Zum Inhalt springen
IGNORED

Scharfe Softairwaffen in Köln? oder: keine Ahnung von Nix!


zielvier

Empfohlene Beiträge

http://www.rundschau-online.de/html/artike...741512016.shtml

Schrecksekunde in der Bezirksvertretung

Von Ulrike Völler, 10.12.10, 21:33h

"Zur Demonstration, wie leicht ein solches „Spielzeug“ mit einer echten Waffe verwechselt werden kann, hatte Dieter Wick, der in der Aktuellen Stunde für die anwesenden Anwohner sprach, kurzerhand eine mitgebracht: „Keine Sorge, ich will Sie nicht bedrohen, ich lege sie hier hin“, beruhigte der Oberstleutnant a.D.... Außerdem, erklärte Wick, „ist es ganz einfach, aus einer Soft-Air-Pistole eine scharfe Waffe zu machen“. :rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Außerdem, erklärte Wick, „ist es ganz einfach, aus einer

Soft-Air-Pistole eine scharfe Waffe zu machen“.

"Dies kommentierte Jürgen Laggies von der Polizei nicht..."

Wenigstens einer hat Sachverstand und ist noch höflich genug,

den Oberstleutnant d.R. nicht öffentlich noch weiter zu blamieren...

PS: Auch Herr Wick dürfte mit seiner "Vorführung" gegen den

§ 42a verstoßen haben, aber naja, seien wir großzügig...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hatte Dieter Wick ... kurzerhand eine mitgebracht...

:rolleyes:

Die Ausnahmen (berechtigtes Interesse) für ein Führverbot gibt es nur für Messer. Siehe § 42a WaffG.

Vielleicht zeigt ja jemand den Kerl an. Für eine gepflegte "Schrecksekunde" hatte die Vorführung dieses "begnadeten Spezialisten" immerhin gesorgt, wie man in dem Artikel nachlesen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:rolleyes:

Die Ausnahmen (berechtigtes Interesse) für ein Führverbot gibt es nur für Messer. Siehe § 42a WaffG.

Vielleicht zeigt ja jemand den Kerl an.

Das wäre die einzig richtige Konsequenz!

Unsereins wäre bei einer solchen Aktion gleich alle Berechtigungen los. Aber so mancher Nicht-Waffenbesitzer scheint es mit den Gesetzen nicht so genau zu nehmen. Und dabei sind die vermeintlichen "Demonstrationszwecke" auch keine Entschuldigung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Vielleicht zeigt ja jemand den Kerl an. Für eine gepflegte "Schrecksekunde" hatte die Vorführung dieses "begnadeten Spezialisten" immerhin gesorgt, wie man in dem Artikel nachlesen kann.

  • Erschrecken als Körperverletzung? :confused:
  • Irreführung als Straftat? :confused:

Ansonsten sehe ich nach § 42a Abs. 2 Ziffern 1.f. WaffG keinen Verdacht auf eine Rechtswidrigkeit. :closedeyes:

Aber falls Du einen Verdacht hast, nur ran an die Tasten => Internetwache NRW

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls überhaupt.

Die Plempe hat er bestimmt in einem geeigneten Behältnis dorthin gebracht.

Da fällt das Führen schon mal weg.

Fragt sich nun, ob die Bezirksversammlung "Öffentlichkeit" ist, wie im §42 genannt, oder eine Geschlossene Gesellschaft.

Du glaubst doch nicht im Ernst dass der auch nur ansatzweise um die Details der Gesetzmäßigkeiten weiß, wenn er solchen Blödsinn wie in dem Artikel zu lesen ist, von sich gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fragt sich nun, ob die Bezirksversammlung "Öffentlichkeit" ist,

wie im §42 genannt, oder eine Geschlossene Gesellschaft.

Nene,

das ist unerheblich - entscheidend ist, daß es nicht

sein befriedetes Besitztum ist!

Auch die Genehmigung des Hausrechtsinhabers nützt ihm dann

nichts - siehe § 42a Abs. 2 WaffG ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ansonsten sehe ich nach § 42a Abs. 2 Ziffern 1.f. WaffG keinen Verdacht auf eine Rechtswidrigkeit. :closedeyes:

:rolleyes:

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, (unzutreffend)

2.

für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, (unzutreffend)

3.

