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IGNORED

Die ZEIT - Grafe: "Schießen ist kein Menschenrecht"


NicoH

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In der Print-Ausgabe der ZEIT vom 12.08.10 findet sich auf der Meinungsseite ein Artikel von Roland Grafe mit dem Titel "Schießen ist kein Menschenrecht", in dem er den üblichen "Sportwaffen = Mordwaffen" Unsinn äußert, der hier nicht wiederholt werden muss. (trage Link nach, sobald online verfügbar)

Ich finde es peinlich, daß eine Zeitung mit Qualitätsanspruch Leuten wie Grafe Raum bietet, ihr verqueres Weltbild zu verbreiten und sich öffentlich zu profilieren. Allerdings war schon die Berichterstattung nach Winnenden in dieser Richtung extrem einseitig, etwa Michael Naumanns "Die Waffen nieder" Artikel, der sogar auf der Titelseite war.

Wie die ZEIT den totalitären Grundton Grafes (der Staat erlaubt Menschen gnädig per Gesetz, Dinge zu tun) mit ihrer angeblich liberalen Grundhaltung vereinbart, ist mir schleierhaft. Zeit für gesittete Leserbriefe und die Kündigung des Abos.

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Welch dumme Äußerung dieses "Schießen ist kein Menschenrecht". Autofahren ist auch kein Menschenrecht und dennoch darf man diese Dinge tun. Dazu bedarfs es keines Menschenrechts. Ein Blick in unser Grundgesetz Art 2 Abs. 1 klärt uns über eines unserer Grundrechte auf: "Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit". Aber was interessiert diesen Menschen schon das Grundgesetz, unsere Grundordnung.

greetz

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Roman Grafe wurde von Pro-Legal verklagt:

Strafanzeige gegen Roman Grafe und Mitglieder des ABW

Die Waffengegner sind vor das BVerfG gezogen und fordern dort ein Komplettverbot aller tödlichen Waffen in Deutschland. Roman Grafe von der Aktion „keine Mordwaffen als Sportwaffen“ und zwei Eltern und Mitglieder des Aktionsbündnis Winnenden haben die Eingabe dort öffentlichkeitswirksam gemacht. In diesem Zusammenhang wurden die Sportschützen wieder öffentlich in den Medien als „Mordschützen“ diffamiert. Dies geht schon längst zu weit und erinnert an die fatale „Alle Soldaten sind Mörder“ - Kampagne. Solche Vorgehensweisen wird prolegal nicht mehr unwidersprochen hinnehmen. Rechtsanwalt Steffen Schöps, Direktoriumsmitglied von prolegal, hat deshalb Strafanzeige gegen die betreffenden Wortführer gestellt. Wir betonen: Für eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema Winnenden sind wir jederzeit bereit. Wir haben diese Bereitschaft auch schon vor Ort gezeigt. Dies wird aber immer wieder von Vertretern der „Sportmordwaffen“-Gegner bestritten.

http://gunboard.de/gb_vb/showpost.php?p=27...amp;postcount=1

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Roman Grafe wurde von Pro-Legal verklagt:

Ich hoffe nur, das das so auch stimmt !

Eigentlich wurde es ja schon seit seinem Auftritt beim Ausschuß mal Zeit "Nägel mit Köpfen" zu machen ! :bud:

Nun, es steht zumindest im Newsletter von PL

EDIT:Korrigiere mich und zitiere:

II. Strafanzeige gegen Roman Grafe und Mitglieder des ABW
Die Waffengegner sind vor das BVerfG gezogen und fordern dort ein Komplettverbot
aller tödlichen Waffen in Deutschland. Roman Grafe von der Aktion "keine Mordwaffen
als Sportwaffen" und zwei Eltern und Mitglieder des Aktionsbündnis Winnenden haben
die Eingabe dort öffentlichkeitswirksam gemacht.

In diesem Zusammenhang wurden die Sportschützen wieder öffentlich in den Medien
als "Mordschützen" diffamiert. Dies geht schon längst zu weit und erinnert an die fatale
"Alle Soldaten sind Mörder" - Kampagne. Solche Vorgehensweisen wird prolegal nicht
mehr unwidersprochen hinnehmen. Rechtsanwalt Steffen Schöps, Direktoriumsmitglied
von prolegal, hat deshalb Strafanzeige gegen die betreffenden Wortführer gestellt.

