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IGNORED

WBK Kontrolle ?


Königstiger

Empfohlene Beiträge

Auch ich gehe arbeiten. Sogar im Schichtdienst.

Und wenn ich nicht kann?...machts meine Holde...als Vertretung!

Klappte bisher vorzüglich!

Voraussetzung ist ein ordentlich aufgesetzter Kaufvertrag.

Willst du jetzt den Leuten vorschreiben, wie sie ihre Eintragungen zu erledigen haben?

Im Übrigen ist ein Kaufvertrag vollkommen überflüssig für einen Eintrag.

greetz

P.S.: Eine hohle Diskussion über die WBK-Kontrolle. Sie ist legitimiert. Fällt sie aus könnt ihr euch freuen, wenn nicht ist es der Normalfall.

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So so, der Betreiber/Veranstalter lässt sich die WBK zeigen und gleicht diese Daten mit der mitgebrachten Waffe ab?! Jetzt "kontrolliert" also schon Hinz und Kunz nach eigenen Gutdünken und stellt sich auf eine Stufe mit den Ordnungsbehörden?

Wer so etwas mit sich machen lässt... :016:

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Und über einen nicht nachvollziebaren "Besitzerwechsel" einer Erwerbscheinplichtigen Waffe....freut sich das Amt.

Händler, lassen wir mal außer Acht.

Um mal die Sache mit den Korinthen zu machen: Dafür bedarf es keines Kaufvertrags! Der Verkäufer zeigt das Überlassen an und der Käufer ebenso. Die Überlassungsanzeige ist formlos und der Kaufvertrag geht niemanden etwas an.

greetz

SO36

Gesetz lesen! ist mehrfach im Thread zitiert

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Ich wusste nicht, dass Lesen so schwierig ist ;)

Ich zitiere aus dem zitierten Gesetz

Der Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 zu überwachen.

greetz

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Ich wusste nicht, dass Lesen so schwierig ist ;)

Wo steht da, dass er die WBK kontrollieren und mit den Waffen abgleichen darf/soll? Da steht ja auch nicht, dass die Waffe mit welcher derjenige schießen will in der WBK des Schützen zu stehen hat.

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Also zum einen kann bei unserer SBine die WBK auch schon mal eine Woche und länger weg sein.

Direkte eintragen iss nicht.

Sie weist aber auch direkt darauf hin, dass die Waffen trotzdem transportiert und benutzt werden können.

Ggf. soll sich der prüfende Beamte bei Ihr melden.

Zum 2. Punkt:

Natürlich geht es bei der Kontrolle der WBKen nicht darum bekannte Schiesssportler zu schikanieren.

Wenn du aber schon mal neben einem unbekannten Schützen gestanden hast der mit einer neuen

Beretta-Pistole umging als hätte er das letzte mal vor 20 Jahren eine beim Milität eine KW in

der Hand gehabt, dann wird es dir schon etwas mulmig und die Frage kommt auf:

"Hat der überhaupt eine WBK und Sachkunde"

Ich denke in vielen Vereinen würde es nicht auffallen, wenn Illegale Waffenbesitzer mit ein wenig Ahnung

der Abläufe in einem Verein ihre Waffen ausprobieren würden.

Und deswegen halte ich eine "Ab- und Zu" Kontrolle der WBKen für sinnvoll.

LG

M

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@dkp3011

Sorry, aber jetzt wirds albern. Ausgangslage ist WBK-Kontrolle auf dem Schiesstand. Siehe dazu §9 AWaffV. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

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Ich bin in unserem Verein auch Schießleiter für die Bereiche Kurzwaffen. Hier und da kommt auch mal ein Fremder auf den Stand und möchte schießen. Seit mir nicht böse, aber ich lasse mir in diesem Falle (niemand kennt den Schützen) auch die WBK zeigen.

Ich möchte schon sehen besteht eine Legitimation. Einen Abgleich mit der Waffe nehme ich nicht vor.

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Ich dachte immer, auf einem Schießstand darf JEDER schießen.

WBK und Sachkunde sind auch bei einem unbekannten Schützen uninteressant Als Aufsicht stelle ich mich dahinter und sehe dann sehr schnell, ob er mit seiner Waffe umgehen kann oder nicht. Alles andere ist fahrlässig!

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Ich dachte immer, auf einem Schießstand darf JEDER schießen.

Eigentlich möchte ich mit dieser Maßnahme vermeiden das jemand ohne WBK seine Waffe (nicht LWB) auf unserem Stand schießt.

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nochmal zum mitmeißeln die Frage:

War es der Schießleiter vom Stand oder der Veranstalter/Wettkampfleiter vom DSB?

...

Das dürfte der Schießleiter vom Stand gewesen sein. Der mir persönlich bekannte HSV/DSB Wettkampfleiter war deutlich "entspannter".

