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IGNORED

WBK Kontrolle ?


Königstiger

Empfohlene Beiträge

Gestern war ich als Begleiter bei der 300 mtr. LM (DSB) in Hessen. Dort wurde vor dem Schiessen die WBK kontrolliert !

Nach Aussage des Schießleiters(?) vom Standinhaber der SRK Wetzlar (auf dessen Schießstand die LM ausgetragen wurde) dürfte er keinen Schützen schiessen lassen der sich nicht zum rechtmäßigen Besitz der Waffe legitimiert hat.

In all den Jahren an denen ich bei den Hessischen LM`s oder den DM`s (KK-Gewehrbereich) teilgenommen habe gab es das nicht.

Oder ist das jetzt normal ?

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nochmal zum mitmeißeln die Frage:

War es der Schießleiter vom Stand oder der Veranstalter/Wettkampfleiter vom DSB?

...kennt man aus Berlin auch so,vom DSB bei GK-KW :rolleyes:

-allerdings sagt das WaffG aus:

§12 Abs.1 Nr.5 Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;

derartige Kontrolle muss nicht sein,als Veranstalter darf er es aber wohl??

Jedem Hirsch seinem Platz?

-naja und in vorrrrrauseilendem Gehorsam sollte man vielleicht?? Die nächste Waffenrechts-Debatte kommt bestimmt...

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Eigentlich soll mit der Kontrolle nur nachgewiesen werden, das die Waffe einen rechtmäßigen Besitzer hat.

Das muß nicht die eigene WBK sein ! !

Solche Sachen durfte ich in Ermangelung einer eigenen WBK (des Sohnemanns) schon öfters erleben.

Der Herr durfte öfters mal wieder zurücklaufen, da er meine WBK nicht zur Anmeldung vorlegen konnte.

Was man nicht im Kopf hat,...hat man eben in den Beinen. :P:D

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§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

Falls das so steht wie will man dann die zum Erteilen der WBK nötigen Trainingseinheiten machen? :gaga:

Erik

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Falls das so steht wie will man dann die zum Erteilen der WBK nötigen Trainingseinheiten machen? :gaga:

Naja es steht ja SO da:

1.die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

2.geschossen wird

a)auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,

Das sind ja alles "oder"-Bestimmungen. Also schießt du entweder mit deiner eigenen Waffe nach einer nicht genehmigten Schießsportordnung, also zum Beispiel durch einen Geschwindigkeitsmesser direkt ohne Scheibe in den Kugelfang, was dann auch innerhalb des Bedürfnisses erfolgt,

oder du schießt mit einer Leihwaffe nur auf Pappscheiben.

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Die Frage nach einer WBK dürfte zwei Gründe haben, die für mich durchaus nachvollziehbar sind:

1. Hat der Schütze die Waffe rechtmäßig?

Damit will man verhindern, daß fragwürdige Leute mit Waffen aus dunklen Kanälen ihre Schießübungen abhalten

2. Ist der Schütze sachkundig?

Wenn nein, muß die Aufsicht ein bisschen mehr auf ihn aufpassen, ihm u.U. ein paar Dinge erklären.

Klaas

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Die Frage nach einer WBK dürfte zwei Gründe haben, die für mich durchaus nachvollziehbar sind:

1. Hat der Schütze die Waffe rechtmäßig?

Damit will man verhindern, daß fragwürdige Leute mit Waffen aus dunklen Kanälen ihre Schießübungen abhalten

2. Ist der Schütze sachkundig?

Wenn nein, muß die Aufsicht ein bisschen mehr auf ihn aufpassen, ihm u.U. ein paar Dinge erklären.

Klaas

sofern es dann nur darum geht soll es meinetwegen ok sein

fragt sich allerdings nur ob der nichts wichtiges zu tun hat

und was wäre wenn ich woanders schiessen bin als mein bruder (auch wbk inhaber) mit einer meiner waffen dort - meine wbk brauche ich dann ja gerade selber

wiegesagt nen bischen langeweile hat der typ wohl schon

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Die Frage nach einer WBK dürfte zwei Gründe haben, die für mich durchaus nachvollziehbar sind:

1. Hat der Schütze die Waffe rechtmäßig?

Damit will man verhindern, daß fragwürdige Leute mit Waffen aus dunklen Kanälen ihre Schießübungen abhalten

Solche Gestalten nehmen doch aber eher selten an den LMs teil, oder?

