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IGNORED

Scharfe Softairwaffen in Köln? oder: keine Ahnung von Nix!


zielvier

Empfohlene Beiträge

Nun, es hat immerhin bestätigt was ICH persönlich schon länger denke,

Das ist für mich ok.

Diverse Vorgänge werden politisch bestimmt gesteuert... :rolleyes:

Häufig nicht bewußt gesteuert,

sondern der Instinkt der Herdetiere.

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Gast solideogloria
, :s75:

:s75:

Schade ist nur, wohin einen das bringt, wenn man es konsequent zuende denkt. Gerhard Schröder nannte mal jemanden einen "lupenreinen Demokraten". Mittlerweile weiß ich auch, dass diese Aussage nur eine Frage des eigenen Standpunktes ist......

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Ich verstehe die Kritik an der Staatsanwaltschaft nicht. Hat überhaupt mal jemand ins WaffG geschaut? Man sollte sich freuen, dass so entschieden wurde.

Der Fall des Führens einer Anscheinswaffe ist explizit im WaffG aufgeführt und von der Saatsanwaltschaft vollkommen richtig angeführt:

§ 53 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,

Es ist ein verstoß gegen §42a. Der gleiche § wie das Einahndmesser. Es sollte jeder wissen, das dies nur ordnungswidrig ist.

Interessant wäre, die Bearbeitung der OWi durch die Waffenbehörde, aber das ist natürlich öffentlich.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

In unserem Sinne wäre eine möglichst milde Auslegung. Der Aufschrei wäre hier immens groß, wenn es einen Waffenbesitzer hart treffen würde. Da es aber die "Gegenseite" ist, steht der Mob mit Fackel und Mistgabel vor dem Tor. Das sind Zustände wie bei den Grünen hier!

greetz

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Willst du Strafen für Spielzeugpistolen und Taschenmesser auch auf drei Jahre festsetzen?

greetz

Provoziere nicht, Du weißt genau was hier gemeint ist…

Der soll mal schön seine OWI gemäß Tagesätze bezahlen, falls das überhaupt passiert.

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Außerdem, erklärte Wick, „ist es ganz einfach, aus einer Soft-Air-Pistole eine scharfe Waffe zu machen“. :rotfl2:

Schlimm wenn man mitansehen muß wie manche Leute durch Alkohol oder Drogenkonsum mental abbauen.

Kann man solche Leute nicht entmündigen lassen?

Geistig zurechnungsfähig ist doch ein solcher Mensch nicht mehr.

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Hallo

ich habe vor einigen Jahren Strafanzeige wegen Führens einer Waffe in der Auf der WBKassel gegen einen Beamten gestellt. Die Staatsanwaltschaft schrieb mir zurück, daß es kein Führen war, da der Besitzer der Waffe immer in greifbarer Nähe war. Es ging dabei um die berühmte anlasslose Taschenkontrolle.

Steven

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Hallo

ich habe vor einigen Jahren Strafanzeige wegen Führens einer Waffe in der Auf der WBKassel gegen einen Beamten gestellt. Die Staatsanwaltschaft schrieb mir zurück, daß es kein Führen war, da der Besitzer der Waffe immer in greifbarer Nähe war. Es ging dabei um die berühmte anlasslose Taschenkontrolle.

Steven

Wenigstens die sollten doch die eigenen Begrifflichkeiten kennen. Führen geht doch nur mit dem Besitzer in greifbarer Nähe, sonst wärs Überlassen oder sonstwas. Au Backe, Zeit, nach Irgendwo auszuwandern. Oder verstehe ich wieder alles falsch?

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Aha.

Führen einer Waffe = Straftat = bis zu drei Jahren

Führen einer "Anscheinswaffe" = OWi = bis 10.000 €

Wieder was gelernt.

@Mutter: ich bin schon zufrieden, wenn alle gleich behandelt werden.

Das ist auch ok! Deine Aktion sowieso- Bravo dafür!

Was die StA daraus gemacht hat war klar, die konnten nicht anders.

Die Waffenbehörde entscheidet aber nach ganz anderen Kriterien. Dabei kann hilfreich sein, wenn sie über die Ausführungen des Herrn bezüglich Umbau von Softairs zu scharfen Waffen in einer öffentlichen Veranstaltung informiert wird. Hier geht es um andere atbestände, die durchaus dafür sorgen können dass - gerade weil eine gewisse Öffentlichkeit auch durch WO hergestelt wurde- dem Dummschwätzer (dafür entschuldige ich mich nicht!) noch einige Arbeit und Ärger aufgehalst werden.

Gerade wenn er z.B. seine "Beratertätigkeit" im vollen Bewußtsein seiner einzigartigen kenntnisse gewerblich ausübt kann das Rad ins rollen kommen.

