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IGNORED

Sportschützenbescheinigung


helgoland3

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Habe mitbekommen, dass unser Verein, der zum Landesverband NDSB gehört, meiner Schützenschwester Steine in den Weg zu legen versucht. Diese ist gut 2 Jahre im Verein und hat seitdem mit KK-Pistole/Revolvern und GK-Pistolen/Revolvern trainiert - und das 1 x pro Woche, also absolut regelmäßig! Die Sachkundeprüfung hat sie im Herbst bestanden, soweit also alles in Ordnung. Nun möchte sie zwei eigene Kurzwaffen erwerben, eine Pistole .45 ACP und einen Revolver .357 Magnum. Ich habe nunmehr meiner Schützenschwester geholfen, den Antrag auf Erteilung der Sportschützenbescheinigung auszufüllen.

Der Antrag "Sportschützenbescheinigung" richtet sich demnach an den NDSB, nicht an den Verein, wenn ich des Lesens mächtig bin (und das meine ich zu sein....). Aufgabe des Vereins kann es doch nach meiner Auffassung lediglich sein, zu prüfen und mit Unterschrift zu bestätigen, das folgende Kriterien erfüllt sind: Sachkunde ist vorhanden, Antragsteller ist Vereinsmitglied und nimmt seit mindestens 12 Monaten regelmäßig am "Übungsschießen" teil (das Wort "Übungsschießen" steht so in der Sportschützenbescheinigung). "Übungsschießen" bedeutet doch lediglich "Training" und nicht mehr!

Teile des Vereinsvorstandes sind nun der Auffassung, dass sie meiner Schützenschwester die Unterschrift des Vereins verweigern können, da die Antragstellerin bisher an keiner Vereinsmeisterschaft teilgenommen hat. Ich bin der Meinung, dass meine Schützenschwester das auch gar nicht braucht, da es lediglich heißt "hat am Übungsschießen regelmäßig teilgenommen". Habe dem Vereinsvorstand gesagt, dass seine Auffassung falsch ist, da die Teilnahme an Meisterschaften doch nur von Belang ist, wenn der Antragsteller schon zwei Kurzwaffen besitzt und die Dritte usw. beantragt.

Wie ist Eure Auffassung? Was kann man tun, wenn der Vorstand stur bleibt und die Unterschrift auf den an den NDSB gerichteten Antrag verweigert? Meiner Meinung nach kann und darf der Verein das nicht verweigern, da alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind.

Wenn einer etwas ablehnt (sofern Gründe dafür vorliegen), dann kann es doch nur der Landesverband, also in diesem Falle der NDSB! Und nicht schon im Vorwege der Verein, an den der Antrag ja gar nicht gerichtet ist.

Geschrieben

vom rechtlichen her ist die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften nicht erforderlich,

d.h. sie müssten eigentlich das Ding ausfüllen.

kein persönliches Schiessbuch geführt????

dann nachträglich ausfüllen, die Termine vom Verein abstempeln lassen, Fotokopien

machen, beglaubigen lassen und dann an den Verband schicken.

Leider ist es oft so das manche Vereinsoberen immer noch meinen sich alles so

zu recht legen zu müssen wie sie es brauche, zwingen kannst Du die Leute

leider nicht.

Geschrieben

Ob er "darf" ist eine Seite, ob er kann die andere Seite - und wie du siehst, kann/macht er es

Trainingsnachweise dazu und direkt (mit Erklärung) an den NDSB.

An Nachwuchs an Innenmininstern scheint es nicht zu fehlen

Ach ja - Alter?

über 25?

Geschrieben

:eclipsee_gold_cup:

vom rechtlichen her ist die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften nicht erforderlich,

d.h. sie müssten eigentlich das Ding ausfüllen.

kein persönliches Schiessbuch geführt????

dann nachträglich ausfüllen, die Termine vom Verein abstempeln lassen, Fotokopien

machen, beglaubigen lassen und dann an den Verband schicken.

Leider ist es oft so das manche Vereinsoberen immer noch meinen sich alles so

zu recht legen zu müssen wie sie es brauche, zwingen kannst Du die Leute

leider nicht.

Doch! das Schießbuch wird geführt! Alles schön mit Stempeln und Unterschriften des Oberschützenmeisters versehen! Deshalb verstehe ich auch nicht, warum jetzt "quer" geschossen wird.....

