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IGNORED

Spielzeugpistole löst Polizeieinsatz aus


Mike57

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nette Idee. Aber nicht zu Ende gedacht. Was wäre wohl das wahrscheinlichste Ergebnis einer solchen Aktion?

Richtig! Das Ende des KWS.

Das würde aber so einen, (nun wie sage ich es, ohne missverstanden zu werden), Aufstand, Aufschrei, Aufmerksamkeit auf "Kinkerlitzchen"..... geben, das sich somanche "Schlafmütze" die selbe vom Kopf reißen würde und die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen würde.

Aber wie das nun mal in D. ist, Von 100 % würden höchstens 1% mitmachen. Der Rest schläft wieter oder hatt andere Ausreden

Geschrieben
...

sollte sich überlegen, das es eben "Spielzeuge" gibt die aus der Ferne selbst von Leuten die täglich mit scharfen Schusswaffen umgehen, eben genau dafür gehalten werden.

Das ist ja alles korrekt, das eigentlich dumme daran ist, was sie draus machen. Wenn mir als Vopo in BY sowas passieren würde, dann würde das mE eher so ablaufen:

"Ah jo, is a Spuilzeisch-Pistol, hats sich dann erledigt, packen se dös wech, am besten unnern Sitz oda so, da siehst a kaaner und damit sowas net nochmal passieren koann. Wünsche noch vuil Spoass beim spuilen... pfierti... und Servus..."

Verstehste, es ist die Überreaktion, wegen so nen Kinnerkram. ;)

PS: Wenns ne "Anscheinswaffe" wäre, wieso wird das dann überhaupt erst öffentlich verkauft ?

Geschrieben
hätte man vielleich auch gedacht es handelt sich um ein RAF-Kommando die hysterie war damals gerade auf dem Höhepunkt. :huh:

Kann jetzt zwar sein, dass mich meine Erinnerung wieder etwas irreleitet, aber daran glaube ich nicht, selbst auf dem Höhepunkt der RAF-Hysterie ging es nicht so absurd zu, wie es heute Dauerzustand ist. Hab z.B. jetzt gerade mal bei Google "Luftgewehr und SEK Einsatz" eingegeben.

Ergebnis: http://www.google.de/search?q=luftgewehr+s...lient=firefox-a

Völlig schräg.

Mit 12 hätte ich das SEK nicht mehr vom Hals bekommen, wenn es damals schon so gewesen wäre wie heute.

Übrigens "Metrosexualität" hab ich gestern auch zum erstenmal gelesen, Google hilft auch da http://de.wikipedia.org/wiki/Metrosexualit%C3%A4t

Geschrieben
Das ist ja alles korrekt, das eigentlich dumme daran ist, was sie draus machen. Wenn mir als Vopo in BY sowas passieren würde, dann würde das mE eher so ablaufen:

"Ah jo, is a Spuilzeisch-Pistol, hats sich dann erledigt, packen se dös wech, am besten unnern Sitz oda so, da siehst a kaaner und damit sowas net nochmal passieren koann. Wünsche noch vuil Spoass beim spuilen... pfierti... und Servus..."

Verstehste, es ist die Überreaktion, wegen so nen Kinnerkram. ;)

PS: Wenns ne "Anscheinswaffe" wäre, wieso wird das dann überhaupt erst öffentlich verkauft ?

1. gibt`s meines Wissens in BY keine Vopos

2. bei der möglichen reaktion wirst du dich m.M. nach sehr täuschen..........

3. ob das eine "Überreaktion " ist, ergibt sich meist erst, wenn SICHER ist, dass es eben ein Spielzeug ist.........

4. weil du sie besitzen, aber nicht "führen" darfst??

Geschrieben
Nette Idee. Aber nicht zu Ende gedacht. Was wäre wohl das wahrscheinlichste Ergebnis einer solchen Aktion?

Richtig! Das Ende des KWS.

Glaube ich nicht, kannst ja ein T-Shirt tragen mit "Waffenscheinbesitzer". ;)

Die SSW sollte nur nicht unordentlich im Hosenbund stecken und öffentliche Versammlungen (der Weihnachtsmarktfall?) sind zu meiden.

Geschrieben
1.6

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind .....oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder untrschreiten?

Welche Größe müssen denn diese Gegenstände haben?

Sehr merkwürdig, zeugt nicht unbedingt von Sachverstand des Gesetzgebers!!!

Wie denn jetzt?

Kleiner als ein NAA Revolver in 22lr, oder größer als ein Schweizer Sturmgewehr?

Wie groß sind denn diese Gegenstände,die zum Spiel bestimmt sind, liebe Zeitgenossen?

