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IGNORED

Die ZEIT - Grafe: "Schießen ist kein Menschenrecht"


NicoH

Empfohlene Beiträge

Ich finde es peinlich, daß eine Zeitung mit Qualitätsanspruch

Ach, Eigenbild und Fremdbild weichen doch manchmal sehr voneinander ab.

Ich habe mich vorhin gerade über diese bezahlten Lügner geäußert und Redundanz muß nicht übertrieben werden.

Wir müssen endlich begreifen, daß diese Blätter in etwa so sind, als wenn ein Gast Gewürztraminer bestellt, der nächste Riesling und der dritte Müller-Thurgau. Und der Wirt schenkt immer aus der gleichen Flasche ein.

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Warum können die nicht einfach mal die Evaluierung des geltenden Waffengesetzes abwarten?

Die Bundesregierung hat dazu Stellung bezogen und sich vorgenommen, die aktuellen und vergangenen Änderungen des Waffenrechts auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und danch abzuwägen was ggf. nich geändert werden muß.

Warum können Grafe und co. nicht einfach mal die Füße still halten?

Es nervt langsam wirklich.

Regt sich das AAW nicht tut es Grafe. Regt sich Grafe nicht, regt sich das AAW.

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Warum können Grafe und co. nicht einfach mal die Füße still halten?

Je länger Jemand in der " Versenkung " bleibt, um so schwerer

ist es da wieder raus zu kommen, die Gefahr für den und diese

Gruppierung ist in Vergessenheit zu geraten.

In ähnlicher Situation ist der BDK

Die müssen also ständig mit extrem provokantem Müll

Präsenz zeigen.

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Je länger Jemand in der " Versenkung " bleibt, um so schwerer

ist es da wieder raus zu kommen,

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Die müssen also ständig mit extrem provokantem Müll

Präsenz zeigen.

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:rolleyes: das ist nichts neues ... und unsere Politiker praktizieren das auch seit langem äusserst Erfolgreich..

Gruß

Hunter

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Und 2,5 Mio. Stck. Volk lassen es sich gefallen, ohne diesen armen Kranken ....

:rolleyes: ich vermute das 90% der angesprochenen 2,5 Mio. nicht mal wissen das der Herr Grafe existiert...

Ach ja.. und als arme Kranke würde ich diese Leute nicht bezeichen, die wissen genau was sie tun.. manche haben ihre Denkweise sogar zu ihren Beruf gemacht und verdienen vermutl. ganz gut damit...

Und abgesehen davon sind sie mit dem was sie tun auch noch recht erfolgreich... sie haben es immerhin geschaft ihre Meinung in den höchsten politischen Ebenen zu verbreiten und von den nennenswerten Medien werden sie auch pupliziert...

:rolleyes: von solchen Leuten können wir nur lernen... den von dem was unsere Gegner auf die Füße stellen können unsere Vertreter leider nicht mal träumen..

Gruß

Hunter

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von solchen Leuten können wir nur lernen... den von dem was unsere Gegner auf die Füße stellen können unsere Vertreter leider nicht mal träumen..

"Unsere Vertreter" haben davon gelernt und von "unseren Vertretern" können wir wohl auch noch nicht so lange reden. Und die FvLw ist ja auch erst durch Winnenden in diese Position gezwungen worden, weil "unsere Verbände" uns leider nicht vertreten haben und es weitgehend immer noch nicht tun.

Ach ja - wir sollten uns vielleicht nicht immer nur auf "unsere Vertreter" verlassen; jeder kann vielleicht selbst einmal überlegen, was er dazu beitragen kann, der anderen Seite den Wind aus den Segeln zu nehmen - z. B. sich nicht mehr wie ein Hühnerdieb zum Schießen zu schleichen

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Und 2,5 Mio. Stck. Volk lassen es sich gefallen, ohne diesen armen Kranken ( Hoplophobie - s. der entsprechende Fred ) entweder in die Klapse einzuliefern, oder aber, wenn er gerichtsfähig ist, mit den besten Anwälten in die Wüste zu klagen.

Ach Putti, wie ich es sehe, ist,s doch recht einfach.

Jeder, der sich angegriffen fühlt marschiert zur nächsten Polizeidienststelle

....und erstattet Anzeige.

Mal sehen, wie viele den "Arsch in der Hose haben"

Das "Antidiskriminierunggsgesetz" ist mir recht eindrucksvoll bei der "beiläufigen" Erwähnung eines schwarzen Mitbürgers als "Neger" in Erinnerung gebracht worden.

