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IGNORED

Kauf nach Voreintrag


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

Mattes

Geschrieben

In der "grünen" steht zum Beispiel in Spalte 4:

"Berechtigt zum Erwerb bis zum" und dann das Datum, bis zu dem der Voreintrag gültig ist.

Geschrieben
Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

Mattes

Hallo, du hast 1 Jahr ab Voreintrag Zeit, Dir die passende Waffe zu suchen.

Gruß

fichtl

Geschrieben

Hallo Mattes.

Das Datum des Ablaufs deines Voreintrags sollte in deiner WBK drin stehen.

(Berechtigt zum Erwerb bis zum......)

Danach kann (nicht muss) es noch , bei einem berechtigtem Grund, von deinem Sachbearbeiter verlängert werden.

MfG Bratensaft

Geschrieben
Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

Mattes

365 Tage, nach einem Jahr läuft der Voreintrag ab.

Gruß

Erik

Geschrieben
Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

Mattes

Normalerweise sagt es der SB.

Mit dem Voreintrag hat man 1 Jahr Zeit zum Kauf.

Geschrieben
Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

Mattes

Normalerweise sagt das der SB.

Mit dem Voreintrag hat man ein Jahr Zeit mit dem Kauf.

Geschrieben
Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

12 Monate, das Datum sollte aber auch in der WBK stehen bis wann der Eintrag gilt...

Geschrieben
Meine Frage nach erteiltem Bedürfnis und Voreintrag in WBK.

Wieviel Zeit kann ich mir nehmen, um nach einer geeigneten Waffe zu suchen?

Mattes

1 Jahr bis zum Erwerb.

365 Tage bzw. im Schaltjahr 366.

Geschrieben

Nachdem nun gefühlte 20x die richtige Antwort gegeben wurde, möchte ich mich dem auch noch anschließen.

Also ich denke so 1 Jahr oder 12 Monate oder 365 Tage.

Übrigens zu finden in der Grünen, beim Voreintrag in Spalte 4 . :00000733: ist das denn ???

Geschrieben

Wenn der SB den Eintrag macht, dann nimmt er das tagesaktuelle Datum seines Handelns, erhöht die Jahreszahl um 1 und addiert einen Tag hinzu. Denn der laufende Tag, an dem die Eintragung vorgenommen wird, soll nicht zum Schaden des Kunden abgerechnet werden. Allerding verkürzen die Handlungsfrist möglicherweise logistische Effekte, wie der Postweg.

Wenn ich also gestern einen Voreintrag erhalten hätte, dann wäre er bis zum 05.02.2012 gültig. allerdings hätte ich meine WBK erst am Dienstag wieder, insofern hätte ich nur noch 362 Tage bis der Voreintrag nicht mehr gültig wäre. Das wird dann zusätzlich verkürzt, da afaik der 05.Februar 2012 ein Sonntag ist, an dem ich einen Erwerb im Ladengeschäft nur selten tätigen kann, somit verbleiben vom 1 Jahr praktisch nur 99% des Zeitraums.

:00000733:

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