Wir betonen: Für eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema Winnenden sind wir
jederzeit bereit. Wir haben diese Bereitschaft auch schon vor Ort gezeigt. Dies wird
aber immer wieder von Vertretern der "Sportmordwaffen"-Gegner bestritten.

BBF

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Roman Grafe wurde von Pro-Legal verklagt:

Ich hoffe nur, das das so auch stimmt !

Eigentlich wurde es ja schon seit seinem Auftritt beim Ausschuß mal Zeit "Nägel mit Köpfen" zu machen ! :bud:

So stimmt das nicht.

Im PL Newsletter steht, dass eine Anzeige gemacht wurde. Es geht ja um eine mögliche Straftat. Anklagen wird dann ggf. die Staatsanwaltschaft.

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In der ZEIT vom 29.Juli (Seite 3 sitzt der BMVg) im Gespräch mit einem Oberfeld VOR dem Lauf einer P8.

Der Untertitel bezeichnet das Gannze als "während einer Pistolenschießübung".

Was will die ZEIT mit diesem Bild?

Bei uns hätten der Oberfeld und sein Dienstherr jetzt Schießstandverbot... <_<

Habe das Bild auch gesehen. Im Zusammenhang mit dem Artikel über Profis in der Armee zeigt es viel über den Umgang mit Waffen in der BW und wie Waffen wahrgenommen werden, nämlich eine Waffe ist grundsätzlich ungeladen und deswegen ungefährlich. Eine Steilvorlage um Tote zu produzieren.

Joker

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Sollte er tatsächlich angeklagt und rechtskräftig verurteilt werden, so kann er seine Verfassungsbeschwerde auch gleich vergessen.

Warum?

Diesen Zusammenhang sehe ich (auch wenn ich die "SportMord"-Verfassungsbeschwerde für gröbsten Blödsinn halte) rechtlich nicht.

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Eine Anzeige heißt aber noch nicht, dass er tatsächlich von der Staatsanwaltschaft vor den Kadi gezogen wird. Sollte er tatsächlich angeklagt und rechtskräftig verurteilt werden, so kann er seine Verfassungsbeschwerde auch gleich vergessen.

Das ist falsch. Auch verurteilte Straftäter haben natürlich das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen - einige gewinnen eine solche sogar.

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@karlyman,

im technischen Sinne der Rechtswissenschaften nicht - sofern RG uns in seiner Klageschrift nicht als Mörder hingestellt hat - aber jeder Richter ist auch ein Mensch. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass eine rechtskräftige Verurteilung von RG nicht ohne entsprechendem Eindruck beim Verfassungsgericht bleibt.

Hat er uns in seiner Klageschrift tatsächlich als "Mörder" hingestellt und wird deshalb wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt, dann hat das durchaus sehr große Auswirkungen auf seine Klage -> Ablage P = nicht zugelassen.

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Nur, da er bis jetzt recht ungestraft seine Meinung hinausposaunen durfte, ist es doch mehr als legitim das er die ersten "Gegenwinderfahrungen" erleben dürfte. :bud:

Er wird es nicht verstehen und das ist ja unverschämt, das wir uns gegen seine Meinungsäußerungen wehren.

Das ist ja so ungerecht, wie man ihn behandelt. Denn er hat ja gar nichts Böses gesagt.

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Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass eine rechtskräftige Verurteilung von RG nicht ohne entsprechendem Eindruck beim Verfassungsgericht bleibt.

Richter am BVerfG sind großteils hochhonorige (manche sagen: abgehobene) Rechtsprofessoren, die sich als letztes darum scheren, ob das AG Hintertupfingen jemanden wegen übler Nachrede oder Volksverhetzung verurteilt hat.

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Da übliche.........

aber eine Steigerung gibt es, jetzt geht es auch den Luftpumpen

an den Kragen.

Wer mit kleinem Kaliber trainiert hat, kann auch mit großem Kaliber gezielt töten.

Zudem sind auch kleinkalibrige Waffen tödlich........

War doch klar.

Wer hat was anderes erwartet?

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