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, (unzutreffend, das betrifft nur Messer) sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Die Plempe hat er bestimmt in einem geeigneten Behältnis dorthin gebracht.

Es ist doch völlig unerheblich, wie sie zum Ort des Geschehens verbracht wurde

Da fällt das Führen schon mal weg.

Offensichtlich hat er das Trum in der Bezirksversammlung "gezogen".

Da die wohl kaum bei ihm zuhause im Wohnzimmer, in seinen Geschäftsräumen oder auf einer Schießstätte stattgefunden haben dürfte, kann das Führen kaum wegfallen.

Die öffentlichen Veranstaltungen (§ 42) betreffen in Verbindung mit Schussgeräten nur erlaubnispflichtiges Führen in Verbindung mit einem Waffenschein oder eben das sonst erlaubnisfrei gestellte Führen.

Hier - im Falle des § 42a - liegt aber für Anscheinswaffen ein generell verbotenes Führen vor. Das ist, abgesehen von der blauen Pappe, nochmals eine ganz andere Hausnummer als lediglich ein erlaubnispflichtiges Führen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Halten wir doch erst mal fest, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums gehandelt hat.

Also ganz klar in der Öffentlichkeit.

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

...

zu führen.

1.6

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) * hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

Hier liegt zumindest der Verdacht eines Verstoßes nach § 42a Waffengesetz vor.

Das ist übrigens das Ergebnis der Abstimmung:

http://ratsinformation.stadt-koeln.de/ydocstart.asp

I. Öffentlicher Teil

0 Aktuelle Stunde Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und von Herrn Löwisch Waffenladen in der Südstadt

Nach längerer Diskussion und Ausführungen der Polizei und der Fachverwaltung beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt folgende Resolution.

Beschluss:

Die BV appelliert dringend an die Geschäftsführung des Ladens ‚Outdoor, Defense and More’ die jugendgefährdende Art der Waffenpräsentation und die explizite Anpreisung von Waffen und waffenähnlichen Waren in der Zielgruppe der unter 18jährigen einzustellen.

Gleichzeitig bittet die BV in diesem Sinne die zuständige Verwaltung, Möglichkeiten der Einschränkung zu nutzen, die sich aus der Perspektive des Kinder- und Jugendschutzes bieten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

"Ein scharfes Einatmen fast aller Anwesenden ist zu hören - und dann nichts mehr. Für einige Augenblicke hält jeder die Luft an, es ist absolut still. Alle sind zurückgeschreckt und verharren fassungslos. Mitten unter ihnen wurde eine Waffe gezogen. „Stecken Sie das Ding weg“, ertönt eine schockierte Frauenstimme. Langsam löst sich die Erstarrung."

Was für eine Hysterie, weil jemand einige "Waffen" schlicht ausgepackt und hingelegt (sicherlich auf niemanden damit gezielt) hat....

Zum "Sachverständnis" des Herrn Wick:

Daraus spricht ein Ausmaß an waffentechnischem Unverständnis dieses Reserveoffiziers, dass es

(für Außenstehende, wenn der Mann sich damit "legitimiert" hat..) eine Schande für die Bw ist.

Alles in allem:

Durch solche Aktionen soll m.E. "stimmungsmäßig" der Boden für ein Anscheinswaffen-Besitzverbot bereitet werden.

Anders macht dieses aufgeplusterte Gedöns keinen Sinn.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

"Ein scharfes Einatmen fast aller Anwesenden ist zu hören - und dann nichts mehr. Für einige Augenblicke hält jeder die Luft an, es ist absolut still. Alle sind zurückgeschreckt und verharren fassungslos. Mitten unter ihnen wurde eine Waffe gezogen. „Stecken Sie das Ding weg“, ertönt eine schockierte Frauenstimme. Langsam löst sich die Erstarrung."

...

