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IGNORED

Suche bestimmten Sachverhalt - Entzug Jagdschein


Knieper

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Unlängst wurde in den einschlägigen Blättern wie Wild und Hund, Die Pirsch und auch in den Waffenzeitschriften über einen Fall berichtet, in dem ein Jäger des Nachts Besuch von einer Polizeistreife bekam. Zunächst konnte er die Besucher jedoch nicht als Ordnungskräfte identifizieren und ging vorsichtshalber mit einer geladenen KW an die Tür.

Das mißfiel den Beamten. Es gab eine Anzeige, ein Ermittlungs- und ein Gerichtsverfahren. Die Zuverlässigkeit war dann futsch und damit auch der JS und die WBK mit den Waffen, da nach Auffassung des Gerichts die Waffe jenseits des Bedürfnisses (Jagdausübung-Jagdschein) nicht geladen werden durfte.

Meines Wissens wurde darüber auch in den Foren berichtet. Hat jemand einen Link dazu?

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Das geschilderte Vorgehen halte ich für höchst strittig. Grundsätzlich gilt nach Auffassung des BVerwG, daß das Führen einer Waffe nur analog zum Bedürfnis erfolgen darf. So darf sich z.B. ein Sportschütze nicht als Wachschutz mit seiner Sportwaffe mit Zustimmung des Hausrechtinhabers in fremdem Wohnereichbetätigen. Jedoch gibt es m.E. die Ausnahmen beim Führen in der (eigenen) Wohnung oder im (eigenen) befriedeten Grundstück.

Was sagen denn die Juristen hier im Forum dazu?

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Gast solideogloria

Das kann nur ein Scherz oder ein Irrtum sein. Was den Polizisten an meiner Wohnungstüre gefällt oder missfällt spielt hier weniger eine Rolle. Ich habe (noch) das Recht in meiner Wohnung und innerhalb meines umfriedeten Besitztums meine Waffe zu führen.

Zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse bzw. dem Verlust der Zuverlässigkeit ist etwas mehr nötig als hier geschildert wird.

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In meinem befriedeten Besitztum und/oder Geschäftsraum darf ich mit meinen Waffen hantieren wie ich will. Nur zum Schießen bedarf es einer Erlaubnis.

Der Begriff des "Führens" existiert hier nicht.

Geführt wird nur außerhalb dieser Räumlichkeiten.

Ich halte diese Geschichte daher eben nur für eine Geschichte.

Sollte diese jedoch der Wahrheit entsprechen, würde ich meinem Anwalt, der Staatsanwaltschaft und dem Richter Arbeit verpassen.

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Hallo,

das sehe ich auch so...sonst hätte ja schließlich jeder von uns m.E. rechtlich ein Problem wenn er seine Waffe daheim fürs Trockentraining ausm Schrank holt.

Und...wenn ich meine Waffe aus dem Schrank hole...dann werde ich die mit Sicherheit nicht rumliegen lassen wenn ich an die Tür gehe, weil dann habe ich nämlich m.E. einen Verstoss gegen die Aufbewahrungsvorschriften am Hals, sprich...ich nehme das Ding mit an die Tür. Wenn Sie zerlegt ist...nehm ich ein relevantes Teil mit...dann kann da auch nix passieren. Und da erzähle mir mal ein Richter was ich dann falsch gemacht habe...nämlich nichts.

Übrigens...smile...auch Waffenbesitzer haben Grundrechte, und das sollte auch so bleiben...weil sonst kann Deutschland gleich einpacken und sich auf eine Stufe mitm Iran, China und anderen Diktaturen stellen.

Gruß

Carsten

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Zunächst konnte er die Besucher jedoch nicht als Ordnungskräfte identifizieren und ging vorsichtshalber mit einer geladenen KW an die Tür.

Solange er die Polizisten nicht bedroht hat, sehe ich hier auch kein Problem. Auch wenn es in der Regel abwegig ist, gleich zu so drastischen Maßnahmen zu greifen.

Für was gibt es Türspion, Gegensprechanlage, Fenster etc. ?

Falls der gute Knabe öfters mal zwielichtige Gestalten vor der Haustür hat, würde ich ein oder zwei große Hunde empfehlen. :D

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Gast solideogloria
Du kannst dort Deine Waffen gar nicht führen, da es dort kein Führen gibt.

Ja nee iss klar ne. Nichtsdestotrotz kann ich mir eine Wumme in die Hand nehmen und die Türe öffnen. Es wohnt ja nicht jeder im Mehrparteienhaus in der Großstadt.

Hunde kann und darf auch nicht jeder halten. Wobei ich mich gerade frage, wie die Ordnungsmacht wohl vorgehen wird, wenn sie die beiden Rottweiler zwischen Hauseingang und Hoftor entdeckt.

Also bestünde wohl nach oben geschildertem Hergang keinerlei Berechtigung dem Herren Jäger seine Waffen zu entziehen oder?

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Hallo!

Also ich mache gerade meine Sachkunde.

Es wurde dort so dargestellt, dass man in der Wohnung eigentlich mehr oder weniger die Sportgeräte rumtragen darf wie man will.

