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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Ich sehe das als Aussenstehender etwas kritisch mit den Kontrollen. Mir tun alle Leute, die allenfalls aus Unwissenheit, vielleicht auch aus Nachlässigkeit etc. weil sie es nicht gewusst haben bei einer Kontrolle ins Messer laufen. Sei es der alte Opa der bsp. sein Flobert oder KK-Repetierer nicht im Schrank hat wenn gerade die Kontrolle kommt etc. Es geht doch auch um hohe Vermögenswerte. Man stelle sich vor die Behörden kassieren dann wegen einem Verstoss die Waffe ein und darunter ist vielleicht auch ne 20'000 Euro gravierte Jagdbüchse und die 10.000 Euro Krieghoff Parabellum darunter. Da können je nach Waffen schnell mal fünstellige Eurobeträge zusammenkommen in gebundenem Kapital/Wert die dann erst einmal weg sind, weil womöglich konfisziert.

Ich weiss nicht ob die Behörden dann einen Bussenkatalog haben je nach Verstoss oder ob die Bundesländer bzw. Kontrolleure nach eigenem Ermesssen je nach Verstoss bestrafen können bzw. es dann Glücksache ist wenn Kontrolleur A nur auf den Verstoss der Aufbewahrungsvorschriften hinweist aber bsp. Kontrolleur B beim gleichen Verstoss gegen die Aufbewahrungsvorschriften die Waffen einziehen lässt? Ich weiss nicht nach welchen Richtlinien die Kontrolleure Verstosse ahnden oder ob das von Bundesland zu Bundesland vielleicht sogar von Kreis zu Kreis (Bezirk) anders läuft bzw. dann andere Vorschriften und Bussen bestehen bei Verstössen gleicher Art. Allenfalls weiss dies jemand von euch genauer.

Mal ein anderes Beispiel wie es auch laufen kann wenn man dem Bürger etwas mehr Vertrauen/Menschlichkeit entgegenbringt. Als ich den EFWP (europäischer Feuerwaffenpass) beantragte waren rund 3/4 aller Waffen die ich eintragen liess privat erworden, ohne das die Behörde vorher davon gewusst hatte. Weder ist aber ein Schreiben gekommen, ich müsse die schriftliche Verträge vom Privatwaffenkauf zur Kontrolle zusenden noch ist jemand vorbeigekommen um zu kontrollieren ob ich die Waffen mit den dazugehörigen Serienummern tatsächlich rechtsmässig besitze. Nein man hat mir vertraut bzw. ich habe mit meiner Unterschrift auf dem Formular zur Beantargung des EFWP bestätigt hier richtige Angaben gemacht zu haben. So kann es auch laufen und es funktioniert so vermute ich mal ganz gut. Ich denke man sollte in Deutschland auch ein gewisses Augenmaus bei den Kontrollen haben, denn niemand ist perfekt. Vielleicht auch etwas mehr dem LWB vertrauen und nur bei wirklichen Verdachtsmomenten oder Verdachtsfällen dann schlussendlich auch kontrollieren. Manchmal ist weniger halt doch mehr. Dies nur meine Meinung als Aussenstehender hierzu.

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Ich sehe das als Aussenstehender etwas kritisch mit den Kontrollen. Mir tun alle Leute, die allenfalls aus Unwissenheit, vielleicht auch aus Nachlässigkeit etc. weil sie es nicht gewusst haben bei einer Kontrolle ins Messer laufen. Sei es der alte Opa der bsp. sein Flobert oder KK-Repetierer nicht im Schrank hat wenn gerade die Kontrolle kommt etc.

:rolleyes: genau diese Schlamper sind es, die uns eines Tages Kopf und Kragen kosten... natürlich kann auch der Besitzer der Knarren austicken, ein Restrisiko besteht immer.. aber durch die sichere Verwahrung ist zumindest eine Verwendung durch Unberechtigte erschwehrt.. und jeder weitere Vorfall bringt uns näher an Laufsperren und Vorderungen nach zentraler Lagerung!

Einen Vorteil haben die Kontrollen.. es spricht sich rum und die Schlamper werden weniger..

Gruß

Hunter

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DAS glaubst du doch selbst nicht!

Die werden weniger, das ist richtig. Aber leider immer mit dem entsprechenden Nachteil für uns alle.

