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IGNORED

Waffenrechtliche Beurteilung von 2-Schuss Magazinen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

bei mir ist es so:

SLF auf JS erworben und eingetragen.

Bedürfnisnachweis vom Verband eingeholt.

Bedürfnisnachweis beim Amt abgegeben und gut ist.

Gehe ich zum Wettkampf-> Mag Sperre raus und los.

Gehe ich zur Jagd -> Mag Sperre rein und los.

So einfach ist das!!

Gruß

Jotha

Geschrieben

nicht wirklich....

....die Anfrage beim Verband hat netterweise ein Vereinskamerad übernommen, (wobei er es gut gemeint hat), nach dem wir intensiv darüber diskutiert hatten, und er mir und sich selbst nur Klarheit verschaffen wollte ob ich starten darf oder nicht.

Meine Entscheidung war es allerdings das Bedürfnis zu beantragen, um (für mich) auf der sicheren Seite zu sein.

Ist natürlich jedem selbst überlassen ob er das macht oder nicht, die paar Euros waren es mir wert.

Wie immer ist ja die "wo kein Kläger da kein Richter" Regel anzuwenden.

Gruß

Jotha

Geschrieben
Alles klar, nur: Kennst Du einen Wettkampf im jagdlichen Schießen, bei dem Magazine mit einer Kapazität >2 Schuss erforderlich sind? Ich nicht.

Ist an sich uninteressant da:

13.3 Nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausdrücklich verbotene Langwaffen

können allein auf Grund eines gültigen Jahresjagdscheines erworben werden.

Das gilt auch für Langwaffenmunition:

13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines

gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum

Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist.

Somit sollte gar keine Bedürfnisprüfung für einzelne Langwaffen erfolgen.

Zur Vollständigkeit: Meine Zitate stammen aus der WaffVwV, die zwar nicht vom Bundesrat durchgewunken wurde, jedoch sollen die meisten Länder dennoch danach verfahren.

Geschrieben
Ist an sich uninteressant da: ...

Das BJG verbietet überhaupt keine Waffen, also geht der 13.3 ins Leere. Lies nochmal den §13.1, da steht drin, unter welchen Bedingungen ein Jäger Waffen erwerben darf. Du hast diese Bedingungen ja vorhin selbst zitiert.

13.1 Bei Jägern im Sinne des § 13 Abs. 1 wird im Allgemeinen ein Bedürfnis für

den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen und Munition anerkannt, wenn...... und jeweils für die beabsichtigte

Jagdausübung, das Training oder den Wettkampf im jagdlichen Schießen benötigt werden.

Da es keinen Wettkampf im jagdlichen Schießen gibt, für den Du große Magazine brauchst, wie willst Du da dem SB gegenüber das Bedürfnis begründen?

Das das WaffG insgesamt teilweise widersprüchlich und zudem teilweise gehässig und kleinkariert formuliert ist, ist dabei völlig unstrittig.

Geschrieben
Zur Vollständigkeit: Meine Zitate stammen aus der WaffVwV, die zwar nicht vom Bundesrat durchgewunken wurde, jedoch sollen die meisten Länder dennoch danach verfahren.

Tja , mit "sollen" ist das so ne Sache...........................................................................

.................

Geschrieben

Ich wusste das dieser Einwand kommt :)

Die alte, gültige WaffVwV hat ja noch Bestand. Sie stimmt in vielen Dingen überein. Daher ist gut möglich, dass dieser Absatz in der alten, noch gültigen, wie auch in der neuen, nicht unbedingt gültigen ... übereinstimmen.

Das in Unkenntnis des Inhaltes der alten...

Geschrieben

Ich werde es beim Erwerb einer SLF wie folgt machen:

BDS-Verbandsbescheinigung und Eintragung ohne Magazinbegrenzung. Für die Jagd kommt dann die Magazinsperre rein!

