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IGNORED

Waffensteuer: Neues aus Mannheim


Sigges

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Der erste Verwaltungsgerichtsprozess um die Erhebung dieser Gebühren nach der entsprechenden Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes ?

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Hat der schon stattgefunden? Oder soll dies ein Hinweis auf ein nachträgliches Regulativ sein, das sich mühsam, langwierig sowie mit Kosten verbunden erstritten werden muß?

Da finde ich den persönlichen Kontakt mit Übergabe von Fakten einfacher und zudem effizienter für alle LWBs in der Region, so denn die Einführung damit verhindert werden kann. Einen Versuch ist es imho allemal wert.

Gruß JM

Edith: Abzug doppelte.

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Hat der schon stattgefunden?

Meines Wissens (lt. FWR) läuft zur Zeit ein Rechtsmittelverfahren eines Waffenbesitzers/FWR-Mitglieds aus Ba.-Wü.

gegen die Gebühr für eine anlass- und beanstandungslos erfolgte) Aufbewahrungskontrolle.

Anmerkung:

Ich bin sehr dafür, solche Dinge im Vorfeld "politisch" abzubiegen, insbesondere diese unsäglichen "Waffenbesitzsteuern".

Allerdings haben wir bei den Aufbewahrungs-Kontrollgebühren den Unterschied, dass (zumindest in Ba.-Wü.) das

Kind schon ein Stück weit in den Brunmen gefallen ist... Sprich, die Gebühren sind in Gebührensatzungen bei einem

Teil der Kreise und Städte hier im Südwesten bereits enthalten - auch wenn das Ganze rechtlich höchst fragwürdig ist.

Somit sind wir bei den Gebühren leider schon bei "Stufe 2", nämlich der juristischen Überprüfung solcher Bescheide

und ihrer zugrundeliegenden Gebührensatzungen.

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Ich würde in Zukunft - wäre ich eine Waffenlobbyorganisation - gar nichts mehr dagegen unternehmen und einfach abwarten, bis die ersten Trottel eine Waffensteuer beschließen.

Und die dann bluten lassen, aber so richtig.

Wäre mir ein innerer Reichsparteitag, wäre ich eine Waffenlobbyorganisation.

Weil - was besseres zur Mitgliederwerbung könnte gar nicht passieren.

Na ja, Göttingen hatte das beschlossen, bekam die Einführung dann aber nicht hin und gab wieder klein bei. Das Risiko wollen wir eher nicht eingehen. Jedes Buschfeuer muss eben schnell ausgetreten werden, bevor es sich zu einem gefährlichen Brand entwickelt.

Was uns noch weiter motivieren sollte:

Für die Kollegen von PL ist es die Sache nicht wert, dort vor Ort zu sein. Ich sehe das anders und mit Viterdo haben wir einen engagierten Mitstreiter dort. Vorbildlich!

Gruß JM

Soso, vielleicht wussten wir schon vorher wie es ausgeht weil wir schon mit allen gesprochen haben? Ich halte das Engagement von Viterbo schon in Ehren, was die wiederholte Übergabe des Dietlein Gutachtens zusätzlich bringen soll, verschliesst sich mir aber schon, denn dieses Gutachten habe ich schon bei der ersten Sitzung übergeben ( samt einem weiteren Gutachten aus anderer Quelle). Mittlerweile gibt es sogar drei Gutachten gegen die Zulässigkeit der Waffensteuer. Die Mannheimer Gemeinderäte hatten alle drei samt einiger Erklärungen dazu. Dazu bekamen sie dann noch einige Erklärungen und Beurteilungen des Datenschutzrechtes.

Wir sind noch zu wenige und wir müssen uns unsere wenige Zeit schon gut einteilen.

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Wie gesagt, das ist das, was ich weiß.

Und natürlich, die Kontrollgebühren-Sache ist wichtig. Allerdings ist sie in ihrer Existenz letztlich weit weniger von der politischen Entscheidung

eines Gemeinderats abhängig als eine Kommunalsteuer. Die Gebühren (anlasslos) dürften definitiv dem geltenden Landesgebührenrecht Ba.-Wü.

widersprechen.

Das wird gerade geklärt. Es gibt mehrere Wege diese Gebühr anzugreifen. Wir beschreiten sie alle.