Das ist einer der Gründe warum ich

1. für die Verfassungsklage gezahlt habe

2. vorgeschlagen habe die NAchschauen - wenn man sie denn schon nicht aus dem Gesetz bekommt- zu privatisieren. Darüber wollte aber wohl niemand (vor allem über die Konsequenzen aus einer zivilrechtlichen Beauftragung eines unabhängigen Nachschauers) ernsthaft nachdenken - Schade, die Chance ist vorbei. Hätte einigen einiges erspart und trotzdem den vordergründigen Zweck erfüllt

3. wir mittel- bis lagfristig einige Dinge angehen müssen. Zwingend und dringend.

Wenn ich aber sehe wieviele Mitglieder sich hier tummeln, also auch bereit sind reales Geld in ihre eigenen Interessen zu stecken (neben dem Forum natürlich) und ich weiter überlege, was mit den paar Kröten zu leisten ist, dann muss ich mir ebenfalls zwingend die Frage stellen, OB die LWB überhaupt darüber nachgedacht haben was zukünftig mit ihnen passiert.

Wir haben es ja noch nicht einmal geschafft,einen eigenen Pool (hier bei der FvLW z.B. für die Mitglieder, bei den Verbänden für deren Mitglieder) einzurichten um bei Streitfällen mit Behörden die eine Relevanz für viele LWB haben könnten, mit Rat und TAT zur Seite zu stehen. Im Einzelfall also die nicht ovn den RS-versicherungen gedeckten höheren Stundentarife der Fachanwälte zu bezahlen bzw. abzupuffern.

Also - wenn wir wirklich glauben, dass durch die Aktionen der Behörden auch nur einige schwarze Schafe etwas lernen, dann irren wir. Die stehen alle auf dem Standpunkt " das können die nicht - und bei mir schon gar nicht!" Wenn das so wäre dann hätte mein Verband XYZ schon die Bremse reingehauen. Wir haben die Lobby in der Polotik.

Diesen Sch.. muss ich mir in jedem zweiten Gespräch anhören wenn ich für unsere Sache Klinken putze.

WAS bitte schön, wollen wir denn da erwarten? Stellungnahmen in den Verbandseigenen Gazetten? So geschrieben (von Juristen) dass sie die wenigsten lesen weil sie bereits die ersten drei Sätze nicht einordnen können weil es eben keine Ergebnislisten sind? Die von denen die sie tatsächlich lesen zu mehr als 80% nicht verstanden werden?

Da das niemand gerne zugibt, istz die normale Reaktion -"so`n Sch...., da machen wieder einige Panik weil sie sich wichtig machen wollen. Sind irgendwelche Wahlen im Verband?"

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Dass in Deutschland derartige Gesetze erlassen werden, dürfte endgültig der Vergangenheit angehören! Hoffentlich!

Wenn doch, müßte sich erst einmal jeder an das Gesetz halten, bis es aufgehoben wird.

Bis dahin muß die vollziehende Gewalt eben dagegen vorgehen und hat keinen Handlungsspielraum.

Das ist so absolut falsch.

Gegebenenfalls müsstest Du mit Verweis auf Grundrechtsverletzung / Straftat durch das Gesetz die Durchführung diese Gesetzes verweigern, dazu bist Du auf Grund des Diensteides und des Dienstrechts je nach Sachlage gesetzlich verpflichtet.

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Das ist so absolut falsch.

Nein!

Gesetze werden durch demokratisch gewählte Volksvertreter erlassen!

Der Beamte hat eine Treuepflicht und lediglich ein Remonstrationsrecht!

Er kann sich gegen Weisungen und Befehle verweigern, wenn diese gegen geltendes Recht, insbesondere Menschenrechte, verstoßen.

Ich kann mir nicht ausssuchen, ob mir ein Gesetz paßt oder nicht!

Ein Gesetz ist nun mal geltendes Recht, wenn es verabschiedet wurde.

Niemand muß jemanden in seine Wohnung lassen, niemand muß Waffen besitzen, aber man kann, das ist ein Unterschied.

Eine Anwohnerin in meiner Straße hat die Techniker der BEWAG nicht in ihr Haus gelassen, da kam ein Bagger und man hat von außen die Stromleitung gekappt, so einfach geht das!

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Wem gehört Strom und Leitung? :confused:

Wem die Luft zum Atmen?

Hallo, man kann nicht mal den TV pfänden lassen...

Und wenn mir ein Grundstück gehört oder irgendetwas anderes dann darf ich wohl auch damit machen was ich will????? Nö du, das ist schon lange nicht mehr so.....

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Und wenn mir ein Grundstück gehört oder irgendetwas anderes dann darf ich wohl auch damit machen was ich will?????

Wenn Du den Strom auch bezahlst ja!

Das Grundstück haben sie ja auch nicht betreten, sondern die Leitung vom öffentlich Grund aus gekappt.