Geschrieben

""Mir ist vor kurzem vorgetragen worden, dass eine NRW-Behörde einem Jäger angekündigt hat, bei Aufbewahrungskontrollen zu prüfen""

Also bei Hausbesuchen geht es nur um die Aufbewahrung. Da können nicht die Waffen kontrolliert werden.

Es gibt doch die Möglichkeit für die Behörde den Waffenbesitzer mit Waffe zum Amt kommen zu lassen und nur die.

Geschrieben
Das BJG verbietet ( zur Zeit ) überhaupt keine Waffen, also geht der 13.3 ins Leere.

Moin,

er könnte aber irgendwann welche enthalten...

Und wenn das tatsächlich die Begründung wäre, keine größeren Magazine

nutzen zu dürfen, dann dürfte ich ja auch überhaupt nicht mit Büchsenpatronen

unter der E 100 von 1000 Joule jagen, denn diese sind ja auch nur

verboten beim Schuß auf Rehwild und Seehunde ( § 19, I, 2a ), oder?

Geschrieben

2-Schuss Mag als Alibi, ähh für Jagdfall dazukaufen. Das 10-ner Zweitmagazin ist frei erwerbbar und auch nicht waffenwesentlich.

Geschrieben
2-Schuss Mag als Alibi, ähh für Jagdfall dazukaufen. Das 10-ner Zweitmagazin ist frei erwerbbar und auch nicht waffenwesentlich.

Bei einer Waffe mit Röhrenmagazin wird es etwas komplizierter. Diese sollte nur mit der Magazinbegrenzung im Schrank stehen!

Geschrieben

""Bei einer Waffe mit Röhrenmagazin wird es etwas komplizierter. Diese sollte nur mit der Magazinbegrenzung im Schrank stehen!""

Eine Überprüfung der Waffe an sich ist nicht zulässig. Also nichts mit aus dem Schrank nehmen. Dafür muss die Behörde zum Amt bitten.!!!!

Geschrieben

Was mich persönlich bei der ganzen Diskussion immer so annervt ist folgendes:

Ich darf aufgrund meines Jagdscheines so ziemlich jeden Halbautomaten kaufen, den mein Herz begehrt !

Richtig !

Aber:

Der entsprechende Händler "muss" mir immer ein Zwei-Schuss-Magazin mitverkaufen !

Das ist teuer und wird meist eh nicht verwendet, da ich mit meinem auf Jagdschein gekauften (weil es mein Recht ist und ICH es so will !!!!) HA eh nur zum Knallen auf den Schießstand fahre !

Außerdem verwende ich dort eh meist lange Magazine, weil es a) besser aussieht und B) nicht so oft nachgeladen werden muss !

Was soll also der Mist mit den "waidgerechten" Zwei-Schuss-Kastrationen !

Wenn einer mit einem HA zur Jagd tritt, tief im Walde hockt, wer glaubt da ernsthaft, der Waidmann würde im Bedarfsfall nicht doch lieber das 5-Schuss-Magazin unterladen um zwei extra Schuss zur Verfügung zu haben ?!?!?!?

Es besteht pracktisch keine Gefahr, damit erwischt zu werden, was soll also dieser gesetzliche Blödsinn ????

Mich ärgert soviel Naivität des Gesetzgebers !

Govt

Geschrieben

Zum Thema HA und Magazin"zwangskauf", bin ich voll Deiner Meinung. Aber seien wir doch froh, daß wir, bis auf diese eine Auflage, HA überhaupt erwerben dürfen. Außerdem, ich persönlich glaube nicht das alle Jäger die einen HA besitzen UND damit jagen, perse gleich die 30er Magazine mitnehmen und dann mehr als 2 Schuß abfeuern, am besten noch auf ein hoch flüchtiges Stück. Das hört sich für mich wie Vorurteil an, so nach dem Motto: Du hast einen HA, also jagst Du auch nicht waidgerecht und treffen, naja kannst Du ja damit auch nicht.

