Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffensteuer in Stuttgart ?


mastermc51

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hier echauffieren sich manche über die Steuerproblematik, dabei sind sie selbst ein Teil des Problems und wollen es nicht verstehen. Wer sich der Politik andient, indem er auf wesentliche Forderungen verzichtet (SV), der hat es nicht besser verdient. Die Poltik wird sich immer diejenigen als Gesprächspartner herauspicken, die am wenigsten Widerstand bieten und das sind nunmal konservative Strukturen. Wer sich auf dasselbe Niveau der Sportverbände begibt, Waffenbesitz nur zu sportlichen Zwecken gutheisst und kein anderes Druckmittel hat (Bürger), der hat absolut verloren.

Ihr zementiert das Problem und behebt es nicht, weil ihr über die Politik arbeitet. Freiheit bekommt man nicht, indem man sich andient. Wer das macht, hat schon verloren. Es bringt nichts, sich bei der Poltik einzuschmeicheln! Ihr konterkariert euer Problem selbst und viele merken es noch nicht einmal.

Geschrieben

Hier sind Informationen zum Thema mal nicht aus der Presse, sondern "aus erster Hand",

von der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart:

" Waffenbesitzsteuer

Als Bestandteil des Maßnahmenpakets schlägt die Verwaltung die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 1.1.2011 vor. Wie Oberbürgermeister Dr. Schuster ausführte, wäre Stuttgart damit die erste Kommune, die den Besitz von Waffen besteuern würde.

Die tragischen Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und die Verschärfung des Waffenrechts waren Auslöser für Überlegungen zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Deshalb hat der Städtetag Baden-Württemberg ein Gutachten zur Klärung der Frage erstellen lassen, ob eine kommunale Aufwandssteuer auf den Besitz von Waffen in Baden-Württemberg rechtlich zulässig ist und eingeführt werden kann.

Das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg kommt zum Ergebnis, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer im Rahmen des Steuerfindungsrechts zulässig ist. Im Vordergrund steht die Einnahmeerzielungsabsicht, aber auch der Lenkungszweck, der mit einer solchen Abgabe verfolgt wird und in rechtlich zulässiger Weise verfolgt werden kann. Die Waffenbesitzsteuer kann jedoch nicht unterschiedslos von allen Waffenbesitzern erhoben werden.

Vielmehr sind nach dem Gutachten Ausnahmetatbestände für jene zu berücksichtigen, bei denen der Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört und daher nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden dürfen.

Dies gilt für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger (in einer zahlenmäßigen Limitierung auf bis zu mindestens drei Waffen), Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind gegenwärtig rd. 29.000 Waffen registriert. Auf der Grundlage eines Abgabensatzes von durchschnittlich 100 Euro je Waffe und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Ausnahmetatbestände wird das Aufkommen (abzüglich eines Verwaltungsaufwands von max. 150.000 Euro im Jahr auf jährlich netto etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro geschätzt.

Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll gleichzeitig auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet werden.

In einer Übergangsregelung ist vorgesehen, dass Waffenbesitzer bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur Vernichtung abgegeben können und damit auch nicht der neuen Waffenbesitzsteuerunterliegen. "Damit wollen wir unterstreichen, dass es der Stadt nicht nur um die Einnahmenerzielung sondern vor allem auch um eine Reduzierung des Waffenbestandes im Besitz der Bürgerinnen und Bürger geht", erklärt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit, weil ein potentieller Missbrauch nicht stattfinden kann."

Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung einer Waffenbesitzsteuer geklärt sind, wird die Verwaltung im Oktober 2010 dem Gemeinderat eine Steuersatzung zur Beschlussfassung vorlegen. "

Geschrieben

Vernichte oder zahle. Deutlicher kann man es nicht sagen.

Und da soll man jetzt "sachliche" und besonnene Schreiben schicken ?

@rattler : richtig beobachtet!