Es war aber auch notwendig da die Straße von 2 x 110 Volt auf 230 Volt umgestellt wurde!

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Ich weiss nicht ob die Behörden dann einen Bussenkatalog haben je nach Verstoss oder ob die Bundesländer bzw. Kontrolleure nach eigenem Ermesssen je nach Verstoss bestrafen können bzw. es dann Glücksache ist wenn Kontrolleur A nur auf den Verstoss der Aufbewahrungsvorschriften hinweist aber bsp. Kontrolleur B beim gleichen Verstoss gegen die Aufbewahrungsvorschriften die Waffen einziehen lässt?

Tja Mühli, das weiss keiner. Das nennt sich dann "Ermessensspielraum".

Ermessensspielraum = man ist auf Gedeih und Verderb der huldvollen Entscheidung des Kontrolleurs ausgeliefert.

Warum sollte es auch anders sein? Selbst hier (in den eigenen Reihen) wird nur schwarz/weiß geurteilt. Alles schön gesetzteskonform (also auch das Luftgewehr weggesperrt) = lieber LWB. Der geringste Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften = Krimineller. Keiner hinterfragt mehr die Sinnhaftigkeit warum der geringste Verstoß gegen eine Vorschrift nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern jetzt als Straftat (Verbrechen) angesehen wird. Eine einzige .22 kurz oder 4 mm Randpatrone/Kartusche kann dich heute Kopf und Kragen kosten.

Merke: Der Beitzer eines dieser hochgefählichen, im Kleiderschrank aufbewahrten Flobertgewehrchen war bis 2003 einfach der Besitzer. Heute ist er unter den gleichen Umständen ein Straftäter (den selbstberständlich die volle Kraft des Gesetztes treffen muß).

LG

Manfred

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Auch wenn es uns nicht gefällt (mir schon gar nicht!) - genau so ist es.

Das schlimmste dabei: WIR alle haben es nicht nur zugelassen (vor allem die Verbände mit ihren TOP-Beziehungen bis in internationale Ebenen <_< ) sondern durch unser Wahlverhalten gestützt.

Mit UNS meine ich hier die wahlberechtigten Bürger in D.

Also worüber beschweren wir uns??

Kämpfen müssen wir. Im kleinen wie im großen.

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...

Das schlimmste dabei: WIR alle haben es nicht nur zugelassen (vor allem die Verbände mit ihren TOP-Beziehungen bis in internationale Ebenen <_< ) sondern durch unser Wahlverhalten gestützt.

Mit UNS meine ich hier die wahlberechtigten Bürger in D.

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Mein lieber lobo, das kann ich so nicht stehen lasse. ICH persönlich habe keinesfalls durch mein Wahlverhalten dazu beigetragen, daß das WaffG so aussieht, wie es nun der Fall ist! Das hat die Mehrheit der Wähler getan. Und diese Mehrheit setzt sich wie folgt zusammen:

- 90% der Wahlberechtigten interessieren sich kaum bis garnicht für das Thema LWB

- 5% interessiert es am Rande, Wahlentscheidungen werden davon allerdings nicht abhängig gemacht

- 5%, also der Rest, sind LWB und selbst da gibt es eine Menge "Schulterzucker"

Diesen Tatsachen müssen wir ins Auge sehen. Unsere Aufgabe als LWB ist es, zuerst einmal unsere 5% geschlossen! zu aktivieren. Sollte dies einmal geschehen sein (ich halte dies für mehr als eine Lebensaufgabe), müssen die anderen 5% in Angriff genommen werden. Ob sich an den 90% etwas ändern wird, wird die Geschichte zeigen. Ich werde es wohl nicht mehr erleben...

Kämpfen müssen wir. Im kleinen wie im großen.

Korrekt. Und zwar wehement!

Gruß JM

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Hallo Lobo, das WIR alle es mit unserem Wahlverhalten bzw. Verhalten zugelassen haben das solche Zustände entstanden sind, ist für die Masse vielleicht richtig, aber es gab sicher auch sehr viele Ausnahmen. Wie bei Jägermeister trifft das auf mich persönlich nicht zu - im Gegenteil! Nur als Einzelner hatte man bisher keine Stimme bzw. Chance wegen der bisherigen "Übermacht" und Geheimpolitik der Verbände. So wird mM eher ein Schuh draus. Man konnte reden oder schreiben wie man wollte, einen Einfluß hatte es defakto nicht - im Gegenteil! Ich kann mich noch an die Mails von 2003 erinnern wo Stillhalten gefordert wurde, denn der Verband wird es schon richten! Ich hoffe das ändert sich nun mit der FVWL! Aber ich gebe Dir in dem Punkt mit dem Kämpfen vollkommen recht, diese Diskussion hier und die Auslegungen bzw Unsicherheiten beweist das es ohne zukünftigen Kampf nie wieder besser wird.

