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IGNORED

Wer soll das bezahlen ?


444 marlin

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Welt-online:

Neue Debatte um das Waffenrecht

Verfassungsbeschwerden von Gegnern und Befürwortern einer Verschärfung

Link: Siehe die letzten Zeilen

Zitat: "Er verwies jedoch auf die noch ausstehende Regelung über die biometrische Sicherung von Waffenschränken. Sie sollen künftig nur nach einer Kontrolle der Fingerabdrücke des Besitzers zu öffnen sein. Das Bundesinnenministerium kann auf Grundlage des Waffengesetzes dazu eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. "Ich rechne damit, dass es in den nächsten Monaten dazu kommt", sagte Bosbach."

Wenn ich alle meine Waffenschränke mit biometrischen Sicherungen versehen soll, hat sich für mich das Thema Waffensteuer oder Verfassungsklage erledigt.

Das werde ich mir nicht leisten können.

Na dann gute Nacht,das wird richtig teuer !!

Gruß

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Wenn ich alle meine Waffenschränke mit biometrischen Sicherungen versehen soll, hat sich für mich das Thema Waffensteuer oder Verfassungsklage erledigt.

Das werde ich mir nicht leisten können.

Keine Verschärfung wird "billig". Bei jeder wird man - mehr oder weniger als Haupteffekt - versuchen, die Zahl der LWB über die Kosten "abzuschmelzen".

So weit richtig (und traurig genug).

Aber ein wenig differenzieren muss man doch, wenn man die Kostenauswirkungen vergleicht....

Angenommenes Szenario:

15 erlaubnispflichtige Schusswaffen, bislang gelagert in zwei Waffenschränken mit konventionellem Schloss.

Variante 1:

"Ausschließlich" biometrische Zusatz-/Nachrüstschlösser für vorhandene 2 Waffenschränke:

ca. 800 - 1000 Euro einmalig.

Variante2:

"Ausschließlich" Armatix- oder sonstige Sperrelemente für jede Waffe plus Bedienteil (sagen wir mal ein Bedienteil für jeweils 5 Waffen..):

ca. 4000 Euro einmalig.

Variante 3:

"Ausschließlich" Waffensteuer nach Stuttgarter Antrag:

ca. 1500 Euro jedes Jahr.

Da ist also von Nrn. 1 nach 3 schon noch eine "kleine" Steigerung der Grausamkeiten...

Gruß,

karlyman

P.S.:

Um die Sache zu vervollständigen - bei einer Kombination der genannten Varianten wird die Sache ganz billig.

Denn dann können wir uns ohnehin nur noch die Kugel geben. Die kostet (je nachdem) zwischen 0,05 und 1 Euro...

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.....

P.S.:

Um die Sache zu vervollständigen - bei einer Kombination der genannten Varianten wird die Sache ganz billig.

Denn dann können wir uns ohnehin nur noch die Kugel geben. Die kostet (je nachdem) zwischen 0,05 und 1 Euro...

:rolleyes: oder sich eine andere Freizeitbeschäftigung suchen.... und das Geld möglichst ausserhalb dieser Bananen-Republik verplempern ;)

Gruß

Hunter

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Keine Verschärfung wird "billig". Bei jeder wird man - mehr oder weniger als Haupteffekt - versuchen, die Zahl der LWB über die Kosten "abzuschmelzen".

So weit richtig (und traurig genug).

Aber ein wenig differenzieren muss man doch, wenn man die Kostenauswirkungen vergleicht....

Angenommenes Szenario:

15 erlaubnispflichtige Schusswaffen, bislang gelagert in zwei Waffenschränken mit konventionellem Schloss.

Variante 1:

"Ausschließlich" biometrische Zusatz-/Nachrüstschlösser für vorhandene 2 Waffenschränke:

ca. 800 - 1000 Euro einmalig.

Variante2:

"Ausschließlich" Armatix- oder sonstige Sperrelemente für jede Waffe plus Bedienteil (sagen wir mal ein Bedienteil für jeweils 5 Waffen..):

ca. 4000 Euro einmalig.

Variante 3:

"Ausschließlich" Waffensteuer nach Stuttgarter Antrag:

ca. 1500 Euro jedes Jahr.