Geschrieben
Wenn dieser Irrsinn nicht rechtzeitig gestoppt wird, rollt eine Lawine. Da werden unzählige Gemeinden nachziehen.

Über die Folgen werden wir mehr weinen als über so manche WaffG-Verschärfung...

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Nur so viel:

Über Nacht ist da eine neue Gefahr entstanden, die wie ein Tornado zerstören kann.

Ich sehe schon die Stokars und Brennekes grinsen - Beistand aus einer ungeahnten Ecke.

Die weiter oben angesprochene Wahl ist viel zu spät, bis dahin sind alle Messen gesungen.

So wie wir das hier reflektieren, werden viele Kämmerer derzeit Erektionen haben, denn wenn es möglich ist, Geld vom Wahlvieh einzutreiben ...

Als Nichtjurist weiß ich nicht, was Klage auf Gleichbehandlung ( Fußball usw. ) bringt, aber mein Bauchgefühl ist nicht sehr gut.

Und selbst wenn "man" sich dann auf einen kleinen Nenner einigt, ist es für die allermeisten, nicht bezahlbar.

Ich sage an dieser Stelle nur: Entwaffnung - Entmündigung - Enteignung - Entrechtung

( Das Letzte nicht nur, was unsere Waffen angeht ).

Wie war das übrigens mit dem ( angepaßt definierten ) Freiheitsbegriff ?

Geschrieben
Zu Punkt vier machst Du einen Gedankenfehler, lieber Lobo...

Du gehtst davon aus, das der gemeine, deutsche Erbe eines Legal-Waffenbesitzers, diese Waffen auch anmeldet.

Ich wette, da kommem mehr Waffen einfach "weg" als vor dieser blödsinnigen Erben-Regelung !

Wetten?

Govt

Ich bin von Erbwaffen ausgegangen, deren Erblasser bereits LWB war......

Hier wird, da es sich um relativ hohe Zahlen innerhalb der nächsten 10 Jahren handeln dürfte, eine als dramatisch zu bezeichnende Reduzierung stattfinden.

Ein LWB-Erbe, der wegen der möglichen Steuer die Waffen nicht übernimmt, wird auch nicht in späterer zeit wegen diesen mit dem Schießsport beginnen.

Geschrieben
Hier echauffieren sich manche über die Steuerproblematik,

dabei sind sie selbst ein Teil des Problems. Ihr zementiert das Problem und behebt es nicht.

Einer der Wenigen der weiß was notwendig ist um das Recht zu etablieren, Waffen zu besitzen.

Und auf der anderen Seite die ständigen Nörgel-Luschen, die immer erzählen, es ist noch nicht

so weit, wir müssen uns anpassen, das geht nicht und SV ist hundepfui, wir lassen uns besser

abstechen, da sind wir auf der sicheren Seite.

Geschrieben

Wer bestimmt dann eigentlich, ab wann ein Sportschütze diesen Sport als Leistungssport ausübt und wann nicht?

Gilt ein Sportschütze, der an Vereins oder Regionalmeisterschaften teilnimmt als Leistungssportler oder erst ab Landes- oder Bundesebene oder gar erst auf Olympischer Ebene?

Ich finde diese Formulierung der Ausnahmen eigentlich schon diskriminierend und herablassend allen Sportschützen gegenüber.

Es ist eine klare und Spaltung der LWB in mehrere Lager:

Jäger - Berufsjäger

Sportschützen - Leistungsportschützen

etc.

Erfüllt dies nichts schon den Tatbestand der Diskriminierung und Ausgrenzung?

Geschrieben

Naja, aber das Vereinsrecht lässt dann ja viele Möglichkeiten offen.

Die Anzahl der Schießsportvereine in Stuttgart könnte plötzlich rapide anwachsen.

Geschrieben
Hier sind Informationen zum Thema mal nicht aus der Presse, sondern "aus erster Hand",

von der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart:

" Waffenbesitzsteuer

Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und ...

