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IGNORED

Waffen von Verstorbenen


Mattstu

Empfohlene Beiträge

Guten Abend Waffenfreunde,

ich habe ein paar Fragen an euch da ich von Waffen gar keine Ahnung habe.

Mein Vater ist vor knapp 3 Wochen verstorben und besitzt mehrere Waffen darunter sind's 6 "scharfe" Waffen. Und ja eine Waffenbesitzkarte hat er und dort ist alles eingetragen.

Weis jemand ob ich damit einfach zum Waffenhändler fahren darf oder brauche ich dafür eine Genehmigung? Ich selbst habe mit Waffen nix zu tun und auch kein Interesse deshalb möchte ich sie gerne verkaufen. Kennt evt. jemand einen Waffenhändler im Raum Mannheim/Heidelberg der Waffenankauft?

Wenn ich Poste was für Waffen in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind kann mir jemand einen ungefähren Wert der Waffen sagen? Ich kann nur soviel sagen das alle Waffen im Topzustand sind und kein Rost o.ä. haben und diese von meinem Vater gepflegt wurden.

Gruss

Matthias

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Guten Abend Waffenfreunde,

ich habe ein paar Fragen an euch da ich von Waffen gar keine Ahnung habe.

Mein Vater ist vor knapp 3 Wochen verstorben und besitzt mehrere Waffen darunter sind's 6 "scharfe" Waffen. Und ja eine Waffenbesitzkarte hat er und dort ist alles eingetragen.

Weis jemand ob ich damit einfach zum Waffenhändler fahren darf oder brauche ich dafür eine Genehmigung? Ich selbst habe mit Waffen nix zu tun und auch kein Interesse deshalb möchte ich sie gerne verkaufen. Kennt evt. jemand einen Waffenhändler im Raum Mannheim/Heidelberg der Waffenankauft?

Wenn ich Poste was für Waffen in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind kann mir jemand einen ungefähren Wert der Waffen sagen? Ich kann nur soviel sagen das alle Waffen im Topzustand sind und kein Rost o.ä. haben und diese von meinem Vater gepflegt wurden.

Gruss

Matthias

Sie dürfen die Waffen transportieren EWB mitnehmen , auf keinen Fall Munition !! , Waffen nicht offen im Kombi:) , sondern im verschlossenen Kofferraum , wenn Futerale oder Koffer vorhanden sind , Waffen einpacken und abschliessen . Bei einer Kontrolle angeben wohin sie fahren , Grund , Verkauf und zu wem für event Nachfragen , hoffe habe geholfen .

mfg Bock

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  1. Klären, wer Erbe der Waffen ist, ggf. ist ein Erbschein hilfreich
  2. Mit der oder den zuständigen Waffenrechtsbehörde(n) (Ordnunngsamt oder Landratsamt, in BW m.W. nicht die Polizei) ins Benehmen setzen, damit nicht später Nachfragen nach dem Verbleib kommen.
  3. Fristen beachten (§ 20 WaffG)
  4. Derzeit sind die Preise für "scharfe" Waffen ziemlich im Keller. Vielleicht besser erst einmal ein paar Jahre mit dem Verkauf warten?

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

(3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.

(4) Das Bundesministerium des Innern erstellt nach Anhörung eines Kreises von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (Technische Richtlinie -- Blockiersysteme für Erbwaffen) für ein Blockiersystem nach Absatz 3 Satz 2 sowie für dessen Zulassungsverfahren und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie erfolgt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

(5) Der Einbau und die Entsperrung von Blockiersystemen darf nur durch hierin eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder durch deren hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen. Die vorübergehende Entsperrung aus besonderem Anlass ist möglich. Die Zeitpunkte aller Einbauten und Entsperrungen sind schriftlich festzuhalten. § 39 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend.

(6) In der Waffenbesitzkarte ist von der Waffenbehörde einzutragen, dass die Schusswaffe mit einem Blockiersystem gesichert wurde.

(7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.

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Hallo komme aus ...Eigenwerbung auch hier entfernt. ;)

Wie wahrscheinlich auch alle anderen Händler, auch die, die hier Werbung machen.  :rolleyes:  

@ Mattstu:

Erstmal mein Beileid. 

Vielleicht kannst Du über die Vereinskameraden deines Vaters die Waffen veräußern oder diese darauf ansprechen. Manchmal ist dieser Weg erfolgversprechender und preislich interessanter. Auch egun (eine Art ebay für Waffen) wäre eine Möglichkeit, wenn das rechtlich möglich ist.

