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IGNORED

Gibt es eigentlich bem Hamburger Zivilgericht


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich denke, füe die erste Instanz werden Spenden nicht nötig sein. Interessanter wird es, wenn durch weitere Instanzen geht!

karlyman hat schon des Pudelskern getroffen. Ein Vergleichsangebot vom Kläger macht nur Sinn, wenn er dringend "Ruhe" für Gespräche in der Politik benötigt. Ein nicht - wie auch immer - abgeschlossenes Verfahren stört bezüglich der geplanten Waffensicherungsverordnung!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Heute endete der Aussetzungstermin, gibt es Neuigkeiten vom Zivilgericht?

Geschrieben

Laut Terminrolle war am 9.7. scheinbar bisher der letzte Termin, die mit dem Beweisbeschluss endete.

Da man sich ja scheinbar vorher schon auf einen Vergleich einigen wollte, hat man diesen Status-Quo entweder erreicht oder es wird noch etwas nachgereicht ...sprach der Laie.^^

Würd mich nun auch gern interessieren wie der aktuelle Stand ist.

grüße,

zykez

Geschrieben

Sorry, momentan sind wir soweit, dass wir selbst Äußerungen zum Stand der Dinge mit unseren Anwälten abstimmen - es zieht sich alles hin. Zur BeweisAUFNAHME wird jetzt ein Sachverständiger eingesetzt, um zu beurteilen, was denn nun getestet wurde (also der eigentliche Streitpunkt, war es ein Trustlock oder "nur" ein Quicklock und unterschieden die sich wesentlich (Ende 2008, zum Testzeitpunkt)).

Und ein Vergleich ohne weitgehenden "Freispruch" kommt für uns nicht in Frage, keine Sorge.

Was andere Klagen angeht: wir wissen dazu nichts, was über die Pressemeldungen hinausgeht, ist ja nicht Teil unseres Verfahrens.

Geschrieben
...

Ich finde es erstaunlich, wie langsam und träge das Rechtssystem läuft, bei solchen Themen.

Du muß nur immer wieder genug Sand ins Getriebe schmeißen. :rolleyes:

Geschrieben
Und ein Vergleich ohne weitgehenden "Freispruch" kommt für uns nicht in Frage, keine Sorge.

´

...eine Antwort, "Ein Vergleich kommt für uns auf keinen Fall in Frage", wäre mir von dir lieber gewesen.

So bleibt ein "Geschmäckle" in meinem Hinterkopf.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

BULLDOG

Geschrieben
...eine Antwort, "Ein Vergleich kommt für uns auf keinen Fall in Frage", wäre mir von dir lieber gewesen.

Es wäre unglücklich, sich im Vorweg schon als nicht verhandlungsbereit öffentlich darzustellen.

Denke, das ist schon ok so.

Geschrieben
Danke für das Update.

Ich finde es erstaunlich, wie langsam und träge das Rechtssystem läuft, bei solchen Themen.

Daraus ergibt sich, dass du (zum Glück) wenig Erfahrung in gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Verfahren hast..............

Geschrieben
ICh will nicht wissen was DAS Vergleichsangebot ist.

Ich will wissen was EIN Vergleichsangebot ist, ich bin nähmlich kein Jurist.

Das ist wenn man sich einigt und der, der Recht hat dadurch quasi verliert.

Geschrieben

Ein Vergleich ist, wenn beide verlieren, sich dabei aber als Gewinner fühlen.

Eine Einigung ohne Richterspruch, bei der beide Seiten etwas von ihrem Ansprüchten abtretten um zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Da wird die Verhältnismäßigkeit des Entgegenkommens oft durch Hinweise des Gerichts, wie es entscheiden würde beeinflusst.

Wenn beide Seiten zu Protokoll geben, dem Vergleich zuzustimmen gilt er für beide Seiten wie ein Richterspruch, aber ohne das die Gerichtskosten in voller Höhe zu tragen kommen.

Geschrieben
Ein Vergleich ist, wenn beide verlieren, sich dabei aber als Gewinner fühlen.

... wie ein Richterspruch, aber ohne das die Gerichtskosten in voller Höhe zu tragen kommen.

Dafür kassieren dann die vertretenden Rechtsanwälte eine fette Zusatzgebühr nach BRAGO, die sich am Streitwert des Verfahrensgegenstandes orientiert und i.d.R. ein vielfaches der bei einem gerichtlichen Entscheid entstehenden Gerichtskosten beträgt.

CM

Geschrieben
Dafür kassieren dann die vertretenden Rechtsanwälte eine fette Zusatzgebühr nach BRAGO, die sich am Streitwert des Verfahrensgegenstandes orientiert und i.d.R. ein vielfaches der bei einem gerichtlichen Entscheid entstehenden Gerichtskosten beträgt.

CM

BRAGO war einmal, jetzt RVG...

frogger

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