Meines Wissens (lt. FWR) läuft zur Zeit ein Rechtsmittelverfahren eines Waffenbesitzers/FWR-Mitglieds aus Ba.-Wü.

gegen die Gebühr für eine anlass- und beanstandungslos erfolgte) Aufbewahrungskontrolle.

Anmerkung:

Ich bin sehr dafür, solche Dinge im Vorfeld "politisch" abzubiegen, insbesondere diese unsäglichen "Waffenbesitzsteuern".

Allerdings haben wir bei den Aufbewahrungs-Kontrollgebühren den Unterschied, dass (zumindest in Ba.-Wü.) das

Kind schon ein Stück weit in den Brunmen gefallen ist... Sprich, die Gebühren sind in Gebührensatzungen bei einem

Teil der Kreise und Städte hier im Südwesten bereits enthalten - auch wenn das Ganze rechtlich höchst fragwürdig ist.

Somit sind wir bei den Gebühren leider schon bei "Stufe 2", nämlich der juristischen Überprüfung solcher Bescheide

und ihrer zugrundeliegenden Gebührensatzungen.

Es gibt mindestens zwei laufende Verfahren - eines durch den DJV unterstütztes und eines durch Prolegal unterstütztes.

Zudem haben wir mehrere Legalwaffenbesitzer in Lauerstellung. Ich gehe von mehreren erfolgreicher Klagen aus. Die Behörden arbeiten aber auch hier eher langsam, so dass das seine Zeit dauert.

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OK jaegermeister17 - du hast meinen Tag versaut.... :angry2:

Edit: Ist jemand hier aus dem Forum von dem Mannheimer Hirnschiss betroffen? Also jemand DIREKT aus Mannheim?

Betroffen sind wir alle...das ist der reine Hohn was sich SPD/Grüne da mal wieder geleistet haben.

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Aus dem "Mannheimer Morgen" zu der in MA beschlossenen Kontrollgebühr:

"Die CDU lehnte den Vorschlag hingegen als "ungerecht" und rechtlich bedenklich ab. Fraktionschef Carsten Südmersen forderte die Stadt auf, eine entsprechende Überprüfung einzuleiten. Die Christdemokraten vertreten die Meinung, dass diejenigen, die vorschriftsmäßig handeln, nicht noch eine Gebühr treffen sollte. Überprüfungen ohne Beanstandungen müssten kostenfrei sein."

Ein großes Lob an die CDU, deren Mitglieder im Gegensatz zu Rot/Grün in der Lage zu sein scheint, ein Gesetz

(hier: Landesgebührengesetz Ba.-Wü.) zu lesen und zu verstehen. Leider eben nur als Minderheit.

Nochmal:

Landesgebührengesetz Ba.-Wü.

§ 5 Abs. 1 (Gebührenschuldner)

Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet

1. dem die öffenliche Leistung zuzurechnen ist...

§ 2 Abs. 3 (Begriffsbestimmungen)

Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse eines Einzelnen erbracht wird.

Insbesondere gehört dazu auch die verantwortliche Veranlassung einer Leistung.

Egal, was die Mannheimer in ihre Gebührensatzung hineinschreiben: sie muss den Grundsätzen des LGebG Ba.-Wü. entsprechen.

Und wenn ein Waffenbesitzer die Aufbewahrungskontrolle weder beantragt, noch die Behörde durch Versäumnisse veranlasst hat,

zu überprüfen, noch durch Mängel eine Nachkontrolle veranlasst - dann fehlt es an der "verantwortlichen Veranlassung".

Ich wüsste nicht, wie er somit zum Gebührenschuldner werden sollte.

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Das stimmt um so bedenklicher, wenn man bedenkt, daß BaWü eigentlich recht fortschrittlich im Hinblick auf die in anderen Bundesländern so brutalen Erschließungsbeiträge bei der Instandsetzung maroder Straßen ist. Dort werden nicht die Anlieger per se zur Kasse gebeten und müssen teilweise Beträge berappen, die im Bereich eines neuen Kleinwagens liegen sondern es gibt in BaWü hierbei eine wirkliche Gebührengerechtigkeit mit einem jährlichen Beitrag, den jeder bezahlen kann und auch bezahlt.