Ich könnte diese Kontrolle allenfalls nachvollziehen wenn jemand als Gastschütze auftaucht und wirklich niemandem bekannt ist. Aber bei einem offiziellen Wettkampf für den sich die Schützen bei vorangegangenen Wettkämpfen erst qualifizieren mussten ist das "albern".

Es wundert mich sowieso daß ein Schießleiter(?) des Standinhabers dort mitgewirkt hat. Schließlich hat der HSV den Schießstand für diese Veranstaltung ja angemietet und dafür gutes Geld bezahlt. Dann hat er auch dort das "Hausrecht" und bestimmt wer schiessen darf und wer nicht.

Wo fangen die Kontrollen an und wo hören sie auf ?

Sollen wir uns jetzt gegenseitig die WBK vorzeigen wenn wir einen RWK haben ?

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...

Danach fährt das Scheinchen in meiner Begleitung...wieder in die Heimat!

Schön für Dich.

Aber nicht jeder

  • hat das Amt um die Ecke,
  • kann sich Urlaub für den Besuch bei selbigen nehmen oder
  • jenes hat auch noch einen Nachmittag oder gar abdends geöffnet.

Nicht ungewöhnlich ist leider auch

  1. 25 Straßenkilometer weit weg ohne Parkmöglichkeit
  2. geöffnet nur Di, Mi und Do
  3. in der Zeit von 09.30 bis 11.30 Uhr

:bad:

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Wo fangen die Kontrollen an und wo hören sie auf ?

Sollen wir uns jetzt gegenseitig die WBK vorzeigen wenn wir einen RWK haben ?

Das WaffG scheint mir ein sehr selektiv zu handhabendes Gesetz zu sein. Jeder darf sich den Paragraphen raussuchen der ihm passt. ;)

greetz

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Ich dachte immer, auf einem Schießstand darf JEDER schießen.

WBK und Sachkunde sind auch bei einem unbekannten Schützen uninteressant Als Aufsicht stelle ich mich dahinter und sehe dann sehr schnell, ob er mit seiner Waffe umgehen kann oder nicht. Alles andere ist fahrlässig!

Aber irgendwie muss jemand mit einer WBK die Waffe zum Schiessstand transport haben - auh wenn es eine Leihwaffe ist.

Und dies zu kontrollieren steht im Gesetz, Es ist sinnlos, weil es eine Leihwaffe ist, die WBK inhaltlich zu kontrollieren.

Aber wenigstens sollte eine WBK vorhanden sein.

LG

M

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Aber irgendwie muss jemand mit einer WBK die Waffe zum Schiessstand transport haben - auh wenn es eine Leihwaffe ist.

Und dies zu kontrollieren steht im Gesetz, Es ist sinnlos, weil es eine Leihwaffe ist, die WBK inhaltlich zu kontrollieren.

Aber wenigstens sollte eine WBK vorhanden sein.

Nö. §12 II, III, IV, V WaffG. Da dies die Ausnahme der Erlaubnispflichten darstellt, müsste (nach meiner Auffassung) §9 AWaffV in diesen Fällen auch leer laufen....

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Auch ich gehe arbeiten. Sogar im Schichtdienst.

Und wenn ich nicht kann?...machts meine Holde...als Vertretung!

Klappte bisher vorzüglich!

Voraussetzung ist ein ordentlich aufgesetzter Kaufvertrag.

Meine dürfte ich aber weder damit belästigen, noch hätte sie selber Zeit, da auch arbeitend.

Solo lebende Werkstätige dürften ähnlicher Problematik unterliegen.

Somit obliegt manchem nur der Weg über die Gelben.

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Nö. §12 II, III, IV, V WaffG. Da dies die Ausnahme der Erlaubnispflichten darstellt, müsste (nach meiner Auffassung) §9 AWaffV in diesen Fällen auch leer laufen....

Yupp! Manchmal hilft weiterlesen.....

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.....war auch nicht auf dich gemünzt, sondern auf einige andere, die immer nur lesen, worüber sie sich meinen aufregen zu müssen.......

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Und wie verhalten sich die "Herren Kontrolleure" wenn jemand die WBK vergessen hat ?

Etwa ein Anruf bei der Polizei: " Hallo guten Tag, hier ist ein Schütze ohne WBK" ! Ich habe den Verdacht daß die Waffe nicht legal ist !

Wäre das nicht die logische Schlussfolgerung einer WBK Kontrolle bzw. hätte ein gesetzestreuer Bürger nicht sogar die Pflicht dieses zu melden ?

Es wird sich auf die § berufen aber nur solange wie es einem passt.

Letztendlich, w i e w e i t s o l l d a s g e h e n ?

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