Und: das Mindestalter wird schon dopp :eclipsee_gold_cup: elt erfüllt

Geschrieben

Leider darf jeder Verein, nicht nur Schützenvereine, interne satzungs - oder beschlußgeführte Regelungen einführen, die strenger sind als ein Gesetz. Natürlich darf damit nicht gegen geltenden Recht versoßen werden oder jemand diskriminiert werden.

Geschrieben
Doch! das Schießbuch wird geführt! Alles schön mit Stempeln und Unterschriften des Oberschützenmeisters versehen! Deshalb verstehe ich auch nicht, warum jetzt "quer" geschossen wird.....

Versuche es gar nicht erst zu verstehen - ab an den Landesverband und weitersehen - berichte mal, wie es weitergegangen ist.

Geschrieben

Tach,

also ich würd einfach mal beim Landessportleiter, oder wer halt bei euch die Bedürfnisse bearbeitet, anrufen, ihm die Sache erklären und nachfragen wie man vorgehen soll, evtl. bestätigt er auch ein Bedürfnis, weil das Schießbuch gestempelt und unterschrieben ist, was ja als Bestätigung reicht.

So würde ich es versuchen. Desweiteren würde ich mir vom Landesverband etwas schicken lassen, wo z.B. drauf steht was Grundkontingent ist usw..... und eine Teilnahme an Meisterschaften erst ab der 3. KW Gewünscht ist......

Vielleicht hilfts ja!!

Andi

Geschrieben

So etwas zu hören, das tut wirklich weh!

Haben wir nicht schon genügend Probleme, dass der Gesetzgeber es Anfängern immer

schwerer macht, diesen Sport zu beginnen?

Heute ist man doch wirklich dankbar für jedes Mitglied, das ernsthaft

einem Verein beitritt.

Im vorigen Jahr war ich beim Rundenwettkampf in einem Verein,

in dem Anfänger regelmäßig 130 Ringe schießen müssen, damit

sie das Bedürfnis für .22lfB bescheinigt bekommen, und das mit

einer Vereinswaffe!!

Erst nach zwei Jahren können sie eine GK-Waffe beantragen, aber auch nur dann,

wenn es dem Vereinsfürsten gefällt.

Bei uns sind viele dem BDMP beigetreten und haben sich dort ihre Bedürfnisse

bescheinigen lassen.

HugoS

Geschrieben
Deshalb verstehe ich auch nicht, warum jetzt "quer" geschossen wird.....

Warum schießen die Vereinsfürsten quer?

Weil sie es können!

Vielleicht hat Deine "Vereinsschwester" es an der nötigen Unterwürfigkeit fehlen lassen?

Vielleicht hat sie einfach nur "die falsche Nase"?

Auch ich habe damals "im falschen Verein" angefangen, auch ich sollte "erst mal mindestens (!!!) drei (3) Jahre Lupi schießen und dann schaun'mer mal"!

Auf meinen Hinweis auf geltendes Recht wurde mir "Du mußt hier nicht schießen!" gesagt!

Mein Tip: Verein wechseln!

Es gibt etliche Vereine, in denen der Vorstand und die Mitglieder echt in Ordnung sind!

Man muß sich nur die kleine Mühe machen, sie zu finden!

Ach ja... Außerdem würde ich solche Vereine, wie Du ihn beschreibst nicht auch noch durch weitere Mitgliedschaft unterstützen!

Geschrieben
Vielleicht hat Deine "Vereinsschwester" es an der nötigen Unterwürfigkeit fehlen lassen?

Wenn ich das lese, wie mit - sehr gesetztem - Nachwuch umgegangen wird, dreht sich mir der Magen um.

Solche Herren Vorstände, die sich von Gottes Gnaden berufen fühlen, sind größere Feinde des Legalwaffenbesitzes, als es die IANSA je sein kann.

Und so sollten sie auch behandelt werden.

2 Jahre wöchentlich Trainig, ca. 50 Jahre alt - was wollen diese Affen mehr???

Geschrieben

Solch Vorstände sollte man zum Teufel jagen!

Ja, es ist leider so, wir brauchen keine Behörde, die uns das Leben schwer macht, das erledigen wir schon selbst.

Es gibt im Ndsb aber auch vernünftige Vereine. Und ja, frag in Kiel nach wie weiter zu verfahren ist.

