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IGNORED

Waffensteuer in Stuttgart ?


mastermc51

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
dann wäre das doch ein guter hebel, falls die steuer doch beschlossen werden würde.... vor allem in verbindung mit der oben erwähnten 50%-grenze.

Einer von vielen.... ;-)

Geschrieben
... vor allem in verbindung mit der oben erwähnten 50%-grenze.

gruß alzi

NEIN!

Die 50%-Grenze müßte jeder erst einmal nachweisen und selbst dann wird es fraglich. <_<

Mit der enteignungsgleichen Belastung wird ein Schuh daraus. Die ist zwar erst einmal formell zulässig, aber eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG. Art. 14 Abs. 3 S. 2 HS 2 GG verlangt eine entsprechende angemessene Entschädigung. Also egal wie herum, die steuerbare Waffe ist zu bewerten. :blum:

Geschrieben
NEIN!

Die 50%-Grenze müßte jeder erst einmal nachweisen und selbst dann wird es fraglich. <_<

Mit der enteignungsgleichen Belastung wird ein Schuh daraus. Die ist zwar erst einmal formell zulässig, aber eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG. Art. 14 Abs. 3 S. 2 HS 2 GG verlangt eine entsprechende angemessene Entschädigung. Also egal wie herum, die steuerbare Waffe ist zu bewerten. :blum:

Hm.

In Hamburg muss man z.B. auf einen "Kampf"hundmischling 600,- € pro Jahr Hundesteuer zahlen.

Das kommt nach spätestens 2 Jahren einer Enteignung gleich.

Geschrieben

Sitzt der genetisch zuchtschnappende Kampfwurst-Missgeburts-Hund in einem B-Schrank, hat der eine autarke und immanente Seele, warum wird dieser Vergleich hier immer wieder defätistisch herangezogen ?

Ist das hier eine Veranstaltung nach dem Motto "wer kann das schlimmste am klügsten vorausahnen" ?

Will hier jemand auftreten und den Forennamen "Nostradamus" für sich beanspruchen ?

Wäre ich ein Anti-Gunner, sässe ich hier den ganzen Tag mit Chips und Cola am Schirm zur Ideenfindung.

Geschrieben
...

Wäre ich ein Anti-Gunner, sässe ich hier den ganzen Tag mit Chips und Cola am Schirm zur Ideenfindung.

... und selbst dann wäre die beste Idee, es mit der Steuer sein zu lassen.

Die Untauglichkeit des Vergleichs Schußwaffen - Hunde wurde hier schon zigfach dokumentiert. :heuldoch:

Ich hoffe, dass das Deinen Waldi oder Fifi nicht im B-Schrank wegsperrst. Das darfst Du nämlich wegen Tierquälerei gar nicht, selbst wenn Dein Hundle noch so ein gefährliches, selbstständig agierendes, für Menschen gefährliches Raubtier ist. :closedeyes:

Geschrieben
das "stuttgarter modell" ist schlichtweg amtsanmassung, rechtsbeugung und nötigung von amtswegen.

Rechtsbeugung kann nur ein Richter begehen wenn er Recht sprechen soll!

Mal ganz davon abgesehen...

Sollte es doch kommen (und dann kommen 10000 Klagen vor Gericht gegen die Stadt), könnte man

die Stadträte evtl. wegen Diskriminierung und Nötigung anzeigen ?

Ich meine das dies hier möglicher Weise gegeben sein könnte...

(ich geh aber davon aus, das selbst wenn die es durchkriegen, es vom BVerfG gekipt wird)

Geschrieben

@mausebaer : ich heul nicht. aber manche können vor lauter rechtschaffenheit nicht mehr gerade gehen.

Geschrieben
BGH, Urteil vom 10.06.1952, BGHZ 6, 270, 279: „Bei der Enteignung handelt es sich (...) um einen

gesetzlich zulässigen zwangsweisen staatlichen Eingriff in das Eigentum, sei es in der Gestalt der

Entziehung oder der Belastung, der die betroffenen Einzelnen oder Gruppen im Vergleich zu anderen

ungleich, besonders trifft und sie zu einem besonderen, den übrigen nicht zugemuteten Opfer für

die Allgemeinheit zwingt.“

Noch Fragen Kienzle? B)

100%'ig sicher ?

Falls ja, dann haben wir gleich mehrere Hämmer mit denen wir zurückschlagen können.

Einmal die Lenkung durch das BUNDES waffenrecht,w as die Gemeinde eigentlich niocht darf,

und zum anderen diese "zwangsenteigungssache"...

Aus meiner Sicht wäre es fast besser die würden es versuchen, dann könnten wir

höchstrichterlich den Mist kippen.

Nicht das Stgt kneift, es in Vergessenheit gerät und dann irgend ein Kuhdorf den

Unsinn

heimlich beschließt... :peinlich:

Geschrieben
Und aus diesem Grunde wäre es sehr von Vorteil, wenn dem Petitionsausschuss das ein oder andere

Unterstützungsschreiben erreichen würde.

per -Fax: 07112063540

per -Mail: petition@landtag-bw.de

Petition 14/04775 Fördervereinigung legaler Waffenbesitz

Grüße, Reiner Assmann

Mein Unterstützungsschreiben für Reiners Petition vom 22. Juli 2010 (s.o.) ging heute

an den Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss).

Bitte unterstützt die Petition ebenfalls, möglichst online, mit einem Schreiben!