Da ist also von Nrn. 1 nach 3 schon noch eine "kleine" Steigerung der Grausamkeiten...

Gruß,

karlyman

P.S.:

Um die Sache zu vervollständigen - bei einer Kombination der genannten Varianten wird die Sache ganz billig.

Denn dann können wir uns ohnehin nur noch die Kugel geben. Die kostet (je nachdem) zwischen 0,05 und 1 Euro...

Nur zur Information:

Ich habe 6 Langwaffentresore und daruf stehen 6 Kurzwaffentresore.

1 Kurzwaffentresor 1 Langwaffentresor in einem anderen Raum.

Die brauche ich auch. Jäger,Sportschütze,Sammler,Wiederlader.

Bin nicht mehr der jüngste und über die Jahre hat sich einiges gesammelt.

Früher gab es auch noch ein anderes Waffengesetz.

Sehe auch nicht ein warum davon etwas verkauft werden soll.

Das ist mein Recht als Bürger in einer Demokratie.

Das heißt aber nicht das ich mit dem Geld um mich werfen kann.

Gruß

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Hallo !

Eine Variante wäre noch möglich:

Ein Schlüsseltresor mit biometrischer Schließung, in dem alle Schlüssel der vorhandenen Waffenschränke gelagert werden.

Das wäre meiner Meinung nach noch die vertretbarste Variante.

Aber warum immer die Biometrie ? Weils modern und zeitgemäß ist ? Wie sicher ist die Biometrie überhaupt ? Damit meine ich nicht den unbefugten Zugriff, sondern die Zuverlässigkeit um selbst an meine Waffen dran zu kommen.

Olli

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Ein Schlüsseltresor mit biometrischer Schließung, in dem alle Schlüssel der vorhandenen Waffenschränke gelagert werden.

Seh ich auch so: wer als Einbrecher einen Tresor aufbekommen will und aufbekommt, dem (seiner Flex) ist egal, welches Schloss verwendet wurde.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

++++++++

Zur Biometrie: ich habe mir einen Monat vor der Einführung des neuen Passes einen alten geholt, d.h. der Staat hat noch nicht (zumindest freiwillig) meine abgebenen Fingerabdrücke.

Im Gesetz steht, dass nur ich Zugang zu meinen waffen haben darf--wie passt denn das dann zu Fingerabdrücken? Bei 10 Fingern, wovon 2 schon für den Pass benutzt wurden, bleiben ja nur noch 8 für evtl. Schlösser übrig...

...grün war aus...

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Ich wage mal zu behaupten, dass die biometrischen Sicherungen, d.h. Fingerabdruckscanner das unsicherste an einem Waffenschrank sind.

Also ich hab schon bei den Mythbusters gesehen, wie sie die teuersten Fingerabdruckschlösser geknackt haben, und das mit anderswo abgenommenen Fingerabdrücken der autorisierten Person. Und die hinterlässt man ja überall. Das ist wie wenn ich alle paar Meter irgendwo nen Abdruck von meinem Waffenschrankschlüssel hinterlasse.

Und gerade für mit im Haus lebende Personen wäre das Abnehmen eines Fingerabdrucks, das Aufbereiten usw. nur eine Frage der Zeit.

Zudem scheint es doch noch gar keine biometrischen Schränke nach DIN/EN 1143-1, oder?

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Zum Thema Biometrie fällt mir da glatt mein großer B-Schrank mit ausschließlich mechanischem Zahlenschloss ein.

Biometrischer geht es wohl kaum, da der Code nur in meinem Schädel verankert ist.

Ich denke aber, daß wird man nicht anerkennen, denn sonst könnte man mich nicht zwingen wieder unnötig

Geld auszugeben oder mir das Hobby weiter vergellen zu wollen.

MFG RNehring

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In anderen Bereichen sind die Sperrsysteme mit Fingerabdruck nicht verbreitet. Oder kennt einer solche Nutzungen?

Möglicherweise ist Branchenlobbyismus im Spiel nach Art A***x.

Die Hersteller könnten sich an der Zwangskundschaft freuen, ihre Entwicklungskosten abgelten lassen und ihre

Produkte in einem breit angelegten Praxistest prüfen. Zahlt alles der Wafffenbesitzer.