Geschrieben
Warum schießen die Vereinsfürsten quer?

Weil sie es können!

Mein Tip: Verein wechseln!

Das muß ergänzend kommentiert werden:

Satz 1: Nicht nur, weil "sie" es können- nein, weil sie es wollen. Das sind die Säcke mit Jodeldiplom: "Hier wird getan, was ICH sage!"

Also Satz 2: 100% ige Zustimmung!

Es gibt genügend andere Verbände/Vereine, die einem Schützen das (Schieß)-leben nicht noch selber schwerer machen, als es bereits gesetzlich ist.

MfG!

Geschrieben
Vielleicht brauchen wir so etwas wie eine "Schwarze Vereinsliste", in der man "auffällige Vereine" nachlesen kann

DAS ist ein sehr guter Vorschlag. Dann aber noch mit einer Namensliste der Vorstände. :heuldoch:

Geschrieben
Wenn ich das lese, wie mit - sehr gesetztem - Nachwuch umgegangen wird, dreht sich mir der Magen um.

Mir auch.

Wenn das schon so beginnt in diesem Verein...

mittelfristig hilft da nur, entweder die Vereinsspitze zu ändern oder diesen "erlesenen" Club zu verlassen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich kann bei solchen Sachen hier auch immer nur mit dem Kopf schütteln und noch einmal einen Satz von weiter oben zitieren "als ob uns der Staat die Sache nciht schon schwer genug macht". Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Vereinswechesl ist mit Sicherheit eine Überlegung wert. Denn wenn es solche Vorstände im Verein gibt, sind die nächsten Konflikte meistens schon vorprogrammiert (Weil die gute Dame eben dann doch noch einmal eine dritte KW in .22lfb haben will und daaaaan ists ja über dem Grundkontingent usw.) Bei Licht betrachtet ist das aktuell aber keine Lösung, da ein Vereinswechsel oder gar Verbandswechsel in der Regel wieder eine neue Frist von 1 Jahr bis zur Ausstellung einer Sportschützenbescheinigung bedeuten würde. Daher würde ich in jedem Falle zweigleisig fahren. Auf der einen Seite nach einem alternativen Verein ausschau halten und ggf. dort auch schon mal trainieren oder ggf. auch eintreten. Auf der anderen Seite im Vorgehen gegenüber dem Vorstand eine Schippe nachlegen. Einfach mal den Antrag an den Vorstand stellen und die Reaktion abwarten. Bei Nichbeantwortung oder Ablehnung (schriftliche Begründung verlangen) dann damit zum Landesverband.

Je nachdem, wie gut der Draht zum Landessportleiter ist, würde ich diesen ggf. auch noch einmal vorab ansprechen. Oftmals hilft auch ein wenig Druck von oben.

Sehr gut ist es, und in diesem Falle sehr hilfreich, ein perfekt geführtes Schießbuch zu haben. Das lohnt sich im eigenen Interesse immer!!!!

Allerdings stellt sich mir dann doch die Frage, warum nicht einmal an einer Vereinsmeisterschaft teilgenommen wurde. Für den hier diskutierten Vorgang der Sportschützenbescheinigung ist das sicherlich rechtlich zunächst kein Thema, jedoch verlangen die Behörden bei einer Bedürfnisprüfung in der Regel die ominösen 18 Übungsschießen, sowie eine Teilnahme an Wettkämpfen. Spätestens dann wird eine solche Teilnahme (VM/KM/LM) vermutlich durch die Schützin nachzuweisen sein, selbst wenn sie sich noch im Grundkontingent bewegt.

Gruß

Frank

Geschrieben
... jedoch verlangen die Behörden bei einer Bedürfnisprüfung in der Regel die ominösen 18 Übungsschießen, sowie eine Teilnahme an Wettkämpfen. Spätestens dann wird eine solche Teilnahme (VM/KM/LM) vermutlich durch die Schützin nachzuweisen sein, selbst wenn sie sich noch im Grundkontingent bewegt.

Das hätte die ein oder andere Behörde vielleicht gerne. Rechtens ist es aber nicht. Um ein einmal vorhandenes Bedürfnis als Sportschütze weiterhin aufrecht zu erhalten, braucht man keine Teilnahme an Wettkämpfen. Alles andere ist schlicht nicht wahr.