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....

Und wenn mir ein Grundstück gehört oder irgendetwas anderes dann darf ich wohl auch damit machen was ich will?????

....

:rolleyes: wenn du glaubst du kannst mit deinem Grundstück (wenn du eins hast) machen was du willst, glaubst du auch an den Weihnachtsmann.. :rotfl2:

Du darfst nicht ohne weiteres darauf bauen, pflanzen oder lagern was du willst.. und selbst beim verkaufen oder verschenken hast du dich an gegebenen Regeln zu halten..

Gruß

Hunter

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:rolleyes: wenn du glaubst du kannst mit deinem Grundstück (wenn du eins hast) machen was du willst, glaubst du auch an den Weihnachtsmann.. :rotfl2:

Du darfst nicht ohne weiteres darauf bauen, pflanzen oder lagern was du willst.. und selbst beim verkaufen oder verschenken hast du dich an gegebenen Regeln zu halten..

Gruß

Hunter

Genau.

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Der Beamte hat eine Treuepflicht und lediglich ein Remonstrationsrecht!

Er kann sich gegen Weisungen und Befehle verweigern, wenn diese gegen geltendes Recht, insbesondere Menschenrechte, verstoßen.

Der Beamte hat eine Remonstrationspflicht !

Siehe § 63 BBG:

http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/__63.html

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...

Nur als Einzelner hatte man bisher keine Stimme bzw. Chance wegen der bisherigen "Übermacht" und Geheimpolitik der Verbände.

...

:rolleyes: Als Einzelner wirst du nie ein Stimme von Bedeutung haben.. ausser du bist der Chef einer Diktatur, dann zählt nur deine Stimme!

Auch beim FVWL werden nur einzelne die Marschrichtung angeben.. was denen nicht passt gibt's nicht! In den meisten Fällen ist das auch gut so.. wenn jeder bestimmen könnte was zu tun ist würde ein Chaos ausbrechen... das die Entscheidungen nicht allen gefallen liegt in der Natur der Sache.. aber damit muß man in einer Demokratie leben.

Man stelle sich vor jeder Wahlberechtigte Bundesbürger könnte bei jeder Entscheidung der Regierung mit reden.. das ganze System würde unweigerlich in kürzester Zeit zusammen brechen!

Gruß

Hunter

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Tja Mühli, das weiss keiner. Das nennt sich dann "Ermessensspielraum".

Ermessensspielraum = man ist auf Gedeih und Verderb der huldvollen Entscheidung des Kontrolleurs ausgeliefert.

Eine einzige .22 kurz oder 4 mm Randpatrone/Kartusche kann dich heute Kopf und Kragen kosten.

Merke: Der Beitzer eines dieser hochgefählichen, im Kleiderschrank aufbewahrten Flobertgewehrchen war bis 2003 einfach der Besitzer. Heute ist er unter den gleichen Umständen ein Straftäter (den selbstberständlich die volle Kraft des Gesetztes treffen muß).

Das mit dem Ermessensspielraum gibt mir da zu denken. Ich finde das so nicht richtig, da es dann jenachdem zum Nachteil des LWB ein Verstoss ausgelegt werden kann. Es ist halt einfach schwammig wenn es dann vom Kontrolleur oder den Kontrolleuren abhängig ist bzw. gewertet wird wenn ein Verstoss festgestellt wird. Klar ist es nicht gut wenn bsp. bei der Kontrolle bsp. der K98 oder eine angebrochene Schachtel Munition nicht im Schrank drin ist aber falls es passiert wie wird das geahndet und hat der LWB sowas wie ne 2. Chance seinen Fehler falls irrtümlich ohne Absicht gegangen zu korrigieren?

Es würde mich noch folgender Fall interessieren; Bei einer Kontrolle durch die Kontrolleure wird festgestellt, das Waffenbesitzer XY noch in der hintersten Tresorecke eine ältere Schachtel 44. Magnum hatte aber XY die einzig passende Waffe einen Revolver S&W 629 vor rund einer Woche rechtsmässig über Egun verkaufte. Blöderweise hatte nun XY längst vergessen das er noch eine alte Schachtel dieser 44. Magnummunition besass bzw. im Tresor noch übrig hatte. Wird ihm sprich XY dann von den Kontrolleuren einen Strick daraus gedreht, weil er jetzt Munition besass zu der XY keine passende Waffe mehr dazu hatte? Anders gefragt kann dieser Verstoss dem LWB dann zum Verhängnis werden bzw. reicht so ein Verstoss aus, dass es ihm seine WBK's, Zuverlässigkeit etc. kosten kann oder wird da ein Auge zugedrückt?

