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IGNORED

Was denn nun alles?


maddi

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Jetzt bei anderen Händlern nachgefragt, und die hatten kein Problem auf Jagdschein 357er und 9mm Para zuverkaufen.

:o

Die sollten wissen, daß sie das nicht dürfen!

Ob eine Patrone Lang- oder Kurzwaffenmunition ist entscheidet nicht die Verwendbarkeit in einer Kurz- oder Langwaffe, sondern ob sie in der Liste für Lang- oder Kurzwaffenmunition steht.

Denn die gibt es sehr wohl! Und die .357 steht genauso wie die 9mm auf der Kurzwaffen-Patronen-Liste.

Die Abgabe dieser Munition an einen Jäger ohne MES für diese Kaliber ist verboten. Auch der Jäger macht sich strafbar, da er illegal Munition erwirbt.

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Aber wo finde ich diese Liste?

Kettner sagt ja sogar das so eine liste nicht gibt.

Und wenn du den Link mal ansiehst, http://www.kitzingen.de/m_15088 , da steht ja wieder das der Jagdschein reicht.

Die Verwirrung wird immer größer.

Nach dieser konkreten Liste habe ich ja auch schon 20mal gefragt, aber das scheint ein größeres Problem darzustellen.

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Eigentlich sollten die vom Landratsamt Kitzingen es wissen.

Hab in letzten Tagen viel gegoogelt und hab keinen Gesetzestext gefunden wo die Kaliber angeben sind, außer den Link http://www.kitzingen.de/m_15088

Eine Liste für Kurzwaffenmunition hatte ich gefunden, aber , da stand auch 22lfb. (lang für Büchse) drin.

Für Langwaffen hatten die aber keine Liste. :confused: :confused: :confused: :confused:

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Nach dieser konkreten Liste habe ich ja auch schon 20mal gefragt, aber das scheint ein größeres Problem darzustellen.

HwaffMunMtBek 2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2000, Nr. 38a.

Der geneigte Leser des Waffenrechts findet den Verweis darauf beispielsweise in § 1 BeschussV (sowie in der Anlage zur BeschussV) und in § 2 BeschussG.

Warum geht Ihr nicht zu Eurer Behörde und lasst Euch diese Quelle geben, die Mitarbeiter dort müssten über sie verfügen und sollten von deren Existenz Kenntnis haben.

Eigentlich werden sie auch für solche Dinge bezahlt.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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HwaffMunMtBek 2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2000, Nr. 38a.

Der geneigte Leser des Waffenrechts findet den Verweis darauf beispielsweise in § 1 BeschussV (sowie in der Anlage zur BeschussV) und in § 2 BeschussG.

Warum geht Ihr nicht zu Eurer Behörde und lasst Euch diese Quelle geben, die Mitarbeiter dort müssten über sie verfügen und sollten von deren Existenz Kenntnis haben.

Eigentlich werden sie auch für solche Dinge bezahlt.

Also ehrlich gesagt haben die bei uns auf dem Amt nicht wirklich Ahnung.

Und laut § 13 (5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Und es gibt defenitiv Langwaffen als 357, 44er oder 9mm Para

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Tu Dir den Gefallen und lies genau diesen Thread von Anfang bis Ende.

Die Zeiten, in denen ich immer alles dopplet und dreifach geschrieben habe, sind nämlich definitiv vorbei.

Es steht darin genau beschrieben, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber mit Munitionserwerb besitzt oder nur Munition für Langwaffen erwerben darf.

Denn wie überall im Waffenrecht kommt es auf die dezidierte bzw. ursprüngliche oder originäre Zweckwidmung an (das ist so ähnlich wie beim Tierabwehrspray, welches grundsätzlich auch bei Menschen funktioniert, aber mit ebensolcher Zweckwidmung eine verbotene Waffe wäre) - und eben nicht auf die Tatsache, ob es vielleicht auch Langwaffen im Kurzwaffenkaliber oder umgekehrt gibt.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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Ich hasse Gesetzestexte.

Aber verstehe ich es jetzt richtig. Wenn ich eine 357er Langwaffe besitze brauche ich kein Munitionserwerb eingetragen haben. Besitze ich aber eine Kurzwaffe gleichen Kalibers brauche ich ihn.

Erst richtig kompliziert wird es dann jawohl noch wenn man sich eine Waffe ausleiht, was ja rechtens ist.

Und jetzt noch eine Frage zum Schluß. Kann ich mir einen Munitionserwerb für KW eintragen lassen die nicht in meiner WBK stehen? Mein Vater hat noch ein recht ansehnliche KW-Sammlung(natürlich auf WBK) wo ich auch mit gelegentlich schieße. Oder reicht seine WBK mit meinem Jagdschein zum Munitionserwerb und Transport.

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Kann ich mir einen Munitionserwerb für KW eintragen lassen die nicht in meiner WBK stehen?

Nein!

Mein Vater hat noch ein recht ansehnliche KW-Sammlung(natürlich auf WBK) wo ich auch mit gelegentlich schieße. Oder reicht seine WBK mit meinem Jagdschein zum Munitionserwerb und Transport.

Dein Jagdschein allein reicht nicht zum Ausleihen von KW und der Munition,

dazu benötigst Du zusätzlich auch eine ( eigene ) WBK; dann aber geht es.

Nur LW und Mun kannst Du auch ohne ( eigene ) WBK leihen.

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Die CIP führt Ihre Maßtafeln, soweit ich weiß sind nationale Listen nur die Umsetzung der Komissionsvorgaben für die Länder, die dort Mitglied sind. Diese Tabellen gab es mal auf der C.I.P. Seite zum D/L.

Es gibt einen eigenen Tabellenteil für Revolver- und Pistolenmunition (Kurzwaffen).

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Irgendwer hier wird doch die Liste haben. Sooo viel kann das doch nicht sein.

Oh doch ... diese Listen sind länger als man glaubt.

Hier kann ich auf das oft belächelte blaue Buch "Wiederladen" von Dynamit Nobel verweisen. Im Anhang sind die gesuchten Listen abgedruckt. Der eigentliche Zweck ist die Übersicht für Patronen- und Patronenlagerabmessungen (Max.- bzw. Min-Maße). Aber sie sind natürlich fein sortiert nach Kurz und Langwaffen und randlos / mit Rand.

Viele Grüße

Schönauer

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Irgendwer hier wird doch die Liste haben. Sooo viel kann das doch nicht sein.

Das Problem ist daß die Listen im Bundesanzeiger im Jahr 2000 veröffentlicht wurde, der elektronische Bundesanzeiger aber erst 2002 eingeführt wurde.

Die CIP ist auch nicht sehr hilfreich, deren Seiten sind seit 2005 "Section en cours de restructuration"... als nicht alle erreichbar. Die Tabellen zum Beispiel kann man dort nicht runterladen.

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  • 9 Jahre später...

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