport wuerde wieder mehr in die Koepfe der Buerger u. -innen Einzug nehmen.

Meine Meinung, aber wenn ich seh, was da an Schuetzen an einem Schiesstand so da ist, dan kann ich mir nicht vorstellen, dass das alle Sport-Waffenbesitzer in der Gegend sind, die da herumschwirren.

Gruesse Michael (Zeugwart BY)

Kannst du mal bitte in die Schweiz kommen, da gibt es millionen von angeblichen Sportschützen mit millionen von Waffen.

Da muss etwas geschehen, besonders das Mord und Totschlag alltäglich ist durch diese vermeindlichen Sportschützen, jeden Morgen müssen die Putzmanschaften ausrücken um die Strassen von all dem Blut zu säubern.

Ist ja nicht mein Land, aber mit solchen Aussagen schaffen es die Waffenbesitzer sich ganz von alleine ab zu schaffen da braucht est kein ABW.

Was übrigens in Deutschland dringend geregelt werden muss sind diese ganzen Abscheinsautobesitzer die Autos besitzen und damit nicht mal 10'000 Km pro Jahr fahren, so etwas kann man doch nicht dulden.

Joker

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Muß man als Sportschütze wirklich ein Schießbuch führen? Wenn nicht für die Behörde, evtl. für den Verband erstgemeinte Frage*?!

Als unbescholtener, ehrenwerter und zuverlässiger Bürger einfach eine Erklärung abgeben, das man regelmäßig an Schießsport- Veranstaltungen teilnimmt und fertig :rolleyes:

Wenn man zufällig Schießleiter ist oder einen kennt, könnte man auch gleich noch einen Stempel auf den Zettel drücken. So ein Stempel macht in Deutschland immer was her.

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Ist ja nicht mein Land, aber mit solchen Aussagen schaffen es die Waffenbesitzer sich ganz von alleine ab zu schaffen da braucht est kein ABW.

Was übrigens in Deutschland dringend geregelt werden muss sind diese ganzen Abscheinsautobesitzer die Autos besitzen und damit nicht mal 10'000 Km pro Jahr fahren, so etwas kann man doch nicht dulden.

Joker

---Schon verstanden: Du meinst sicher A"n"scheinsautobesitzer-aber was nicht ist, kann ja hier in "D" noch werden. Genau wie in einigen EU-Ländern, wo die Fahrerelaubnisplastikkarte zeitlich befristet gilt.

--Du glücklicher Schweizer!

MfG!

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Muß man als Sportschütze wirklich ein Schießbuch führen? Wenn nicht für die Behörde, evtl. für den Verband erstgemeinte Frage*?!

Wie soll man den sonst das Schießen nachweisen, bleibt doch nur eigenes Schießbuch oder Schießkladde vom Stand.

Eine Bescheinigung vom Verein wird ja nicht akzeptiert. Und wenn wie bei uns kein eigener Schießstand vorhanden ist,

möchte ich nicht auf den auswertigen Ständen ( Vereinsschießstände) die Listen für die letzten 3 Jahre durchstöbern..... und kommerzielle Stände führen sowieso keine Liste.

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Eine Bescheinigung vom Verein wird ja nicht akzeptiert.

Bei uns reicht es aus, unser 1. Vorsitzender hat im Moment jede Menge Schreibkram für die KPB fertigzumachen.

Bei einem Vereinsmitglied (Sportschütze und Jäger) war ein zusätzliches Blatt beigefügt, auf dem auch Waffenart, Kaliber usw. eingetragen werden soll, ggf. auch Nachweise von Wettkämpfen.

Mit besten Grüßen aus OWL

Michael

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Starker Tobak, Respekt wieder eine Steilvorlage in WO geliefert... :icon14: Da stellt sich mir Doch die Frage wer hat den das "Bedürfniss" bestätigt? Wer hat es dann abgesegnet & in eine Erwerbserlaubnis umgewandelt? Mir sind auch Personen bekannt welche ein etwas größeres "Grundkontigent" an Kw haben, die schießen aber in 3 Verbänden bis auf die Ebene "Deutsche"...Neidfaktor????