Leider höre ich so ein negatives Vorurteil bei uns zur Genüge. Ich werde auf jeden Fall immer gerne auch meinen HA (neben meinem Repetierer) auf die Jagd mitnehmen.

Geschrieben
Mich ärgert soviel Naivität des Gesetzgebers !

Ist die Frage, ob hier nicht mit Gewalt etwas hineininterpretiert wird, was gar nicht die Absicht war. Der Ausdruck "vom Bedürfnis umfassten Zweck" taucht ja im Zusammenhang mit der Entbehrlichkeit eines Waffenscheins auf.

Es gibt reichlich halbwegs gute Argumentationsketten, wo dieser "Zweck" noch nachvollziehbar ist. Der Jäger soll nicht mit dem Fangschussrevolver auf Werksschutz gehen, der Schütze nicht mit der IPSC-Waffe Türsteher spielen.

Das Bundesjagdgesetz schreibt das Limit von 2 Schuss bei der Jagd vor.

Jetzt gehen einige Menschen mit Kontrolletti-Mentalität her, und versuchen krampfhaft, mehrere Vorschriften und Hinweise miteinander zu verknüpfen. Der Erbe&Sportschütze soll nicht mehr mit der P08 auf Ordonnanz-Wettkämpfe gehen sollen, ein Jäger&Sammler soll einen Militärkarabiner nicht mehr zur Jagd einsetzen dürfen. Gleichzeitig wird je nach Kassenlage und Befindlichkeit auch andersherum argumentiert. Ist man Sportschütze, so erhält man (manchmal) keinen KW-Voreintrag auf Jagdschein, denn die Sportwaffen können ja auch zum Fangschuss eingesetzt werden...

Ganz generell halte ich all diese Interpretationen für falsch. Reguliert ist Erwerb, Besitz, Schießen und Führen. Das sollte doch eigentlich für alle erdenklichen Konstellationen reichen. Wenn der Erwerb in Ordnung ist, egal auf welcher Grundlage, geht auf jeden Fall auch der Besitz klar. Mit Schießerlaubnis, auf der Jagd oder im Zusammenhang und auf Schießstätten darf man Schießen, Punkt. Führen, egal unter welcher Voraussetzung, darf man nur, wenn man dafür ein Bedürfnis hat. Das Ganze jetzt miteinander zu verquicken, ist Humbug.

Kauft man als Jäger eine Langwaffe, ist es nach meiner Meinung egal, ob man auch ein passendes 2er Magazin hat. Beim Schuss auf Wild muss die Waffe begrenzt sein. Der Sportschütze darf beim Wettkampf mit einer bösen HA-Langwaffe nach §6 AWaffV nur 10er verwenden. Man wird aber nicht dadurch ein Straftäter, daß man größere Magazine besitzt, oder eine Begrenzung aus welchen Gründen auch immer entfernt. Das ist aber nur meine Meinung, und weil es eben Menschen mit Kontrolletti-Mentalität gibt, suche ich keinen Streit. Das lohnt nicht.

Geschrieben
-snip-

Was soll also der Mist mit den "waidgerechten" Zwei-Schuss-Kastrationen !

Wenn einer mit einem HA zur Jagd tritt, tief im Walde hockt, wer glaubt da ernsthaft, der Waidmann würde im Bedarfsfall nicht doch lieber das 5-Schuss-Magazin unterladen um zwei extra Schuss zur Verfügung zu haben ?!?!?!?

Es besteht pracktisch keine Gefahr, damit erwischt zu werden, was soll also dieser gesetzliche Blödsinn ????

Mich ärgert soviel Naivität des Gesetzgebers !

Govt

Mahlzeit,

es besteht praktisch keine Gefahr erwischt zu werden -> so argumentieren hier in der Gegend einige Mitbürger die besoffen Autofahren.......

Nur weil du praktisch nicht erwischt wirst ist es trotzdem nicht legal.