Bleib dran, allein weil du Anzeigeerstatter warst wird man dich nicht so einfach abbügeln was jedem andern jetzt passieren kann.

Man muss sie schlagen wo es sich anbietet, sie tun es mit uns auch - selbst wenn es sich nicht anbietet.

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Hallo

ich stelle mal die interessante Stelle des Briefes der Oberstaatsanwaltschaft rein. Sie ist der Meinung, daß Mitarbeiter des OA auf einer öffentlichen Messe lt. Waffengesetz nicht führen können und es außerdem kein Führen ist, wenn der Besitzer der Waffe daneben steht und die OAs die Waffe zum Herumwedeln in die Hand nehmen.

post-3270-1294910486_thumb.jpg

Steven

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Das erinnert mich an den Herrn Ramelow von den Grünen, der einen Schießstand besuchte, Mun mitnahm und sich über die Anzeige wunderte.

Ein Glück: Wir haben nur eine Bahn und sind ein kleiner Verein - Da fällt es auf, wenn jemand "Pumpekolben" spielt.

Aber bei Anlagen mit zwanzig Bahnen und einer Aufsicht kann man sowas gar nicht verhindern.

Beim Bund wurde immer gefragt: "Haben Sie noch Mun oder Munreste am Mann?!" - Stichproben wurden aber auch nie gemacht.

Gäste sollten daher "besonders" betreut werden! Da brauch der Grüne nur mal auf einen BW-Übungsplatz zu gehen - Da sollte sich Manches aus dem Dreck ziehen lassen.

Da stehen auch nur Schilder: "Blablablablabla Betreten verboten". Hindert auch kein Kid dran, sammeln zu gehen... und zwar keine Pilze!

Vor dem Gesetz ist jeder gleich. Also wäre eine Anklage in Bezug auf den Exoffizier gerechtfertigt:

Er führt illegal eine Anscheinswaffe, Softair. Hat sie sicher in der Jackentasche auch außerhalb des Gebäudes getragen, oder?

Schlagzeile: "Besitzer großkalibriger Kriegswaffen verklagt Rentner wegen Spielzeugpistole"

Der als Bürger erster Klasse darf das nämlich.

Aber wehe du vergisst mal das Schloss beim Luftgewehrkoffer!

Manche Tiere sind eben gleicher als alle anderen. Wir wollen ja nicht, dass Herr Eichhörnchen mit dem Luftgewehr Amok bei Frau Biber läuft...

Außerdem denke ich mal, da hat die Presse wieder was falsch aufgeschnappt:

"... das mit den Softair ist wie mit den Schreckschußdingern, die man auch scharf machen kann."

Das würde ich noch ansatzweise verstehen. Aber nicht so die Presse:

Ein Tipp an wer auch immer den Unfug losgelassen hat:

Wenn ich keine Ahnung habe, einfach mal die Fresse halten!

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Hallo

ich stelle mal die interessante Stelle des Briefes der Oberstaatsanwaltschaft rein. Sie ist der Meinung, daß Mitarbeiter des OA auf einer öffentlichen Messe lt. Waffengesetz nicht führen können und es außerdem kein Führen ist, wenn der Besitzer der Waffe daneben steht und die OAs die Waffe zum Herumwedeln in die Hand nehmen.

post-3270-1294910486_thumb.jpg

Steven

Das du wegen sowas Anzeige erstattet hast, traust du dich auch noch hier einzustellen? Ich bewundere dich :s82:

Ich hätte dir eine sehr viel kürzere Antwort geschickt.

greetz

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Das Ordnungsamt hat Recht... seid doch froh drum, daß Ihr immernoch waffenrechtlich im Besitz der Waffe seid, auch wenn Ihr sie nicht selbst in der Hand habt, aber dicht daneben steht... ansonsten wäre es schon ein Überlassen, wenn man beim Putzen dem Nachwuchs das Ding mal in die Hand drückt.

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Hallo Mutter

laß mich raten: wenn weiteres Querulantentum erfolgt, muß ich mit meiner Verhaftung rechnen?

Steven

Das mag deiner Denkweise entsprechen und das musst du mit dir ausmachen.

Ein kurzer Hinweis auf die Rechtmäßigkeit hätte gereicht. Da würde ich mir langatmige Erklärungen zum Thema "Führen" sparen. Durch den dargelegten mangelnden rechtlichem Hintergrund ist anzunehmen, dass auch die Ausführungen zum Thema "Führen" nicht verstanden werden. Daher kurz § und Verordnung und gut ist.

greetz

P.S.: Interessant wäre dennoch das gesamte Schreiben. Zu sehen ist ja leider nur ein Auszug. Ich denke da steht drinnen, dass Führen nicht vorlag und auch auf welcher Rechtsgrundlage diese Einschätzung fußt.

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