Er meint: "Dann gehen die nicht einmal wirklich schießen". Wenn Du an Wettkämpfe auf Bundesebene teilnimmst, dann ist mangelndes Training unter 1/Monat wohl eher ausgeschlossen...

(Es sei denn, Du schießt in exotischsten Disziplinen, wo wenig Konkurrenz herrscht - Da ist auch die berühmte "Bundesebene" nicht viel wert - Das muß ich leider auch mal ganz klar sagen. Die stärkste Konkurrenz herrscht in der Schützenklasse des DSB in der Disziplin Luftgewehr Freihand. Wer da auf Bundesebene schießt, vor dem ziehe ich meinen Hut.Je nachdem, wie gut eine Disziplin im jeweiligen Verband frequentiert wird, ist mal einfacher, mal schwieriger auf die Bundesebene vorzustoßen.)

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Update:

Heute Brief der Behörde erhalten.

Kein Anschreiben, nur 4 Anlagen.

1. „Prüfauftrag“

Der Brandenburgische Schützenbund als Mitglied des DSB hat dieses Schreiben an seine Mitglieder rund gesendet. In Bezug auf das Fortbestehen des Bedürfnisses heißt es da:

„ Gem. §4(4)WaffG hat die Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Forstbestehen zu überprüfen. Das Fortbestehen des Bedürfnisses ist durch den Schießsportverband (hier BSB) zu bestätigen.

Im Rahmen der Prüfung des Forstbestehens des Bedürfnisses ist zu prüfen, ob in den zurückliegenden 3 Jahren regelmäßig der Schießsport als Sportschütze, analog der Festlegung Punkt 2.1, betrieben wurde.“

Punkt 2.1 sagt: „regelmäßiges Schießen ist gegeben, wenn mindestens 18maliges Schießen mit Schusswaffen innerhalb 12 Monate nachgewiesen wurde“

Meine Meinung dazu:

- weder der DSB noch der BSB sind für mich maßgebende Institutionen

- es geht im Text um die ersten 3 Jahre nach Ausstellung der WBK, betrifft mich also nicht

- mindestens 18x hat sich der oberste Heerführer des BSB ausgedacht, interessiert mich aber auch nicht. Von 1x pro Monat ist beim BSB nicht die Rede.

Fazit: Anlage 1 für mich nicht zutreffend.

2. Informationsblatt zu Änderungen im Waffenrecht vom November 2008, herausgegeben von der Schützengilde Atlandsberg 1845 e.V. (Anm.: liegt bei Berlin)

„Nach §14(2)WaffG ist für den Antragsteller regelmäßiges Schießen gegeben, wenn mindestens 18maliges Schießen innerhalb dieser 12 Monate nachgewiesen wird.

Zitat des Kommentars zum WaffG zu §14 (S.103): „Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum

wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.““

Meine Meinung dazu:

- Diese Passage zielt auf den Antrag einer Erwerbserlaubnis ab. Ich stelle aber gar keinen Antrag, daher für mich gegenstandslos.

- §14(2)WaffG sagt keinesfalls etwas über die Anzahl aus. Diese Auslegung hat der BSB getroffen.

- Der BSB bringt zu allem Überfluss auch noch eine Trainingdauer und eine Intensität ins Spiel. Alles für die Mitglieder…

- Leider wird verschwiegen auf welches Buch man sich stützt.

- Ganz nebenbei: die Art der Waffe mit der man trainiert hat nichts damit zu tun welche man beantragen möchte. Das nur am Rande

Fazit: Anlage 2 für mich nicht zutreffend.

3. Waffenrechtsänderung 2008, Begriff des „regelmäßigen Schießens“, von Ronald Röhl, SV Hirschlanden 1923 e.V. (Anm.: liegt bei Stuttgart)

„Darunter wird im Allgemeinen Verstanden, dass er mindestens ein- bis zweimal pro Monat, also etwa 18mal pro Jahr, schießt“

Meine Meinung dazu:

- was im Allgemeinen verstanden wird, ist unerheblich

- hier sollen es denn 1 bis 2mal im Monat sein. Also wieder etwas anderes.

- Auch hier wieder: nicht mein Verband, nicht mein Bundesland

Fazit: Anlage 3 für mich nicht zureffend.