Geschrieben
1. gibt`s meines Wissens in BY keine Vopos

2. bei der möglichen reaktion wirst du dich m.M. nach sehr täuschen..........

3. ob das eine "Überreaktion " ist, ergibt sich meist erst, wenn SICHER ist, dass es eben ein Spielzeug ist.........

4. weil du sie besitzen, aber nicht "führen" darfst??

1. Nein ? Wie heissen die Jungs in den bunten (jetzt dunkelblauen) Klamotten denn neuerdings denn ? ;)

2. Nöö, täusch ich mich nicht, weil es ist deutlich zu lesen, dass das FIKTIV und MEINE Reaktion WÄRE, so ich ein bajuwarischer VOPO wäre ("Wenn mir als Vopo in BY..."). Nebenbei kann ich dir versichern, dass die selbst bei den echten Gegenständen bisweilen ziemlich easy reagieren (obwohl, das waren Franken ;) ).

3. Lesen, lesen, nochmal lesen. Das Verhalten am P hab ich doch gar nicht in Frage gestellt. ABER NACHDEM das klar war, dass es Spielzeug ist, so einen Aufriss mit Anzeige usw zu machen, DAS ist das Peinliche.

4. Aso, wo ist da der Sinn ? Kaufen darf man das Speilezeug, aber die Kinner dürfen dann net im Wald damit spielen, oder wie ?

Geschrieben
...

3. Lesen, lesen, nochmal lesen. Das Verhalten am P hab ich doch gar nicht in Frage gestellt. ABER NACHDEM das klar war, dass es Speilzeug ist, so einen Aufriss mit Anzeige usw zu machen, DAS ist das Peinliche.

...

Ist schon ein paar Seiten her, da habe ich das erläutert. Die Kollegen dürfen hier nicht einfach ein Auge zudrücken, sie besitzen dort rechtlich keinen Ermessensspielraum!

Und nun ein Nachtrag dazu, um es hoffentlich auch dem Letzten klar zu machen:

- Ich könnte mir gut vorstellen, das die Kollegen trotzdem beide Augen zugedrückt hätten wenn sie selbst durch eigene Beobachtung die Spielzeug-Anscheinswaffe festgestellt hätten.

Hier aber war ein Dritter, der anzeigende Passant, im Spiel. Nicht häufig aber auch nicht total ungewöhnlich, wenn so jemand sich nach dem Ergebnis seiner Anzeige erkundigt. Und jetzt möge sich jeder prüfen ob er sich ein Disziplinarverfahren in einem solchen Fall einhandeln wollte, wo es höchstwahrscheinlich spätestens nach der Anhörung des Vaters im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu einer Einstellung kommt.

Geschrieben

Der Kreis den du marschierst ist dir klar?

Die Gesetzeslage ist dir natürlich klar -also warum diese hätte/könnte/Fiktion-Diskussion?

Es war (wenn man den Medien Glauben schenkt) eine Spielzeugpistole.

Diese lag offen auf dem Sitz.

Sie war einer "echten" täuschend ähnlich. Wäre sie Neongelb mit rotem Tank gewesen, hätte niemand angerufen.

Es wurde eine SW gemeldet, vor einem Einkaufszentrum - also musste die Schutzpolizei tätig weren.

Sie haben eine Anscheinwaffe gefunden. Laut WaffG ein Verstoß, der mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet weren kann/wird.

Zeugen für den Vorfall - reichlich.

Anzeige fertigen - gut is.

Sollen sie die Sache vergessen? Die erste Nachfrage der Presse oder des Geschäftsführers - evtl. noch schriftlich bei der Direktion- bringt einen Stein ins rollen, den keiner lostreten will.

Also unterhalten wir uns hier nicht über unangemessene Reaktion der Einsatzkräfte oder des Anrufers, sondern über nachvollziehbare Uninformiertheit eines normalen Vaters, der auf Grund hirnrissiger Vorgaben des nur als Schrott zu bezeichnenden WaffG nunmehr ein verfahren am Hals hat.

Falls er zufällig LWB oder Jäger sein sollte wird er weitere Probleme bekommen. Ist er Geschäftsmann, wird er Gewerberechtlich auch Probleme erwarten können.

Geschrieben
... ob er sich ein Disziplinarverfahren in einem solchen Fall einhandeln wollte, wo es höchstwahrscheinlich spätestens nach der Anhörung des Vaters im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu einer Einstellung kommt.