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Hallo,

erstmal mein aufrichtiges Beileid zum Tod Deines Vaters. Ich komme aus Deiner Ecke und kennne mich in der Gegend einigermaßen gut in der Waffengeschäftsszene aus. Wenn du mir eine PN mit deiner Mailadresse schickst helfe ich dir gerne weiter. Allerdings musst Du um PN verschicken zu können erstmal fünf Beiträge schreiben wenn ich mich nicht irre.

Ach so, ich helfe garantiert ohne Eigennutz, denn bei der nächsten Waffe die ich kaufe wirft mich meine Frau glaube ich raus;-)

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Guten Abend Waffenfreunde,

ich habe ein paar Fragen an euch da ich von Waffen gar keine Ahnung habe.

Zunächst, mein Beileid,

sicherlich ist es nicht verkehrt sich mit einem Waffenhändler der Region in Verbindung zu setzten.

Adressen gibt es im Telefonbuch, bei Waffen-Online oder bei google.

Als Preisindikator kann, muß aber nicht zwingend, E-Gun bemüht werden; oder hier im Forum anfragen.

Ein Telefonat mit der zuständigen Behörde für Waffenangelegenheiten des Wohnsitzes schafft Rechtssicherheit in Sachen Transport und Aufbewahrung.

Gruß Inst200

OK, ich war etwas zu langsam.........

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Mein Beileid an Dich!

Aber wenn Erbe und Interesse, dann beim zuständigen Ordnungsamt eine WBK beantragen!

Kann sein dass die dann auf den Universalerben / Vermächtniserfüller ausgestellt werden muss wenn mehrere Erbberechtigte da sind.

Je nach dem ob gesetzlicher Erbgang oder Testament.

Einfach mal beim zuständigen ORdnungsamt anfragen!

Eine Erbenwbk wird jedoch ohne Munitionserwebsberechtigung augestellt, ggf. Blockierpflicht der Waffen beachten.

Wenn der "Erbe" dereiknst in einen Verein+Verband eintritt oder die Jägerprüfung macht, sprich ein eigenes Bedürfnis nachweisen kann

erlischt die Blockierpflicht bzw. der Munitionserwerb kann nachgetragen werden.

Verkauf der ererbten Waffen ist keine Verpflichtung.

Grüsse,

Colti.

P.S. Sorry an alle Händler, aber ggf. haben wir hier einen neuen dauerhaften LWB ! :-)

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Hallo zusammen,

erstmal danke für die Info´s bin grad ein wenig überfordert ;-)

Wir (Ich, mein Bruder und Mutter) wollen die Waffen eigentlich nur schnell loswerden um ein wenig kohle zu bekommen da seine Beerdigung doch sehr teuer war. Sind die Preise wirklich so "beschissen"?

Erben wird das alles meine Mutter aber ich nehme es in die Hand da sie kein nerv dafür hat.

Das heisst ich sollte erstmal mit dem Landratsamt telefonieren und denen schon mal sagen das mein Vater verstorben ist und die Waffen verkauft werden? Muss ich nach dem Verkauf nicht eh zu denen und die Waffen "austragen" lassen?

@ timandreas

gern würd ich deine Hilfe annehmen aus welcher Ecke kommst du den genau? :)

Gruss

Mattstu

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Hallo zusammen,

erstmal danke für die Info´s bin grad ein wenig überfordert ;-)

Keine Panik!

Echten Ärger kann es eigentlich nur mit dem Amt geben. Ergo, sind die ersteinmal am wichtigsten. :rolleyes:

