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IGNORED

Luftgewehr ohne F gekauft--


wwalther

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein Bekannter hat am Samstag ein Luftgewehr auf dem Flomarkt, welches laut Besitzer vor 1970 gebaut wurde und mit einem neuen Schaft ausgerüstet wurde, gekauft.

Heute habe ich ein wenig nachforschung betrieben (da er kein Internet hat) und es stellte sich dabei heraus, dass das LG nicht vor 1970 sonder ca. 2006 gebaut wurde.

Das LG hat kein F Zeichen und hat mächtig viel Druck!

Reicht es aus waffenrechtlicher hinsicht aus, die Feder rauszubauen und das LG ohne Feder in den Tresor zu stellen?

Oder ist es auch ein Strafbestand, wenn er dieses LG ohne F und ohne Feder besitzt?

Er ist Inhaber einer grünen WBK-- lässt sich evt. diese eintragen?

Antwort wäre nett!

Geschrieben

Anders als bei den gasern die ohne PTB WBK pflichtig sind trifft das für Lufgewehre und deren Altbestände nicht zu.

Wie zB. die ganzen DDR Luftgewehre die kein F Zeichen haben und in einigen Fällen wohl auch die 7,5J Grenze

überschreiten dürften.

Offenbar wollte sich auch der Gesetzgeber mit Millionen (oder zumindest hunderttausenden) von Luftgewehrbesitzern so kurz nach der Wende in der ehm.DDR vermiesen, wenn die Waffen dann WBK pflichtig geworden wären.

Sollte es nach 2006 gebaut worden sein, sieht es durchaus wieder anders aus, natürlich könnte man die Feder durch eine

schwächere ersetzen (lassen) nur woher weist du das es überhaupt über 7,5J liegt?

Viel Druck... ist nicht aussagefähig du müstest es mit einem Gerät nachmessen event.beim Büchsenmacher wenn man

selbst keins hat, wer zB. bisher nur CO2 Pistole geschossen hat wird natürlich einen "Knicker" mehr Druck zubilligen

den er auch hat kommt die CO2 nur auf 100m/s so sinds zB. beim Weihrauch HW77 oder HW35 bereits 175m/s in

der deutschen Ausführung.

Momentan bieten auf egun Händler stärkere Federn an, Vorsicht dadurch kann die m/s gesteigert werden die Waffe

würde (offiziell) WBK pflichtig werden.

Es dürfte aber bestimmt wiederum kein Problem darstellen über den Hersteller oder Büchsenmacher eine schwächere

Originalfeder als Ersazteil nachzubestellen.

Zumindest bei den Weihrauch und Diana Markendruckluftwaffen.

Geschrieben
Anders als bei den gasern die ohne PTB WBK pflichtig sind trifft das für Lufgewehre und deren Altbestände nicht zu.

@John Kahn:

Quelle ??? Es gibt meines Wissens doch nur die Ausnahme von der Erlaubnispflicht aus Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, Punkt 1.1.... Sowie 1.2

Und der TE sagt doch ausdrücklich: Made in 2006 und zwar nicht in GDR...

Meine Meinung:

Den "Fund" der Behörde melden. Vorher den Anwalt anrufen.

Der Kumpel ist ohne Erlaubnis im Besitz einer Schusswaffe... mächtig heißes Fahrwasser. Grundsätzlich besteht Eintragungspflicht. Glück auf!

Geschrieben

danke für die Antworten.

Aber wie sieht der Besitz aus, wenn die Feder oder der Lauf demontiert wurde--- also das LG nicht schussfähig ist

Laut Hersteller hat dieses LG eine Geschossgeschwindigkeit von 305m/sek 1000fps

Geschrieben
Der Kumpel ist ohne Erlaubnis im Besitz einer Schusswaffe... mächtig heißes Fahrwasser. Grundsätzlich besteht Eintragungspflicht. Glück auf!

Nur die Ruhe und pragmatisch bleiben.

So schnell steht ja erstmal keine Hausdurchsuchung an.

Feder ausbauen, die Teile wie gekauft, nämlich getrennt aufbewahren und im kühlen Fahrwasser überlegen,

wie man das Ensenble wieder legal zu einem Ganzen fügt.

Z.B. mit Hilfe eines Büchsers. (Die Kosten lasse ich jetzt mal außer 8).

Gruß

Uli

Edit meint:

da war der wwalther schneller.

Bleibe aber dennoch bei meiner Auffassung.

Geschrieben
danke für die Antworten.

Aber wie sieht der Besitz aus, wenn die Feder oder der Lauf demontiert wurde--- also das LG nicht schussfähig ist

Du weißt doch, die Nummer mit der Gleichstellung wesentlicher Teile...

