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IGNORED

Originale aber umgebaute Waffen in Kal. 4mmM20


BFPierce

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Geschrieben

Habe eine rechliche Frage....

Bei der Internet-Plattform, deren Namen nicht erwähnt wird, werden einige Original-Waffen angeboten, die mittels REDUCTA-System auf 4mmM20 umgebaut wurden.

Die Waffen verfügen über ein "F"-Zeichen und die entsprechende BKA-Raute.

Soweit mir bekannt, kann ich doch als WBK-Inhaber beim Amt einen Voreintrag bekommen (Pistole oder Revolver .4mmM20) und dann eine solche Waffe kaufen, oder ?

Ein Schützenfreund sagte mir nur zu diesem Thema, daß die Ämter das nicht gerne sehen würden, weil es Originale, ehemals scharfe Schusswaffen sind und keine extra für dieses Kaliber konstruierten Waffen.

Gibt es beim Kauf einer solchen Waffe absehbar Probleme oder ist das ganz normal für meine Behörde ???

Welches Bedürfnis benötige ich für eine solche Waffe ???

Freue mich über Info´s

BFP

Geschrieben
... und damit sind die praktisch für Sportschützen und Jäger nicht zu erwerben, da für das jeweilige Bedüfnis nicht "erforderlich" (d.h. nicht anwendbar) - oder irre ich mich?

Hallo,

habe vor kurzem mich bei der Waffenbehörde über den Erwerb einer 4mm M20 Waffe, welche von einer Originalwaffe umgebaut wurde erkundigt. Folgende Antwort bekam ich:

Sehr geehrter Herr xxx

für eine weitere Waffe benötigen Sie wieder einen Voreintrag mit entsprechender Bedürfnisbestätigung des Dachverbandes. Die beschriebene Waffe ist eine sog. REDUKTA-Waffe, für die sich seit 01.10.2008 die Erlaubnisvoraussetzungen nach der ursprünglichen Waffe richten (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3 zum WaffG).

Das bedeutet, dass Sie eine neue Bedürfnisbestätigung für das Kal. 9mm benötigen, um die REDUKTA-Waffe 4mm M20 zu erwerben. Es ist das normale Antragsverfahren, wie bei jeder anderen großkalibrigen Waffe auch erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Waffenbehörde.

Ich hoffe es hilft dir weiter. Also den oben beschrieben Abschnitt im Waffengesetz genau durchlesen.

Viele Grüße,

guardde

Geschrieben

Ich habe einen 4mm M20-Revolver. Der wurde damals als solcher gebaut und der Vorerintrag ging problemlos.

Bei den nachträglich umgebauten ist es doch besser, sich eine Großkaliberpistole zu kaufen und ein 4mm M20-Wechselsystem bzw. Lauf zu erwerben...

Geschrieben

Gekommen ist der Schwachsinn, weil der Gesetzgeber der Meinung war, daß man diese Waffen leicht zurück bauen kann auf das Originalkaliber. Klar, macht man auch bei einer auf einer WBK eingetragenen Waffe... :gaga::peinlich:

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Sehr geehrter Herr xxx

für eine weitere Waffe benötigen Sie wieder einen Voreintrag mit entsprechender Bedürfnisbestätigung des Dachverbandes. Die beschriebene Waffe ist eine sog. REDUKTA-Waffe, für die sich seit 01.10.2008 die Erlaubnisvoraussetzungen nach der ursprünglichen Waffe richten (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3 zum WaffG).

Das bedeutet, dass Sie eine neue Bedürfnisbestätigung für das Kal. 9mm benötigen, um die REDUKTA-Waffe 4mm M20 zu erwerben. Es ist das normale Antragsverfahren, wie bei jeder anderen großkalibrigen Waffe auch erforderlich.

OK, ich beantrage also bei meinem Verband z.B. eine Dienstsportpistole in 9mm (BDS Sporthandbuch, Kennziffer 1014 / 1114).

Kaufe mir aber eine halbkastrierte P1 in 4mmM20.

Mhm.

Was kann ich blos damit anfangen?

Sportlich schießen im Rahmen des Bedürfnisses nicht, das erlaubt mir nicht das Sporthandbuch.

Also habe ich einen durch das WaffG vorgeschriebenen Rechtsverstoß gegen das WaffG begangen ? :00000733:

Das ist echt das Haus, das Verrückte macht!

Wer solch einen Mist in das Gesetz geschrieben hat, war sicherlich auch aktiv an den Kokainfunden im Bundestag beteiligt.

De facto war die entspr. Gesetzesänderung einfach eine Enteignung derer, die sich im Vertrauen auf das deutsche Recht eine bedürfnisfreie Waffe (ich denke mal zu eher sammlerischen Zwecken) gekauft haben. Die haben zwar ihre teuer erworbenen Halbkastraten noch, aber finanziell sind sie auf Null gesetzt worden.