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Das stimmt um so bedenklicher, wenn man bedenkt, daß BaWü eigentlich recht fortschrittlich im Hinblick auf die in anderen Bundesländern so brutalen Erschließungsbeiträge bei der Instandsetzung maroder Straßen ist. Dort werden nicht die Anlieger per se zur Kasse gebeten und müssen teilweise Beträge berappen, die im Bereich eines neuen Kleinwagens liegen sondern es gibt in BaWü hierbei eine wirkliche Gebührengerechtigkeit mit einem jährlichen Beitrag, den jeder bezahlen kann und auch bezahlt.

Hallo,

ich bin nicht der Schreiber vor dem Herrn,

aber das habe ich eben an alle Fraktionen und Bürgermeister versendet. Auf die Reaktion bin ich mal gespannt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Verabschiedung der Waffenkontrollgebühr bei verdachtsunabhängigen Kontrollen erheben Sie einen Be(i)trag von Euro 70,--.

1. Wo ist das im Landesgebührengesetz Ba.-Wü. zugrunde gelegt ?

2. Wer zahlt Kontrollgebühren bei verdachtsunabhängigen Verkehrskontrollen?

Hier liegt eindeutig eine Diskreminierung der legalen Waffenbesitzer vor. Was wiederum u. U. ein Gesetzesversoß nach sich zieht.

Bitte klären Sie mich auf, warum ich als legaler Waffenbesitzer, (noch) wohnhaft in Mannheim, benachteiligt werde. Sehr nett anzusehen wäre auch ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den man ggf. rechtliche Schritte einleiten kann. Gerne auch als email.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weisse ausdrücklich darauf hin, das Antworten, auch auszugsweise, im Internet, speziell in den dafür geschaffenen Foren veröffentloich werden.

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Na da werd ich doch gleich mal Einspruch einlegen und klagen.

Mal einen Termin mit dem Anwalt machen.

Das soll wohl von PL i.V. mit einem Schützen und dem LJV BaWü i.V. mit einem Jäger bereits geschehen. Genaueres bitte dort erfragen.

Und wer dieses Jahr gewählt wird ist klar.

Dazu kommt wohl auch noch eine Entscheidungshilfe von El Marinero.

Gruß JM

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Seit 2009 ist die Stadt verpflichtet, alle drei Jahre die Waffenbesitzer zu überprüfen und nachzuschauen, ob Pistolen und Gewehre vor Ort vorschriftsmäßig aufbewahrt werden (wir berichteten). Das hat das Land angeordnet, ...

Interessant.

Die glauben also tatsächlich, dass sie diese unsägliche Kontrollgebühr alle drei Jahre abzocken können. :gaga:

Da muss man schnellstens einen Riegel, mindestens VdS Kl. I, vorschieben.

CM :angry2:

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Es ist soweit. Waffensteuer ist durch.

Link:http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20110302_mmm0000001313967.html

Nein!

Nur der Hauptausschuß hat sich dafür ausgesprochen.

Die entscheidend Abstimmung erfolgt erst noch!

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Es ist soweit. Waffensteuer ist durch.

Link:http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20110302_mmm0000001313967.html

Nein, die ist nicht durch wenn sich Rot/Grün einig sind. Die wollen dass das jetzt so ist.

An uns allen liegt es nun den Herren Politikern zu erklären wie Demokratie und Gesetze funktionieren.

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Hallo,

die CDU Fraktion hat sich schon mal gemeldet. Die Entscheidung wird erst am 22.3. fallen.

Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXXXr,

aufgrund eines gleichlautenden Antrag von SPD und Grüne wird der Gemeinderat mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linke die in der Gemeinderatssitzung am 22.3.2011 die Einführung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 € für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrollen ohne Beanstandung beschließen. In der gestrigen Hauptausschusssitzung haben SPD und Grüne diese Anträge eingebracht.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion hält die Einführung einer solchen Gebühr für inhaltlich falsch und rechtlich bedenklich. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat im Hauptausschuss abgelehnt und wird auch in der Gemeinderatssitzung am 22.3.20011 diese Gebühr ablehnen.

Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen auf dem Postweg zu, wenn Sie uns Ihre Postadresse mitteilen.

Ihr Missfallen und Ihre Argumente, die wir teilen, sollten Sie den anderen Fraktionen und Einzelmitgliedern im Gemeinderat zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Sandel

Fraktionsgeschäftsführer

CDU-Gemeinderatsfraktion

Rathaus E 5, 68159 Mannheim

Tel.: 0621/293-2191, Fax: 0621/293-9440

E-Mail: matthias.sandel@mannheim.de

Melde mich wieder

Gruß Max

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Laßt doch das dumme Geschwätz,

..........

jp

Na Gott seis gedankt, das wir dich haben. Wenn du XXXXXX meinst antworten geben zu müssen dann mach das in einem vernünftigen Ton, andern falls bist du nämlich auf genau dem Level den du anderen vorwirfst.

Ohne Gruß

:((

Und nein ich erwarte keine Antwort von dir - du stehst ab jetzt auf Ignorieren.

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Hallo,

neues aus Mannheim, auch Herr Dr. Kurz hat sich zu Wort gemeldet:

Antwort:

Sehr geehrter Herr,

ich bestätige den Eingang Ihrer mail vom 02.03.11 bezüglich der Einführung einer Waffenkontrollgebühr bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ohne festgestellten Verstoß.

Die Einführung einer solchen Gebühr wurde von mir nicht vorgeschlagen, sondern wurde im Hauptausschuss des Gemeinderates auf der Basis von zwei gleichlautenden Anträgen mehrheitlich zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 22. März empfohlen. Inwieweit die Einführung einer solchen Gebühr rechtlich möglich ist, wird die Verwaltung bis zur Gemeinderatssitzung noch klären.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Kurz

Also, es ist noch nicht alles vorbei ..... :rolleyes:

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  • 2 Wochen später...

Wenn die Mehrzahl der Waffenbesitzer die Lobby unterstützen sollte und sich mit Themen beschäftigen täte, die sie betreffen, Dann wäre es ja vielleicht zur Mobilisierung ein Abwarten sinnvoll.

Weil aber die Mehrheit der LWB lethargisch in einer heilen "mir kann ja nix passieren-Welt" lebt, wird der Effekt nicht kritische und informierte Mobilisierung der Bürger sein, sondern schulterzuckende Aufgabe der Rechte und des Eigentums durch Stimmvieh. Und damit verliert die "mächtige Waffenlobby" Ihre Basis.

Dem Kann ich nicht beipflichten: Die Mehrheit der Waffenbesitzer - die älteren- leben in der Denke dass wenn sie sich auf dem Ordnungsamt nackig machen und zu allem Ja und Amen Sagen, dass der Staat sie dann mit dem Waffenbesitz belohnt.

Das sind zum Beispiel DSB Funktionäre (badischer Schützenbund Kreis 3 ) die sagen "lass uns doch auch unsere Luftdruckwaffen noch anmelden, wir haben ja nichts zu verbergen!"

Da sind Leute dabei die sagen" Ach ja ich schiess ja eh nur KK, wenn dann GK verboten wird, nun wenn es in Berlin beschlossen wird, na dann"

Und die jüngeren sagen: " ich hab was ich will und ich bewahre es sicher auf. nach mir die Sintflut"

Also der Hammer war ein telefonat letzten Jahres mit einem Jagdscheininhaber Nahe Stuttgart vor der geplanten Einführung der Waffenbesitzsteuer.

Aussage: " Ha ja wir Jäger. Ich habe zwei Langwaffen und die reichen mir." ... ""die ganzen sportschützen mit den ganzen Pistolen, die brauchen die ja gar nicht."".." Wer schiesst schon GK"....." die Waffennarren unter den Jägern"..." ... mich wird es nicht treffen" etc.

Ich sage nur die Gefahr für den legalen Waffenbesitz kommt aus den eigenen Reihen!!!

Meinen Dank und meinen Respekt für alle die sich für unsere Belange im Waffenrecht einsetzen. Ich finde es großartig dass ihr weitermacht obwohl ihr auch aus den eigenen Reihen Kritik bekommt.

Wenn es mehr gäbe wie euch - die wenig meckern und viel bewegen - währen wir schon weiter.

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