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gustav750

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Alle Inhalte von gustav750

  1. Ich hasse Gesetzestexte. Aber verstehe ich es jetzt richtig. Wenn ich eine 357er Langwaffe besitze brauche ich kein Munitionserwerb eingetragen haben. Besitze ich aber eine Kurzwaffe gleichen Kalibers brauche ich ihn. Erst richtig kompliziert wird es dann jawohl noch wenn man sich eine Waffe ausleiht, was ja rechtens ist. Und jetzt noch eine Frage zum Schluß. Kann ich mir einen Munitionserwerb für KW eintragen lassen die nicht in meiner WBK stehen? Mein Vater hat noch ein recht ansehnliche KW-Sammlung(natürlich auf WBK) wo ich auch mit gelegentlich schieße. Oder reicht seine WBK mit meinem Jagdschein zum Munitionserwerb und Transport.
  2. Also ehrlich gesagt haben die bei uns auf dem Amt nicht wirklich Ahnung. Und laut § 13 (5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist. Und es gibt defenitiv Langwaffen als 357, 44er oder 9mm Para
  3. Eigentlich sollten die vom Landratsamt Kitzingen es wissen. Hab in letzten Tagen viel gegoogelt und hab keinen Gesetzestext gefunden wo die Kaliber angeben sind, außer den Link http://www.kitzingen.de/m_15088 Eine Liste für Kurzwaffenmunition hatte ich gefunden, aber , da stand auch 22lfb. (lang für Büchse) drin. Für Langwaffen hatten die aber keine Liste. :confused: :confused:
  4. Aber wo finde ich diese Liste? Kettner sagt ja sogar das so eine liste nicht gibt. Und wenn du den Link mal ansiehst, http://www.kitzingen.de/m_15088 , da steht ja wieder das der Jagdschein reicht. Die Verwirrung wird immer größer.
  5. Hab bislang meine Munition immer mit dem Jagdschein erworben, auch 357er und 9mm Para, nie probleme gehabt .Jetzt war ich bei Kettner und wollte 357er kaufen, die er mir nur mit Eintrag in der WBK geben wollte, mit der Begründung es währe Kurzwaffenmunition. Darauf hin hab ich erst mal gegoogelt, und folgenden Beitrag gefunden http://www.kitzingen.de/m_15088 Danach bei der Kettner Zentrale nachgehackt, ob es eine Liste für Kurz-& Langwaffenmunition gibt, und folgende Antwort erhalten "Solch eine Liste gibt es nicht - da der Munitionserwerb immer mit der Legetimation in Verbindung stehen muß." Was soll ein das Sagen ??? :confused: Legetimation ist doch gegeben. Da es auch Langwaffen in 357 und 9mm gibt. Jetzt bei anderen Händlern nachgefragt, und die hatten kein Problem auf Jagdschein 357er und 9mm Para zuverkaufen.
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