4. Einzelne, unbenannte Kopien aus einem Buch oder einer Broschüre. Autor unbekannt.

Es werden die 18x/Jahr oder 1x intensiv /Monat angesprochen.

Abgesehen davon, wird sehr intensiv mit dem Begriff „Sportschütze“ hantiert:

„…dabei betreibt Schießsport nur der, der mit dem Ziel der Teilnahme an Wettbewerben trainiert… dies lässt den Sportschützen von den reinen Waffen- und Schussnarren unterscheiden…

wer zwar Mitglied ist und auch regelmäßig schießt, ohne aber nach bestimmten regeln zu schießen, ist kein Sportschütze

Meine Meinung dazu:

- da unklar ist wer diese Buch geschrieben hat und worauf er sich stützt, ist es für mich vorerst nicht relevant

- die Formulierungen „Waffennarren“ und „Schussnarren“ lassen nicht gerade auf eine fundierte Rechtshilfe schließen.

- Aufgrund des offensichtlichen Hangs meiner Sachbearbeiterin zum DSB bzw. BSB, ist es eher denkbar dass dieses Schreiben von einem „Luftdruck/KK-Verein“ in die Welt gesetzt wurde

um seinen eigenen, aufsässigen Großkaliberjüngern eins auf die Mütze zu geben. Ist ja leider gängige Praxis.

Fazit: Anlage 3 für mich vorerst nicht zutreffend da Quellenangabe aussteht

Gelinde gesagt halte ich in Betracht der Aussage der SB („glaube Sie ich denke mir das aus? Natürlich gibt es eine Grundlage“) das zur Verfügung gestellte Grundlagenmaterial für eine Frechheit.

Der Gesetzgeber ist nicht in der Lage seine eigenen Gesetze so zu formulieren das sie umzusetzen sind, und die Behörde beruft sich deswegen auf Auslegungen von Schützenvereinen aus irgendeinem Wald?

Ein Hinweis an unsere Verbände: vielleicht redet ihr mal miteinander. Nein, der DSB sollte besser NUR zuhören! Sobald aus deren Reihen etwas gesagt wird, wird es nur schlimmer.

Ich werde jetzt einen entsprechenden Brief an meine Behörde aufsetzen….

Fortsetzung folgt

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Herzlichen Glückwunsch,

es passiert genau das was wir vermutet haben....

Aus irgendwoher genommenen 1 x im Monat oder 18 mal im Jahr werden 18 mal.

Der Nächste macht 18 oder 1-2 Mal im Monat draus.

Und der Nächste sitzt schon auf seinem Pöstchen der dann 24 x im Jahr draus macht.

Und der Nächste macht dann je Woche 1 mal draus, max. 3 Wochen Unterbrechung wegen

Krankheit, Urlaub, Weihnachten und Ostern.

So wird aus einer nicht authorisierten Vorlage eine blanke Katastrophe.

Da bleibt tatsächlich nur der Weg des Prozesses um dem Ganzen Einhalt zu bieten.

Weil auch hier reichen wir den kleinen Finger, schon grapscht man nach der Hand und

danach ist der ganze Kerl weg.

So geht es nicht.

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Gelinde gesagt halte ich in Betracht der Aussage der SB („glaube Sie ich denke mir das aus? Natürlich gibt es eine Grundlage“) das zur Verfügung gestellte Grundlagenmaterial für eine Frechheit.

Der Gesetzgeber ist nicht in der Lage seine eigenen Gesetze so zu formulieren das sie umzusetzen sind, und die Behörde beruft sich deswegen auf Auslegungen von Schützenvereinen aus irgendeinem Wald?

Ein Hinweis an unsere Verbände: vielleicht redet ihr mal miteinander. Nein, der DSB sollte besser NUR zuhören! Sobald aus deren Reihen etwas gesagt wird, wird es nur schlimmer.

Fortsetzung folgt

Das ist keine Frechheit, das ist eine Lachnummer oder besser ein Armutszeugniss....ansonsten :icon14:

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Update:

Ein Hinweis an unsere Verbände: vielleicht redet ihr mal miteinander. Nein, der DSB sollte besser NUR zuhören! Sobald aus deren Reihen etwas gesagt wird, wird es nur schlimmer.