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Jeder, der sich angegriffen fühlt marschiert zur nächsten Polizeidienststelle

....und erstattet Anzeige.

Mal sehen, wie viele den "Arsch in der Hose haben"

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:rolleyes: ich gehe davon aus das du schon bei der Polizei warst und uns vom Ergebniss berichten kannst...

Gruß

Hunter

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... Diese Aussagen erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung mehrfach, sowohl vom Autor selbst als auch der Zeitung als verbreitendes Medium. Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen? ...

Ich möchte ja nicht schon wieder den Miesmacher spielen aber das ist (leider) falsch. Wende dich an einen bezahlten Sachkundigen (Rechtsanwalt), der wird dir das erklären.

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Ich möchte ja nicht schon wieder den Miesmacher spielen aber das ist (leider) falsch. Wende dich an einen bezahlten Sachkundigen (Rechtsanwalt), der wird dir das erklären.

Danke für den Hinweis.

Ich hatte mich aber schon vor dem Schreiben meines Artikels informiert.

Und nachdem RA Steffen Schöps selbst eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Grafe gestellt hat, kann man sicher davon ausgehen daß es sich tatsächlich um Volksverhetzung handelt.

Aber Deine Logik ist bestechend: Du gibst den Hinweis auf einen RA, weil der sich auskennt. Behauptest aber gleichzeitig DU selbst würdest Dich auskennen und es würde sich nicht um Volksverhetzung handeln. Lustig, bist DU doch selbst auch kein sachkundiger RA.........

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Eine Anzeige beweist erstmal garnichts. Warten wir ab, ob Anklage erhoben und ein Gerichtsentscheid folgt. Dann wissen wir, ob Volksverhetzung oder nicht - vorher nicht.

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Und nachdem RA Steffen Schöps selbst eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Grafe gestellt hat, kann man sicher davon ausgehen daß es sich tatsächlich um Volksverhetzung handelt.

Bist Du Dir da wirklich sicher. Anlässlich meiner am Telefon über Lautsprecher geäußerten Aussage bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle von Max Braun: "Das ist ja wohl eine diktatorische Maßnahme" war jeder gefragte Rechtsanwalt der Meinung, dass hier keine Beleidigung gegenüber den einschreitenden Beamten vorliegt.

Die Strafanzeige wurde erstattet.

Eine bekannte Strafrichterin des Duisburger Amtsgerichtes erläuterte am vergangenen Donnerstag, dass ein der Behördentscheidung zugewandter Berliner Amtsrichter, der darüber hinaus dem Thema Waffen negativ gegenübersteht, sehr wohl ein positives Urteil fällen könnte. Frei nach dem Motto "Vor Gericht und auf hoher See" - - -

Diese Angelegenheit auf die leichte Schulter zu nehmen, könnte negative Folgen haben.

Und genau so könnte es sich auch mit dieser Strafanzeige verhalten. Mit der dargestellten Beurteilung sollte man etwas vorsichter sein.

Reiner Assmann

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Zum Begriff der "Menschenwürde" als zentrales, den Tatbestand des § 130 I Nr.2 StGB einschränkendes Merkmal sowie auch zum Stellenwert der Meinungsäußerungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung eine aktuelle Entscheidung des BVerfG.

Schön, dass die Instanzgerichte immer wieder einmal vom BVerfg zurückgepfiffen werden.

Könnte u.U. auch mal WOlern zugute kommen, denn selbst Politiker können "Teile der Bevölkerung" i.S.d. § 130 StGB sein...

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"[...] Verzicht von etwa zwei Millionen Sportschützen auf ihre Mordwaffen"

Also für mich ist da die Grenze überschritten!

Das ist m. E. eine "Sachaussage" die durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, mit dieser Aussage

wurden die Sportschützen wieder öffentlich in den Medien als "Mordschützen" diffamiert

sieht es wohl etwas anders aus, weil hier einige Punkte aus der Begründung des BVerfG ( Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und damit in allen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen) oder (Danach ist vielmehr erforderlich, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten) zum Tragen kommen könnten

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Z.B.: "Sportschützen sind Mörder" wäre wohl eher eine persönliche Diffamierung...

"...und ihre Mordwaffen" ist nicht persönlich genug...

So einfach, wie es aussieht, ist es nicht!

Anzeigen kann jeder jeden, jeden Tag..

Nur, ob etwas dabei herauskommt bzw. eine evtl. Gegenanzeige

wegen übler Nachrede o.ä.. ist fraglich..

Da sollte man schon rechtlich auf der sicheren Seite sein..

.......

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