Zahlreich, und jetzt!

Argumente kann man dabei ja nochmals in Kürze vortragen (wer Inspirationen will, bitte PN, dann bekommt er gerne den Text meines Schreibens..).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
100%'ig sicher ?

Falls ja, dann haben wir gleich mehrere Hämmer mit denen wir zurückschlagen können.

Einmal die Lenkung durch das BUNDES waffenrecht,w as die Gemeinde eigentlich niocht darf,

und zum anderen diese "zwangsenteigungssache"...

Aus meiner Sicht wäre es fast besser die würden es versuchen, dann könnten wir

höchstrichterlich den Mist kippen.

...

DAS ist eher noch eine Untertreibung. Was wir da haben, sind nicht ein paar Hämmer, soetwas findet sich in Erzaufbereitungsanlagen. :wos_armee_052:

Guckst Du zum Beispiel da: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1518804

oder auch dort: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1521578

Nur durchziehen müssen es dann auch die Stuttgarter unter uns. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Mein Unterstützungsschreiben für Reiners Petition vom 22. Juli 2010 (s.o.) ging heute

an den Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss).

Bitte unterstützt die Petition ebenfalls, möglichst online, mit einem Schreiben!

Zahlreich, und jetzt!

Argumente kann man dabei ja nochmals in Kürze vortragen (wer Inspirationen will, bitte PN, dann bekommt er gerne den Text meines Schreibens..).

Gruß,

karlyman

Jo,

aber bitte als "Unterstützungsschreiben" ....

....und nur dann ggf. als Petition, wenn man selbst von der stuttgarter Waffenbesitzabgabe betroffen wäre oder als offizieller Interessenverträter eines betroffenen Verbandes schreibt. :gutidee:

edit: Die Mitglieder des Petitionsausschusses des Landtags in Stuttgart sollen ja schließlich gute Arbeit machen können und nicht sinnlos gequält werden. :rolleyes:

Geschrieben

Ist schon klar.

Wenn man schreibt, dann reicht es m.E. vollends aus, sich auf Reiners Petition zu beziehen und (s.o.) zu erklären, diese zu unterstützen.

Ein paar unserer guten Argumente hinterher können auch ganz nützlich sein, auch wenn's keine eigenständige Petition ist.

Geschrieben
Und aus diesem Grunde wäre es sehr von Vorteil, wenn dem Petitionsausschuss das ein oder andere Unterstützungsschreiben erreichen würde.

per -Fax: 07112063540

per -Mail: petition@landtag-bw.de

Petition 14/04775 Fördervereinigung legaler Waffenbesitz

- - kann es schaden? :rolleyes:

Grüße, Reiner Assmann

Hallo Reiner,

wo lässt sich der Text Deiner Petition einsehen? Zur Unterstützung wäre es nämlich, zumindest für mich, hilfreich zu wissen, was darin geschrieben steht.

Das soll jetzt nicht zynisch klingen, aber ich kann schlecht ein Fax mit dem Inhalt schicken, dass ich Dein Anliegen vollumfänglich unterstütze, wenn ich nicht einmal den Text der Petition vorliegen habe.

Vielleicht habe ich Tomaten auf den Augen, aber der entsprechende Text scheint hier noch nicht verfügbar zu sein.

Geschrieben

Schaut mal "oben" in den VISIER-Forenbereich 'rein.

Das juristische Gegengutachten zur geplanten Stuttgarter Waffensteuer wurde vorgelegt und vorgestellt.

Um so mehr ein Grund, auch auf dem Petitionsweg weiter "Druck" gegen die Steuer zu machen!

Geschrieben

VDB-Rundmail:

Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich

- Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben - Sportschützen sind olympisch -

Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung -

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein - Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch dazu übergehen Tennisschläger oder Fußbälle zu besteuern.

Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.

Geschrieben

Ganz wichtig (morgen fällt die Grundsatz-Entscheidung in Stuttgart über die Waffensteuer):

Bitte nochmal die Stuttgarter-Gemeinderatsfraktionen anmailen (Adressen sind hier im Thread zu finden)

und Bezug auf das aktuelle Rechtsgutachten von H. Prof. Dr. Dietlein nehmen.

Darauf hinweisen, dass es (entgegen dem von SPd und wohl auch der CDU vertretenen Standpunkt) nicht darauf ankommt,

wie die Steuer ausgestaltet sein wird (Stichwort "Ausnahmen"), sondern dass die Waffensteuer rechtlich grundsätzlich

als unzulässig anzusehen ist!

Nochmal darum bitten, der Steuer morgen nicht zuzustimmen!

Geschrieben

Hier das Gutachten als .pdf-Datei.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Sitzt der genetisch zuchtschnappende Kampfwurst-Missgeburts-Hund in einem B-Schrank, hat der eine autarke und immanente Seele, warum wird dieser Vergleich hier immer wieder defätistisch herangezogen ?

Ein aufmerksamer Leser hätte bemerkt, dass es um faktische Enteignung durch die Erhebung einer Steuer geht, die den Wert des besteuerten Objektes übertrifft.

Zum Rest sag ich mal besser nix...

Geschrieben

Sind denn in dieser öffentlichen Sitzung Personen vor Ort, die unserer Sache affin sind ?

Dieser fiskalische Amoklauf der Stadt Stuttgart müsste doch schon beinahe per Twitter verbreitet werden ?!?

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