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Steffen Schöps

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  1. Du wolltest den Kommentar als Seitenhieb verstehen und verstehst ihn immer noch so. Aber dann kann ich Dir auch nicht weiter helfen. Nun zum zweiten Punkt: Wie soll sich denn PL beteiligen? WO hat doch das Geld schon dicke zusammen und hat sich auch kompetenten Rat eingekauft, evtl einen passenden Kläger gesucht und gefunden und kann problemlos loslegen. Wir kochen unsere eigenen fünf Fälle von unten nach oben hoch und helfen anderen Waffenrechtsklägern oder Opfern. Ich denke, damit ist unser aller Sache auch gut gedient. Wenn WO Hilfe braucht, dann können die uns gerne fragen. Das haben sie aber bislang nicht getan. Warum auch? PS: Das positive Gutachten ist mir erst hier bekannt geworden. Wie lange liegt das schon vor?
  2. Dies als einen Seitenhieb zu interpretieren ist falsch. Es ist eindeutig so, dass kein Politiker mit anonymen Vertretern reden wird oder sich auf deren Informationen verlassen kann. In diesem Geschäft werden Informationen äusserst kritisch gehandelt und die Glaubwürdigkeit hängt an deren Überbringer. Wenn der "Blauschlumpf-Drei" heisst, bedeutet das die Tonne. Wenn er identifizierbar und verifizierbar ist, dann kann man mit ihm reden. Der Vorstand des FvLW und von WO hat sich jetzt ja auch veröffentlicht und bekennt sich jetzt auch in WO offen zu seiner Tätigkeit. Warum haben die das wohl gemacht, wenn es denn nicht richtig wäre, wenn man etwas erreichen möchte? So etwas offen auszusprechen als pur böswillig einzustufen ist doch wohl reichlich eng gedacht.
  3. Bei den Jägern bitte aufpassen. Der Landesjagdverband soll eine eigene Verfassungsbeschwerde am laufen haben, die allerdings auf einem Einzelfall beruht . Hier soll einem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt worden sein, nachdem er die Prüfer wieder analog zur Empfehlung des FWRs weggeschickt hatte. Er hatte dem Amt allerdings zuvor sowohl die Existenz der fachgerechten Verwahrung - hier ein absolut gesicherter Waffenraum im Keller hinter Stahlbeton und einer Sicherheitstür der Stufe 0 oder 1 nachgewiesen und durch Bilder und dem Werkvertrag der Sicherheitsfirma belegt. Obwohl er so seiner Pflicht nachgekommen und eigentlich kein Zweifel an der korrekten Verwahrung bestehen konnte, wurde er aufgesucht. Diese Konstellation soll jetzt von unten nach oben durchgeklagt werden und hat nach meiner Meinung gute Aussicht auf Erfolg.
  4. Es ist ja erstaunlich, dass hier gefälschte Newsletter verbreitet werden! Prolegal hat bislang genau zwei Newsletter versandt und das hier zitierte stand noch nie drin!
  5. Hier ist die Internetseite der Firma: http://www.korriphila.com/index.html Hier gibt es gerade eine zu kaufen: http://www.egun.de/market/item.php?id=2436588
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