Fehlerbeseitungen und Verbesserungen können als gebührenpflichtiges Uptade bezogen werden.

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Ich frage mich als Aussenstehender ob man eine solche Verordnung nicht noch gerichtlich kippen bzw. stoppen könnte, sprich gegen die Einführung solcher biometrischer Sicherungen vor Gericht erfolgreich vorgehen könnte?

Argumente für das Stoppen einer solchen Verordnung gäbe es genug:

1. Wie soll denn das Öffnen von Tresoren möglich sein, wenn man sich am Finger oder an der Hand verletzt hat?

2. Soll ein Verwandter einem verstorbenen Angehörigen den Finger abschneiden, um mit solchem den Tresor zu öffnen?

3. Verstoß gegen Treu und Glaube, wenn Tresoreinrichtungen im nachhinein für "ungültig" erklärt werden, die in früheren Jahren (aufgrund gesetzlicher Vorschrift!) teuer angeschafft wurden.

4. vorsätzliche Gefährdung der persönlichen Sicherheit und Gesundheit eines Waffenbesitzers, weil sich ein potentieller Einbrecher des Fingers des Waffenbesitzers bemächtigen muß, um an Waffen zu gelangen.

Mit anderen Worten: er wird die Rückkehr des Eigentümers der Waffen abwarten, um die Öffnung der Tresoreinrichtung zu erreichen.

Geiselnahmen werden zunehmen und das Leben der legalen Waffenbesitzer aufs Spiel gesetzt.

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Frage:

Warum Biometrie?

Antwort:

Nur der berechtigte solll in der Lage sein, an seine Waffen zu kommen

Frage:

Ist Biometrie zugelassen?

Antwort:

Alleine für sich ist ein biometrisches Schließsystem nicht von der VDMA zugelassen, nur als Zusatzsicehrung.

Das bedeutet: Zwei Schließsysteme müssten am Schrank vorhanden sein, z.B. Zahlenkombination und Biometrie oder Schlüssel und Biometrie, etc.

Frage:

Ist Biometrie sicher?

Antwort:

Das interessiert keine Sau. Schon gar keine Politiker.

Diverse Politiker haben sich Dank einer bestimmten Firma auf diesen Schrott festgebissen und können nicht mehr zurück. Das Wort Biometrie steht im Gesetz und wird über kurz oder lang kommen.

Die Unsicherheit von Fingerabdruckscannern wurde bereits vielfach nachgewiesen und im Internet sind ausreichend Anleitungen zu finden, wie man einen Fingerabdruck fälschen Kann.

z.B. Bei der Methode des CCC würde auch kein System helfen, dass den Fingerpuls mit berücksichtigt, also genauso unsicher.

Frage:

Was können wir machen?

Antwort:

Die Waffenlobby muß endlich zu dem werden, wofür wir immer gehalten wurden. Eine übermächtige Organisation mit politischen Einfluß.

Frage:

Wie schaffen wir das

Antwort:

Wir müssen aufhören in den diversen Foren eine Steilvorlage nach der anderen zu liefern. Steilvorlagen prädestinierte Themen nur noch in gesicherte Forenbereichen posten.

Wir müssen aufhören uns gegenseitig das Leben schwer zu machen.

Wir müssen aufhören, Vorschläge zu zerreden und anfangen sie zu unterstützen und Lösungen zu finden wie wir diverse Ideen umsetzen können.

Aber allem Voran, müssen wir den Arsch hochbekommen. Mit wir meine ich nicht nur WO, sondern auch die Verbände, die Vereine und die schlafende Masse. Wir müssen endlich anfagen als eine Truppe aufzutreten und als solche auch zu arbeiten.

Wir müssen jetzt schon prüfen lassen, inwieweit wir eine Verordnung, in der vom Waffenbesitzer verlangt wird, sich einen neuen, teureren Waffeschrank zu kaufen, mit rechtlichen Mitteln rückgängig machen können, nicht erst, wenn die Verordnung da ist, denn dann ist es zu spät.

Wir dürfen uns nicht mehr von verschiedenen Maßnahmen gegen den Waffenbesitz überraschen lassen.