Hat er den Beamten aber die Tür geöffnet (mit geladener Waffe) sieht das dann wieder ganz anders aus.

Wie jetzt der genaue Wortlaut war kann ich aber jetzt nichtmehr genau sagen.

Werde das mal nochmal nachfragen.

Gruss

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Hallo zusammen,

ich denke mal Sachbearbeiter hat die Sache doch schon ziemlich eindeutig dargestellt. Die Kernfrage ist, ob die Herren an der Tür bedroht wurden, nicht ob der Waffenbesitzer sich in seiner Küche das Ding um den Hals gehängt hat!

Und in diesem konkreten Beispiel kann ich mir gut vorstellen, dass es durchaus schnell zu der Situation kommen kann, dass der Herr hinter der Tür, gar nicht bedrohen wollte (Stichwort ggf. in Richtung Notstand), sich aber die Herren vor der Tür aber dennoch bedroht gefühlt haben! Das Ergebnis ist dann ja geschildert worden......

Gruß

Frank

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Ja nee iss klar ne. Nichtsdestotrotz kann ich mir eine Wumme in die Hand nehmen und die Türe öffnen.

Kannst du. Ist aber trotzdem kein Führen der Waffe.

Im Sinne des WaffG

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
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Es wäre sicher auch hilfreich zu wissen, wie er den Beamten mit der geladenen Waffe gegenüber trat.

Hat er einen von den beiden den Lauf ins Nasenloch gebohrt, oder wurde der Lauf in Richtung Fußboden gehalten. Für mich schon ein kleiner Unterschied.

Dennoch finde ich es schon ein wenig dämlich, die Tür mit einer geladenen Gun zu öffnen. Das es ausgerechnet die Polizei ist, konnte er aber nicht wissen.

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Also man kann ja nun zur Polizei stehen, wie man will. Aber stellt Euh doch mal wirklich den Fall vor, dass Ihr als Polizeibeamte nachts an einer Tür klingelt (warum auch immer....) und derjenige, der die Tür aufmacht, hat eine Waffe in der Hand. Klar darf er das meinetwegen - aber klug ist es nicht. Ich kann verstehen, wenn die Polizisten hier sehr heftig reagiert haben. Immerhin wird er die Waffe je so gehalten haben, dass sie problemlos zu sehen war. Dann wird es eben so sein, dass sich Polizist und Sachbearbeiter gut kennen und schon sind recht haben und recht bekommen wieder zwei paar Schuhe.

Wenn ich übrigens zwielichtige Gestalten an der Tür vermute mache ich die Tür nicht auf.

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Ich habe in mehreren Jagdzeitschriften über den Fall gelesen und im WuH-Forum wurde es auch berichtet. Allerdings finde ich weder den Artikel in meinem Jagdzeitschriften-Fundus, da ich kürzlich mal kräftig aufgeräumt habe und im WuH-Forum ist darüber auch nichts zu finden bzw. die Suche ist erfolglos, weil zu viel "Müll" ausgeworfen wird.

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über einen Fall berichtet, in dem ein Jäger des Nachts Besuch von einer Polizeistreife bekam. Zunächst konnte er die Besucher jedoch nicht als Ordnungskräfte identifizieren und ging vorsichtshalber mit einer geladenen KW an die Tür.
Solange er die Polizisten nicht bedroht hat, sehe ich hier auch kein Problem. Auch wenn es in der Regel abwegig ist, gleich zu so drastischen Maßnahmen zu greifen.

Das sehe ich anders, wenn es NACHTS klingelt und irgendwer steht vor der Tür und behauptet von der Polizei zu sein muss man ihm das keinesfalls glauben!!! (Es ist auch nicht klar ob die Polizisten Uniformen trugen, und ob die Tür einen Türspion oder eine kamera hatte!) und Überfälle gibt es heutzutage leider ziemlich oft, wie oft ist es schon vorgekommen das grade Ältere Menschen unter dem Vorwand "wir sind von der Polizei" reingelegt wurden!!!!

Und wenn es Nachts bei mir klingelt würde ich mir vieleicht auch überlegen die .45 mit an die Haustür zu nehmen, (bedrohen oder so geht natürlich nicht,) aber bis die Personalien frage geklärt ist würde ich sie aufjeden Fall hinterm Rücken haben!!!!!

LG Hecktor

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Wenn ich übrigens zwielichtige Gestalten an der Tür vermute mache ich die Tür nicht auf.

Eben. Und damit hätte sich die Geschichte gleich erledigt gehabt.

Im Übrigen kann ich es nicht glauben, dass (wenn keine Bedrohung mit der Waffe vorlag)

für das bloße Dabeihaben innerhalb der Wohnung rechtlich solche Konsequenzen gezogen wurden.

In dem Fall wurde Recht grob mißachtet.

Aber darf denn ein Sportschütze oder Jäger seine Waffe zum Selbstschutz zu Hause bereithalten?

Was, bitteschön, ist im waffenrechtlichen Sinne ein "Bereithalten"?

Wir sollten hier keine neuen Kategorien aufmachen....

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