Da lob ich mir den Standpunkt des Präsidenten des Sächsischen Schützenbundes, Frank Kupfer MdL (Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft) zum Thema Regelmäßigkeit.

http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/archiv/46_4609.htm

"Ein viel diskutiertes Thema dürfte auch das Thema der Regelmäßigkeit sein. Bei der Regelmäßigkeit steht jetzt die Zahl einmal pro Monat oder 18 mal pro Jahr. Und das ist eine Zahl, die aus meiner Sicht absolut zu hoch ist. Und deswegen meine und unsere Forderung, dass diese Zahl massiv nach unten korrigiert wird. Am besten wäre es natürlich, wenn gar keine Zahl drin steht. Denn wir wissen ja auch, wie die Verwaltung dann arbeitet. Wenn irgendwo eine Zahl drinsteht, dann ist das für die Behörde das Allerheiligste und sie halten auch daran. Aber es wird dabei verkannt, das wir eben nicht nur Leistungssportler haben, sondern das die breite Masse unserer Mitglieder natürlich Freizeitsportler sind. Bei einem Freizeitsportler kann es natürlich auch mal sein, dass arbeitsbedingt auch mal ein halbes Jahr nicht trainiert werden kann. Da kann es auch mal eine junge Frau geben, die schwanger wird und deshalb nicht auf den Schießplatz gehen kann oder sich dann um ihr Kind kümmern muss. Es gibt also verschiedenen Möglichkeiten, wo man eben diese Regelmäßigkeit, wenn es dann so drinstehen sollte, von 18 mal im Jahr nicht erfüllen kann. Das darf kein Grund sein, das Bedürfnis abzuerkennen! Hier gibt’s noch ein hartes Stück Arbeit zu machen. Wir sind dran, wir werden kämpfen."

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@Hallo Mopper,

danke für deine Infos!

Es ist eine absolute Frechheit wie Behörden verschlimmbessern (leider mit Steilvorlage auch meines Verbandes). Ich habe schon vor Jahren gefragt ob mir mein SB dies und das aus seiner VWV kopieren und zuschicken könne.

Antwort: "Das ist nur für die Behörde, das geht Sie gar nichts an!"

SUUUUPER! Dann hat die kleine SB ja gerade offengelegt und damit auch offiziell gemacht, dass es immer noch keine Verwaltungsvorschrift gibt. Also etwas, dass wir schon seit Jahren wissen.

Die wollen uns echt für Doof verkaufen! :teufel_17:

Ich habe derzeit auch ein größeres Anliegen an meine Behörde. Mal sehen was das gibt. Ende nächster Woche weiß ich mehr.

Vielleicht wird das auch noch ein neuer Threat, aber mal sehen.

Ich bin seeehr gespannt auf die Fortsetzung,

Viel Erfolg und viele Grüße,

Earl!

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In diesem Thread...

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...+bed%FCrfnisses

... gibt SB doch sehr genau, an, wie sich der LWB verhalten sollte.

Eigentlich ist das doch alles gar nicht so schwierig. Die Waffenbehörde kann nach § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG das Bedürfnis prüfen. Wie sie das tut, hängt ganz davon ab, von welchen Voraussetzungen der Bedürfnisbestand abhängig ist. Bei verbandsorganisierten Sportschützen geschieht es nach § 14 Abs. 2 WaffG i.V. mit § 15 Abs. 5 WaffG durch Austrittsmeldung des Schützenvereines.

Die paar Prozent andere Fälle (über § 8 WaffG) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Deshalb verstehe ich die Diskussionen hier nicht.

und

Prüfen darf sie, muss sich aber mit dem Verweis auf § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG zufrieden geben und kann sich die Arbeit eigentlich gleich sparen. Der Sportschütze könnte natürlich auch ganz lapidar zurückschreiben: "Mein waffenrechtliches Bedürfnis als Sportschütze besteht nach wie vor bis zu einem Austritt aus dem Schützenverein weiter. Dieser ist mit der Bestimmung des § 15 Abs. 5 WaffV vertraut."

Aber normalerweise hat eine Waffenbehörde für solche Kinkerlitzchen sowieso gar keine Zeit.

Wenn sich die Rechtslage also nicht geändert hat, sollte ein kurzer Verweis auf die Vereinsmitgliedschaft ausreichen und die Forderung nach weiteren Nachweisen ist unzulässig.