Ich will hier keinesfalls Andenken, wie dieser Absatz möglichst günstig ausgelegt werden könnte, denn das hieße, sich Abfinden und schlachtschafmäßig gesenkten Kopfes in die Wurstmaschine zu laufen.

Demo - geht nicht, neue Partei - ging/geht nicht, also wird es auf Gerichte hinauslaufen ?!

Und wenn die erst am Definieren sind, was Leistungssport ist und was nicht, dann sind wir doch bei mindestens Kreis-, wenn nicht sogar Landes- und Deutschen Meisterschaften ( Teilnahme ).

Und da sind wir da, was ich, und sicher Viele, seit Jahren predigen: Nehmt an Meisterschaften teil, zeigt, daß ihr Sportler seid.

Fakt ist, wir brauchen Geld, viel Geld, noch mehr Geld.

Und wenn sich, im Herbst/Winter, beruflich bei mir Gutes tut, was ich hoffe, dann ändere ich die Farbe meines Sterns.

Reden ist Silber, Sterne sind Gold, oder so ähnlich.

Geschrieben
Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll gleichzeitig auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet werden.

Daher weht der Wind also...

Geschrieben

Zitat: "Die tragischen Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und die Verschärfung des Waffenrechts waren Auslöser für Überlegungen zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer."

Komisch finde ich dass im Zusammenhang mit den Amokläufen diese Steuer "begründet" wird. D.h. doch das die Steuer zur "Gefahrenabwehr" erhoben werden soll. Ist das zulässig?

Geschrieben

Hinzu kommt: Das ist eine sehr effektive Sportschützen-Nachwuchs-Verhinderungs-Steuer.

Mit DIESEM Instrument trocknen sie uns aus; beim Altbestand, den Erben, den Sportschützen und Jägern unterhalb der "Wohlstands"-Ebene,

und vor allem über den fehlenden Nachwuchs.

Geschrieben
Hinzu kommt: Das ist eine sehr effektive Sportschützen-Nachwuchs-Verhinderungs-Steuer.

Mit DIESEM Instrument trocknen sie uns aus; beim Altbestand, den Erben, den Sportschützen und Jägern unterhalb der "Wohlstands"-Ebene,

und vor allem über den fehlenden Nachwuchs.

Na ja weisst du du hast da natürlich schon etwas recht. Aber es gibt auch andere teure Hobbys die Kinder ausüben können und die Eltern das auch bezahlen. Vielleicht nicht über eine Steuer aber über teure Sportgeräte/Zubehör.

Geschrieben
Komisch finde ich dass im Zusammenhang mit den Amokläufen diese Steuer "begründet" wird. D.h. doch das die Steuer zur "Gefahrenabwehr" erhoben werden soll. Ist das zulässig?

Prinzipiell kann eine kommunale Steuer (siehe Hundesteuer, bei der war mir in Bezug auf unser Waffenthema - vergleichend - schon immer unwohl..)

hinsichtlich irgendwie erklärbarer "Lenkungsfunktion" immer erhoben werden.

Besonders perfide ist es aber, dass hier die Opfer von Winnenden als Anlass für die Abgabenerhebung,

also Gewinnung von Finanzmitteln für die Stadt Stuttgart, herangezogen werden! Für mich ist das Leichenfledderei.

Schreibt auch das (neben sachlichen Argumenten) den Vorsitzenden der Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen!

Deren mail-Adressen habe ich einige Beiträge vorher hier eingestellt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Wer bestimmt dann eigentlich, ab wann ein Sportschütze diesen Sport als Leistungssport ausübt und wann nicht?

:rolleyes:

BDMP hats da leicht sind alles Leistungssportler bei uns SLG = Schieß Leistungs Gruppe

Geschrieben

@ patty, heletz

(zum Thema "Leistungs-Schießsportler"...)