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Wird ihm sprich XY dann von den Kontrolleuren einen Strick daraus gedreht, weil er jetzt Munition besass zu der XY keine passende Waffe mehr dazu hatte? Anders gefragt kann dieser Verstoss dem LWB dann zum Verhängnis werden bzw. reicht so ein Verstoss aus, dass es ihm seine WBK's, Zuverlässigkeit etc. kosten kann?

So etwas soll in der Vergangenheit schon vorgekommen sein.

Manfred

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Ohalätz :o hätte ich nicht gedacht, gleich so drastisch! Ich finde das ehrlich gesagt "drakonisch" wenn sowas dazu führen kann die WBK's und/oder Zuverlässigkeit zu verlieren. Man könnte ja auch anders reagieren bsp. die Kontrolleure könnten sagen, sie geben uns die Schachtel .44 Magnum jetzt ab, wir entsorgen sie ordnungsgemäss für sie und die Sache wäre damit gegessen bzw. vom Tisch.

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mühli:

Bleib dort wo du bist. Dort bist du gut aufgehoben und noch unter Menschen die nicht ihr Hirn nur als Deko haben.

Wir in D haben noch einen weiten Weg den Leuten - der Bevölkerung zumindest in Teilen - klar zu machen, dass jedes Stück Freiheit das abgegeben wird uns ein Stück näher an den "Abgrund" bringt.

...oder es werden die Leute mit Köpfchen scharenweise auswandern....

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Gruß JM

Aus deinem Post:

Das schlimmste dabei: WIR alle haben es nicht nur zugelassen (vor allem die Verbände mit ihren TOP-Beziehungen bis in internationale Ebenen dry.gif ) sondern durch unser Wahlverhalten gestützt.

Mit UNS meine ich hier die wahlberechtigten Bürger in D. (Zitat von MIR)

...

Deine Antwort:

Mein lieber lobo, das kann ich so nicht stehen lasse. ICH persönlich habe keinesfalls durch mein Wahlverhalten dazu beigetragen, daß das WaffG so aussieht, wie es nun der Fall ist! Das hat die Mehrheit der Wähler getan. Und diese Mehrheit setzt sich wie folgt zusammen:

Wir beide müssen wohl nicht drüber diskutieren, dass die von dir gelistete Zusammensetzung der "Wählerschaft" nicht die geringste Rolle spielt.

JEDER Erwachsene Deutsche hat das Recht (eigentlich die Verpflichtung) zu wählen.

DAS sind wir ALLE.

Wenn sich jetzt -was auch nur in einer Demokratie möglich ist- einzelne oder ganze Gruppen dazu entschließen, nicht wählen zu gehen, andere dafür, sich mit den aktuellen Themen nicht zu befassen sondern sich manipulieren zu lassen, dann ist das auch eine Wahlentscheidung.

In unseren Augen die falsche, aber für die Betroffenen wohl die richtige Entscheidung und damit zu akzeptieren.

Damit haben WIR ALLe die Politik, die WIR als Volk gewählt haben. Sich dann in die Schmollecke zurückzuziehen (was ich hier niemandem unterstelle!!) und zu sagen "das ist NICHT MEINE Wahlentscheidung" mag zwar für`s Ego gut sein, aber an den Tatsachen ändert es nichts.

Wenn sich 5 Geschwister trefffen um über die Verfahrensweise bezüglich des dementen Vaters zu entscheiden und vorher schriftlich vereinbart haben dass die Mehrheitsentschedung von allen akzeptiert wird, kann anschließend auch nicht einer schmollen und sich allem verweigern oder sagen "das mache ich nicht mit, das ist nicht meine Entscheidung".

Mir gefällt vieles nicht. Aber WIR als Volk haben so entschieden.

Wenn ich diesen Weg/dieses Verfahren/Staatsform nicht für das/die am wenigsten negative aller möglichen halten würde, hätte ich nicht vor 35 Jahren einen Eid darauf geleistet.

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einen Revolver S&W 629 vor rund einer Woche rechtsmässig über Egun verkaufte.

Vielleicht hat er sie ja noch nicht austragen lassen. 1 Woche hätte er noch Zeit! :00000733:

Aber Ernst beiseite. Es ist wirklich einer der Falltüren in unserem ach so kriminalitätsverhindernden wAffengesetz.

Pulverschein nach §27 SprG kann hier auch helfen.

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