Wir (Ich, mein Bruder und Mutter) wollen die Waffen eigentlich nur schnell loswerden um ein wenig kohle zu bekommen da seine Beerdigung doch sehr teuer war. Sind die Preise wirklich so "beschissen"?
Wenn Dein Vater keine seltenen und gesuchten Sammlerstücke hatte, leider "ja". Viele Büxer nehmen 'nen normalen k98 oder 'ne gewöhnliche PPk in 7,65 nicht einmal mehr auf Kommission an, weil sie den Laden voll damit haben und die Sachen nur zu "unmoralischen" Preisen loswerden können. eGun ist als Orientierung keine schlechte Idee. Aber denke daran, dass ähnlich wie bei eBay vieles immer wieder drinn steht bis vielleicht endlich einer den geforderten/erhofften Preis zahlt! Auch sind die Spannen für Gebrauchtwaffen zwischen Händler-AN-und-VERkaufspreisen zum Teil erheblich.
Erben wird das alles meine Mutter aber ich nehme es in die Hand da sie kein nerv dafür hat.
Dann muß formell auch alles über sie laufen.
Das heisst ich sollte erstmal mit dem Landratsamt telefonieren und denen schon mal sagen das mein Vater verstorben ist und die Waffen verkauft werden? Muss ich nach dem Verkauf nicht eh zu denen und die Waffen "austragen" lassen?
Deine Mutter muß da schon hin, weil sie die Waffen geerbt hat (s.o.). Aber oft lassen die Behörden auch mit sich reden, wenn man sich frühzeitig mit denen in Verbindung setzt, und rechtzeitig das weitere Vorgehen abklärt. So läßt sich möglicherweise auch das eine oder andere an Gebühren sparen. Die Gebühren sind nur noch teilweise human. Es gibt Fälle, da wären die Gebühren für den Austrag einer Waffe höher, als ihr auf dem legalen Markt realisierbarer Verkaufspreis. :sad:

Ist die Monatsfrist verstrichen, geht oft kein Weg mehr an dem Einzug der Waffen durch die Behörde vorbei. Dann ist nichts mehr mit "verkaufen" und erst recht nichts mehr mit erst einmal behalten.

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.....wenig kohle zu bekommen.....

Sind die Preise wirklich so "beschissen"?

Oftmals ist die Gebühr der Erben-WBK höher als der Wert der Waffe(n)

Schnuffi

Es gibt Fälle, da wären die Gebühren für den Austrag einer Waffe höher, als ihr auf dem legalen Markt realisierbarer Verkaufspreis. :sad:
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In Deinem Ortsbereich würde ich Dir Waffen Burk in Heilbronn empfehlen. Er ist per Google über die VDB Inetseite zu erreichen.

Ein ehrlicher Händler der auch hier im Forum unterwegs ist. Ich hoffe ja, dass der mal ein Banner hier löst, um endlich Werbung für sich machen kann.

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Ich hoffe ja, dass der mal ein Banner hier löst, um endlich Werbung für sich machen kann.

noch mehr? :confused:

Ach so, du meinst offiziel........ :s75: :s75:

Ne, im Ernst: Waffen Burk ist da sicher ne gute Anlaufstelle, wober er sicher auch das als erstes tun muss, was ich in 90% der Erbfälle machen muss..............deen Erben die übertriebenen Vorstellungen vom Waffenwert nehmen.....egal, ob top-gepflegt oder nicht, leider ist der Markt platt, und somit die Preise auch.

Egun ist sicherlich ein grober Anhalt, aber die bei Egun erzielten Preise sind Endkundenpreise, und die kann der Büchser im Ankauf eben nicht bezahlen, da er ja auch noch daran verdienen muss.

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...

Egun ist sicherlich ein grober Anhalt, aber die bei Egun erzielten Preise sind Endkundenpreise, und die kann der Büchser im Ankauf eben nicht bezahlen, da er ja auch noch daran verdienen muss.

Naja,

ich denke das haben die meisten hier auch versucht zu verdeutlichen. :rolleyes: Wenn die "Scharfen" nicht gerade z.B. ausgesucht gute und unüberarbeitete original Parabellumpistolen 00, P04 und lange P08 oder A3er vom Springfield sowie Ähnliches sind, wird nicht viel mehr als ein vielleicht besseres Handgeld beim Verkauf heraus springen.

Scheint so, als würde das Waffenrecht oder seine Folgen irgendwann jeden in Deutschland "beißen", der sich nicht nach § 55 von ihm ausgenommen hat. :closedeyes:

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Ne, im Ernst: Waffen Burk ist da sicher ne gute Anlaufstelle

Na eine Erbwaffe habe ich auch schon mal an Dich verkaufen lassen, wenn Du Dich erinnerst. Und der Preis war für die Erbin ok. Also ******* Arms ist natürlich auch auch eine Überlegung wert, nur ein paar Kilometer weiter.

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Scheint so, als würde das Waffenrecht oder seine Folgen irgendwann jeden in Deutschland "beißen", der sich nicht nach § 55 von ihm ausgenommen hat.

Das bedeutet aber kein Privileg!

Der Polizist als Sportschütze hat sich genauso an die Regeln zu halten und kann nicht einfach seine Sportpistole führen, er hat seine Waffen genauso zu Hause zu verwahren, wie jeder andere auch.

Ja und auch eine Kontrolle der Aufbewahrung müßte er erdulden.