Seid euch sicher, dieses "Leistungs"-Merkmal werden sie schon eng genug definieren, wenn ansonsten zu viele Einnahmen

verloren gehen würden. An anderer Stelle wurde ja schon gesagt, dass die "Hobby-Sportschützen" (sind das alle, die kein

Geld damit verdienen?) voll steuer- bzw. abgabepflichtig würden. Macht euch keine Illusionen.

Wenn dieses Ding nicht politisch gestoppt wird (massive Überzeugungsarbeit bei den Parteien und vor allem

bei den Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen, denn DIE entscheiden darüber), dann läuft es...

Geschrieben
Prinzipiell kann eine kommunale Steuer (siehe Hundesteuer, bei der war mir in Bezug auf unser Waffenthema - vergleichend - schon immer unwohl..)

hinsichtlich irgendwie erklärbarer "Lenkungsfunktion" immer erhoben werden.

Aus Wikipedia zum Thema Hundesteuer:

"Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals für Preußen um das Jahr 1810 als so genannte Luxussteuer eingeführt: Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen."

Geschrieben

Dann wird halt ein neues in Auftrag gegeben, oder Gegengutachten oä.

Das darf ja gern Jahre dauern.

Zwischenzeitlich kassiert man schon mal.

Schon mal gegen eine Versicherung geklagt ?

Lasst den "Rat" wissen, was man davon hält und was Ihnen wahltechnisch droht.

Geschrieben

Sollte diese "Steuer" kommen, wer braucht dann noch Blockiersysteme? Und in welchem Bundesland ist diese Firma beheimatet? Hat das Gutachten schon irgendwer gesehen? Ist das genannte Gutachten von Bestand? Gibt es evtl ein Gegengutachten? Gibt es hier im Forum Juristen/Steuerfachleute, die zu der Thematik fundierte Aussagen tätigen können?

Fragen über Fragen...

Geschrieben
@ patty, heletz

(zum Thema "Leistungs-Schießsportler"...)

Seid euch sicher, dieses "Leistungs"-Merkmal werden sie schon eng genug definieren,

Nun, eines ist klar die Steuer will keiner!

Aber die sinnlosigkeit wird doch schon an der Stelle klar ander das Thema Leistung.... tangiert wird.

Die Definition Leistungsschütze kann ja nur verbandunabhängig gestaltet werden.

z.B. Teilnahme an Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, internationalen Wettkämpfe (bspw. German Open etc.)

Es ist do so dass die Systematik was die Qualifikation für die unterschiedlichen Wettkämpfe betrifft, so unterschiedlich wie die Verbände ist

Es gibt außerdem reichlich internationale Wettkämpfe für die keine Quali erforderlich ist.....

Das Thema Waffensteuer ist völlig unsinnig.........

Geschrieben

zu Iserlohn und dem dortigen Antrag zur Waffensteuer:

"Noch vor der Steuerdebatte im Ausschuss hat sich die CDU schon positioniert. „Die Fraktion im Rat der Stadt spricht sich gegen die Einführung einer Schusswaffensteuer aus“, heißt es in einer Pressemitteilung. Aus Sicht der CDU stehe die errechnete Steuereinnahme in keinem Verhältnis zum Aufwand für die Steuererhebung.... Auch das von den Linken angeführte Sicherheitsargument sei nur vordergründig richtig. Deutschland habe im europäischen Vergleich eines der strengsten Waffengesetze. Wenn es trotz dieser strengen Gesetzgebung zu Waffenmissbrauch kommt, dann werde sich das auch nicht durch die Einführung einer Schusswaffensteuer verhindern lassen."

DAS ist eine Positionierung, wie ich sie mir (nicht nur) von der CDU wünsche!

Und genau dahin müssen wir mit guter Argumentation auch die CDU Gemeinderatsfraktion (u.a.) in Stuttgart bringen.

Geschrieben
Gibt es zu diesem brandaktuellen Thema eigentlich schon Konkrete Aussagen/Vorschläge seitens der Interessenvertretungen bzw Verbände?

der LJV BW hat sich schon dazu geäußert.

gruß alzi

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.