Der Nachweis von regelmäßiger Wettkampfteilnahme wird vom Gesetzgeber nur bei neuen Bedürfnissen oberhalb des Grundkontingents verlangt. Das ist auch sehr schön im § 14 Abs. 3 WaffG nachzulesen.

Geschrieben

Vereine sind vollkommmen selbstständige "Unternehmen".

Sie können sich an Verbände anschließen, müssen es nicht.

Vereine sind eben kleine Firmen, meist Steuerbefreit (gemeinnützig).

Wenn diese Vereine ihre Regularien erstellen kann kein Verband da reinreden.

Genauso ist es mit den Verbänden, wenn diese andere Verbandsausbildungen nicht anerkennen wollen, dann müssen sie es nicht. (klare Aussage des BVA)

Was spricht also dagegen, sich VORHER zu erkundigen welche Vorgaben es gibt um eigene Waffen zu beantragen.

Wenn es nicht passt oder zu restrektiv ist, NICHT eintreten.

Jeder hat die freie Vereinswahl/Verbandswahl.

Drum prüfe wer sich ewig binde!!

Geschrieben

Mein Lieblingssprichwort kommt aus dem Lateinischen: "Auch die andere Seite möge gehört werden".

Manchmal wird das auch ein bisschen weiter ausgeführt: "Es gibt kein größeres Unrecht, als auch die andere Seite anzuhören!" In diesem Forum gabe es schon üble Dinge über einige Büchsenmacher zu lesen. Als sie sich dann selber zu Wort meldeten, sah das dann auf einmal ganz anders aus. Bei uns war es früher so, dass ein neues, normales Mitglied bei 15 Schuss Präzision mindestens 130 Ringe mit der Vereinswaffe schießen musste, damit der Vorstand ein Bedürfnis bescheinigte.

Heute haben doch viele Vereine sinkende Mitgliederzahlen und für neue Mitglieder wird der rote Teppich ausgerollt.

Ich sach mal: "Wenn sich ein Vereinsvorstand so benimmt, wird er wohl seine Gründe haben."

Hugo

Geschrieben
Vereine sind vollkommmen selbstständige "Unternehmen".

[...]

Wenn diese Vereine ihre Regularien erstellen kann kein Verband da reinreden.

Das stimmt, aber der Verband kann solche Vereine ausschließen, wenn deren eigene Regularien den Regularien des Verbandes widersprechen. Und das hat in der Regel für den einzelnen Verein weitreichende Folgen. Vor allem wenn einem Schützenverein dadurch die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband (Bedürfnisnachweise, Anerkennung der Mitglieder als Sportschützen usw.) verlorenzugehen droht.

Also sind die selbstständigen Vereine doch nicht so ganz unabhängig.

Gruß

Frank

Geschrieben
Ich sach mal: "Wenn sich ein Vereinsvorstand so benimmt, wird er wohl seine Gründe haben."

Hugo

...nur sollte er auch das Recht dazu haben :mad:

mir passt es auch nicht, dass sich ein Fahranfänger ein Auto >50 PS kauft <_<

Geschrieben

Die meisten Konflikte beruhen doch auf Vereinsfürstentum ("Ich, der Vorsitzende, Dein Gott......"), Vorstandsmeierei ("Deine Nase, fehlende Uniform paßt uns nicht ........ ectr.) und Unkenntnis ("Wir haben gehört, das Du Voraussetzung X erfüllen mußt").

Kennt einer schriftlich formulierte Regularien zur Bescheinigung auf Vereinsebene ?

Abzuwarten wäre, ob diese einer Klage auf Nichtigkeit standhalten würden. Die Entscheidung könnte Nebeneffekt eines Antrags nach § 888 ZPO sein.

Ich will hier nicht den Ausnahmefall "Du kriegst von mir keine Unterschrift wegen ernsthafter Bedenken zu Deiner Person, verklag mich, tritt aus, mach sonstwas" verteufeln. Die Bredouille manches Vorsitzenden ist verständlich, aber bitte: Klare Ansage, klare Kante.

Alles andere regelt sich durch vernünftig miteinander reden. Wenn das Gefühl der Zweiklassen-Gesellschaft aufkommt (WBK-Inhaber vs. -anwärter), hat der Vorstand ein Verständigungdefizit.

sailfan

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