Wenns so endet, mags ja noch schleichen, aber die ganze Zeit- und (Steuer)Geldverschwendung bis dahin könnte man sich alles schenken, auch wenn der ein oder andere Beamte Arch in der Hose hätte und dem übereifrigen SA auch mal deutlich die Richtung zeigen würde... ;)

Und wenn der Ober-Pförtner dem "Bürger" erklärt, dass es nix zu erklären gibt, weil das Ganze wegen Belanglosigkeit in der Rundablage verschwunden ist, läuft besagter "Bürger" natürlich sofort zum Dienstvorgesetzten, weil er sich ja auch 110% in den anzuwendenen & gültigen Vorschriften auskennt... ;)

Geschrieben
Das ist schon ausgesprochene Paranoia. Nach dem Prinzip könnte ja, kann man gleich präventiv die ganze Bevölkerung einsperren.

Laßt die Linkspartei ran, zusammen mit den linksgrünen Gutmenschen holen die ihre Pläne aus SED-Zeiten raus. die dürften sie ja noch haben, so wie ihre Gesinnung sich auch nicht geändert haben dürfte, dort war detailliert aufgelistet, welche Bevölkerungskreise im Krisenfall in eine Art KZ/Sammellager verbracht und dort festgehalten werden sollen. Zu ihrem eigenen Schutz, wie es zynisch hieß...gabs das nicht schon mal in der braunen Zeit? Geschichte scheint sich doch irgendwie zu wiederholen. Nur die Farbe ist anders.

(Grün grade sowas von ausverkauft!!!)

Geschrieben

Ich bin jetzt ein bischen verunsichert.

was darf man den nun mit einer anscheeinwaffe machen, bzw nicht machen ?

Gut, nicht damit zum Bäcker fahren und Brötchen holen habe ich ja jetzt verstanden, wie ist es aber wenn ich mich Reenactment mäßig als Gardegrenadier verkleide und meine Muskete schultere oder D-Day im Park nachspiele und als Angehöriger der 250. Inf. Div mit einer MP 40 durch die Gegend laufe ?

Mache ich mich strafbar ?

Wie sieht es bei einer Waffenkontrolle in meiner Wohnung aus, wenn die Plastik MP 40 lässig angelehnt neben dem Waffenschrank steht, in dem sich meine Bockbüchsflinte und meine 8 x 57 befindet ?

Bin ich dann waffenrechtlich bedenklich ?

Geschrieben
...

Sie haben eine Anscheinwaffe gefunden. Laut WaffG ein Verstoß, der mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet weren kann/wird.

Zeugen für den Vorfall - reichlich.

Anzeige fertigen - gut is.

...

:confused:

§ 53 WaffG - Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,

...

Quelle: www.gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Habe ich da was verpasst?

Geschrieben
Sollen sie die Sache vergessen? Die erste Nachfrage der Presse oder des Geschäftsführers - evtl. noch schriftlich bei der Direktion- bringt einen Stein ins rollen, den keiner lostreten will.

Wäre nicht das erste mal, daß Beweismittel oder ganze Akten in Verstoß geraten, ohne daß das Folgen hat. Grün ist furchtbar alle.

Aber: ich finde es gut, daß das so gelaufen ist! Wir brauchen mehr davon, viel mehr! :eclipsee_gold_cup:

Edith erinnert daran, daß "man" auch schon soeben begonnene OWi Verfahren sofort danach wieder eingestellt hat, alles ein (!) SB und Polizei, z.B. in Bayern Bananistan. Soll ich die Dienststelle dazu schreiben? Obwohl waffen- oder sprengstoffrechtlicher Verstoß dabei war. Weil´s halt grad geschickt war oder warum auch immer. :peinlich:

Geschrieben
:confused:

Quelle: www.gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Habe ich da was verpasst?

Neeee! Hast recht, ich hatte die öffentliche Veranstaltung im Kopf............... :peinlich:

Geschrieben

Keine Bange, das aktuelle WaffG ist dank der beiden Anlagen die wohl unübersichtlichste Version die wir je hatten. Ich habe auch erst einmal an einer völlig falschen Stelle gesucht...

Geschrieben

Hallo,

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind .....oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Was ist damit gemeint, Beschusszeichen, PTB oder "F"?

Geschrieben
..... Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Was ist damit gemeint, Beschusszeichen, PTB oder "F"?

Über diesen Absatz bin ich auch gestolpert wobei ich unter Kennzeichnung solche Dinge wie "Glock 19" oder "9X19" verstehe.

Was mich interressieren würde - müssen alle Merkmale erfüllt sein, oder genügt eins?

Mfg Weini

Geschrieben

Wenn es anders "gemeint" wäre, dann hätten die Spezialisten es auch geschrieben.

Wenn sie wirklich "meinen" würden, dann würde ich sie als "Beddeseicher" bezeichnen, die meinen auch immer sie hätten geschwitzt.

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