Klingt wie aus einem Lehrbuch über die Krankheit "Hoplophobie", die auf Wiki übrigens so zitiert wird:

"geistige Störung, charakterisiert durch eine irrationale Abneigung gegen Waffen"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erschreckend, wen die heute alles zum Oberstleutnant machen. Ich wäre vielleicht doch besser Major geblieben! Aber ich stamme ja auch noch aus dem kalten Krieg, als es noch Heimatschutzbrigaden gab, und viele Jägeroffiziere sich auch persönlich für ihr Gerät interessierten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich würde interessieren, wie viele der (vor allem männlichen) Anwesenden schon einmal mit einem LG geschossen haben und Spass dabei hatten und wie viele eine Schreckschusswaffe besitzen und damit schon mal zu Sylvester geschossen haben.

Den meisten der Anwesenden (und vor allem der abstimmenden) geht es m.E. gar nicht um die Sache an sich.

Ich unterstelle zumindest den Amtsträgern, aber auch vielen der anwesenden Bürgern, hier puren Opportunismus.

So wie früher während meiner Schulzeit, als man gegen Pershing II und Bush sen. mit auf die Straße gegangen ist, nur um die hübschen (aber meist grün/linken) Mitschülerinnen pimpern zu können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

So wie früher während meiner Schulzeit, als man gegen Pershing II und Bush sen. mit auf die Straße gegangen ist, nur um die hübschen (aber meist grün/linken) Mitschülerinnen pimpern zu können.

Bei euch waren die hübsch? Ich kannte und kenne bis heute aus diesem Millieu nur ziemliche Baracken...

Zur Sache selber: Was wollen sie denn groß unternehmen? Der Laden wird legal betrieben und solange der Inhaber nicht den unheimlich dummen Fehler macht etwas an Minderjährige zu verkaufen was nicht an Minderjährige verkauft werden darf können die Hoplophoben ihn kreuzweise. Im Gegenteil der wird sich sicher - wie schon oft erwähnt - grinsend die Hände reiben angesichts soviel kostenloser Werbung.

Zu einem möglicherweise angestrebten Verbot von Anscheinswaffen: Welchen Sinn hätte es? Es darf doch sowieso nicht in der Öffentlichkeit damit hantiert werden. Und meines Wissens ist es in Deutschland noch immer erlaubt im privaten Bereich mit Gegenständen deren Besitz grundsätzlich völlig legal ist zu hantieren wie einem lustig ist.

Auch wenn gewisse Möchtegern-Blockwarte (wie der Held der ein paar Kerlen das SEK auf den Hals gehetzt hat weil sie in ihrer eigenen Wohnung mit Softairs rumgespielt haben) das natürlich zwecks der eigenen Profilierung gerne anders sehen.

Mir persönlich ist es prinzipiell egal ob die Dinger verboten werden. Ich habe auch Verständnis für das AWaffG denn die Teile wirken zumindest ab einer bestimmten Preisklasse auf größere Distanz schon recht echt.

Und trotzdem: jedem sein Hobby! Denn solange man sich an die bestehenden (und völlig ausreichenden) rechtlichen Regelungen hält sollte man nichts zu befürchten haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beschluss:

Die BV appelliert dringend an die Geschäftsführung des Ladens ‚Outdoor, Defense and More’ die jugendgefährdende Art der Waffenpräsentation und die explizite Anpreisung von Waffen und waffenähnlichen Waren in der Zielgruppe der unter 18jährigen einzustellen.

Gleichzeitig bittet die BV in diesem Sinne die zuständige Verwaltung, Möglichkeiten der Einschränkung zu nutzen, die sich aus der Perspektive des Kinder- und Jugendschutzes bieten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Was für ein scheinheiliges Gesocks.

Wenn die es in Köln auch nur halbwegs ernst meinen würden mit ihrem "Kinder- und Jugendschutz", warum machen die dann nicht zu aller erst RTL dicht?!?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum "Sachverständnis" des Herrn Wick:

Daraus spricht ein Ausmaß an waffentechnischem Unverständnis dieses Reserveoffiziers, dass es

(für Außenstehende, wenn der Mann sich damit "legitimiert" hat..) eine Schande für die Bw ist.

Vielleicht ist der OTL. a.D. (nicht d.R.) ja auch nur Mitglied bei den Roten Funken oder Treuer Husar Blau Gelb oder, oder...Ahnung von der Materie hat der jedenfalls keine...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.