Wenn ich ja jetzt völlig unverfroren und gleichgültig wäre, könnte man natürlich sagen: Sägen, Schaufeln, Schnauze halten. Der Tip kommt bestimmt noch. Aber wir sagen hier, wie's richtig geht, insofern: Großes Kino dieser Flohmarkt, Film mit der Behörde voll abfahren, kann ja mal was Dummes passieren, aber besser ist es, dann auch richtig Gas zu geben.

Ich vermute, die Behörde wird sich einen Griemeln und es bleibt nix zurück. Der Kauf war natürlich rausgeschmissenes Geld mit kostenloser Extraportion Ärger.

Geschrieben
Aber wie sieht der Besitz aus, wenn die Feder oder der Lauf demontiert wurde--- also das LG nicht schussfähig ist

Vollkommen gleichgültig! Wesentliche Teile stehen immer noch den Schusswaffen gleich für die sie bestimmt sind. Siehe Anlage zum WaffG.

Ansonsten würden einfach alle ihre illegalen Waffen zerlegen. Und schon wären es keine mehr... :021:

Geschrieben
Du weißt doch, die Nummer mit der Gleichstellung wesentlicher Teile...

Wenn ich ja jetzt völlig unverfroren und gleichgültig wäre, könnte man natürlich sagen: Sägen, Schaufeln, Schnauze halten. Der Tip kommt bestimmt noch. Aber wir sagen hier, wie's richtig geht, insofern: Großes Kino dieser Flohmarkt, Film mit der Behörde voll abfahren, kann ja mal was Dummes passieren, aber besser ist es, dann auch richtig Gas zu geben.

Ich vermute, die Behörde wird sich einen Griemeln und es bleibt nix zurück. Der Kauf war natürlich rausgeschmissenes Geld mit kostenloser Extraportion Ärger.

Hach ist aber auch schlimm das man hier vor allem solche Angst hat, vor kurzem kam ein Bericht über Autofahrer weit

über 70ig und 80ig die meisten denken nicht im Traum daran die Fleppen abzugeben obwohl sie selbst kaum noch

in der Lage sind korrekt Auto zu fahren und geben das vor laufender kamera auch noch zu.

Hier bestehen mehr Gefahren für die Gesellschaft als durch solche Luftpüster die meisten Länder haben keine

oder kaum Beschränkungen was die Energie angeht, seltsamerweise hört man dort nichts das mit den Dingern

laufend jemand erschossen wird und echte Kriminelle greifen lieber gleich zur echten AK47.

Gast Einzellader
Geschrieben

Wenn Beiträge schon mit „Ein Bekannter hat...“ anfangen, rollen sich bei mir immer die Zehennägel hoch. Zu Recht, wenn man den Beitrag zu Ende liest.

Sorry, aber wie selten dämlich kann man als WBK-Inhaber eigentlich sein, ein Luftgewehr ohne F-Zeichen zu erwerben, ohne sich über das Baujahr bewußt zu sein?

Wenn er auf dem Weg nachhause in eine Polizeikontrolle geraten wäre, hätte er jetzt schon ein riesen Problem an der Backe.

Am besten Flex nehmen, zersägen und entsorgen.

Geschrieben
Hach ist aber auch schlimm das man hier vor allem solche Angst hat,

Quark.

Ich hab' ja nicht mal vor Dir Angst, obwohl Du Waffen besitzt.

In dieser Ecke gibbet nur "korrekte Antworten", nach Gesetz, Logik und Realismus sind fehl am Platz beim Nachdenken über's (W)affen-Recht . Also Gehirn an Garderobe abgeben und sturheil dem Text folgen. Macht man noch genügend Fehler.

Am besten Flex nehmen, zersägen und entsorgen.

Als hätte ich es irgendwie geahnt...

Geschrieben
Am besten Flex nehmen, zersägen und entsorgen.

Nicht jeder Waffenbesitzer kann sich mit derartigen etwas brachialen Methoden anfreunden.

Da wäre mir der hier von einem andern Usern (vergr..) vorgeschlagene Weg sympathischer.

Oder es einfach in die Babyklappe legen dann sollen sich andere am "Waffenmord" die Finger schmutzig machen. <_<

Geschrieben
Vollkommen gleichgültig! Wesentliche Teile stehen immer noch den Schusswaffen gleich für die sie bestimmt sind. Siehe Anlage zum WaffG.

Ansonsten würden einfach alle ihre illegalen Waffen zerlegen. Und schon wären es keine mehr... :021:

Nönönönö,

bei Luftdruckwaffen gibt's das nicht.