Um zum Thema zurückzukommen, wichtig ist der § 37 Abs. 1 WaffG, er spricht von einer unverzüglichen Anzeige des Waffenfundes (Inbesitznahme) im Todesffall!

Erst nach Annahme des Erbes beginnt die 1 Monatsfrist nach § 20 Abs. 1 WaffG!

Wenn kein Testament vorhanden ist, kann die Ausstellung eines Erbscheines schon bis zu 6 Monaten dauern!

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Hallo Mattstu,

Du/Ihr habt, der derzeitigen nervlichen Verfassung geschuldet, derzeit nur den Verkauf im Sinn.

Mit dem Vater mal gesprochen, ob er sich vielleicht unheimlich gefreut hätte, wenn der Sohnemann seine Schätzchen weiter hegt und pflegt ?

Der Appetit kommt bekanntlich beim Essen.

Melde das Erbe an und, um das fast 0-Geschäft ( Austragungskosten usw. ) zu vermeiden, frage ernsthaft an, daß Du beabsichtigst, Sportschütze zu werden. Dann wird Dir das Amt sagen, was zu tun ist. Natürlich wird es gewisse Auflagen geben, aber Du bist dann, nach Ablauf gewisser Fristen, Legalwaffenbesitzer und kannst dann immer noch verkaufen, wenn Dir das Essen immer noch nicht schmecken sollte.

Wie sagen die Chinesen ? Kommt Zeit, kommt Fahrrad.

Überstürze nichts, es könnte Dir später leid tun. Und so günstig kommst Du nie wieder an einen kleinen feinen Waffenbestand und sollte Deutschistan mal wieder normal werden, die Jugend wieder mehr Interesse an einem Hobby haben, was "Arbeit macht", dann steigen auch wieder die Preise und Du hattest eine prima Geldanlage.

Hoffe, daß Du diese Gedanken einfach mal überdenkst, damit Du Dich später nicht ärgerst.

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Zunächst auch von mir mein Beileid an Dich und Deine Familie.

Falls es nicht schon über PN gelaufen ist, teile uns doch mal mit, was zum Verkauf steht. Dann kann Dir die geballte Kompetenzkraft des Forums mit Sicherheit eine Einschätzung der Preislage geben.

Wenn er mehrere Waffen hatte, dann solltet Ihr auch versuchen, das Zubehör zu verkaufen. Das kann auch noch mal ein wenig einbringen. So etwas solltet Ihr über Egun abwickeln.

Was die Möglichkeit des Eintrags auf eine "Erben-WBK" betrifft, so steht dem die Verpflichtung für die schweineteure Blockierung durch einen zertifizierten Fachhändler entgegen.

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Hallo zusammen,

erstmal danke für die anteilnahme. Ich konnte mit meinem Vater leider nie drüber sprechen weil er total unverständlich verstorben ist. Ich dachte eigentlich er lebt noch 20 Jahre.

Interesse haben wir gar keine mit Waffen zu schiesen usw deshalb bleibt für uns nur der Verkauf.

ich habe grade mit dem Landratsamt gesprochen. Laut aussage vom Mitarbeiter:

Wenn ich schaue das ich bis ca ende oktober die waffen verkaufe ist das kein Problem und ich brauche keine Erbwaffenbesitzkarte.

Hat das schon mal jemand so gehört?

Wenn jemand wissen möchte was für waffen das sind einfach ne email an mich tippern :)

Zubehör weis ich nicht was da alles dabei ist am liebsten wäre halt wenn jemand bei mir vorbei kommen könnte der ahnung hat und sich den kram anschaut ;)

Gruss

Matthias

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@Mattstu

erst einmal Herzliches Beileid zu Deinem Verlust.

Leute denkt aber Bitte daran das WO keine Waffenhandels Lizenz hat

und wir sehr schnell in Teufelsküche kommen können.

Deshalb ab sofort nur Fragen & Antworten zu den technischen, Rechtlichen und sonstigen Abläufen Bitte!!!!!!!!

nichts mehr über Verkauf via PN usw.......

DANKE

Jürgen Klünder

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ich habe grade mit dem Landratsamt gesprochen. Laut aussage vom Mitarbeiter:

Wenn ich schaue das ich bis ca ende oktober die waffen verkaufe ist das kein Problem und ich brauche keine Erbwaffenbesitzkarte.

Hat das schon mal jemand so gehört?

Das darfst Du durchaus als Entgegenkommen, welches Dir einiges an Laufereien und Gebühren spart werten.

Karl

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