Eigentlich wollte ich mir deinen Beitrag ausdrucken,

das brauche ich aber nicht, weil ich jetzt schon weis, das er bei dem nächsten Treffen mit Behördenvertretern in deren Mappe liegt.

Aber nur weiter so, liefert der Gegenseite nur Futter.

kopfschüttelnde Grüße

Robert

Geschrieben

Hallo Robert,

wo habe ich DAS hier:

"Ich tue recht und scheue keinen Feind!"

...bloß schon einmal gelesen ????

Grübel ....... :confused:

By the way....Zitat von Dir: "Nur weil du praktisch nicht erwischt wirst ist es trotzdem nicht legal."

Wer red´ denn von mir ???

Ich besitze gar keinen jagdlich- tauglichen HA.... leider !

Govt

Mahlzeit,

es besteht praktisch keine Gefahr erwischt zu werden -> so argumentieren hier in der Gegend einige Mitbürger die besoffen Autofahren.......

Nur weil du praktisch nicht erwischt wirst ist es trotzdem nicht legal.

Eigentlich wollte ich mir deinen Beitrag ausdrucken,

das brauche ich aber nicht, weil ich jetzt schon weis, das er bei dem nächsten Treffen mit Behördenvertretern in deren Mappe liegt.

Aber nur weiter so, liefert der Gegenseite nur Futter.

kopfschüttelnde Grüße

Robert

Geschrieben

Solche Leute sind wahre Pfeifen und haben in der rechtschaffenen Jägerschaft nichts verloren!

Sollen sich lieber einen R8 kaufen statt insgeheim zu versuchen die Gesetze zu verbiegen, das geht irgendwann böse ins Auge. :peinlich:

Geschrieben
Solche Leute sind wahre Pfeifen und haben in der rechtschaffenen Jägerschaft nichts verloren!

Sollen sich lieber einen R8 kaufen statt insgeheim zu versuchen die Gesetze zu verbiegen, das geht irgendwann böse ins Auge. :peinlich:

Is´ klar.... Du kennst mich ja auch so gut !

...und lesen kannst Du scheinbar auch nicht wirklich !

Überleg´ mal bevor Du vor-verurteilst !

Govt

Geschrieben
Was soll also der Mist mit den "waidgerechten" Zwei-Schuss-Kastrationen !

Wenn einer mit einem HA zur Jagd tritt, tief im Walde hockt, wer glaubt da ernsthaft, der Waidmann würde im Bedarfsfall nicht doch lieber das 5-Schuss-Magazin unterladen um zwei extra Schuss zur Verfügung zu haben

Was die Naivität des Gesetzgebers betrifft: Unser Zusammenleben in Deutschland (wie in anderen Demokratien) beruht auf dem Konsens, dass die Gesetze befolgt werden. Wenn jedes Gesetz was nicht durchgängig kontrolliert werden kann nichts Wert wäre - hätten wir im Zweifelsfall über kurz oder lang einen Polizeistaat.

Was das zwei Schuss Magazin angeht: Wenn ich mit dem HA draußen bin, dann habe ich tatsächlich ein 2er Magazin in der Waffe und ein weiteres 2er in der Tasche - und die Reserve auch nur weil das praktischer ist, als die Patronen in irgendeinem Täschchen zu haben. Was ich mit den drei mir zur Verfügung stehenden Schüssen nicht erlegt habe, das würde ich vermutlich mit dem 4.-n. Schuss auch nicht bekommen. Die einzige Ausnahme in der ich gerne einen HA mit höherer Kapazität führen würde ist die Krähenjagd. Da nehme ich dann halt die VRF mit bei der keine Begrenzung besteht.

Geschrieben

@Government71:

Wusste nicht dass du dir den Schuh anziehen willst...

P.S. Halte selber die 2-Schuss Begrenzung als deutschen Sonderweg für überholt, wenn der Standard ein 5er Jagdmagazin ist.

Archiviert

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