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Wenn die von mir mehr fordern, dann lasse ich mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebenn und

drück das meinem Anwalt für Waffenrecht in die Hand!!!

JEDER sollte genau wegen einigen "übereifrigen" Behörden eine rechtsschutzversicherung bzgl. Waffen haben!

Habe Interesse daran welche Versicherung da gut ist.

Gerne auch per PN.

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Ich werde jetzt einen entsprechenden Brief an meine Behörde aufsetzen….

Fortsetzung folgt

:appl:

Hallo Mopper,

Das ist der einzig richtige Weg - Bloß keinen blinden Gehorsam zeigen. Ich hatte "meinen Spass" schon mit dem Bielefelder Ordnungsamt wegen meiner "Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes im nichtgewerblichen Bereich" - das ist aber ein anderes Abend füllendes Thema. :mad1:

Toi Toi Toi!!! Bisher hat es mit dem PP Bielefeld noch keine Probleme geben, meinen Bruder haben sie grade geprüft (erstmalig nach den ersten 3 Jahren) - ohne Probleme. In unserem Verein (Standort Mitten in Bielefeld) hat es solche Schwierigkeiten Bisher nicht gegeben, kannst dich ja mal per PN melden zum Kontaktdatenaustausch oder so.

Ach ja unser Stand = 50m - Raumschießanlage - voll begehbar - bis 7000 Joule - Stahlziele - usw.

Neben an gleich 100m Gewehrbahn. Vielleicht für dich Interessant......

Wir Bielefelder müssen ja zusammen halten!

Grüße

Michael

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Ich werde jetzt einen entsprechenden Brief an meine Behörde aufsetzen….

Fortsetzung folgt

Ich würde eine Beschwerde einreichen. Das ist Willkür. Für deinen Sachbearbeiter gelten nur die Gesetze und Verordnungen von NRW und der BRD.

Würde mich interessieren ob rechtliche Schritte gegen solche Sachbearbeiter möglich sind. Das ganze liegt ihrgend wo zwischen Amtsmißbrauch und Nötigung.

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und

Wenn sich die Rechtslage also nicht geändert hat, sollte ein kurzer Verweis auf die Vereinsmitgliedschaft ausreichen und die Forderung nach weiteren Nachweisen ist unzulässig.

--womit sich der aufschäumende thread auf simple Fakten zurückführen läßt.

Wenn dem Behördenmensch das nicht reicht, ist immer noch der Klageweg offen. Aber: Wer die Musik bestellt, muß sie auch (SELBER!) bezahlen, heißt Klageweg kostet Geld.

Also schrittweise Eins nach dem Anderen- möglicherweise sind behördlich überzogene Forderungen ja OHNE den Klagehammer zurechtzurücken.

MfG!

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Mopper hat da ein ganz besonders sachkundiges Exemplar von SB. Der SB hätte einfach seine Arbeitsanweisung vom Innenministerium zusenden können. Das was er da gemacht hat, sieht nach Internetrecherche und irrelevanten Sekundärquellen aus.

Mit dem Erlass vom IM könnte er die Zahlen für den für den Bedürfnisnachweis ausweisen. Allerdings hat er dann immer noch nichts zum Thema Bedürfnisprüfung und ebenfalls nicht für Fälle der Ausstellung vor 2003 beigebracht.

Das wäre mir schon einen Spass wert.

Aber ich hab ja genug Spaß bei meinem "sachkundigen" SB.

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Der SB hätte einfach seine Arbeitsanweisung vom Innenministerium zusenden können.

Das ist nicht geschehen, und das hat offensichtlich einen Grund.

Man möchte nicht dass dieses Schreiben in Umlauf gerät, weil dort auch ganz klar positive Dinge drin stehen, z.B. das der Vereinsnachweis reicht (nicht Verband, nicht Schießbuch, oder was sonst noch so propagiert wird), oder etwas das bei mehr als 2 KW der Nachweis der Regelmäßigkeit keinesfalls dieselbe Regelmäßigkeit wie bei §4(4) zugrunde gelegt werden kann.

Vielleicht sieht man das Schreiben vom IM in Bielefeld ja nicht als "scharf" genug an...

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