Und der erste Teil des vorigen Satzes wird sicher bald durch neue (sauteure) Aufbewahrungsvorschriften ad absurdum geführt.

Geschrieben
Gekommen ist der Schwachsinn, weil der Gesetzgeber der Meinung war, daß man diese Waffen leicht zurück bauen kann auf das Originalkaliber. Klar, macht man auch bei einer auf einer WBK eingetragenen Waffe... :gaga::peinlich:

Gruß Jägermeister

Hallo,

naja einige Umbau-Händler gingen schon sehr unvorsichtig bei ihren Verkaufsgesprächen für solche umgebauten GK-Waffen um.

Mir wurde bei einem solchen Verkaufsgespräch auch vom Verkäufer/Händler sofort erklärt, dass der Reduktionseinsatz nur eingeklebt wäre und leicht mit Hitzeeinwirkung, er sprach davon dass man den Lauf nicht in Backofen schieben dürfte, herausfallen könnte.

Das hat natürlich Wasser auf die Verschärfung gegossen.

Da hätte man etwas sensibler sein sollen, wen man was erzählt. Das wurde bestimmt auch den falschen Leuten erzählt.

Doof sind unsere Gegner bestimmt nicht.

Aber egal die Kiste ist mit dem Bedürfnis im Originalkaliber eh gegessen.

Grüßle

stefan911

Geschrieben
De facto war die entspr. Gesetzesänderung einfach eine Enteignung derer, die sich im Vertrauen auf das deutsche Recht eine bedürfnisfreie Waffe (ich denke mal zu eher sammlerischen Zwecken) gekauft haben. Die haben zwar ihre teuer erworbenen Halbkastraten noch, aber finanziell sind sie auf Null gesetzt worden.

Und der erste Teil des vorigen Satzes wird sicher bald durch neue (sauteure) Aufbewahrungsvorschriften ad absurdum geführt.

Altbestände sind nicht betroffen...........mein Bruder hat noch eine CZ75 und eine PPK, die in 4mmM20 umgebaut wurden , in seinem Bestand......so wird es jedenfalls, nach Intervention im Innenministerium, hier im Saarland gehandhabt. Ursprünglich wollte unsere Waffenbehörde auch ein Bedürfniss rückwirkend nachgewiesen haben....

Geschrieben
Altbestände sind nicht betroffen...........mein Bruder hat noch eine CZ75 und eine PPK, die in 4mmM20 umgebaut wurden , in seinem Bestand......so wird es jedenfalls, nach Intervention im Innenministerium, hier im Saarland gehandhabt. Ursprünglich wollte unsere Waffenbehörde auch ein Bedürfniss rückwirkend nachgewiesen haben....

Na, dann versuch die mal zu verkaufen... - viel Erfolg!

Hast du bzw. dein Bruder auch für das Kinderspielzeug einen entsprechenden Tresor, aktuell "B", demnächst (nach dem Willen von Bosbach und Konsorten) "biometrisch gesichert"?

Und: Was habe ich oben geschrieben?

Geschrieben
Altbestände sind nicht betroffen...........mein Bruder hat noch eine CZ75 und eine PPK, die in 4mmM20 umgebaut wurden , in seinem Bestand......so wird es jedenfalls, nach Intervention im Innenministerium, hier im Saarland gehandhabt. Ursprünglich wollte unsere Waffenbehörde auch ein Bedürfniss rückwirkend nachgewiesen haben....

Betreffend die LEP-Umbauten hat das VG Berlin (Urteil vom 5. Juli 2010, Az. 1 K 747.09) entschieden, dass auch für Altbesitzer ein Bedürfnis notwendig ist.

Geschrieben
Gekommen ist der Schwachsinn, weil der Gesetzgeber der Meinung war, daß man diese Waffen leicht zurück bauen kann auf das Originalkaliber... [/color] :gaga::peinlich:

Gruß Jägermeister

Die Praxis sah etwas anders aus - die Abänderung auf 4 mm M 20 und LEP verschafft etlichen (durchaus nicht wenigen) Händlern und Büchsenmachern die traurige Chance, die Knaller sang- und klanglos aus dem Waffenhandelsbuch auszutragen. Plötzlich tauchten sie wieder auf und schossen dicke Bohnen. Na ja, ganz unverändert waren sie nicht, zumindest die Seriennummer war rausgebohrt - wenn auch nicht an allen Stellen. Wurde dann vorm Richter verhandelt.

Geschrieben
OK, ich beantrage also bei meinem Verband z.B. eine Dienstsportpistole in 9mm (BDS Sporthandbuch, Kennziffer 1014 / 1114).