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2. Ist der Schütze sachkundig?

Wenn nein, muß die Aufsicht ein bisschen mehr auf ihn aufpassen, ihm u.U. ein paar Dinge erklären.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Sachkunde tatsächlich ein Garant für den sicheren Umgang mit Schusswaffen ist.

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Gast solideogloria

Wetzlar, quasi meine Heimat, ist Provinz. Mehrheitlich regieren hier somit Provinzfüsten. :D

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soli,...Provinzfürsten ?

Nein, das sind ganz andere "Sachverständige"

Letztens hatte ich eine "Henry" erworben.

Ein Jäger,...der "mit" mir die Sachkunde erworben hatte, wollte mir nach Besichtigung der Waffe....das Schießen mit NC untersagen.

.....da ist kein "N" eingeschlagen.

Von C.I.P. und "PSF" hatte er noch nie etwas gehöhrt.

Na wie denn auch,....wenn man sich nur "Hauptberuflich"-mit Bundeswehrwaffen beschäftigt hat. dreimal raten...und schon kennt Ihr die Berufsbezeichnung!

Nun, zur Ehrenrettung....er hat ein kleines Heftchen...mit Deutschen Beschußzeichen !....ich glaube bis ins 15 Jahrhundert zurückreichend! :021:

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Meine WBK liegt zwecks Neueintragung beim Amt, darf ich deswegen jetzt mich teilnehmen?

So ein Quatsch.

Leider darfst Du deine Waffen ohne WBK (auch wenn diese nur kurzzeitig beim Amt ist) weder transportieren noch schießen... so die Aussage jedenfalls von meinem SB.

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Leider darfst Du deine Waffen ohne WBK (auch wenn diese nur kurzzeitig beim Amt ist) weder transportieren noch schießen... so die Aussage jedenfalls von meinem SB.

der denkt wohl auch das autofahrer die gerade auf den neuen führerschein warten - vielleicht weil sie klasse a dazuerworben haben auch nicht mehr auto fahren dürfen bis die neue berechtigung eingetragen ist

das ist wohl der sb der sein gehirn vor dienstbeginn abgegeben hat und nun nicht mehr weis an wen

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Ich bitte um Erklährung.

"Was macht eine "ausgestellte WBW" bitteschön beim "Amt"

Ein Neueintrag mit freundlichen Worten ?....max. 20 Min.....Biene läßt sich leider nicht auf Kaffe und Kuchen ein. :P:s84:

Danach fährt das Scheinchen in meiner Begleitung...wieder in die Heimat!

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Ich bitte um Erklährung.

"Was macht eine "ausgestellte WBW" bitteschön beim "Amt"

Ein Neueintrag mit freundlichen Worten ?....max. 20 Min.....Biene läßt sich leider nicht auf Kaffe und Kuchen ein. :P:s84:

Danach fährt das Scheinchen in meiner Begleitung...wieder in die Heimat!

so sollte es sein

aber

es gibt auch sb die dafür ein paar wochen brauchen

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"Was macht eine "ausgestellte WBW" bitteschön beim "Amt"

Es gibt Leute die müssen arbeiten und haben somit zu den Öffnungs- und Besuchszeiten des Amtes keine Zeit.

Solche Leute werfen ein Schreiben incl. Antrag und WBK in den Briefkasten des Amtes und erwarten die Zusendung der WBK incl. neuem Eintrag per Post.

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Leider darfst Du deine Waffen ohne WBK (auch wenn diese nur kurzzeitig beim Amt ist) weder transportieren noch schießen... so die Aussage jedenfalls von meinem SB.

Hallo Leinad82,

auch Dein SB kennt sich offensichtlich nicht aus - wenn er die Auskunft so gegeben hat.

MfG

Pirol 2

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Hi,

da der Schießleiter erstmal für alles haftet was während seinem Wettkampf, Event oder Training passiert, liegt es in seinem Ermessen, ob er vor dem Schießen die Legitimation der Schützen überprüft. Schließlich steht er mit Beginn des Events schon mit einem Bein im Gefängnis und ist der Erste, der sich rechtfertigen muss. Wenn der Standbetreiber diese Regel aufstellt muss sie vom SL auch umgesetzt werden.

Gruß Jan

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