Starke Federn darf man problemlos erwerben und neben das LG legen.

Nur einbauen darf man sie nicht.

Da ist etwas anderes als bei den üblichen Handfeuerwaffen.

Bei letzteren sind etliche Teile ja an sich erlaubnispflichtig. Bei Luftdruckwaffen nicht.

Gruß

Uli

PS

HHH, bei den Beiträgen mit: "...ein Bekannter ...." fang ich auch immer an innerlich zu griemeln.

Geschrieben

Vollkommen gleichgültig! Wesentliche Teile stehen immer noch den Schusswaffen gleich für die sie bestimmt sind. Siehe Anlage zum WaffG.

Ansonsten würden einfach alle ihre illegalen Waffen zerlegen. Und schon wären es keine mehr... :021:

Nönönönö,

bei Luftdruckwaffen gibt's das nicht.

Ah ja. Und natürlich ist so ein unbedeutender Lauf kein wesentliches Teil einer Schusswaffe... :00000733: :00000733: :00000733:

Welches der Worte aus Anlage 1 ist denn so unverständlich, dass man auf so einen Unfug kommen kann?

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann...

[Das heißt nichts anderes, dass zwar wesentliche Teile für freie Waffen erlaubnisfrei zu erwerben sind sind, aber natürlich der Lauf einer erlaubnispflichtigen Druckluftwaffe selbst auch ein WBK-pflichtiges Teil darstellt.]

Sorry, auf dem Niveau der Sachkunde brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich bin hier wieder weg und antworte dann nur noch gegen Honorar! :gutidee:

Geschrieben

:00000733:

""""Sorry, auf dem Niveau der Sachkunde brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich bin hier wieder weg und antworte dann nur noch gegen Honorar! """"

Hast Recht :rolleyes:

Geschrieben
Bei letzteren sind etliche Teile ja an sich erlaubnispflichtig. Bei Luftdruckwaffen nicht.

Da liegt der Denkfehler.

Es gibt WESENTLICHE TEILE

und ERLAUBNISPFLICHTIGE SCHUSSWAFFEN

Die wesentlichen Teile werden genauso behandelt wie die Schusswaffen. Und eine Luftdruckwaffe Schusswaffe mit Kalt-Gas-Antrieb ist nur genau dann für Besitz und Erwerb erlaubnisfrei, wenn Sie:

- Vor 1970 HERGESTELLT wurde

- Im Staatsgebiet der Deitschen Dömokrotschen Repüblik war.

- Das F-im-Fünfeck hat

Ich verdiene damit nicht meine Brötchen, zum Ausgleich hab' ich nicht soviel Ahnung.

Geschrieben

Naja, mit der Baujahr-Feststellung ist das so eine Sache. Z.B. bei Weihrauch sind die Seriennummern nicht chronologisch fortlaufend vergeben, da bestimmte Modelle eigene Nummernbereiche haben. Bei Diana sind Monat und Jahr ab einem bestimmten Zeitpunkt im Systemzylinder eingeprägt.

Wenn das LG wirklich von 2006 ist, müßte es heimlich die Grenze überquert haben, noch in einer WBK stehen oder als gestohlen/verloren registriert sein.

Die Exportfeder ist zwar frei zu kaufen. Daraus läßt sich aber nicht schließen, das Zerlegung erlaubnisbefreiend wirkt. Ein F im Fünfeck fliegt dadurch nämlich nicht herbei.

Es gibt Knicker, bei denen sich das "F" auf dem Laufansatz befindet. Wenn dann ein identischer Lauf vom Ersatzteilmarkt eingebaut wird, droht trotzdem böser Ärger wegen fehlender Kennzeichnung.

sailfan

Gast Einzellader
Geschrieben
Als hätte ich es irgendwie geahnt...

Na ja, zugegeben vielleicht nicht die beste Idee.

Eine erfolgreiche Legalisierung ist natürlich der Optimalfall.

Deren Versuch kann aber auch nach hinten losgehen. Man weiß ja nicht, ob der SB von der Sorte ist,

die am liebsten ganze Landkreise WBK-frei machen wollen. Die Ehrlichen sind leider oft die Dummen...

Heute reichen leider schon vermeintliche Lappalien, um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

Was wegen einer dämlichen Luftpumpe an Strafe droht, kann man hier im Thread nachlesen.

Am besten hält man sich an die Spielregeln, dann gerät man erst gar nicht in solche Situationen und hat auch keinen Stress.

Mir wäre es die Sache nicht wert, wenn ich all das Geld und all die Zeit betrachte, die ich bislang in das Hobby investiert habe.