Kaufe mir aber eine halbkastrierte P1 in 4mmM20.

Mhm.

Was kann ich blos damit anfangen?

Sportlich schießen im Rahmen des Bedürfnisses nicht, das erlaubt mir nicht das Sporthandbuch.

Hallo Sal-Peter,

mit der Waffe kannst du im BDS im 10 m-Präzisionsschießen (Kennziffer 1600, Kal. 4 mm / M20) teilnehmen

(Quelle: SHB Kurzwaffen, K 8).

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben
.....die Abänderung auf 4 mm M 20 und LEP verschafft etlichen (durchaus nicht wenigen) Händlern und Büchsenmachern die traurige Chance, die Knaller sang- und klanglos aus dem Waffenhandelsbuch auszutragen. Plötzlich tauchten sie wieder auf und schossen dicke Bohnen. Na ja, ganz unverändert waren sie nicht, zumindest die Seriennummer war rausgebohrt - wenn auch nicht an allen Stellen. Wurde dann vorm Richter verhandelt.

Jepp,

war doch ganz hilfreich, dass die Nr. auch an anderen Stellen eingestanzt war!

Gruß

Uwe

Geschrieben
mit der Waffe kannst du im BDS im 10 m-Präzisionsschießen (Kennziffer 1600, Kal. 4 mm / M20) teilnehmen

(Quelle: SHB Kurzwaffen, K 8).

Und bei der DSU auch, und sogar im DSB qua Liste B (zum Beispiel im [Nord]Badischen Schützenverband). :-)

Carcano

Geschrieben

...da hatte er ja Glück, dass er nicht in Südhessen wohnte.... B)

Geschrieben
mit der Waffe kannst du im BDS im 10 m-Präzisionsschießen (Kennziffer 1600, Kal. 4 mm / M20) teilnehmen

(Quelle: SHB Kurzwaffen, K 8).

Das mag ja sein - aber das notwendig zu erbringende Bedürfnis für den Halbkastraten begründet sich eben nicht auf Kennziffer 1600 (die extra wg. dieser Gesetzesänderung aufneommen wurde), sondern auf die Ursprungswaffe in z.B. 9mm, das wäre dann Kz 1x14.

Und für Kennz. 1x14 (1014, 1114, 1214) ist eine derart umgeänderte Pistole als "zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist" eben nicht.

Wenn, dann müßte im Bedürfnis stehen "umgeänderte (Dienstsport)Pistole 9mm auf 4mmM20" - dann wäre das IMHO korrekt.

@Sachbearbeiter: Wie Siehst du das von der praktischen Seite?

Geschrieben

Also ich habe eine Reducta 4 mm M20 in meiner WBK grün. Es ist eine P08 Erfurt, nrgl. von 1917

Gekauft bei Frankonia für DEM 995,- Über den BDMP hätte ich ein Bedürfnis für 9mm d.h. ich muss die Waffe an einen Büchsenmacher geben (Austrag aus WBK) einen neuen od. gebr. 9 mm Lauf einpassen lassen, evtl. plus neuen Beschuss? Dann neuer Eintrag in WBK als 9mm Waffe!

Ist ja ein enormer Aufwand wenn doch eigentlich die M20 Waffe jetzt einer richtigen 9 mm gleichgestellt ist oder?

Einfacher wäre ja ein Tausch des Laufes aber 9mm ist ja größer als 4 mm also bleibt nur 1X austragen un 1 x neu eintragen?

Bei dem Aufwand kaufen sich viele bestimmt gleich eine neue 9 mm.

Ich habe auch viele Einzellader auf der alten WBK gelb.

Umbau geht nur nach Austrag und anschl. Neueintrag in die neue glebe WBK

Da freut sich das Amt und ach ja - es sind nur 2 Umbauten pro Halbjahr möhglich

Also bleibt alles wie es ist!

:-(

Geschrieben

Ursprung war, dass ein Waffenhändler bei einer Firma 9 mm Pistolen erworben hat, um sie zu LEP Waffen umzubauen.

Ab diesen Moment wurden sie aus seinem Waffenhandelsbuch ausgetragen und der Verbleib war dann nicht mehr nachweispflichtig.

Hier bestand eine Gesetzeslücke die dann geschlossen wurde, weil Waffen ohne Umbaumaßnahme bei Personen auftauchten, die eigentlich nicht im Besitz von Schußwaffen sein sollten.

Das Ausbohren der Waffennummer hatte nichts genutzt.

Da LEP Waffen in der Regel aus umgebauten scharfen Waffen hergestellt sind, sind sie nun so zu behandeln, wie der Ursprung der Waffe.

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