Sinnvoll wäre eine art Task Force, die nichts weiter macht, als im Hintergrund sich alle Möglichkeiten der Transalierung, vorstellbar oder auch unvorstellbar, des Waffenbesitzers zu überlegen und sich dazu geeigente Gegenmaßnahmen überlegt, damit schnell und unkompliziert agiert werden kann.

So wie unsere Gegner die Ideen in den Schubladen liegen haben, müssen wir das auch, um sofort sachlich darauf reagieren zu können.

Wir lassen uns jedesmal überrumpeln. Schon nach Erfurt war doch klar, dass es beim nächsten Amoklauf heftigern Gegenwind geben wird. Trotzden wurden wir wieder überrascht. Von dem neuen Waffengesetz wurden wir überrascht. Von den Gebühren für die Kontrollen wurden wir überrascht und vond er geplanten Steue wurden wir auch überrascht.

Wir scheinen nicht dazu zu lernen und lassen uns jedesmal überraschen. Das muß aufhören.

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...

4. vorsätzliche Gefährdung der persönlichen Sicherheit und Gesundheit eines Waffenbesitzers, weil sich ein potentieller Einbrecher des Fingers des Waffenbesitzers bemächtigen muß, um an Waffen zu gelangen.

Mit anderen Worten: er wird die Rückkehr des Eigentümers der Waffen abwarten, um die Öffnung der Tresoreinrichtung zu erreichen.

Geiselnahmen werden zunehmen und das Leben der legalen Waffenbesitzer aufs Spiel gesetzt.

:rolleyes: Ein Einbrecher müsste immer auf die Rückkehr des Eigentümers warten.. zumindest wenn die Schlüssel ordentlich verwahrt sind.. oder er bricht die Büchse mit Gewalt auf... da hilft dann auch keine Biometrie :rotfl2:

Wobei es aber nicht um den Schutz vor Einbrechern geht... mit der Biometrischen Sicherung will man verhindern das Familienmitglieder an die Knarren kommen.. allerdings wird das auch nichts verbessern, das Fingerabdruckschloß wird jeder findige Jugendliche in kürze knacken.. und wer nicht im Stande ist die Schlüssel sicher zu verwahren wird auch das Passwort für die Zahlenschlösser rum liegen lassen...

Es gibt keinen absoluten Schutz, selbst wenn man alle Waffen aus dem privaten Bereich entfernt gibt es noch genügend bei Behörden die meist leichter zu klauen sind als aus Privathaushalten und viele andere Mittel zum töten von Menschen... Autos, Bagger, LKW's usw..

:rolleyes: Soll man dann an Autos auch Biometrische Schlösser anbauen? besser wäre da wohl eine Sperre gegen den Gebrauch mit Alkohol und Drogen sowie eine automatische Bremse bei Hirnlosem rasen... das würde jährlich viele Tausend Menschen retten und einen imensen Volkswirtschaftlichen Schaden verhindern..

Gruß

Hunter

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Das ganze Aufgerege ist ja gut und schon, leider wird hierbei eines vergessen: Der Gesetzgeber fühlt sich durch den Amoklauf einem Handlungszwang ausgesetzt. Er ist fest entschlossen den Zugriff Unberechtigter weiter zu erschweren. Hierzu hat er als Lösung a) eine zusätzliche Personalisierung des Zugriffs gewählt.

Desweiteren ist er auch fest entschlossen die Aufbewahrungsvorschrifen umzusetzen. Hierzu hat er B) die Aufbewahrungskontrolle ins Gesetz eingeführt. Auch hier orientiert er sich an den Verstößen in einem aktuellen Fall.

Jetzt kann man sich einen Kopf machen, wie a) und B) zu verhindern sind und welche Möglichkeiten © dem Gesetzgeber bleiben, um sein Ziel weitesgehende Verhinderung des aktuellen Falls durch die aufgezeigten "Lücken" in a) und B) sicherzustellen.

1. Die zusätzliche Biometrie wird einen Schrank nicht unsicherer machen.

2. Die Aufbewahrungskontrolle findet (wenn überhaupt) nur alle Jubeljahre statt und nie gegen den eigenen Willen. Gebühren lassen sich verhindern.