Letzten Endes muss das natürlich jeder mit sich selbst ausmachen.

Geschrieben

danke für die Antworten.. hatte schon so etwas geahnt.

Habe eben mit meinem bekannten telefoniert und er wird schaun ob er beim nächsten Flomarkt den Verkäufer ausfindig machen kann, um das Gewehr zurück zugeben.

Ich hatte selbst vor 3 jahren ein Weihrauch 35 "ohne F" auf einem Flomarkt für 35 Euronen erworben.

Klar geht man davon aus, das es vor 1970 hergestellt ist... man trägt ja auch nicht auf Verdacht hin, man könnte ein LG kaufen, alle Seriennummern mit Datumsvermerken mit sich herum.

Meins lag sehr knapp unter 1970-- um genau zu sein 9/69

Hätte aber auch 1/70 sein können oder etwas später!

Die Weihrauch 35 und 50 sind wohl die stärksten LG ihrer Zeit gewesen..jedenfalls in Deutschland.

Ein ehm. Bekannter (leider vor 1 jahr verstorben) hatte ein LG cal. 5.5 aus Kanada von 1968 welches auf 272m/s und 34Joule kam (Messung bei einem Büchsenmacher). Er hat knapp ein jahr gebraucht, bis er Infos über dieses LG hatte. Sprich Seriennummer=Baujahr!

Er hatte es bei einer Wohnungsauflösung erstanden. Und dort musste er sich auf die Aussage des Verkäufers verlassen, das dieses Gewehr 69 aus Kanada mitgebracht worden sei.

War ein Hammer Teil... aus 50m hat das 5,5mm Diabolo ein Einmachglas kompl. sauber durchschlagen.

Wenn ich nur wüsste wie das Teil hiess... würde mir sofort solch eines zulegen ;)

Geschrieben
Hallo,

ein Bekannter hat am Samstag ein Luftgewehr auf dem Flomarkt ( ... ), gekauft.

Diesen Teil würde ich bei einem behördlichen Schriftwechsel besonders hervorheben,

um straffrei zu bleiben...

Ohh, grün ist leider alle...

Geschrieben
Wenn Beiträge schon mit „Ein Bekannter hat..." anfangen, rollen sich bei mir immer die Zehennägel hoch. Zu Recht, wenn man den Beitrag zu Ende liest.

Genau diesen Gedanke hatte ich auch: Ein Bekannter hat auf einem Flohmarkt....... gekauft.

Flohmarkt und Schusswaffe im Sinne des Gesetzes. :icon13:

§35 Abs. 3 Waffengesetz lesen wo man was (ver)kaufen darf oder nicht!!!!

Könnte für den Händler und den legalen Waffenbesitzer ein teurer Spass werden.

Gruß

Hans

Geschrieben
Hallo,

ein Bekannter hat ...

Sag deinem Bekannten einen schönen Gruß,

er braucht sich wenig Sorgen zu machen falls hier mal eine Behörde reinschauen sollte,

weil ja hier nur deine Zugangsdaten und deine Benutzerkennunung gespeichert werden.

Habe eben mit meinem bekannten telefoniert und er wird schaun ob er beim nächsten Flomarkt den Verkäufer ausfindig machen kann, um das Gewehr zurück zugeben.

Das ist jetzt eine richtig gute Idee,

-erwerben einer scheinbar illegalen Waffe (vom §35.3 mal abgesehen)

-feststellung, das die Waffe aus 2006 ist und kein "F im Fünfeck"-Kennzeichen aufweist.

-überlassung der jetzt nicht scheinbar sondern sicher illegalen waffe an einen unberechtigen (Flohmarkt-Verkäufer)

Wenn dein Bekannter das schon entgegen jeder Vernunft machen will, dann wäre ihm zu empfehlen sich vorher noch Gedanken über das "Führen" der Waffe zu machen.

Wobei das eigentlich in Tateinheit mit dem Überlassen an einen Unberechtigten schon egal ist, seine WBK ist er dann so und so los.

Nachzulesen im WaffG beispielsweise im § 52.

Du hast ja bereits seit 2005 eine WBK, wie Du HIER schreibst, damit ist das ja nichts so neues für dich.

Geschrieben

so, das Problem hat sich von selbst gelöst. LG hat ein F Zeichen!

Nur lag der Spannbügel dadrüber, sodas man es nur bei gespannten Hebel sehen konnte. Wurde wohl als F Version und WBK Pflichtige vertrieben.

Ob nun die original Feder verbaut ist oder nicht, kann ich nicht sagen... ist auch nicht mein Bier!

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