Welche Schritte leitet der Gesetzgeber ein, wenn er mit diesen beiden Kernpunkte nicht durchkommt? Aufgeben? :rotfl2:

Ich will diesen Dingen nicht das Wort reden, sondern eher einen Denkanstoß für künftige Diskussionen geben. Leute mit wenig Lesekompetenz dürfen sich aber gern an meiner Person abwetzen.

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Genau diese Überlegungen müssen wir anstellen. Sie haben auch dazu geführt, dass ich den "Plan B" in einem anderen Fred angesprochen und dafür heftig Kritik geerntet habe. Fakt ist aber wie o.a., dass der Gesetzgeber die Kontrollen durchziehen muss um das Gesicht nicht zu verlieren und nicht weiteren massiven Ärger mt allen möglichen Lobbyorganisationen zu riskieren.

Also ist es an uns, neben der Verfassungsklage (die ja auch nur einen Teilbereich des uns stinkenden Geamtpaketes abarbeiten kann) alternative Vorschläge zu unterbreiten die eben die o.a. Misere möglichst vermeiden.

In meinen Augen ist hier ein sehr wichtiger POunkt, dass nicht sachunkundige HiWi`s losgeschickt werden um der Kontrollpflicht genüge zu tuns und des in Folge unzählige, zumeist unberechtigte OWI- und sonstige Verahren bsi hin zum § 5 WaffG gibt.

Hier wird den LWB sehr viel aufgebürdet werden, mehr als mancher jetzt ahnen mag.

Von daher ist es einfach zwingend, sich mit Alternativen auseinander zu setzen.

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Jetzt kann man sich einen Kopf machen, wie a) und B) zu verhindern sind und welche Möglichkeiten © dem Gesetzgeber bleiben, um sein Ziel weitesgehende Verhinderung des aktuellen Falls durch die aufgezeigten "Lücken" in a) und B) sicherzustellen.

1. Die zusätzliche Biometrie wird einen Schrank nicht unsicherer machen.

Es wurde in Schränke auf Gestezesgrundlage eingebaut mit den damit verbundene Kosten. Da kann man nicht so mir nichts dir nichts einfach die alten aus- und neu einbauen. Wenn für jeden LWB ein Bundestagsabegordenter oder sonstiger gut alimestierter Abgeordnete die Kosten übernimmt, ok.

Und wenn die Schränke nicht gerade im Keller stehen, dann sind die schweren Tresore in höheren Etagen wegen der Deckenlast gar nicht aufzustellen.

Also müsste eine Nachrüstbarkeit zu moderaten Preisen geben. Und da ist ein Orietnierungspukt der Zeitwert oder Neuwert der vorhandenen Schränke.

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Gast solideogloria
Welche Schritte leitet der Gesetzgeber ein, wenn er mit diesen beiden Kernpunkte nicht durchkommt? Aufgeben? :rotfl2:

Wir sollten uns Gedanken über einen grundlegend anderen Gesetzgeber machen. Und damit meine ich nicht eine beliebige andere Partei. Aber das dauert fürs erste zu lange.

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@Mutter:

Ich kann deine Argumentation nachvollziehen.

Doch ist es nicht die Pflicht des Gesetzgebers, sich an Tatsachen und nicht an Wünsche zu halten?

Kann man die Entwendung einer Waffe aus einem verschlossenen Waffenschrank gänzlich verhindern?

Ein Schlüssel, ob aus Metall oder Fleisch und Knochen kann gestohlen oder gefälscht werden.

Ein Zahlencode kann geknackt oder umgangen werden. Mechanisch oder Elektrisch.

Die sichere Aufbewahrung nach jetzigen Maßstäben muss durchgesetzt werden.

Gegen die Beschneidung von Art. 13 GG bin ich trotzdem, die "Nachschau" ist nur eine Momentaufnahme, und entsprechende Punkte wurden schon ausgiebig diskutiert.

Müssen sich die zuständigen Ämter halt einmal durch alle LWB arbeiten, bis jeder eine passende Aufbewahrung vorweisen kann. Auch und erst recht Altbesitzer und Erben, die sich logischerweise nicht so sehr um die fast jährlich veränderte Gesetzeslage kümmern.

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